In die Falle getappt - Ebay Auktion vorzeitig abgebrochen und direkt wieder eingestellt - Käufer "vorratsspeicher"

    • bubumou schrieb:

      pewebe schrieb:

      Die Geschichte mit dem zubeißenden und zerkauenden Hund ist schon einmal zu oft in Fällen gebraucht worden,
      wo ein zu versteigernder Gegenstand zu billig das Haus verlassen soll. Wenn es der Hund nicht war, waren’s die Kinder oder die Katze.
      Ich glaube sie nicht. Um sie zu glauben, müsste ich Bilder der zerbissenen Gegenstände sehen. Und das Gericht möchte sie vielleicht auch sehen.

      Ich habe was gegen diese widerwärtigen, gewissenlosen, sich selbst für schlau haltenden Käufer, deren Stammvater MR ist.
      Aber gegen Dummverkaufen habe ich auch was.
      Die Geschichte stimmt und die Gegenstände sind auch noch vorhanden. Warum sollte ich denn ein nagelneues Handy nach 12 Stunden aus dem Netz nehmen? Und das bei 1€????
      Es ist doch wohl klar, dass man bei einer solchen Notlüge schon mehrere Tage kein Gebotserfolg hatte und kurz vor Ablauf erst Bammel kriegt. Die Auktion wurdeaber bereits am nächsten Morgen, wegen Beschädigung abgebrochen....

      Ist es so problematisch, von den zerbissenen Sachen ein Foto zu machen? Das würde die Geschichte glaubwürdiger gestalten. In Deinem Fall könnte es ja auch so sein, dass plötzlich ein Bekannter/Verwandter das iPhone wollte und Du es deshalb rausgenommen hast in dem Irrglauben, jederzeit abbrechen zu können.

      Vielleicht musst Du später vor Gericht beweisen, dass Du überhaupt einen Hund besitzt. Wäre mir das so passiert, ich hätte sofort Beweisfotos erstellt.
    • biguhu schrieb:

      Nun gut, das LG Bochum hat entschieden, dass eine defekte Zentralverriegelung zu einem Auktionsabbruch berechtigt. Das ist ein gewichtiges Argument auch für unseren Fall hier. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es einen Unterschied machen könnte, ob ein Fahrzeug in einer Werkstatt repariert oder lediglich Zubehör nachgekauft werden muss, wie in unserem Fall. Ich möchte darauf aber nicht herumreiten. Entscheidender bleibt für mich allerdings die Frage nach der Fahrlässigkeit. bubumou scheint noch immer nicht begriffen zu haben, dass hier kein Vorsatz erforderlich ist, wenn sie schreibt:

      Vielleicht war es auch mein Sohn oder die Putzfrau??? Tatsache ist das hier keine vorsätzliche Beschädigung durch Eigenverschuldung.

      Wenn der VK wie hier nicht einmal darlegen kann, wie der Hund an die Ware gekommen ist, dann könnte ein Gericht sehr schnell von Fahrlässigkeit ausgehen. Tatsache ist nämlich ausschließlich, dass der Hund die Ware beschädigt hat und im Fall von Fahrlässigkeit kein Recht zum Auktionsabbruch besteht.

      Ansonsten hat bubumou zwar viel zitiert und sehr viel Postings geschrieben (es wäre leserlicher, wenn man nicht für jeden Satz ein Posting unter ein langes Zitat setzt), aber fast alle wesentlichen Fragen nicht beantwortet. Für mich ist die wichtigste folgende, die ich aus einem vorherigen Post nochmals kopiere:

      bubumou schrieb:

      Ausserdem hat er mehrere Ebay Accounts und verkauft die gleichen Artikel, meistens eletronische Geräte, 10 fach und teilweise noch öfter.

      Dann wäre es doch nicht nur für uns, sondern für alle anderen Betroffenen sehr hilfreich, wenn du diese Accounts nennst, verlinkst und erläuterst, woher deine Information stammt, wer da der Accountinhaber ist. Warum du diese wertvollen Infos verschweigst, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Unter anderem wäre es damit vielleicht möglich, den Namen wieder voll auszuschreiben.

      Um es nochmals deutlich zu schreiben: Durch dein Schweigen verhinderst du, dass wir in Erwägung ziehen, den Namen des Käufers wieder frei zu geben. Fast noch schlimmer ist, dass du andere Betroffene daran hinderst, diesen Thread zu finden, wenn sie nach den angeblich anderen Accounts (oder sogar den Namen) googeln.

      Weitere wichtige fehlende Infos:

      1. Wie und wo war das Handy denn aufbewahrt, nachdem es bei ebay eingestellt wurde. Was sagen denn Kind und Putzfrau dazu? Oder interessiert es dich gar nicht?

