Suche richtig gute Angebotsbeschreibung als Vorlage

    • vanvog schrieb:

      wie auch juristisch wasserdichte Auktionen


      Auf ebay?

      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

      (SCNR)

      Die Grundsätze bei Alwin sind heute noch die gleichen. Meine ich zumindest. Ich gehe nach den Grundlagen der Musterauktion vor und habe weder Probleme meine Artikel loszuwerden noch irgendwelche Zicken mit ebays Bastelwut. Auch zu beachten sind die Grundsätze, wie man es nicht machen sollte in der Galerie des Grauens (oben auf deiner Seite verlinkt)

      Ganz besonders bei ebay zu berücksichtigen sind ausserdem Kaz' goldene Regeln für schlechtes HTML: karzauninkat.com/Goldhtml/ Wenn Du die schön befolgst, hast Du die beste Gewähr dafür, dass die Bieter möglichst schnell woanders hinklicken. ;)

      Ansonsten ist zum Inhalt der AB vor allem eines zu sagen: wenn Du was verkaufst, musst Du über den Artikel ungefähr so gut Bescheid wissen, wie die zwei Bekloppten, die irrwitzig hohe Gebote dafür abgeben sollen. (Merksatz: eine Schwalbe macht noch keinen Höhenflug oder so ähnlich...) Dieses Wissen lässt Du in die AB einfliessen und deinen Fotos darf man das ebenfalls anmerken. Die Bilder müssen keine fotografischen Meisterwerke sein, gegen die Warhol aussieht wie der letzte Stümper, aber sie müssen die relevanten Informationen für deine Interessenten enthalten. Genau genommen hat mir ein Bekannter (der sich semiprofessionell mit Fotografie beschäftigt) mal gesagt meine Bilder seien miserabel ausgeleuchtet und technisch nicht gerade berauschend, meine Käufer meinen aber, darauf das erkennen zu können, was sie wissen wollen.

      Zum Thema rechtssicher: bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer? Vor der Antwort darauf genehmigst Du dir erst mal diesen hier: Ich bin Verkäufer: Rechte und Pflichten von Verkäufern ( Ritter-Thread )

      Wenn Du privater VK bist lautet die Antwort auf die Frage: rechtssicher ist gar nix. Irgendwer kommt garantiert irgendwann dahergedackelt und befindet auf das einzige Unterscheidungskriterium zum gewerblichen VK: Nachhaltigkeit. Und dann hast Du gegebenenfalls die Arschkarte.

      Wenn Du gewerblicher Verkäufer bist lautet die Antwort: Du stellst ausschliesslich im Auktionsformat ein, Paypal ist ein absolutes NoGo und ausserdem solltest Du einen Juristen zur Hand haben, der am besten für lau für dich arbeitet. Und wie Du schon sehr richtig bei mir festgestellt hast, ist die einfachste und billigste Art, an so jemanden zu kommen, einfach selber Jus zu studieren. (Meines Erachtens ist das sogar die einzige Art, einen Juristen zu finden, der einem nicht erst mal eine Rechnung für die Antwort "ja, schon." auf die Frage schreibt, ob denn 300 Euro für eine Erstberatung nicht ein bisschen viel wäre... :D )

      Wenn ich mir dann aber das hier anschaue

      Hobbywerkstatt heißt in dem Zusammenhang wirklich nur für Mitglieder zugänglich, keine Mietwerkstatt oder Ähnliches,

      würde ich meinen, dass Verkäufe, die im Zusammenhang mit dieser Aktivität stehen, sehr schnell in Richtung gewerblicher Verkäufer laufen könnten. Es gibt einen Argumentationsansatz, der dagegen spricht, den ich aber bisher ausser in einem Rechtskommentar nur in einem einleitenden Hinweis eines BGH-Termins erlebt habe und da ging es "nur" um die Eigenschaft des Verbrauchers nach §13 BGB, nicht aber um die Frage, ob unternehmerisches Handeln im Sinne des UStG vorliegt. Die wurde da immerhin vom BGH noch anerkannt. Die Forensuche nach "RWE solar" in meinen Beiträgen hilft Dir da weiter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn Du privater VK bist lautet die Antwort auf die Frage: rechtssicher ist gar nix. Irgendwer kommt garantiert irgendwann dahergedackelt und befindet auf das einzige Unterscheidungskriterium zum gewerblichen VK: Nachhaltigkeit. Und dann hast Du gegebenenfalls die Arschkarte.
      Verstehe ich dich richtig, früher oder später wird man als Gewerblicher eingestuft und bekommt Probleme? Hast du dich auch mal dazu geäußert hier im Forum, wie man als Privatverkäufer dieses Risiko minimiert oder ist dein Interessenkonflikt dafür zu groß?
    • riverside schrieb:

