Rücklastschriftgebühren

    • Rücklastschriftgebühren

      Guten Tag,

      Ich bin noch neu hier im Forum und habe seit einigen Tagen mal so die Beiträge durchgelesen und bemerkt das einige hier auch rechtliche Auskünfte geben oder es zumindest versuchen :O .
      Nun hätte ich da mal ne Frage: Ich bin ein Mensch so wie jeder andere der bestimmte Bedürfnisse im Leben hat und dementsprechend auch den ein oder anderen Vertrag am laufen hat. Über die Jahre hin hab ich mir angewöhnt Verträge ganz genau unter die Lupe zu nehmen und mit dem aktuellen Recht zu vergleichen und stolperte beim Bundesministerium für Korruption Justiz über ein Urteil in dem es verboten ist Rücklastschriftgebühren zu verlangen. Nun sehe ich auf meinen Verträgen das so ziemlich jedes Unternehmen (zumindest meine Verträge) das laut AGB aber verlangt und es teilweise auch auf den Homepages ebenfalls stehen haben.
      Einmal hat es mich erwischt und ich sollte 12 Euro Rücklastschriftgebühr bezahlen aber nachdem ich dem Vertragspartner den link zum Urteil geschickt hatte vergaß er es schnell wieder.
      Warum sind manche so stur und bestehen darauf obwohl es verboten ist und wie kann man solche Firmen zwingen das zu unterlassen und diesen Passus aus den AGB zu entfernen.
      Mich selber betrifft es nicht mehr weil ich keinen mehr abbuchen lasse aber ich möchte auch gerne mal Robin Hood spielen und jemanden auf die Finger hauen. :D
      :!: Das Internet ist die gefährlichste Erfindung nach der Atombombe :!:
    • Ist es möglich, daß Du da etwas verwechselst?

      Es gibt Urteile, die eine Vereinbarung in den AGB von Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften als unwirksam erklären. (OLG Koblenz vom 30.09.2010 Az. 2 U 1388/09)

      Allerdings werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Rücklastschrift dem Kunden weiterhin belastbar bleiben, denn das lastschrifteinziehende Unternehmen kann seinerseits nichts dafür, wenn der Schuldner nicht für genügend Kontodeckung gesorgt hat.

      Na, und der Fall, daß die eigene Bank für eine zurückgegebene Lastschrift vom eigenen Kunden eine Gebühr verlangt, sollte schon gar nicht mehr vorkommen, aber auch da gibt es mindestens ein Urteil.

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    • Rücklastschriftgebühren bekommen diejenigen aufgebrummt, die die Lastschriften veranlasst haben. Es werden Kosten von 5,-- bis 15,-- € in Rechnung gestellt. Manche Banken verlangen auch mehr. Der belastete Kunde bekommt i.d.R. keine Kosten aufgebrummt. Die mir bekannten Urteile schützen den durch eine Lastschrift belasteten Kontoinhaber vor zusätzlichen Kosten.

      Wenn du selber eine Lastschrift veranlasst, die nicht eingelöst werden kann, trägst Du die Kosten für die Arbeit, die Du verursacht hast. Was soll daran verwerflich sein? Es heisst im Allgemeinen immer: Der Verursacher trägt die Kosten.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Wenn du selber eine Lastschrift veranlasst, die nicht eingelöst werden kann, trägst Du die Kosten für die Arbeit, die Du verursacht hast. Was soll daran verwerflich sein? Es heisst im Allgemeinen immer: Der Verursacher trägt die Kosten.



      Das gilt zunächst einmal für die Bank des Belasteten.
      Nur irrst du, was den eigentlichen Verursacher angeht. Das ist nämlich i.d.R. derjenige, der eine Leistung in Empfang genommen hat und dessen Konto belastet wurde.
      Aus genau diesem Grund ist es dem Lieferanten dieser Leistung auch erlaubt, die ihm durch eine Rücklastschrift entstandenen Kosten an seinen Kunden weiter zu geben.
    • Briefkasten schrieb:

      aber nachdem ich dem Vertragspartner den link zum Urteil geschickt hatte vergaß er es schnell wieder.


