"Gewährleistungsbedingungen" beim Kauf von Gebraucht-Geräten von gewerblichen Händler

    • "Gewährleistungsbedingungen" beim Kauf von Gebraucht-Geräten von gewerblichen Händler

      Habe vor kurzem ein gebrauchtes Notebook bei einem Internet-Händler gekauft (1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtgeräte).

      Als das Gerät da war hab ich bemerkt dass auf der Unterseite über der Schraube des Servicedeckels ein Aufkleber klebt mit der Aufschrift:

      "Achtung! Bei Entfernen Garantieverlust"


      Diese eine (mittige, unverlierbare) Schraube hält die Abdeckung bzw. Deckel auf der Unterseite des Notebooks. Entfernt man diese sowie den Deckel hat man Zugang zu sämtlichen Steckpätzen für Kommunikations- Einbaukarten (WLAN, UMTS, Bluetooth, Modem) aber auch für RAM oder Zugang zum Lüfter (das ist bei dieser Serie Geräten absichtl. so einfach gehalten um schnellen Zugang zu den "Innereien" zu erhalten). Ohne diese eine Schraube zu öffnen kommt man da ansonsten nicht ran.


      Ich hab deshalb beim VK sicherheitshalber nochmal per Email nachgefragt ob das tatsächl. deren Ernst sein soll dass ich noch nichtmal eine UMTS Karte etc. selber nachrüsten oder tauschen kann ohne dabei die Gewährleistung zu verlieren (ich weiss dass das nicht dasselbe wie "Garantie" ist das auf dem Aufkleber stand).
      Das war die Antwort:

      Gewährleistungsbedingungen: Erweiterung des Gerätes (RAM usw.), dürfen nur vom autorisierten Werkstätten innerhalb ersten 6 Monaten durchgeführt werden, ansonsten wird keine Gewährleistung von uns übernommen.

      Auf meine erneute Nachfrage was denn unter "autorisierten Werkstätten" zu verstehen ist habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.


      Im übrigen möchte ich noch anmerken dass diese "Gewährleistungsbedingungen" nirgends dokumentiert sind oder waren. Sie standen weder im Angebot noch sind sie auf der Webseite des Anbieters, noch sind die irgendwo auf der Rechnung oder evtl. einem Zusatzblatt dazu zu finden. Hätte ich nicht nachgefragt was es mit dem Aufkleber auf sich hat, wüsste ich gar nichts davon dass die Gewährleistung an bestimmte "Bedingungen" geknüpft ist u. welche das sein sollen.


      Das mit dem Aufkleber u. den "Gewährleistungsbedingungen" geht mir gewaltig gegen den Strich.
      Zum einen "stinkts" mir das sowas nicht schon im Angebot drin stand u. ich das nur per Zufall erfahre aber vor allem stört mich das da ich voraussichtl. später (nachdem ich ganz sicher bin dass das NB so wie gekauft vollständig & fehlerfrei funktioniert) eine zusätzl. (bereits vorhandene) UMTS-Karte einbauen + evtl. auch die WLAN-Karte gegen eine andere tauschen möchte.
      Das würde gemäß den "Gewährleistungsbedingungen" des VK den Verlust der "Gewährleistung" bedeuten.
      Das macht den Kauf beim Händler einigermassen sinnlos, denn der Grund es bei einem Händler zu kaufen war natürlich eine evtl. Absicherung bzw. Gewährleistung im Fall der Fälle sollte sich herausstellen dass mit dem Gerät irgendwas nicht i.O. sein sollte (gerade bei Notebooks gibt`s oft Fehler die sehr kompliziert zu diagnostizieren sind u. die sich nicht unbedingt in ein paar Std. ausprobieren oder testen zeigen).

      meine Fragen:

      a.) Haltet Ihr diese "Gewährleistungsbedingungen" für normal oder angemessen? (##)

      b.) Kann sich ein Anbieter von Gebrauchtgeräten seine eigenen "Gewährleistungsbedingungen" ausdenken, so wie er grad lustig ist oder gibt`s da allgemein gültige Richtlinien was da alles erlaubt ist u. was nicht?

      c.) Wenn der VK das darf, müssen diese speziellen "Bedingungen" zur Gewährleistung nicht dann auch genau SO detailliert formuliert bereits im Angebot stehen?