      kann man mal eins sehen?
      Ich habe mal bei militaria.com im Forum ein Bild eingestellt, das Irland zeigt. Allerdings nicht einfach so, sondern das Irland auf dem Zwei-Euro-Stück. Vier Megapixel groß. Die reinste Kraterlandschaft. Könnte ich mal raussuchen, damit klar wird, was man an Details mit 'ner kleinen billigen Kompaktknipse zeigen kann.

      vanvog schrieb:

      Verstehe ich dich richtig, früher oder später wird man als Gewerblicher eingestuft und bekommt Probleme?
      Zumindest besteht das Risiko. Weil auf ebay ja klar ersichtlich ist, wie lange man schon aktiv verkauft, was man verkauft und welchen Umsatz man dabei gemacht hat. Steht alles in den Bewertungen drin. Eine Excel-Tabelle mit geeigneten Formeln und man muss nur noch die gesamte Bewertungsseite in die Tabelle kopieren schon hat man einen exakten Überblick mit Summen und allem drum und dran.

      vanvog schrieb:

      Hast du dich auch mal dazu geäußert hier im Forum, wie man als Privatverkäufer dieses Risiko minimiert oder ist dein Interessenkonflikt dafür zu groß?

      Pandarul würde mir nun wieder vorwerfen, ich würde ausgefallene juristische Ideen haben. Ich entnehme deiner Frage, Du hast den Thread über RWE-Solar nicht gefunden. Hier ist er: BGH: gewerbliche oder private Solaranlage? RWE Solar erklärt Anerkenntnis

      Der Punkt daran ist, dass die Argumentation die Verkäufe würden dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung und der üblichen Lebensführung zufallen bisher noch nie ausgeurteilt wurde. Ausserdem bleibt dann immer noch das Problem dass Du für das Finanzamt trotzdem noch Unternehmer sein kannst, selbst wenn Du nach BGB Verbraucher bist. Denn natürlich unterliegt der private Anlagenbetreiber mit den Solarmodulen auf seinem Einfamilienhaus weiterhin der Umsatzsteuerpflicht für seinen verkauften Strom. Das wäre dann ein Punkt der nochmal gesondert zu betrachten wäre, aber da müsste man dann auch gegen einschlägige Rechtssprechung des BFH (Bundesfinanzgerichtshof) argumentieren. Und der hat in dem Fall die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft bestätigt, wen z.B. nicht von vornherein klar abgesteckt wird, was verkauft wird.

      Merksatz: Du kannst auf die Art vielleicht die Käufer um ihre Verbraucherrechte bringen, aber nicht den Staat um seine Umsatzsteuer. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      kann man mal eins sehen?
      Ich habe mal bei militaria.com im Forum ein Bild eingestellt, das Irland zeigt. Allerdings nicht einfach so, sondern das Irland auf dem Zwei-Euro-Stück. Vier Megapixel groß. Die reinste Kraterlandschaft. Könnte ich mal raussuchen, damit klar wird, was man an Details mit 'ner kleinen billigen Kompaktknipse zeigen kann.

      is mir egal, was auf dem bild drauf ist. ^^
      eigentlich bin ich nur neugierig auf die bildqualität, die sammler offenbar für gut befinden.
      verschwommene fotos find ich zb immer gräßlich, egal ob der ebayer gewerblich oder privat ist.

      Zumindest besteht das Risiko. Weil auf ebay ja klar ersichtlich ist, wie lange man schon aktiv verkauft, was man verkauft und welchen Umsatz man dabei gemacht hat. Steht alles in den Bewertungen drin.

      kann man vermutlich nur mit nem neuen account umgehen... oder man muß das alles auf "angebot mit privater bieterliste" stellen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Gibt es zumindest gerüchteweise Infos zum Vorgehen des FA bei eBay? Finden die Datenabfragen automatisch statt? Hat das FA einen besonderen Zugang bei eBay, der einen automatischen Adressenabgleich möglich macht? Ich möchte wissen, ob ein Zweitkonto einen zumindest hinreichenden Schutz vorm FA bietet.

      Wie siehts aus, wenn man im Auftrag eines Dritten, sein Privatzeug verkauft und dafür keine Provision kassiert?

