Versteckte Suchbegriffe in der Auktionsbeschreibung

    • Versteckte Suchbegriffe in der Auktionsbeschreibung

      Ich habe nichts zum Thema in der Suche gefunden, deswegen stelle ich hier die kurze Frage:

      Sind versteckte Suchbegriffe in der AB bei eBay erlaubt?

      Falls ja:

      Wie werden diese von der Ebay-Suche interpretiert, gibt es eine Art Sperre bzw. werden die gar nicht erst berücksichtigt? Wie sind eure Erfahrungen damit?
    • Meine Erfahrung ist, vor vielen Jahren gemacht u. dabei geblieben deshalb weiß ich nicht wie`s heute ist, dass versteckte Suchbegriffe zu Schwierigkeiten u. ggf. zur Löschung der Auktion seitens ebay führen. Deshalb verstecke ich die Suchbegriffe nicht mehr und seitdem klappt es, nie mehr eine Auktion gelöscht worden.

      Natürlich darf man es nicht übertreiben und den halben Duden da rein packen (bei mir sind`s, wenn`s sehr viel ist, max. so ca. 2 vollständige Zeilen).
      proper prior preparation prevents piss poor performance

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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Meine Erfahrung ist, vor vielen Jahren gemacht u. dabei geblieben deshalb weiß ich nicht wie`s heute ist, dass versteckte Suchbegriffe zu Schwierigkeiten u. ggf. zur Löschung der Auktion seitens ebay führen. Deshalb verstecke ich die Suchbegriffe nicht mehr und seitdem klappt es, nie mehr eine Auktion gelöscht worden.

      Natürlich darf man es nicht übertreiben und den halben Duden da rein packen (bei sind`s, wenn`s sehr viel ist, max. so ca. 2 vollständige Zeilen).


      Heißt das, Du hast nach wie vor Suchbegriffe in der AB, aber nicht mehr versteckt sondern lesbar? Gibt es keine offizielle Policy seitens eBay zu versteckten Texten?

      Ist so etwas abmahnfähig ob versteckt oder nicht?
    • vanvog schrieb:

      Heißt das, Du hast nach wie vor Suchbegriffe in der AB, aber nicht mehr versteckt sondern lesbar? Gibt es keine offizielle Policy seitens eBay zu versteckten Texten?
      Zum ersten Teil: ja genau, nicht mehr versteckt, sondern klar lesbar.
      Zum 2. Teil: keine Ahnung, ist mir auch wurscht denn es funktioniert. Wo kein Kläger da kein Richter.

      vanvog schrieb:

      Ist so etwas abmahnfähig ob versteckt oder nicht?
      Kann ich nicht beurteilen, bin kein Vollpfosten jurist ;) , nich mal ein Halber oder Viertelter.

      Ich muss aber dazu sagen das ich das mit den Suchbegriffen äussert dezent mache u. z.B. nur wirkliche Synonyme bzw. echte oder sehr, sehr ähnliche alternative Bezeichnungen oder auch verschiedene Schreibweisen verwende und nicht mit Markennamen um mich werfe (wie z.B. Timex KEINE Rolex, Dual KEIN Thorens etc. etc.) .
      Um diese Begriffe könnte ich auch eine Beschreibung "drumrum" bauen aber dazu bin ich zu faul u. ausserdem bläht es nur den Text völlig unnötig auf.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • vanvog schrieb:

      Ich habe nichts zum Thema in der Suche gefunden, deswegen stelle ich hier die kurze Frage:

      Sind versteckte Suchbegriffe in der AB bei eBay erlaubt?

      Wie wäre es denn, einfach mal die ebay-AGB zu lesen? Steht doch schön erklärt drin. Und bei der Anmeldung akzeptiert hast Du es auch. :D

      Nö, mir ist schon klar, dass ich einen Vorteil habe, weil es zu der Zeit als ich auf ebay angefangen habe, noch überhaupt keine AGB gegeben hat und für mich jede Regelung da drin neu war, als sie neu eingefügt wurde. Man tut sich eben leichter, wenn man immer nur eine einzelne Regelung dazulernen muss. ;)

      Also hier die "offizielle Antwort" der ebay-AGB auf Deine Frage: pages.ebay.de/help/policies/search-manipulation.html
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ich nutze ebenfalls "versteckte" Suchwörter - also die Schriftfarbe dem Hintergrund angepasst, wenn sie nicht in der AB untergebracht werden können ... und da die Wörter ganz normal in der AB stehen, werden sie bei der Suche berücksichtigt, sofern jemand auch zusätzlich in der Beschreibung sucht, und nicht nur im Titel

      allerdings verwende ich auch nur dem Artikel zugehörige Begriffe und ggf. unterschiedliche Schreibweisen, dazu auch in verschiedenen Sprachen, da ich weltweit anbiete - und natürlich schreibe ich da nichts rein, was nichts mit dem Artikel zu tun hat ... mir wurde deswegen noch nie was gelöscht ;)