Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • folterknecht schrieb:

      seit wann genau Michael Wittig(Cyber-truck) mit seiner Moto-GbR nun bei eBay gesperrt ist, vielleicht hat da einer ein update.


      Den genauen Zeitpunkt brauchst du als schriftliche Bestätigung von eBay zusammen mit dem Nachweis und Zeitpunkt, dass er als Person vom Handel bei eBay ausgeschlossen war.
      Lass deinen Anwalt das Schreiben an eBay sofort auf den Weg bringen.
    • folterknecht schrieb:

      Die Richterin meinte jedoch, dass ich direkt hätte schreiben müssen, dass das Motorrad defekt sei und das es ein Fehler von mir gewesen wäre.


      Auch deine Richterin möchte sich mit OLG Hamm, 2 U 94/13 befassen.

      Entgegen der Auffassung des Klägers bedarf es im Falle des Vorliegens eines Widerrufsgrundes nach den X-Bedingungen - auch im Falle eines Irrtums, so ein solcher hier vorliegen sollte - keiner gesonderten Anfechtung.


      Du mußtest gar nichts schreiben. Bist du anwaltlich vertreten?

      Weiterhin: Hat sich der Mangel eigentlich erst während der Auktion gezeigt oder hast du ihn nur vergessen anzugeben? Weil wenn ersteres, dann ist das eher so ein Fall.

      Da steht auch drin, daß es gar nicht auf die Erheblichkeit des Mangels ankommt.

      folterknecht schrieb:

      Der Ankäufer des Motorrades hat wohl vergessen das Datum unter den Kaufvertrag zu setzen, nun wird er wohl als Zeuge geladen um den Defekt zu bestätigen, weil die Richterin den Defekt anzweifelt.


      Nun, das ist allerdings völlig normal, daß du für deinen Sachvortrag Beweis anbieten mußt. Ein (sachverständiger) Zeuge ist doch prima.
    • Du beendest eine Auktion, weil der zur Auktion stehende Gegenstand defekt ist und auf die Frage eines Bieters wann der Artikel abgeholt werden könnte, fragst du dann ob das ein Sofortkaufangebot ist und gibst deine Handynummer raus ? Da würde ich als Richter aber auch fragen warum du da nichts von dem Defekt erwähnt hast.
      Und als einzigen Beweis für den Defekt legst du dann einen Kaufvertrag ohne Datum vor, ich will ja nichts sagen, aber merkst du da was ?
    • Pandora schrieb:

      Du beendest eine Auktion, weil der zur Auktion stehende Gegenstand defekt ist und auf die Frage eines Bieters wann der Artikel abgeholt werden könnte, fragst du dann ob das ein Sofortkaufangebot ist und gibst deine Handynummer raus ? Da würde ich als Richter aber auch fragen warum du da nichts von dem Defekt erwähnt hast.
      Und als einzigen Beweis für den Defekt legst du dann einen Kaufvertrag ohne Datum vor, ich will ja nichts sagen, aber merkst du da was ?



      Wenn man es von der Seite sieht bleibt eigendlich nur das die Klage durchkommt
    • Sternchen schrieb:

      Bitte sein vorsichtig damit einen Dritten Betrüger zu nennen, der einzige der damit eine strafbare Handlung begeht das bist du!


      Du vergißt mal wieder den Umstand, daß es vollkommen ok ist, im öffentlichen Meinungskampf jemanden, dessen Verhalten man als Abzocke betrachtet, als Betrüger zu bezeichnen.

      Ich habe länger überlegt, ob es sich überhaupt noch lohnt, auf deine ständigen Litaneien zu antworten. Ja, ich habe verstanden, daß es dir Spaß macht, Hilfesuchende vor den Kopf zu stoßen und vollzuprellen. Nein, ich habe die Hoffnung aufgegeben, daß du lernfähig bist. Meine Antwort richtet sich weniger an dich als an @folterknecht, den du in einer völlig unnötigen Art und Weise angreifst, damit der merkt, daß bei auktionshilfe.info nicht nur Vollidioten schreiben.

