Verkäufer vagera ersetzt keine Portokosten bei defektem Artikel und Verkaufsabbruch

    • Verkäufer vagera ersetzt keine Portokosten bei defektem Artikel und Verkaufsabbruch

      Ärger mit eBay Verkäufer vagera. II Vagera stellt sich taub bei Portokosten










      Es gibt schon einen anderen Bericht über den Verkäufer
      Vagera. Darin wird beschrieben, wie der Verkäufer bei negativer
      Bewertung mit Anwalt droht.

      community.ebay.de/thread.jspa?…e&anticache=1370543660078



      Meine Erfahrungen beziehen sich auf den Artikel

      Das Gerät wäre eigentlich nicht schlecht, abgesehen von diversen
      Unstimmigkeiten was z.B. Videoformate oder Bedienung betrifft. Es ist
      einigermaßen günstig und zum MP3 speichern reicht es allemal. Gut wäre
      auch wenn es funktionieren würde. Das war bei mir nicht der Fall. Nach
      und nach ging plötzlich das Aufladen nicht mehr, dann fiel das USB aus,
      dann war es ganz tot. Also habe ich es zurückgeschickt, 3.80 Porto per
      Hermes. Der Verkäufer selbst hat eine Summe von 6.90 für den Versand
      eingenommen, da scheint also auch noch etwas Profit drin gewesen zu
      sein.



      Bis dahin funktionierte die Emailkommunikation relativ
      gut, ich erhielt Tips zur Störungsbeseitigung etc.. Aber das Gerät blieb
      ohne Reaktion.



      Man schickte mir eine anderes (fast hätte ich
      geschrieben "neues" zu. Das war schon gleich für einen Blinden sichtbar
      defekt. Das klaffte auf einer Seite bis zu 1 cm auf und ließ sich nicht
      verschließen. Also erneut reklamiert. Jetzt begann die Vagera-Hölle.



      Nachdem ich bereits das erste Porto ausgelegt hatte und
      um Rücküberweisung bat, bzw. um Vorauszahlung des nächsten Portos,
      geschah erstmal garnichts. Keine Antworten, Totschweigen, das Telefon
      ist soundso schon garnicht angegeben, im Netz findet man mühsam eine
      Nummer, allerdings mit Anrufbeantworter.



      Hier der Originaltext der Bedingungen der Firma Vagera:



      Bitte beachten:
      Der Kunde wird gebeten, soweit als möglich die Ware nicht unfrei sondern als versichertes Paket an den Anbieter zurückzusenden. Gern erstattet der Anbieter auch vorab die Portokosten, soweit er die Rücksendekosten zu tragen hat.



      Ich schätze, dass ich mindestens 20 Mails schreiben
      musste mit Verweis auf die Rechtslage, intensives Drohen mit der
      Beauftragung eines Anwalts etc.. Dann trudelte eine PDF-Datei ein, ein
      kostenloser Aufkleber für DPD und auch die 3.80 wurden ersetzt.



      Ich empfehle allerdings allen Vagera-Käufern im Falle einer berechtigten Rücksendung sich die Kosten vorher erstatten zu lassen und darauf zu bestehen.
      Man rechnet anscheinend damit, dass der Käufer sein Recht auf
      Portoersatz irgendwann entnervt aufgibt oder weil ihm der Betrag keine
      größere Auseinandersetzung wert ist.



      Wer sich die Mühe macht die negativen Bewertungen Vageras durchzulesen

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…65&_trkparms=negative_365

      sieht, dass es durchaus Methode ist, berechtigte Rücksendekosten nicht zu erstatten.



      Ich verzichtete darauf, mir ein Ersatzgerät zukommen zu
      lassen, Gleichzeitig habe ich auch gemailt, dass ich absolut kein
      Vertrauen in die Firma + Produkt habe und mein Geld zurück möchte.



      Und was passiert? Vagera erstattet 38.- Euros
      Warenwert, das Porto erstatten sie nicht. Das Gesetz schreibt allerdings
      vor, dass bei einer Rückabwicklung Porto + Ware ersetzt werden muss.



      Also mindestens weiteres 30 Mails geschrieben. Aber
      Vagera stellt sich tot. Keinerlei Reaktionen, bis auf, dass sie Out of
      Office sind. Und eine Standartmail, dass sie eine weitere Überweisung
      nicht einsehen.



      Leider ist diese Totstellmethode von Vagera kein
      Einzelfall. Das Porto wird kassiert und Schluss! Witzigerweise hat man
      mich sogar als Newsletter-Empfänger gesperrt, was ich allerdings nie
      beantragt hatte. Firmen wie Vagera gehen mir derartig gegen den Strich
      und leider unternimmt Ebay nichts gegen derartige Unternehmer.



      Ich habe Ebay vorgeschlagen, neben der Bewertung einen
      Punkt einzuführen, um die Langzeiterfahrung mit Verkäufern beurteilen zu
      dürfen, die so lange bestehen bleibt, wie das Gerät Garantie hat. Es
      ist keine Kunst, einen Artikel zu verkaufen und den Käufer wenn das
      geklappt hat, zu einer positiven Bewertung zu verleiten. Meine Lehre
      daraus ist, erst, falls überhaupt, in den letzten Tagen der Frist
      Sternchen zu vergeben. Es kann soviel passieren dazwischen. Es ist der
      wichtigste Punkt, wie eine Firma mit Reklamationen umgeht.