      Aber ich vermute jetzt schon, es läuft jetzt schon auf Zweit- bzw. Drittaccounts hinaus, auf denen man alle 6 Monate bis zum Limit Ware raushaut. Wie komme ich am günstigsten an Bewertungen? Digitales Zeug und Heckelvorlagen bzw. Briefmarken, denn die braucht man ja ehe (Briefmarken). Und damit es zum Thema passt: nicht die gleiche Vorlage auf den Accounts verwenden!

      Hat jemand noch Tipps?
    • vanvog schrieb:

      Gibt es zumindest gerüchteweise Infos zum Vorgehen des FA bei eBay? Finden die Datenabfragen automatisch statt? Hat das FA einen besonderen Zugang bei eBay, der einen automatischen Adressenabgleich möglich macht? Ich möchte wissen, ob ein Zweitkonto einen zumindest hinreichenden Schutz vorm FA bietet.

      Wie siehts aus, wenn man im Auftrag eines Dritten, sein Privatzeug verkauft und dafür keine Provision kassiert?

      Aber ich vermute jetzt schon, es läuft jetzt schon auf Zweit- bzw. Drittaccounts hinaus, auf denen man alle 6 Monate bis zum Limit Ware raushaut. Wie komme ich am günstigsten an Bewertungen? Digitales Zeug und Heckelvorlagen bzw. Briefmarken, denn die braucht man ja ehe (Briefmarken). Und damit es zum Thema passt: nicht die gleiche Vorlage auf den Accounts verwenden!

      Hat jemand noch Tipps?

      Service, da ich heute zufällig woanders an den erinnert wurde
      de.wikipedia.org/wiki/XPIDER

      und zum Thema passend, wenn auch nicht neu und auch kein Gerücht:
      t-online.de/wirtschaft/id_6442…r-nutzer-informieren.html

      ummersonst ist der Tod, zumindest steuerfrei. Wobei ich kein Prob sehe, wenn Leute die Steuern für ihr Einkommen legal zahlen

      Moin hier :)
    • ummersonst ist der Tod, zumindest steuerfrei.
      Ich müßte mal meine letzte Beatattungsrechnung raussuchen, so umme 4.000, kannste aber als außergewöhnliche Belastung steuerlich ansetzen *winks
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432
    • schabbesgoi schrieb:


      Wobei ich kein Prob sehe, wenn Leute die Steuern für ihr Einkommen legal zahlen


      Ab einer längeren Haltefrist sollten Sammelgegenstände in meinen Privatbesitz übergehen und damit deren Verkauf nicht gesondert zu versteuern sein, sieht FA aber anders. Ist das gerecht?

      Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit nicht, weil der Gewinn vollständig auf das Einkommen angerechnet wird, so wird einem die letzte Möglichkeit zum Vermögensaufbau und damit Alterssicherung genommen, die durch den Verkauf von Hausrat beim gleichzeitigen Ankauf höherwertiger (nicht gleicher) Artikel möglich wäre.

      Hier fehlt es in Sachen Rechtssicherheit für den Privatverkäufer aber gewaltig! Gab es nicht mal diesen Fall einer 4-facher Mutter, deren Verkauf von 60 Artikel Kinderbekleidung als gewerblich eingestuft wurde?

      XPIDER kannte ich nicht, ich vermute jedoch, dass es größtenteils auf einer Auswertung von Artikelbeschreibungen (Kategorie, Preis usw.ist klar) basieren dürfte, Bewertungsdaten allein würden bei Mehrfach-Accounts wenig nützen, bleibt also nur die Beschreibungen als Bilder zu tarnen, wobei ich nicht weiß ob das AGB-Koform ist(?).

      Konkurrenz bzw. Anwälte sind ein Restrisiko, aber hier bieten die Zweitaccounts meistens einen ausreichenden Schutz, solange man Waren anbietet, die Testkäufe bei Verdachtsmomenten teuer machen würden und nicht immer den gleichen Mist verkauft.