      Pandora schrieb:

      Du beendest eine Auktion, weil der zur Auktion stehende Gegenstand defekt ist und auf die Frage eines Bieters wann der Artikel abgeholt werden könnte, fragst du dann ob das ein Sofortkaufangebot ist und gibst deine Handynummer raus ?


      Warum nicht? "Falls das ein Angebot sein soll, rufen Sie mich an, da gibt es einiges zu erklären". Völlig normal. Genauso wie es natürlich normal ist, daß vor Gericht ganz genau nachgefragt wird.

      Es ist auch nicht lebensfremd, KFZ nur mit mündlichem Vertrag abzugeben. Das mag ja seitens des gewerblichen Verwerters ein steuerrechtliches Problem sein, aber der Umstand, daß man sich als Privatmann lieber 50 Euro mehr geben läßt als ne Quittung hat nun überhaupt nichts damit zu tun, ob ein Auktionsabbruch bei eBay gerechtfertigt war oder nicht.
    • Sternchen schrieb:

      @Folterknecht: Bitte sein vorsichtig damit einen Dritten Betrüger zu nennen, der einzige der damit eine strafbare Handlung begeht das bist du!
      Warum?
      LG Berlin vom 03.09.2009, Az: 27 O 814/09

      Sternchen schrieb:

      In deiner Verhandlung geht es nicht um Strafe für jemanden der ausnutzt das Leute wie du einen Rechtsbruch begehen, sondern darum ob du dazu verpflichtet wirst Schadenersatz zu leisten oder nicht
      Worin begründest du jetzt den Rechtsbruch. Bitte exate Quellverweise!

      Sternchen schrieb:

      Mit dem "Gutachten" deines Dekra Menschen wo drin steht das beim aufleuchten der ABS Lampe die Plakette vom Kennzeichen gekratzt werden muss, damit kannst du auf jeden Fall den Hintern wischen
      Es besteht lt. des Fragestellers kein Gutachten des DEKRA, sondern eine allgemeine Mitteilung darüber, was passiert, wenn ABS defekt ist und dass es keine neue Plakette gibt, solange die Lampe leuchtet. Ist übrigens bei vielen Dingen so, die nicht in alle Autos oder Motorräder eingebaut sind.

      Sternchen schrieb:

      Das ist bei einer HU ein erheblicher Mangel der dazu führt das eine neue Prüfplakette nicht zugeteilt wird, und tragisch ist es auch nicht unbedingt, es gibt noch hundrtausende von Motorrädern welche kein ABS besitzen und diese werden im Alltag gefahrlos bewegt
      Tragisch ist auf jeden Fall, wenn man in Deutschland keine neue Prüfplakette bekommt. Schließlich gibt es nicht nur mit der Polizei Probleme, mit abgelaufener HU rumzufahren, sondern in einem Schadenfall auch Probleme mit der eigenen Versicherung.

      Sternchen schrieb:

      Das du nur Auffüller bei Rewe bist, hättest du überlegen müssen als du die Auktion dem Anschein nach unberechtigt abgebrochen hast
      Das gehört jetzt wirklich zum Thema............ *kopfschüttel*
      ...... und weil du eine Frau bist, hättest du wissen müssen, dass sexueller Kontakt zur Schwangerschaft führen kann, deshalb bist du selbst Schuld..............
      Manchmal glaube ich den Mist, den es hier teilweise zu lesen gibt selbst nicht...........

      Sternchen schrieb:

      Und schnell geht bei einer Verurteilung überhaupt nichts, es geht in die nächste Instanz, Landgericht mit Anwaltszwang und wird dann mehr kosten als diese 2000 Euro die gefordert werden
      Yooooooooooo, so funktioniert das deutsche Rechtssystem................ zahle lieber statt zu fragen, sich zu informieren, sich zu versuchen zu wehren, denn sonst könnte es noch schlimmer kommen und dann noch schlimmer................ OMG

      Zumindest die Zivilgerichte in Deutschland werden dann arbeitslos.
      Angst vor Kosten kann niemals eine Motivation sein, sein Recht zumindest durchsetzen zu wollen, wenn man denn im Recht ist oder dies zumindest glaubt.
    • Ich gehe jetzt nur auf einen Punkt ein, es steht klar im Post das lt. dem Dekra Menschen die Plakette abgekratzt werden muss, das kommt aber nur bei Verkehrsunsicher zum tragen, also les bitte richtig bevor du Unwahrheiten verbreitest!