      2. Wie lautete die Auktionsnummer?

      bubumou schrieb:

      War gerade beim Anwalt. Was ein Zufall: Er kennt den Ebayer und seinen Anwalt bereits von anderen Fällen!!!! Der selbe Käufer, wie am Anfang des Threads erwähnt...darf ja keine Namen nennen :rolleyes:

      Ach was, in dem Ort, in dem dein Anwalt ansässig sind, sind schon mehrere VK von demselben Käufer angeschrieben worden? Ja, das ist schon ein großer Zufall, wenn man bedenkt wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist. In deiner Umgebung müssen also mehrere VK in demselben Warensegment verkauft haben, die Auktion abgebrochen haben, der genannte K Höchsbietender gewesen sein und die müssten dann auch noch zu demselben Anwalt gelaufen sein. Wahrlich, Zufälle gibt es...
      Ich dachte, ich darf hier keine Namen nennen???!!! Mir ist das hier alles zu kompliziert.. :| Das Handy war im Regal und natürlich weiss keiner, wie es auf den Boden gekommen ist....ich habe aber auch nicht Alle, d.h. Freunde, Kinder, Putzfrau, Mutter, Schwester usw. verhört. das ist einfach nicht meine Art. Das Handy wird jetzt einfach familienintern genutzt, da es nicht mehr ovp und neuwertig ist, für mich nicht rentabel es zu verkaufen...Übrigens hat sich der Anwalt geirrt, kann auch vorkommen-der Fall war aber ziemlich identisch...
      Soll ich jetzt die Ebay-Namen nennen oder nicht? Sie sind aber von Ebay mittlerweile gesperrt worden. Ich vermute es gibt noch einen aktiven Namen, der genau, wie sein richtiger Name lautet, ist ganz am Anfang von dieser Diskussion erwähnt. Die Informationen habe ich von Ebay!!!! Wenn Du jetzt sagst, dass kann nicht sein: DOCH!!!! meine Daten wurden auch schon, sogar grundlos, mitgeteilt.
      Kannst Du mir bitte erklären, in wie weit eine Artikelnummer weiterhelfen soll??? Es ist kein Gebot auf dem Artikel???!!!!
    • pewebe schrieb:

      bubumou schrieb:

      pewebe schrieb:

      Die Geschichte mit dem zubeißenden und zerkauenden Hund ist schon einmal zu oft in Fällen gebraucht worden,
      wo ein zu versteigernder Gegenstand zu billig das Haus verlassen soll. Wenn es der Hund nicht war, waren’s die Kinder oder die Katze.
      Ich glaube sie nicht. Um sie zu glauben, müsste ich Bilder der zerbissenen Gegenstände sehen. Und das Gericht möchte sie vielleicht auch sehen.

      Ich habe was gegen diese widerwärtigen, gewissenlosen, sich selbst für schlau haltenden Käufer, deren Stammvater MR ist.
      Aber gegen Dummverkaufen habe ich auch was.
      Die Geschichte stimmt und die Gegenstände sind auch noch vorhanden. Warum sollte ich denn ein nagelneues Handy nach 12 Stunden aus dem Netz nehmen? Und das bei 1€????
      Es ist doch wohl klar, dass man bei einer solchen Notlüge schon mehrere Tage kein Gebotserfolg hatte und kurz vor Ablauf erst Bammel kriegt. Die Auktion wurdeaber bereits am nächsten Morgen, wegen Beschädigung abgebrochen....

      Ist es so problematisch, von den zerbissenen Sachen ein Foto zu machen? Das würde die Geschichte glaubwürdiger gestalten. In Deinem Fall könnte es ja auch so sein, dass plötzlich ein Bekannter/Verwandter das iPhone wollte und Du es deshalb rausgenommen hast in dem Irrglauben, jederzeit abbrechen zu können.

      Vielleicht musst Du später vor Gericht beweisen, dass Du überhaupt einen Hund besitzt. Wäre mir das so passiert, ich hätte sofort Beweisfotos erstellt.
      Wer hat denn gesagt dass es problematisch ist Fotos zu machen??? Könnte ich doch noch ...welcher gelegentliche Ebayer denkt schon daran alles sofort abzufotografieren und zu dokumentieren. Meinen Hund gibt es, das Handy und das Kabel und auch die Verpackung auch noch, wo ist denn dann das Problem? Es gibt auch noch Menschen, die mit nichts Bösem rechnen und nicht gleich eine Anzeige erwarten, obwohl sie gar nichts Schlimmes getan haben. Ich finde mein Handeln nach wie vor korrekt.
    • Du weißt schon, dass die meisten hier versuchen Dir zu helfen @TE? Deinen Fall vor Gericht sehen und entsprechend den Ausgang eines solchen Verfahrens, das wäre sicherlich auch sehr interessant. Wenn Du Dir nach wie vor Deiner Sache so sicher bist, weißt Du ja, was zu tun wäre.
    • bubumou schrieb:

      Übrigens hat sich der Anwalt geirrt, kann auch vorkommen-der Fall war aber ziemlich identisch...

