Kann ich zum Finanzamt gehen und dort verkünden, dass ich über Jahre gesammelte Ware habe, die ich auf Flohmärkten und im Einzelhandel erworben habe und somit über keine Rechnungen/Buchhaltung darüber verfüge und diese bei eBay verkaufen möchte. Jetzt sage ich denen: die Ware bringt schätzungsweise X Euro ein, sieht das Steuerrecht eine Möglichkeit für mich vor, diese Ware dann bei eBay zu verkaufen und ordentlich zu versteuern? Würde das nur im Rahmen einer langfristigen gewerblichen Tätigkeit gehen oder kann man so eine Einmal-Geschichte daraus machen?
Weil ich davon ausgehe, dass das oben Geschriebene nicht funktioniert, wäre ein Verkauf an mehrere "Großhändler" ebenfalls eine gewerbliche Tätigkeit? Wenn ich alles an einen Händler verkaufe, dann auch? Wie sieht es mit einem Verkaufsagenten aus? Ohne den Erlös beim FA zu melden, wäre das ebenfalls nicht ganz sauber, nur wie geht jetzt das FA vor, die wissen ja auch nicht, ob ich das Zeug für einen Euro gekauft habe und jetzt gewinnbringend weiterverkaufe, der Verkauf ist dann zwar einmalig aber dem ging eine langfristige Sammel- bzw. Einkaufstätigkeit (sowie dazwischenliegende Wertsteigerung) voraus, diese ist bereits Bestandteil des gewerblichen Handelns, sofern damals schon Verkaufsabsicht bestand, sehe ich das richtig?
Weil ich davon ausgehe, dass das oben Geschriebene nicht funktioniert, wäre ein Verkauf an mehrere "Großhändler" ebenfalls eine gewerbliche Tätigkeit? Wenn ich alles an einen Händler verkaufe, dann auch? Wie sieht es mit einem Verkaufsagenten aus? Ohne den Erlös beim FA zu melden, wäre das ebenfalls nicht ganz sauber, nur wie geht jetzt das FA vor, die wissen ja auch nicht, ob ich das Zeug für einen Euro gekauft habe und jetzt gewinnbringend weiterverkaufe, der Verkauf ist dann zwar einmalig aber dem ging eine langfristige Sammel- bzw. Einkaufstätigkeit (sowie dazwischenliegende Wertsteigerung) voraus, diese ist bereits Bestandteil des gewerblichen Handelns, sofern damals schon Verkaufsabsicht bestand, sehe ich das richtig?