      Hier war auch kein Wort von Polizei oder abgelaufener Plakette, das alles dichtest du dir nur planlos zusammen, es geht nur um eine leuchtenden ABS Lampe, welches sogar schon bei einer zu schwachen Batterie verursacht werden kann.

      Der Poster hätte hier ganz einfach der Artikelbschreibung hinzufügen können das die ABS Lampe seit kurzem leuchtet, und Bieter die Möglichkeit haben ihr Gebot zurück zu ziehen, anstatt einfach abzubrechen, und die naive Frage nach einem Sofortkauf kann ihm jetzt das Genick brechen
    • Sternchen schrieb:

      Der Poster hätte hier ganz einfach der Artikelbschreibung hinzufügen können das die ABS Lampe seit kurzem leuchtet, und Bieter die Möglichkeit haben ihr Gebot zurück zu ziehen, anstatt einfach abzubrechen


      Nö, hätte er nicht, weil er nicht einseitig den Vertrag ändern kann. Warum sollte bitte ein Bieter sein Gebot zurückziehen?

      Die Folge wäre nur gewesen, daß der Bieter an derjenigen Willenserklärung, die er durch Gebot angenommen hat, festgehalten hätte. Und ggf., daß weitere Bieter kein Interesse gehabt hätten an einem Gefährt, in das man noch paar hundert Euro Reparaturkosten stecken muß. Der Verkäufer hätte also ein heiles Motorrad zum Preis eines kaputten an den im weiteren Verlauf nicht mehr überbotenen Höchstbieter abgeben müssen.

      Stattdessen ist es selbstverständlich die (einzig) korrekte Vorgehensweise, im Einklang mit den AGB und Grundsätzen von eBay die Auktion vorzeitig zu beenden. Daß man die Berechtigung dazu belegen muß, ist ja nun nichts neues.
    • #207

      ...... und die Erde ist eine Scheibe........

      Nochmal dein Posting:
      Mit dem "Gutachten" deines Dekra Menschen wo drin steht das beim aufleuchten der ABS Lampe

      Der Fragesteller hat in keiner Weise ein Gutachten erwähnt, welches von der DEKRA für sein Fahrzeug erstellt wurde, sondern nur, dass es wohl irgendwo schriftlich vorliegt, dass die DEKRA den HU-Stempel abkratzen würde...... war in meinen Augen bedeutet: Fahre ich zur DEKRA mit einem leuchtenden Licht an der ABS-Lampe, dann bekomme ich keinen neuen Stempel.

      und du hattest geschrieben:
      ...und tragisch ist es auch nicht unbedingt, es gibt noch hundrtausende von
      Motorrädern welche kein ABS besitzen und diese werden im Alltag
      gefahrlos bewegt

      Somit ist es also kein Mangel ein Fahrzeug zu verkaufen, welches weder von der DEKRA noch vom TÜV den Stempel für die nächsten zwei Jahre bekommt?
      Ich verstehe......

      Der Poster hätte hier ganz einfach der Artikelbschreibung hinzufügen
      können das die ABS Lampe seit kurzem leuchtet, und Bieter die
      Möglichkeit haben ihr Gebot zurück zu ziehen,

      Auch wenn ich inzwischen davon ausgehe, dass du wenig bis gar nichts begreifst....... nochmal für dich.
      Nach Änderung der Artikelbeschreibung besteht der Kaufvertrag mit dem bisher Höchstbietenden weiter. Weitere Gebote sind nur schwer zu erwarten, wenn ein erheblicher Mangel der Artikelbeschreibung nachträglich beigefügt wird. Und nun? Wo wäre der Fragesteller jetzt? Richtig, er müsste den Verkaufsgegenstand liefern oder Schadenersatz zahlen...........