      Mach mal. Ich meine damit: schick uns den Link doch mal hier rein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ihr seit im Irrtum, aber es ist auch nicht verwunderlich bei so viel Dummheit im Land, man sagt überall ja und Amen zu alles und immer schön brav zahlen auch wenn es nicht erlaubt ist:

      Verweigert Ihre Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks,
      Daueraufträgen und Überweisungen, weil Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird
      die Bank im eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Sie darf Ihnen dafür
      keine Kosten berechnen, auch nicht für die Nachricht über die
      Nichtausführung. Sie darf die Kosten auch nicht in Schadenersatz
      umbenennen.
      BGH, Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96, Az. XI ZR 197/00 und BGH, Az. XI ZR 154/04

      Egal wer der Verursacher ist denn es heisst in verschiedenen Urteilen weiter: "Der Kunde ist nicht verpflichtet für ausreichend Deckung zu sorgen, eventuell anfallende Bankgebühren dürfen auch nicht an den Kunden auch nicht in Form von Dienstleistungs oder Schadensersatzgebühren weiter gegeben werden".
      :!: Das Internet ist die gefährlichste Erfindung nach der Atombombe :!:
    • @ Briefkasten

      Dein Ton gefällt mir nicht!

      Lies mal:
      test.de/Bankgebuehren-Ueber-Gebuehr-1246740-1246709/

      Für Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen, die die Bank mangels Kontodeckung nicht ausführt, darf sie kein Geld verlangen. Denn die Deckungsprüfung stellt keine Leistung für den Kunden dar, sondern geschieht ausschließlich im Sicherheitsinteresse der Bank.
      Achtung: Anders ist das, wenn der Lastschrifteinreicher zahlen soll. Beispiel: Ein Kassenwart will den Beitrag eines Vereinsmitglieds abbuchen. Dessen Konto ist leer, die Bank des Mitglieds lehnt ab und berechnet der Bank des Vereins 3 Euro Rückentgelt. Die schlägt noch einmal 3 Euro drauf und stellt dem Verein 6 Euro in Rechnung. Dagegen gibt es bisher keine Handhabe. Der Verein kann aber das Geld vom Mitglied zurückfordern.
    • Och, mir schon @Eule :whistling:
      Wir sind doch hier die "jungen Wilden" :D

      @Briefkasten:
      Link und bitte sofort. Dein Urteil kannst du dir übrigens in die Ohren schieben!
      Selbstverfreilich kannst du einem Kunden die rückgeschmetterte Zahlung in Rechnung stellen, genau in der Höhe in der dir Schaden entstanden ist.
      Ist vergleichbar mit unfreien Rücksendungen ... du wirst bestimmt entsprechende Urteile finden ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Briefkasten schrieb:

      Ihr seit im Irrtum, aber es ist auch nicht verwunderlich bei so viel Dummheit im Land, man sagt überall ja und Amen zu alles und immer schön brav zahlen auch wenn es nicht erlaubt ist:


      Immerhin scheint die allgemeine Dummheit dazu zu reichen, zu erkennen, daß es einen Unterschied zwischen dem durch die eigene Bank belasteten Kontoinhaber und dem Erstattungsanspruch des lastschriftziehenden Unternehmen, welches von seiner Bank Kosten für die Rückgabe der Lastschrift in Rechnung gestellt bekommt,gibt. Es sei denn Deine Erleuchtung weiß auch hier wie dieser Anspruch abgewehrt werden kann.

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      Briefkasten schrieb:

      Ihr seit im Irrtum, aber es ist auch nicht verwunderlich bei so viel Dummheit im Land, man sagt überall ja und Amen zu alles und immer schön brav zahlen auch wenn es nicht erlaubt ist:


      Immerhin scheint die allgemeine Dummheit dazu zu reichen, zu erkennen, daß es einen Unterschied zwischen dem durch die eigene Bank belasteten Kontoinhaber und dem Erstattungsanspruch des lastschriftziehenden Unternehmen, welches von seiner Bank Kosten für die Rückgabe der Lastschrift in Rechnung gestellt bekommt,gibt. Es sei denn Deine Erleuchtung weiß auch hier wie dieser Anspruch abgewehrt werden kann.

      Du kommst jetzt sofort hierher und wischt den Kaffee von meinem Bildschirm, sonst semmel ich Klagen oder versammel mich oder so ....
      Moin Heiner :)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hallo,

      weiß von Euch jemand ob (und falls ja wo) man irgendwo eine Übersicht findet wo aufgelistet ist welche Bank Rücklastschriftgebühren in welcher Höhe erhebt?

      Also bezogen auf folgendes:

      "Achtung: Anders ist das, wenn der Lastschrifteinreicher zahlen soll. Beispiel: Ein Kassenwart will den Beitrag eines Vereinsmitglieds abbuchen. Dessen Konto ist leer, die Bank des Mitglieds lehnt ab und berechnet der Bank des Vereins 3 Euro Rückentgelt. Die schlägt noch einmal 3 Euro drauf und stellt dem Verein 6 Euro in Rechnung. Dagegen gibt es bisher keine Handhabe. Der Verein kann aber das Geld vom Mitglied zurückfordern."