      Vor wenigen Stunden hast du noch behauptet, dein Anwalt würde mehrere Betroffene und den K kennen. Echt schräg...

      bubumou schrieb:

      Soll ich jetzt die Ebay-Namen nennen oder nicht?

      Seit mehreren Seiten versuchen wir genau das von dir zu erfahren.

      bubumou schrieb:

      Ich vermute es gibt noch einen aktiven Namen, der genau, wie sein richtiger Name lautet, ist ganz am Anfang von dieser Diskussion erwähnt.

      Nenne bitte auch diesen Account nochmal, damit es da keine Missverständnisse gibt. Bisher kennen wir nur "voratsspeicher".

      bubumou schrieb:

      Die Informationen habe ich von Ebay!!!! Wenn Du jetzt sagst, dass kann nicht sein: DOCH!!!!

      Du wirst mir nachsehen, wenn das in der Tat mehr als unglaubwürdig klingt. Nicht nur das uns die übliche Vorgehensweise von ebay in solchen Situationen sehr wohl bekannt ist, auch hätte ebay damit gegen Datenschutz verstoßen. Wie genau soll denn das vor sich gegangen sein? Du hast danch gefragt, welche Accounts der Herr noch besitzt und die hat man dir einfach so genannt? Welche Kommunikationswege? Welche Abteilung von ebay hat dir denn diese Auskunft erteilt?

      bubumou schrieb:

      Kannst Du mir bitte erklären, in wie weit eine Artikelnummer weiterhelfen soll??? Es ist kein Gebot auf dem Artikel???!!!!

      Weil deine Informationen in vielerlei Hinsicht widersprüchlich und extrem lückenhaft waren. Wir würden uns gerne selbst ein Bild von der Auktion und dem Bietverhalten deines Käufers machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • vanvog schrieb:

      Du weißt schon, dass die meisten hier versuchen Dir zu helfen @TE? Deinen Fall vor Gericht sehen und entsprechend den Ausgang eines solchen Verfahrens, das wäre sicherlich auch sehr interessant. Wenn Du Dir nach wie vor Deiner Sache so sicher bist, weißt Du ja, was zu tun wäre.

      @vanvog

      Also ich sehe gute Chancen für den Fragesteller, vor allen Dingen, weil er offensichtlich die OVP und das Kabel nicht entsorgt hat.
    • pandarul schrieb:


      Ich bin mir doch ziemlich sicher, daß der Verkäufer und die Mitbewohner seines Haushaltes bis zur Gerichtsverhandlung herausfinden werden, wie der Hund an das Telefon kam.


      nunja, man muß nur glaubhaft machen können, daß hunde sowas

      pandarul schrieb:

      ... Die Schachtel lag halt auf dem Küchenschrank, und jemand im Haushalt wollte an die Rührschüssel dahinter ran? Ist auf einen Stuhl geklettert und hat die OVP erstmal auf den Küchentisch gelegt, sich dann die Schüssel genommen und einen Kuchen gebacken?


      hinbekommen :lach:
      evtl. war es eine hackfleischtorte (falls es sowas geben sollte).

      aber spaß beiseite:
      es sind noch zig fragen offen und ich weiß wirklich nicht, was der/die TE hier eigentlich erwartet - hier kann KEINER hellsehen und mir zb steht auch nicht der sinn nach raten. wenn ich dann noch lesen darf

      bubumou schrieb:

      Mir ist das hier alles zu kompliziert.

      sinkt meine motivation stark gegen 0, denn wenn man keine lust hat, hier die fragen zu beantworten, weil einem das alles zu kompliziert und zu lästig ist, dann spart man sich doch den thread und zahlt einfach 700EUR. wenn man das aber nicht hinblättern will, dann muß man sich mit dem problem auseinandersetzen, denn die wahrscheinlichkeit, daß der käufer plötzlich von uns geht oder schlagartig zu einem gutmenschen mutiert, dürfte ziemlich gering sein.



      bubumou schrieb:

      Ich finde mein Handeln nach wie vor korrekt.

      deine meinung ist hierfür aber nicht ausschlaggebend.
      wenn es bis zum letzten geht, entscheidet das ein richter.

      Das Handy war im Regal und natürlich weiss keiner, wie es auf den Boden gekommen ist....ich habe aber auch nicht Alle, d.h. Freunde, Kinder, Putzfrau, Mutter, Schwester usw. verhört. das ist einfach nicht meine Art

      nee, is klar... warum sollte man auch die personen fragen, ob sie das haben rumliegen lassen. du hast ja nur ne forderung von bislang 700EUR am hals!

