Der Justizskandal Gustl Mollath

    • Die Verjährung bezieht sich wohl eher auf die Straftaten, bei denen Herr Mollath als Zeuge auftreten könnte.
      Solange er unter Verschluss ist, kann den Steuerhinterziehern und ihren Helfern nichts passieren.
      Die Amtsmühlen mahlen eben langsam und sehr gründlich, damit auch die letzte Frist gemütlich verstreichen kann.
    • oyvey schrieb:


      Der Ulli kommt mit ner Bewährung und Strafzahlung davon, nachdem er Millionen in die Schweiz bewegt hat und dem Staat ja eigentlich somit den Stinkefinger gegeben hat. Der Mollath der der Justiz helfen wollte und solche Fälle aufdecken wollte geht Lebenslang in die Klapse.

      Wo ist das Gleichgewicht des Rechtsstaats?



      Wenn es um Geld geht (Steuern), dann zeigt die Rechtssprechung wohl ihr wahres Gesicht.
      Ein Gleichgewicht kann ich da auch nicht erkennen.
      Der größte Skandal ist für mich, obwohl die Sachlage klar erkennbar ist, machen sie so weiter wie bisher und tun so als wenn nichts wäre.
      Eine Verjährung dürfte es in solchen Fällen nicht geben.
      Solche kriminellen Seilschaften können eine Revolution auslösen.
    • Das Geld hin und her geschoben wurde... soll es verjährt sein. Das ist wäre in der Sache lediglich ein kleines Ärgernis.Aber wenn das so ist, wie es in der Presse dargestellt wird, dass der Mann aus dem Weg geräumt wurde ....dann ist dem Mann die Fortbewegungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht auf perfideste Weise entzogen worden.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Auch unsere "freie" Presse hält sich auffällig zurück.
      Gut, mitlerweile wird hier und da über den Fall berichtet, aber über Kates Baby steht täglich etwas in der Zeitung was eigentlich nicht von Interesse ist.
      Das war aber schon immer so.
      Ich zitiere mal.

      Wie ist doch die Zeitung interessant
      Hoffmann von Fallersleben

      Wie ist doch die Zeitung interessant
      für unser liebes Vaterland !
      Was haben wir heute nicht alles vernommen !
      Die Fürstin ist gestern niedergekommen,
      und morgen wir der Herzog kommen,
      Hier ist der König heimgekommen,
      dort ist der Kaiser durchgekommen,
      bald werden sie alle zusammenkommen -
      Wie interessant ! wie interessant !
      Gott segne das liebe Vaterland !

      Wie ist die Zeitung doch interessant
      für unser liebes Vaterland !
      Was ist uns nicht alles berichtet worden !
      Ein Portepeefähnrich ist Leutnant geworden,
      ein Oberhofprediger erhielt einen Orden,
      die Lakaien erhielten silberne Borden,
      die höchsten Herrschaften gehen nach Norden,
      und zeitig ist es Frühling geworden -
      Wie interessant ! wie interessant !
      Gott segne das liebe Vaterland !
    • oyvey schrieb:

      Das kuriose ist ja das schon festgestellt wurde es gab eklatante Fehler in seinem Verfahren.

      Er kann aber nur dagegen vorgehen wenn vorher der Richter angezeigt und verurteilt wird wegen Amtsmissbrauch.

      Woher stammt diese Kausalität? Hat dies das LG Regensburg bei der Ablehnung des Wiederaufnahmeantrages so geäußert? Meines Wissens gibt es Amtsmissbrauch in der Juristerei nicht, das ist heute ein laienhafter Ausdruck, hinter dem sich alles mögliche verstecken könnte. Umso mehr muss man hier präzise formulieren, wenn an deiner Angabe etwas dran ist, denn dann hätte der Antrag auf Wiederaufnahme auch vor dem OLG und dem BGH keine Aussicht auf Erfolg. Kurzum: Woher stammt deine Erkenntnis?

      Zu Leipziger: Da verwundert mich persönlich nichts mehr. Ich komme selbst aus der Wissenschaft und könnte mir nicht mehr ins Gesicht schauen, wenn ich eine wissenschaftliche Abhandlung abfassen würde, ohne das Objekt je studiert zu haben. Einschätzungen nach Aktenlage beinhalten immer die immense Gefahr, dass man die Fehlinterpretationen des Vorgängers unreflektiert übernimmt. Das ist im höchsten Maße unseriös und unwissenschaftlich. Wie ein solcher Mensch zum Chefarzt aufsteigen konnte, kann ich mir nur erklären, wenn ich mir nochmal die gesamten Begleitumstände des Falles Mollath vor Augen halte (ja, in einem solchen Umfeld kann so etwas möglich sein). Dabei können meine eigenen schriftlichen Ergüsse keinem Menschen Schaden zufügen, die von Leipziger sehr wohl, wie sehr eindrucksvoll zu sehen ist. Immer dann, wenn man glaubt, der Tiefpunkt im Fall Mollath sei erreicht, wird noch eine weitere Erdschicht abgetragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Woher stammt diese Kausalität? Hat dies das LG Regensburg bei der Ablehnung des Wiederaufnahmeantrages so geäußert?
      Das kommt aus diesem Artikel:

      tagesspiegel.de/meinung/der-fa…-auf-deutsch/8591108.html

      und der darin benannten Ausführung des LG regensburg bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens und wieso es abgelehnt wurde.
      Du hast allerdings recht. Ich meinte nich Amtsmissbrauch sondern eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Jetz wo man es ordentlich Subsumiert liest, fällt es sofort auf.
      Ich hatte aber auch im Studium nur randweise mit dem Strafgesetz und gar nicht mit der StPO zu tun.