      Das nenne ich doch mal perfekte Hilfe............ unglaublich dieser Mist.
    • Ach..... und noch zu meinen von dir als falsch festgestellten Äußerungen:

      tuev-sued.de/hauptuntersuchung/1-vorab-informieren

      ....und man gerät in eine Verkehrskontrolle, muss man mit einem
      Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es
      auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt
      wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.

      Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP
      oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der
      Hauptuntersuchung.
    • Das eine solche leuchtende Lampe ein erheblicher Mangel ist hat keiner bezweifelt, nur der Dekra Prüfer hat Schwachsinn erzählt, es wird dafür niemals eine Plakette entfernt, nur dadurch das du es wiederholst werden deine Unwahrheiten (oder Lügen) keine Realität

      Zudem darf die Dekra oder sonstige Organisationen auch keine Zulassungsplakette entfernen, sondern die Weiterfahrt untersagen und das der Zulassungsbehörde mitteilen welche dann die Plakette als einzige Institution entfernen darf, das ganze gilt aber nur bei Verkehrsunsicher und nicht bei erheblichem Mangel, ich schreibe übrigens von der Zulassungsplakette, eine HU Plakette welche abgelaufen ist braucht überhaupt nicht entfernt werden


      Prüfer lehnen sich oft weiter aus dem Fenster als sie es überhaupt dürfen, und Ahnungslose von der Materie wie du fallen da da drauf rein, oder auf das was im Unterschichten TV zu solchen Themen propagiert wird, ich habe regelmäßig mit dieser Materie zu tun und weiss was Masse ist, auch seit den Änderungen ab 01.07.2012 als die Anforderungen drastisch verschärft wurden

      Von einer Versicherung kann man bei abgelaufener HU auch nur dann belangt werden wenn da ein Mangel vorliegt durch dessen Vorhandensein der Unfall erst provoziert wurde, dafür muss das Kfz aber durch den Staatsanwalt sichergestellt werden und von einem Sachverständigen auf solche Mängel untersucht werden, also wieder nur Halbwahrheiten von dir zu einem Thema von dem Du genau 0,00 Ahnung hast

      Zur Erweiterung der Auktionsbeschreibung: Ich habe genau das bei einem Auto getan (Ich hatte vergessen einen Mangel anzugeben) welches ich im Dezember versteigert habe, und da der Auktionspreis zu diesem Zeitpunkt noch weit von dem Preis entfernt lag der zu erwarten war bestand keine Gefahr das plötzlich keine Gebote mehr eingehen, man muss einfach mal nachdenken über die Materie und dann gibt es auch keine Probleme.

      Hier ein Beispiel für einen erheblichen Mangel der zur Jahreszeit passt, wenn ich eine Geschwindigkeitsplakette für M+S Reifen im Auto habe welche nicht zum Auto bzw den Reifen passt, dann ist auch das ein erheblicher Mangel, welcher genauso bewertet wird wie eine lechtende ABS Lampe, die neue Prüfplakette wird verweigert, nicht mehr und nicht weniger........ :wallbash
    • Lass es gut sein......@sternchen
      Es wird mir eh langsam zu blöde mich mit dir außeinander zu setzten.
      Gut, ich arbeite erst seit 30 Jahren für eine Versicherungsgesellschaft, gut ich bin da auch nur ein wenig für die Schadenabwicklung zuständig (auch erst seit 30 Jahren) und gut, nur du kannst Postings lesen.

      Wo habe ich geschrieben, dass es unrichtig ist, dass die DEKRA die HU-Plakettte niemals abkratzen wird?
      Wo habe ich geschrieben, dass die DEKRA die Zulassungsplakette entfernt?

      Aber gut, ich bin völlig ahnungslos und du der König. Belassen wir es dabei............

      Wobei ich die Redaktion mal gerne darauf hinweisen möchte, dass es nicht in Ordnung ist, mir hier vorwerfen lassen zu müssen, dass ich Unwahrheiten (Lügen) verbreite und dass ich es mir verbitte, hier als ahnungslos dargestellt zu werden.