      Ich werde darauf bestehen, das Porto ersetzt zu
      bekommen. So tot kann sich Vagera gar nicht stellen, dass sie nicht zum
      Aufwachen gebracht werden können.
    • Das ist die richtige Artikelnummer!

      Der Preis ist Verhandlungsbasis. Das hat nichts mit einer 40 Euro-Grenze zu tun, bei einer Rückabwicklung muss der Geschädigte so gestellt werden, als ob der Kauf nie getätigt wurde. So habe ich es bei der IHK Frankfurt gelesen.
    • Doch, dann hat es etwas mit der 40-Euro-Grenze zu tun. Deshalb die Frage.


      Dein EK war unter einem Warenwert von 40 Euro. Dein VK hat gleich doppelt das Recht nachzubessern. Du hast ihm dieses Recht aber nur einmal zugestanden.
      Entsprechend handelt es sich um ein genutztes Widerrufsrecht.
    • GegenBetrug schrieb:

      Ich verzichtete darauf, mir ein Ersatzgerät zukommen zu lassen

      Damit hast du also den Vertrag widerrufen. Der Hinversand war laut Angebot kostenlos. Der Rückversand ist von dem Händler nur dann zu tragen, wenn der Warenwert 40€ übersteigt. Das war nicht der Fall und die entsprechende Klausel findet sich auch im Angebot:

      Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

      Somit dürfte der Verkäufer korrekt gehandelt haben.

      Edit: eule war schneller.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ganz genau ist es so:

      Das Gerät wurde damals für 46,77 angeboten mit kostenlosem Versand und Preisvorschlag.. Mein Vorschlag mit 44.90 wurde angenommen. Auf der Rechnung ist die Fracht mit 5.80 ausgewiesen, gesamter Rechnungsbetrag ist 44.90. Die Portokosten waren im Angebot nicht ausgewiesen.
    • Dann ist dir bei soviel Text dieses wichtige Detail entfleucht. Schon die Rechnung war falsch und reklamationswürdig!

      In dem Fall druck dir die Auktion mit deinem angenommenen Preisvorschlag aus. Das ist nicht ewig aufrufbar.

      Dann folgt das Einschreiben mit der Forderung nach einer richtig ausgestellten Rechnung und der Forderung den Restbetrag bis zum ... (14 Tage ) anzuweisen.
      Andernfalls folge ein Mahnbescheid, dessen Zusatzkosten er auch übernehmen darf.

      Er solle sich glücklich schätzen, wenn ich diesen Vorgang nicht der Wettbewerbszentrale wegen versuchter Umgehung der Verbraucherrechte vorlege. Das würde für ihn weit teurer.
    • *alte_eule* schrieb:

      Doch, dann hat es etwas mit der 40-Euro-Grenze zu tun. Deshalb die Frage.


      Dein EK war unter einem Warenwert von 40 Euro. Dein VK hat gleich doppelt das Recht nachzubessern. Du hast ihm dieses Recht aber nur einmal zugestanden.
      Entsprechend handelt es sich um ein genutztes Widerrufsrecht.
      Kann sein, danke zumindest mal für diesen neuen Gesichtspunkt. Ich hatte die 2 defekten Geräte als 2 Nachbesserungen einkalkuliert, richtig ist aber, dass es nur eine ist. Allerdings hat der Verkäufer die Rückabwicklung akzeptiert. Und bei einer Rückabwicklung eines Vertrages gibt es andere Bedingungen. Außerdem geht es nicht um die Rücksendekosten (die wurden nach langem Kampf für beide defekten Geräte erstattet), sondern ich möchte die Kosten ersetzt haben, die ich für den Versand bezahlen musste um das Gerät überhaupt zu erhalten. Gibt es Meinungen dazu? Danke HA
    • Unter den neuen Gesichtspunkten muss ich mich allerdings auch korrigieren.

      GegenBetrug schrieb:

      sondern ich möchte die Kosten ersetzt haben, die ich für den Versand bezahlen musste um das Gerät überhaupt zu erhalten.

      Euer Kaufvertrag beinhaltete gar keine Hinversandkosten. Der Versand war kostenlos. Dass du dann eine falsche Rechnung erhalten hast, indem der VK einen Teil des Kaufpreises einfach als Versand deklariert hat, ist unerheblich. Ich vermute mal, dass er versucht, sich damit steuerlich besser zu stellen. Und zudem könnte man tatsächlich mit der 40€-Klausel bei einem Widerruf argumentieren. Das ist aber ein sehr billiger Trick, der so rechtlich nicht korrekt ist. Entscheidend sind die Bedingungen eures Kaufvertrages und nicht, was auf der Rechnung daraus gemacht wurde.

      Für die bessere Auffindbarkeit bei Google hier das Impressum:

      vagera GmbH
      Ira Köhler
      Badische Str. 8-10
      42389 Wuppertal
      Deutschland

      Fax: 0202/2604074
      E-Mail: ebay@vagera.de


      Und der Webshop: vagera.de
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.