      17.500 Euro will ich doch gar nicht, die Hälfte an Umsatz würde mir schon reichen.

      Hat noch jemand Tipps für mich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • platformscrewer schrieb:

      Ich müßte mal meine letzte Beatattungsrechnung raussuchen, so umme 4.000,
      Das war für die Bestattung. Die hättest Du auch zahlen müssen, wenn Du dich begraben lässt, ohne vorher zu sterben. :whistling:

      vanvog schrieb:

      Konkurrenz bzw. Anwälte sind ein Restrisiko, aber hier bieten die Zweitaccounts meistens einen ausreichenden Schutz, solange man Waren anbietet, die Testkäufe bei Verdachtsmomenten teuer machen würden und nicht immer den gleichen Mist verkauft.
      Das sollte dann aber auf keinen Fall und niemals auffallen. Sonst kommt da definitv Vorsatz dazu. Den besten Tip hat Dir Eue schon gegeben: am besten gar nicht erst versuchen, irgendwelche Tricks anzuwenden. Das kann gutgehen, wenn es aber nicht gutgeht schlägt das um so härter rein. Wenn Dir ein Mitbewerber auch noch nachweisen kann dass Du mehrere Accounts nutzt um die Gesamtzahl der Transaktionen zu verschleiern wird es etwas schwer nachzuweisen dass Du da in gutem Glauben als Privatverkäufer aufgetreten bist. Das kann also direkt nach hinten losgehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • vanvog schrieb:

      Zitat von »schabbesgoi«
      Wobei ich kein Prob sehe, wenn Leute die Steuern für ihr Einkommen legal zahlen

      vanvog schrieb:

      Ab einer längeren Haltefrist sollten Sammelgegenstände in meinen Privatbesitz übergehen und damit deren Verkauf nicht gesondert zu versteuern sein, sieht FA aber anders. Ist das gerecht?
      Ja - eben weil Du auch beim regelmäßigen Verkauf der "Privatbesitz-Haushalt-Artikel" in das Fahrwasser der Priverblichkeit gerätst....

      vanvog schrieb:

      Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit nicht, weil der Gewinn vollständig auf das Einkommen angerechnet wird, so wird einem die letzte Möglichkeit zum Vermögensaufbau und damit Alterssicherung genommen, die durch den Verkauf von Hausrat beim gleichzeitigen Ankauf höherwertiger (nicht gleicher) Artikel möglich wäre.
      wenn Du Ware einkaufst, um sie wieder meistbietend zu verhökern hat das nix mit Privatverkauf zu tun -
      damit biste sofort Gewerblich tätig -
      auch wenn Du es "vergessen" solltest, Deine Gewerbeanmeldung (inkl. ALLER Pflichten!) durchzuführen -
      dann kann Dir ein Mitbewerber ganz schnell schriftlich "beibringen" -
      hat immer einen extrem unangenehmen Beigeschmack -
      nennt sich "Abmahnung"....

      vanvog schrieb:

      Hier fehlt es in Sachen Rechtssicherheit für den Privatverkäufer aber gewaltig! Gab es nicht mal diesen Fall einer 4-facher Mutter, deren Verkauf von 60 Artikel Kinderbekleidung als gewerblich eingestuft wurde?
      schmeiss` nicht den "ab-und-zu-Verkauf" eines Privatverkäufers mit einer versteckten gewerblichen Tätigkeit in einen Topf -
      auch wenn es bei dem Beispiel der Mutter, die die Kinderbekleidung (ich meine es waren um die 80 Artikel) verkauft hatte, um eine Privatverkäuferin ging:

      medienrecht-urheberrecht.de/ab…aendler-privat-gewerblich



      vanvog schrieb:

      XPIDER kannte ich nicht, ich vermute jedoch, dass es größtenteils auf einer Auswertung von Artikelbeschreibungen (Kategorie, Preis usw.ist klar) basieren dürfte, Bewertungsdaten allein würden bei Mehrfach-Accounts wenig nützen, bleibt also nur die Beschreibungen als Bilder zu tarnen, wobei ich nicht weiß ob das AGB-Koform ist(?).
      das Finanzamt prüft nicht die Artikelbeschreibungen - interessiert die nicht die Bohne, was Du da reinschreibst -
      für das FA ist der Umfang der Tätigkeit interessant >> eingestellte / verkaufte Artikel!

      vanvog schrieb:

      Konkurrenz bzw. Anwälte sind ein Restrisiko, aber hier bieten die Zweitaccounts meistens einen ausreichenden Schutz, solange man Waren anbietet, die Testkäufe bei Verdachtsmomenten teuer machen würden und nicht immer den gleichen Mist verkauft.
      das meinst Du aber auch nur :D

      vanvog schrieb:

      17.500 Euro will ich doch gar nicht, die Hälfte an Umsatz würde mir schon reichen.
      kann ich mir gut vorstellen - so schwarz inne Tasche gesteckt ist dat ein nettes "Taschengeld".... :thumbup:

      vanvog schrieb:

      Hat noch jemand Tipps für mich?
      Ja - melde ein Gewerbe an und stelle Deine Tätigkeit direkt auf "stabile" und abgesicherte Füsse -
      alles andere bringt Dich nur in extrem unangenehme und teure Situationen....

      oder Du musst damit leben, das sich ein Abmahnhai über ein nettes "Frühstück" freut.....
    • riverside schrieb:

      eigentlich bin ich nur neugierig auf die bildqualität, die sammler offenbar für gut befinden.

