Hallo Leute!
Wieder Ärger mit eBay und PayPal (indirekt): 4 gleichartige aber unterschiedliche Artikel als selbst zusammengestelltes Set in einer Auktion verkauft, alle "neu", Geld über PayPal zügig bekommen. Der Käufer behauptet nun, ein Teil von vier sei gebraucht und deshalb inakzeptabel bzw. für ihn nicht nutzbar usw. eröffnet dann gleich ein Verfahren ohne Kontaktaufnahme, er will 1/4 des Betrages zurück und möchte den einen Artikel dann wohlgemerkt unfrei zurückschicken.
Es stimmt zwar, dass der Artikel geringfügige Gebrauchspuren aufweist (war 1x in Gebrauch), da es sich dabei aber um den günstigsten der vier handelte und eigentlich die drei anderen den eigentlichen Wert ausmachen, dachte ich mir, lege ich den dazu, weil neuwertig, sozusagen als Zugabe (habe es nicht so formuliert in der Beschreibung). Der Artikel ist absolut neuwertig, hat aber minimalste Gebrauchspuren.
Für mich steht 100% fest, dass hier einer einfach nur durch eine Minderung den ungeliebten Artikel einerseits loswerden will, für den er keine Verwendung hat, um dadurch nachträglich noch den Gesamtpreis zu drücken. Dreist, denn genau dieses Vorgehen bzw. Motivation dahinter ist voll durchschaubar. Noch dreister ist aber, dass der Verkäufer durch das Angebot des unfreien Zurücksendens es offensichtlich darauf angelegt hat, den vierten Artikel doch auch noch zu behalten!
Ich würde am liebsten den Gesamtpreis rückerstatten gegen alle 4 Teile aber dann muss ich wohl die Rückversandkosten zu mir bezahlen, so ist das zumindest im System vorgesehen. Ich hätte auch gerne, dass der Käufer es versichert an mich zurückschickt, denn sonst sehe ich meine Ware wahrscheinlich nie wieder, ich habe als Verkäufer ja keinen Käuferschutz in dem Fall, aber das ist wohl auch nicht im System vorgesehen.
Bleibt mir realistischerweise nichts anderes übrig als treueres Lehrgeld in Höhe von 1/4 des Kaufpreises zu erstatten?
Hätte ich ohne PayPal das Problem nicht oder wäre das für den Käufer bei einer Überweisung ähnlich unproblematisch mich auszunehmen?
Muss ich für die Rücksendung des einen Artikels aufkommen?
Wieder Ärger mit eBay und PayPal (indirekt): 4 gleichartige aber unterschiedliche Artikel als selbst zusammengestelltes Set in einer Auktion verkauft, alle "neu", Geld über PayPal zügig bekommen. Der Käufer behauptet nun, ein Teil von vier sei gebraucht und deshalb inakzeptabel bzw. für ihn nicht nutzbar usw. eröffnet dann gleich ein Verfahren ohne Kontaktaufnahme, er will 1/4 des Betrages zurück und möchte den einen Artikel dann wohlgemerkt unfrei zurückschicken.
Es stimmt zwar, dass der Artikel geringfügige Gebrauchspuren aufweist (war 1x in Gebrauch), da es sich dabei aber um den günstigsten der vier handelte und eigentlich die drei anderen den eigentlichen Wert ausmachen, dachte ich mir, lege ich den dazu, weil neuwertig, sozusagen als Zugabe (habe es nicht so formuliert in der Beschreibung). Der Artikel ist absolut neuwertig, hat aber minimalste Gebrauchspuren.
Für mich steht 100% fest, dass hier einer einfach nur durch eine Minderung den ungeliebten Artikel einerseits loswerden will, für den er keine Verwendung hat, um dadurch nachträglich noch den Gesamtpreis zu drücken. Dreist, denn genau dieses Vorgehen bzw. Motivation dahinter ist voll durchschaubar. Noch dreister ist aber, dass der Verkäufer durch das Angebot des unfreien Zurücksendens es offensichtlich darauf angelegt hat, den vierten Artikel doch auch noch zu behalten!
Ich würde am liebsten den Gesamtpreis rückerstatten gegen alle 4 Teile aber dann muss ich wohl die Rückversandkosten zu mir bezahlen, so ist das zumindest im System vorgesehen. Ich hätte auch gerne, dass der Käufer es versichert an mich zurückschickt, denn sonst sehe ich meine Ware wahrscheinlich nie wieder, ich habe als Verkäufer ja keinen Käuferschutz in dem Fall, aber das ist wohl auch nicht im System vorgesehen.
Bleibt mir realistischerweise nichts anderes übrig als treueres Lehrgeld in Höhe von 1/4 des Kaufpreises zu erstatten?
Hätte ich ohne PayPal das Problem nicht oder wäre das für den Käufer bei einer Überweisung ähnlich unproblematisch mich auszunehmen?
Muss ich für die Rücksendung des einen Artikels aufkommen?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von vanvog ()