      (##) Anmerkung zu Frage a.) :
      So weit mir bekannt ist stellen noch nichtmal Geräte-Hersteller beim Verkauf von Neugeräten solche strikten Ansprüche bezügl. den Bedingungen zu Garantie.
      Dort ist z.T. durchaus üblich das Kunden solche einfach zu tauschenden Dinge wie Steckkarten, RAM, Festplatte selber tauschen können. Selbstverständlich sind durch oder bei einen solchen Eingriff verursachte Defekte von der Garantie ausgenommen aber der bloße Austausch z.B. einer Steckkarte bedeutet eben nicht automatisch gleich einen Garantieverlust (oder Gewährleistung für Gebrauchtgerät in diesem Fall).
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Selbstverständlich sind durch oder bei einen solchen Eingriff verursachte Defekte von der Garantie ausgenommen


      Genau da will sich dein VK absichern. Du öffnest, bastelst, was das Zeug hält, jagst dadurch was auch immer durch und stellst bis auf ein kompatibles Neuteil den Originalzustand wieder her.
      Hinterher hebst du die Arme und weißt von nix. Er müsste dir die ersten 6 Monate aber nachweisen, was du da angestellt hast bzw. dass der von dir verursachte Defekt nicht schon vorher angelegt/vorhanden war.

      Ich sehe das so. Entweder du lebst damit oder ihr trefft euch vor Gericht, wenn es schief geht.
      Wenn du damit nicht leben magst, machst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch.
    • jurpc.de/jurpc/show?id=20010102

      Der Hut ist so alt wie der PC und selbstverständlich hat dein Händler einen an der Klatsche. ;)

      Ein Rechner ist ein offenes Gerät und kann und soll vom Laien erweitert werden. Das erkennt man z.B. daran, daß es RAMs im MediaMarkt gibt oder auch daß der PC (ein Laptop ist nix anderes) jahrzehntelang mit genau diesem Argument - der einfachen Erweiterbarkeit - gegenüber der Konkurrenz (Macintosh) beworben wurde.

      Hier kannst du dir noch ein wenig meine Meinung bestätigen lassen:

      forum.chip.de/recht/garantiefrage-pc-237247.html

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    • *alte_eule* schrieb:

      Genau da will sich dein VK absichern.
      Schon klar.
      Nur diese Art der Absicherung verhindert dass ich das Gerät zur Gänze sinnvoll nutzen kann (u. eine Kommunikationskarte von einer "autorisierten Werkstatt" in ein gebrauchtes Notebook einsetzen zu lassen, nur damit ich die Gewährleistung nicht verliere, ist nicht das was ich unter "sinnvoll" verstehe).

      Die Frage ist: darf der VK das so einfach bestimmen was ich darf oder nicht darf bzw. bei welcher Art der Benutzung die Gewährleistung verlustig geht?

      Anderes Beispiel:
      ich kauf ein gebrauchtes KFZ u. der VK klebt einfach einen Aufkleber über das Schloss der Motorhaube: "Achtung! Bei Entfernen Garantieverlust"

      Könnte man auch argumentieren: der VK will sich nur absichern dass da im Motorraum keiner "rumbastelt"......

      Um mal beim Beispiel mit dem KFZ zu bleiben u. der Argumentation der Absicherung des VK weiter zu folgen dann müsste während der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit konsequenterweise auch der Tankdeckel versiegelt werden, der Kunde könnte ja zu blöd sein und den falschen Sprit einfüllen (aka falschen RAM einbauen etc.).

      Ich meine irgendwo muss man schon abwägen zwischen "Sicherheit" des VK und dem was zur normalen Nutzung einer Sache dazu gehört u. da zähle ich nun mal (wie augenscheinl. diverse PC-Hersteller auch, die das Ihren Kunden zutrauen) z.B. den Austausch einer steckbaren Notebook Erweiterungskarte dazu.