      Von einem tätigen Juristen kann man dies jedoch erwarten.

      Frage: wWollen oder Unwissen der Anwälte?
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    • Hier die pressemitteilung des OLG Nürnberg.

      justiz.bayern.de/gericht/olg/n…chiv/2013/04049/index.php

      Die Wiederaufnahme stützt sich auf das Attest der Frau Mollath, welches besagte Sie hatte Schaden von einem Schlag erlitten.

      Diese urkunde sieht das OLG Nürnberg als unecht an und fand darüber das Einfallstor in den § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO)

      OLG Nürnberg zur Entscheidung:
      Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der
      Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines
      rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der
      Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde
      "unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen
      Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.

      Als
      solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein
      ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. Dieses Attest wurde zwar von einem
      approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde
      liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst
      nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck
      entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch
      übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass
      der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem
      Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch
      – soweit ersichtlich – für die Verfahrensbeteiligten im
      Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.
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    • Vorsicht. Das OLG Nürnberg hat den Fall in die Lage von 2006 versetzt.
      Das heisst es kann dazu kommen, das Mollath wieder verurteilt wird.

      Erst mal ist er frei.

      Da aber m.M. nichts wirklich nachweisbar ist ein eigentlich minderwärtiger Fall, denn Mollath gab zu, gegebenüber seiner Frau einmal handgreiflich geworden zu sein.

      Sie jedoch behauptete ja er hätte Sie mind. 20 mal geprügelt und bis zur bewusstlosigkeit gewürgt. Außerdem muss er sie irgendwann mal versucht haben einzusperren, nach Aussagen von Frau Mollath, da ja auch wegen Freiheitsberaubung ermittelt wurde.

      Wieso ist eigentlich sein Hab und Gut Zwangsversteigert wurden? Geht das so einfach wenn die Person in der Psychiatrischen sitzt?
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    • seelachs schrieb:


      Da schneit's eher in der Hölle ...


      Das glaube ich auch.
      Aber was für ein Licht wirft das auf unseren angeblichen Rechtsstaat wenn man von Kriminellen in die Klapse eingewiesen wird und sie nicht dafür bestraft werden?
      Das alles wird noch ein längeres Nachspiel haben bei dem unser Rechtsstaat seine Rechtsstaatlichkeit zeigen wird ( oder auch nicht ;) ).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dashboard ()

    • Also alles was recht ist...

      Der Mann verteilt heftige Ohrfeigen - in Bayern auch Watsch'n geheissen.

      Wenn der das Gutachten erstellende Arzt im Gutachten vom 03.06.2003 anhand persönlicher Begutachtung die Spuren einer Ohrfeige feststellen konnte, die Petra Mollath am 12.08.2002 erhalten hat, dann würde ich meinen, das grenzt an ein medizinisches Wunder. Oder der Arzt ist ein Genie mit Superblick in den Zeitstrahl. Vorschlag zur Feststellung: ich (Kampfsportler seit 35 Jahren, 2 Meter groß, 125 Kilo schwer) verpasse Richter Brixner mit aller Kraft und unter Aufbietung der Technik, mit der sich schon meine Uroma (152 cm groß, 42 Kilo schwer) 1920 gegen Metzgergesellen durchgesetzt hat eine Ohrfeige und Ostern 2014 lassen wir den i.V.-Arzt gutachterlich feststellen, ob ich Brixner links oder rechts eine runtergehauen habe.

      Sollte nicht all zu schwer sein, weil erfahrungsgemäß eine solche Ohrfeige von mir einen normalen 80-Kilo-Mann etwa zehn Meter weit durch die Gegend befördert. Wenn eine Hühnerbrust wie Mollath zehn Monate lang erkennbare und gutachterlich nachweisbare Spuren hinterlassen konnte, dürfte Brixner noch nach schätzungsweise drei Jahren leuchten wie ein ganzes Rotlichtviertel. Achso - nee, ich hab auch keinerlei Krankheitseinsicht. Entweder weil das in meinem schizoiden Wahn völlig normal ist oder weil ich völlig normal bin. Was genau müsste man mal feststellen. Wie bei Brixner, der hat auch keinerlei Krankheitseinsicht. Ich bin ein Star, weist mich mal ein.

      oyvey schrieb:

      Vorsicht. Das OLG Nürnberg hat den Fall in die Lage von 2006 versetzt.

      Das ist allerdings korrekt. Aber wie eben schon geschrieben habe ich schon rein aus praktischen Erwägungen Zweifel daran, dass das Gutachten auch nur das Papier wert ist, auf dem es steht. Egal ob da wer i.V. unterschrieben hat oder ppapst. Die Freiheitsberaubung soll übrigens am 31.05.2002 gewesen sein.

      oyvey schrieb:



      Sie jedoch behauptete ja er hätte Sie mind. 20 mal geprügelt und bis zur bewusstlosigkeit gewürgt.

      Nur gibt es darüber keinerlei Gutachten. Nicht mal Arztberichte. Und wenn wer ein Gutachten über eine zehn Monate alte Ohrfeige aus direkter Inaugenscheinnahme hinlügen kann ist mir schon klar, das der das i.V. so klein schreibt, dass man es mit einer starken Uhrmacherlupe problemlos lesen kann. Unter so einen Sermon würde ich als Gutachter meinen Namen auch nicht ehrlich druntersetzen wollen. Da isses schon besser, man hält mich für jemand anders.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.