Hallo zusammen,
es geht im speziellen um folgende Auktion:
Ich habe die Leuchte ersteigert, bei Erhalt nun aber festgestellt das
sie einen Riss hat. Dies war in der Beschreibung nicht erwähnt, man
kann es nur leicht auf dem Bild erkennen. Der Verkäufer beruft sich auf
folgenden Gesetzestext: > Wurde eine Eigenschaft (zum Beispiel ein
Defekt) im Angebot bereits dem Käufer bekannt gemacht (durch Text oder
BILD), so gilt sie nicht mehr als Mangel im Sinne des Gesetzes, sondern
als vereinbarte Eigenschaft.
Ist es rechtens so, da der Riss leicht auf dem Bild zu erkennen ist und man das hätte sehen müssen?
es geht im speziellen um folgende Auktion:
Ich habe die Leuchte ersteigert, bei Erhalt nun aber festgestellt das
sie einen Riss hat. Dies war in der Beschreibung nicht erwähnt, man
kann es nur leicht auf dem Bild erkennen. Der Verkäufer beruft sich auf
folgenden Gesetzestext: > Wurde eine Eigenschaft (zum Beispiel ein
Defekt) im Angebot bereits dem Käufer bekannt gemacht (durch Text oder
BILD), so gilt sie nicht mehr als Mangel im Sinne des Gesetzes, sondern
als vereinbarte Eigenschaft.
Ist es rechtens so, da der Riss leicht auf dem Bild zu erkennen ist und man das hätte sehen müssen?