      Aber gut.............

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:


      Gut, ich arbeite erst seit 30 Jahren für eine Versicherungsgesellschaft, gut ich bin da auch nur ein wenig für die Schadenabwicklung zuständig (auch erst seit 30 Jahren) und gut, nur du kannst Postings lesen.



      Du bist einer von den Berufstheoretikern der von Praxis keinerlei Ahnung hat, und zudem wahrscheinlich zu dem Personenkreis gehörst welche berechtigte Ansprüche von Geschädigten im Namen der Versicherung durch hinhalten oder anderes Taktieren abwehren, mich wundert da deine Einstellung hier zu diesem Thema nicht mehr, hier verhälst du dich nämlich genauso, immer das Haar in der Suppe suchen, für Anwalt hat es nicht gereicht, dann mache ich das eben in einer Versicherung

      Danke für diese Information, jetzt weiss ich das ich dein leeres Geschreibsel in Zukunft zu 100% ignorieren kann...
    • Um mal wieder zum Thema zurück zu kehren !!

      Wie ich soeben erfahren habe hat gestern das Dou Wittig/Geier eine weitere Niederlage von einem LG bekommen
      Schadensersatzklage 18.000€
      - Klage abgewiesen !

      Urteilsbegründung etc ist mir noch nicht bekannt !Es soll aber auf der HP in der nächsten Woche des LG`s veröffentlicht werden , nach Aussage einer MA vom LG
    • Morgen,
      fakt ist, dass das ABS nach laden der Batterie wieder an ging. Und dies geschah während der laufenden Auktion und laut eBay ist man dann ja berechtigt dies raus zu nehmen weil es vom beschriebenen ISt zustand abweicht oder so was in der Art. Unberechtigt ist das nicht !
      Die Dekra sagt ja, dass soetwas ein erheblicher Mängel ist, was mein Recht untermauern dürfte das Motorrad raus zu nehmen.
      Und es ist ja nicht so, dass ich nicht versucht habe es zu reparieren um es wieder in den IST Zustand zu bekommen (wir haben uns zu 3. den Kopf darüber zerbrochen).
      Fahre heute auch nochmal zu der Firma, an welche ich das Motorrad mit defekten ABS verkauft habe und das Datum nachtragen zu lassen oder was man in solchen Fällen so tut. Die müssen das ja belegen können.
      Hätte cyber_truck wirklich Interesse an dem Motorrad gehabt, hätte er sich ja auch bestimmt bei mir telefonisch gemeldet, schließlich wollte er ja ein Termin zum abholen haben. Hätte er dies getan, hätte das auch alles geklärt werden können.
      Und was soll man den bitte aus einem "Sofortkauf ?" schließen ? Ich habe Ihn das ja nicht angeboten und auch nicht vor gehabt. Wenn ich was zum Sofort kaufen habe, stelle ich das auch so bei eBay ein !
    • folterknecht schrieb:

      fakt ist, dass das ABS nach laden der Batterie wieder an ging. Und dies geschah während der laufenden Auktion und laut eBay ist man dann ja berechtigt dies raus zu nehmen weil es vom beschriebenen ISt zustand abweicht oder so was in der Art. Unberechtigt ist das nicht !


      Na dann ist die oben von mir gepostete Zentralverriegelung deine Blaupause. Es steht völlig außer Frage, daß du bei einem unverschuldeten Defekt während der Laufzeit abbrechen darfst. Die Aufgabe besteht jetzt darin, der Richterin die Argumente zu servieren und den gesamten Ablauf glaubwürdig darzustellen. Denn im Recht sein nützt dir nur was, wenn das Gericht auch davon überzeugt ist, daß die Sache so abgelaufen ist.

      laboe schrieb:

      Urteilsbegründung etc ist mir noch nicht bekannt !Es soll aber auf der HP in der nächsten Woche des LG`s veröffentlicht werden , nach Aussage einer MA vom LG


      Schön! Du wirst das dann hier her verlinken nehme ich an? Aktenzeichen, Gericht?