      Das Handy wird jetzt einfach familienintern genutzt, da es nicht mehr ovp und neuwertig ist, für mich nicht rentabel es zu verkaufen...

      X/
      wieso besorgst du dir keine neue verpackung bei ebay sowie ein ladekabel?
      familienintern genutzt? du kannst doch nicht den gegenstand, wo noch gar nicht klar ist, ob der nun rechtskräftig verkauft ist oder nicht, einfach weiter benutzen, als wäre das immer noch dein eigentum! ob das iphone noch dein eigentum ist, muß erstmal geklärt werden.

      Soll ich jetzt die Ebay-Namen nennen oder nicht? Sie sind aber von Ebay mittlerweile gesperrt worden. Ich vermute es gibt noch einen aktiven Namen, der genau, wie sein richtiger Name lautet, ist ganz am Anfang von dieser Diskussion erwähnt.

      alle dir bekannten ebaynamen des typen HIER aufschreiben oder die links zu den profilen posten.
      jetzt.

      Kannst Du mir bitte erklären, in wie weit eine Artikelnummer weiterhelfen soll??? Es ist kein Gebot auf dem Artikel???!!!!

      weil man darüber sehen kann, was der käufer noch so alles beboten hat... das geht nur über den verschlüsselten namen in der gebotsliste, über das ebayprofil geht das nicht. da tauchen nur die käufe und verkäufe auf, sofern es dafür eine bewertung gab.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • nunja, man muß nur glaubhaft machen können, daß hunde sowas
      [...]
      hinbekommen :lach:
      evtl. war es eine hackfleischtorte (falls es sowas geben sollte)


      @riverside: Es geht doch nur darum, daß nicht der Verkäufer die OVP in Hundereichweite gebracht hat. Der Hund an sich ist doch völlig belanglos bei der Thematik.
    • Wie wäre es, du zitierst überhaupt nicht?

      Ich kann mir nicht helfen, ich habe doch stark das Gefühl, mit deinem letzten Posting willst du uns alle auf den Arm nehmen oder zumindest unsere Geduld strapazieren!

      Man kann vor ein Posting auch nur die Nummer des Postings setzen, auf das man sich beziehen will!
    • *alte_eule* schrieb:

      Wie wäre es, du zitierst überhaupt nicht?

      Ich kann mir nicht helfen, ich habe doch stark das Gefühl, mit deinem letzten Posting willst du uns alle auf den Arm nehmen oder zumindest unsere Geduld strapazieren!

      Man kann vor ein Posting auch nur die Nummer des Postings setzen, auf das man sich beziehen will!
      das klappt irgendwie nicht immer, sorry.
    • Ich bin echt sprachlos. Ich lasse das Post mal einige Stunden stehen, dann editiere ich es. Im Normalfall nehme ich mir auch länger Zeit, so ein Chaos zu lichten, aber sorry, in diesem Fall nicht!

      Ich konnte bisher zwei Informationen isolieren:



      Und den Account andreaswalter.

      Es fehlen weiterhin alle weiteren Accounts, die z.B. nachweisen, dass wir es hier mit einem umfangreichen gewerblichen Handel zu tun haben. Und ehrlich gesagt bin ich es nun leid, dir die Information aus der Nase zu ziehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • #74

      @bubumou

      Es macht durchaus Sinn auf den Rat von @Eule zu hören und manchmal einfach nur auf das Posting zu verweisen.
      Hoffe sehr, dass sich @Uhu überreden lässt, jetzt einige Postings zu editieren, denn dass die Auktion incl. deinem Zitat jetzt viermal da steht, ist sicher nicht erforderlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • du kannst bei den Bewertungen von vorratsspeicher sehen, dass er immer wieder die gleichen USB Sticks, iPods, iPhone Hüllen etc. verkauft hat. Er hat auch auf sehr, sehr viele Handys geboten. Es gibt noch einen alten Ebay-Namen von ihm, auch gesperrt...bm vollsortimenter-soviel ich weiss hat er unter diesem Namen auch schon jemanden reingelegt_Google


      Anmerkung der Redaktion: Überflüssige Zitate entfernt und Post lesbar gestaltet
    • Der Antwort -Button ist der dicke Blaue nach rechts unten verschoben. Da 'passieren' keine Zitate.


      Ich habe gerade feststellen müssen, die Stiefel wurden auch gefressen? Das lässt mich dann doch an der Sorgfalt zweifeln.


      Aber egal. Du könntest dich auch durch deinen Anwalt mit eBay in Verbindung setzen, warum die Accountsperre deines Bieters erfolgt ist, und ob schon vorher ein Handelsverbot (mit anderem Account) bestanden hat.