      Dann hänge ich mal einen Schnellschuss an, mit dem ich eigentlich nur demonstrieren wollte, was mit einer primitiven Digiknipse im Kompaktformat in der Preisklasse bis 50 Euro (!) eigentlich überhaupt machbar ist. Auf Randschärfe habe ich dabei nicht geachtet. Aber wer England und Irland auf dem Zwei-Euro-Stück noch genauer sehen kann, der darf sich gerne melden. Und nö, das Bild ist Originalgröße wie es aus der Knipse kam, da habe ich nichts digital vergrößert. Nur zugeschnitten.
      Bilder
      • 2euro_englandundirland.jpg

        28,07 kB, 800×800, 135 mal angesehen
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

    • Ja - eben weil Du auch beim regelmäßigen Verkauf der "Privatbesitz-Haushalt-Artikel" in das Fahrwasser der Priverblichkeit gerätst....


      Was eben unter Umständen totaler Quatsch ist, solange die Regelmäßigkeit das einzige Kriterium darstellt, selbst Löschbert hat hier mal irgendwo Verständnis für Sammler geäußert, denn die Sammeltätigkeit an sich beinhaltet das regelmäßige An- und Verkaufen von Gegenständen.


      wenn Du Ware einkaufst, um sie wieder meistbietend zu verhökern hat das nix mit Privatverkauf zu tun -
      damit biste sofort Gewerblich tätig -


      Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Beispiel: Du kaufst dir einen antiken Tisch, verkaufst den 2 Jahre später und kaufst dir in der Zwischenzeit eine seltene Porzellanvase, ist ein Beispiel aber beliebig erweiterbar. Durch eine Haltefrist geht die Ware in meinen Privatbesitz über, die Auswahl des Verkaufszeitpunktes ist im Zweifel völlig willkürlich gewählt. Ich finde Gefallen an einem guten Teil der Gegenstände und veräußere diese gar nicht, dafür andere, nicht auf eBay erworbene usw. Siehst Du einen Unterschied zum normalen Privatverkauf?
    • Immer dieser Hang zum leicht illegalem.
      Gewerbeanmeldung: kostet ca.35 €.
      Ab zur IHK,Beratungsgespräch > was ist zu beachten.VerpackungsV z.B.
      Bei geringfügigem Umsatz vereinfachte Buchführung,einfache Steuererklärung.
      Sonstige Einkommen sind dabei zu beachten.

      vanvog schrieb:

      Ab einer längeren Haltefrist sollten Sammelgegenstände in meinen Privatbesitz übergehen und damit deren Verkauf nicht gesondert zu versteuern sein, sieht FA aber anders. Ist das gerecht?
      Klar doch.Aber vorher angekauft mit der Absicht sie später mit Gewinn zu verkaufen.
      Frag mal einen 2.Hand Händler,wie lange seine Waren auf einen Käufer warten.Abgesehen davon gehen bei einem Ankauf die Art. grundsätzlich in meinen Besitz über.
      Nach deiner Vorstellung würde dann letztendlich kein 2.Hnad Händler mehr Steuern zahlen.Toll.

      vanvog schrieb:

      Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit nicht, weil der Gewinn vollständig auf das Einkommen angerechnet wird, so wird einem die letzte Möglichkeit zum Vermögensaufbau und damit Alterssicherung genommen, die durch den Verkauf von Hausrat beim gleichzeitigen Ankauf höherwertiger (nicht gleicher) Artikel möglich wäre.

      Wenn du entsprechend verkaufst,bleibt schon was übrig.Vernünftige Kalkulation eben.
      Zudem machst du eine Gewinn/Verlustrechnung..Umsatz - Ankäufe - Kosten.
      Wenn du das nicht willst,dann mach´s so,wie du meinst.Wo kein Kläger,da kein Richter.Den kann´s aber schnell mal geben.
      Nebenbei bemerkt: schon mal überlegt,wofür Steuergelder verwendet werden ? Abgesehen von den paar Mrd. für Drohnen,Schraubhuber oder fliegenden Düsen? Für Uni´s,Schulen,Strassen usw.