      Ich habe gelesen, dass unabhängig von den AGB die Gebühren welche ein Dienstleister (z.B. Ebay, Mobilfunkbetreiber etc.) vom Kunden einziehen möchte, bei mangelnder Deckung auf den Kunden umgelegt werden dürfen, aber nicht in utopischer Höhe. Steht überall was zwischen 3 und max. 8 Euro.


      Begründung: Da jede Bank unterschiedlich hohe Kosten dem "abgewiesenen" berechnet.


      Wie kann ich also eruieren wie hoch z.,B. die J.P. Morgan Bank - EBAY , Ebay in Rechnung stellt für eine geplatze Lastschrift?


      Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken 8)
      LG Merline
    • Ja, das weiß ich, dass Ebay 8 Euro in Rechnung stellt und ich weiß auch dass Ebay dies in seinen AGB vermerkt.

      Ich hatte in einem Rechtsportal gelesen, dass grundsätzlich nicht alles was in den AGB steht rechtmäßig ist.
      Beispiel war ein Mobilfunkanbieter welcher pauschal 10 Euro in den AGB notierte und vor Gericht wurde entschieden dass dies zu hoch ist.

      Ich weiß auch, dass es wohl bei den Banken unterschiedliche Gebühren gibt und dann das jeweilige Unternehmen noch eine Bearbeitungsgebühr hinzufügen kann/darf (Mahngebühren, Auslagen etc.)

      Ich wüsste nur eben grundsätzlich gerne (Ebay war nur ein Beispiel, aber auch da würde mich interessieren ob die 8 Euro überhöht sind) wissen, wie hoch die Gebühren tatsächlich sind bei den einzelnen Banken, damit man beurteilen kann ab wann die Unternehmen versuchen "Profit" daraus zu schlagen wenn eine Lastschrift nicht durchgeht.

      Natürlich sollte ein Konto immer gedeckt sein, das steht außer Frage. Darum geht es aber jetzt gar nicht.

      Hätte eben nur gerne gewusst wie hoch die einzelnen Banken tarifieren. Die Postbank z.B. erhebt 2,40 Euro. Dort habe ich angerufen und nachgefragt.
      Die sagten eben auch, dass jede Bank dies unterschiedlich handhabt (was ich seltsam finde....eigentlich dürfte das doch nicht jeder machen können wie er will....)

      LG
      Merline
    • Ja, da hast Du wohl Recht.

      Ich wohne in Frankreich (grenznah zu DE) und dort verkauft (ist erlaubt dort) jeder die Zigaretten zum Preis den er will.
      Es gibt schon krasse Sachen.
      Die Banken in FR sind im Übrigen noch schlimmer.

      Wenn Du einen Dispo hast z.B. von 400 Euro, dann genehmigen Dir die Banken auch dass du bis 500 oder 700 oder bis sonstwohin überziehen darfst ABER
      für JEDE Aktion die über Deine erlaubten 400 Euro hinausgehen berechnen sie "Strafgebühren" (die Höhe dieser sind auch unterschiedlich bei den Banken)

      Meine Bank z.B. würde 8,75 Euro pro Aktion berechnen. DAS ginge noch. Gibt aber auch welche die berechnen 17 Euro oder noch höher.....

      Überleg mal, bist im Minus und zahlst zwei drei mal beim Einkaufen und Zack bist Du 34 -Euro los.

      Klar weiß man das vorher, logisch steht es überall, aber dennoch finde ich das Wucher.

      Und ich finde auch 8 Euro bei Ebay heftig wenn der Mobilfunkanbieter bei 10 Euro "gerügt" wurde.

      Scheint alles eine "Grauzone" zu sein und nichts ist verbindlich festgelegt. Sowas kann ich hassen :wallbash
    • vanvog: die 15% zahlen nur Couchpotatoes. Wer sich etwas umschaut, findet problemlos eine Bank, die unterhalb von 10% Dispozinsen verlangt. Wer es nicht nötig hat, im 3-stelligen Bereich im Jahr zu sparen, darf sich nicht beschweren!

      Merline: hier im Thread wird aber der ebay-Satz von 8 Euro angeführt. Da es sich um ein wohl grundsätzliches Problem dieser platten Form handelt, habe ich mir erlaubt, auf die Möglichkeit der Verbraucherzentrale, Beschwerden zu sammeln und ggf. einen Musterprozess zu führen, hinzuweisen.