Spekulationssteuer war verfassungswidrig

    • Spekulationssteuer war verfassungswidrig

      Fiskus fehlte ausreichende Kontrollmöglichkeit

      Das Gericht hat entschieden:
      Die so genannte Spekulationssteuer war in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig, weil der Fiskus mangels ausreichender Kontrolle nur die ehrlichen Steuerzahler zur Kasse gebeten hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.

      Allerdings lässt sich die Entscheidung nach den Worten des Gerichts "nicht ohne weiteres" auf die heutige Praxis bei der Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte übertragen, da sich die Gesetzeslage seit 1999 deutlich gewandelt habe.

      Nach dem Urteil führten die fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzbehörden zu einem derart geringen Entdeckungsrisiko, dass sie zu rechtswidrigem Handeln geradezu einluden. Die Erfassung von Spekulationsgewinnen sei vor allem von der Erklärungsbereitschaft des Steuerzahlers abhängig gewesen. Die mangelhafte Durchsetzung der Steuerpflicht verletze das "verfassungsrechtliche Gebot tatsächlich gleicher Steuerbelastung durch gleichen Gesetzesvollzug".

      Damit gab der Zweite Senat dem Kölner Steuerrechtsprofessor Klaus Tipke Recht. Er hatte seine Spekulationsgewinne von 1752 Mark (896 Euro) aus dem Jahr 1997 korrekt angegeben und war anschließend vor Gericht gezogen, weil er den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sah. Der Bundesfinanzhof hatte das Verfahren den Karlsruher Richtern vorgelegt.

      Quelle: [URL=http://www.sparkasse.de/artikel/0,4705,20384,00.html]Sparkasse Online[/URL]
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