      Das,was du vorhast,ist schlicht gewerbliches Handeln.Gibt keinen hier,der das anders sieht.Damit auch keine Tipps zu irgendwelchen Tricksereien,die du dir anscheinend erhoffst.
      Bei Hausrat,sprich Wohnungsauflösungen,gibt´s viel Müll,aber manch interessantes.Machst du sowas,ist es von Vornherein gewerblich.Punkt.
      Willst du den Kram loswerden,Flohmarkt und schnell,sprich günstig,verkaufen.
      Über ebax? Siehe oben.Genau beschreiben,gute Bilder.Fair,korrekt,entgegenkommend handeln.Erwecke nie den Eindruck,das andere glauben,du willst sie über den Tisch ziehen.
      Wann was evtl. besser oder schlechter geht? Kommt darauf an.( :D wie der RA sagt)Seltenes verkauft sich immer gut,gängige Ware immer schlecht.
      Ansonsten schaut man nach,wie andere diese,deine Art. anbieten.Aber bitte nicht klauen,sondern selbst ist der Mann.

      vanvog schrieb:

      Wie siehts aus, wenn man im Auftrag eines Dritten, sein Privatzeug verkauft und dafür keine Provision kassiert?

      Wird ordnungsgemäß verbucht.Sparte > Kommissionsware.Quittungen bitte. Ich will bei Prüfung deiner Bücher und Kto.Ausüge keine dummen Fragen stellen müssen.

      vanvog schrieb:

      Konkurrenz bzw. Anwälte sind ein Restrisiko, aber hier bieten die Zweitaccounts meistens einen ausreichenden Schutz, solange man Waren anbietet, die Testkäufe bei Verdachtsmomenten teuer machen würden und nicht immer den gleichen Mist verkauft.
      Wenn das Restrisiko z.B.auf den Namen Löschbertbastelhamster reagiert,bleibt dir nicht einmal der Rest.Ich persönlich neige nicht dazu,andere abzumahnen,aber glaub mir,ich könnte es täglich und reichlich ohne meine Sparten zu verlassen.Mit reichlich Erfolg.
      Übrigens sind es nicht selten Mitbewerber - Konkurrenten gibt´s nicht - die andere über die mehr oder minder geschärfte Klinge robben lassen.
      Testkäufe lohnen sich auch bei höheren Beträgen.Warum? Du zahlst doppelt und 3fach zurück.Dein Gedankenspiel mit dem Zweitacc. rettet dich nicht wirklich.
      Beispiel : bist du in einem Segment unterwegs,schaut es sich wer einen Monat gemütlich an,druckt sich alles aus und ... naja.Den Rest kannst du dir sicher denken.Ein kleiner Hinweis ans ortsansässige FA reicht aus,um dir neue Bekannte zuzuführen.

      Du wolltest Tipps.Hier hast du sie reichlich.Korrekte,saubere,faire,ehrliche.Die,nach denen wir i.A.selbst handeln.
      (hoffe ich jedenfalls :whistling: öööhhmmm obwohl bei Bert ,Giu,den andersdanenen binsch mir net sischee,von mich gans su schwaign :love: )
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • schumiline schrieb:

      Auf das Thema schmeiß ich mal nen interessanten Link rein

      t-online.de/wirtschaft/id_6442…r-nutzer-informieren.html


      Hat schabbesgoi weiter ober schon gepostet, im Artikel steht folgendes:


      Übergang zu gewerblichem Handel ist fließend

      Privat und damit steuerfrei ist der Verkauf persönlicher Gegenstände oder unliebsamer Weihnachtsgeschenke, wenn die Gewinne unter 600 Euro im Jahr liegen. Der Übergang zum gewerblichen Händler ist allerdings fließend. Wer auch nur in kleinem Umfang Ware gezielt ankauft, um sie auf eBay und anderen Plattformen zu versilbern, handelt laut BFH schon gewerblich.

      Diese Grenze sei zudem überschritten, wenn Gegenstände "in erheblichem Umfang" im Internet verkauft werden. Einen Richtwert zur Zahl der Verkäufe gibt es nicht, in einem Fall zählten aber bereits 328 Verkäufe in einem Jahr als "unternehmerische Tätigkeit". Betroffene müssen dann ein Gewerbe anmelden und Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Kleinunternehmer mit einem Jahresbruttoumsatz von unter 17.500 Euro sind dabei noch von der Umsatzsteuer befreit.


      Wo kommen die Zahlen 600 und 328 her, weiß das jemand?