      *alte_eule* schrieb:

      Du öffnest, bastelst, was das Zeug hält...
      Nun ja, z.B. eine WLAN Karte austauschen oder RAM erweitern kann man kaum bezeichnen als "basteln was das Zeug hält".
      Bei der WLAN-Karte ist das Karte reinstecken, eine Schraube festschrauben und die 2(3) Antennenanschlüsse draufstöpfseln, fertig.
      RAM wird gar nur in die Fassung reingeklipst.
      Wie gesagt ich weiss dass dies bei einigen Herstellern völlig legitim ist und die Garantie nicht gefährded.

      So eine Karte ergänzen oder tauschen oder RAM erweitern oder Lüfter reinigen gehört ja auch irgendwie zum ganz normalen Betrieb u. Wartung eines Notebooks.
      Das ist auch in den normalen Gebrauchsanleitungen für Endkunden beschrieben wie das zu machen ist (also nicht in speziellen Serviceanleitungen die ggf. authorisierten Reparaturbetrieben vorbehalten sind).

      *alte_eule* schrieb:

      Wenn du damit nicht leben magst, machst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch.
      Das ist genau das was ich momentan überlege.

      Unäbhängig davon hätte ich trotzdem gerne gewusst in wie weit das mit Bedingungen und Gewährleistung bei gebrauchter PC-Hardware "normal" ist bzw. welche Erfahrungen andere mit anderen VK haben.
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    • Oh Gott, dem Grunde nach ist das sogar noch älter, 1980, wohl nicht online zu finden (ich habs nicht versucht):

      internetrecht-rostock.de/Urteile/EDV-Recht/1.htm

      Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, dass bei dem Verkauf neu hergestellter Radio, Fernseh- und Fotogeräte die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831). Begründet wird dies zutreffend damit, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn notwendig auch noch Öffnen des Gerätes - festzustellen oder feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist.


      Ich persönlich mag übrigens besonders das Argument mit dem "Lüfter reinigen". Das sollte man, wenn man seine Hardware mag, nämlich jährlich machen.
    • Oh, dass sie dem die Tassen geklaut haben müssen, wollte ich nicht in Abrede stellen.
      Trotzdem sehe ich es so, dass bei den der Ärger Programm kriegen dürfte, wenn etwas sein sollte und das "Siegel" beschädigt ist.
      Das spricht für einen möglichst weiten Bogen - Widerrufsrecht.


      Und nein, andere Händler mögen zwar auch kennzeichnen, um ggf. zu sehen, was gebastelt worden sein kann. Eine derartige Verplombung ist mir noch nicht untergekommen.
    • Mit Verlaub, ich nehme doch an, @ihBäh wollte die Ware tatsächlich haben. Warum soll er sie zurückschicken, nur weil der Händler keine Ahnung von seinen gesetzlichen Pflichten hat?

      Ich bin dazu übergegangen, sowas im Anlaßfall nach einmaligem Hinweis ohne weitere Ankündigung gerichtlich klären zu lassen.

      Neulich wollte mir einer das Versandrisiko einer Warensendung aufschwatzen. Wo hat der die letzten 20 Jahre verbracht?! Und vor allem, wie kann es sein, daß der noch keinen Ärger mit der Abmahnfraktion hatte? Der schrieb das nämlich tatsächlich offen da hin. Die sind auch nicht mehr das, was sie mal waren...

      Also: gar nicht erst kaufen, ok. Hätte ich so eine Klausel entdeckt, ich hätte wortlos den PC ausgemacht statt zu kaufen, hätte mir für den Tag gereicht. Das Problem ist aber, daß man mit sowas nicht rechnet, also nicht danach sucht und es deshalb auch nicht findet. Oder daß eine entsprechende Bestimmung, wie in diesem Fall, erst gar nicht da war.

      Aber hinterher den Artikel zurückschicken? Dann habe ich ja immer noch meine Ware nicht, und derweil sind 2 Wochen ins Land gegangen. Sorry, kein Verständnis, sollen die GVK ihre Hausaufgaben machen.

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    • *alte_eule* schrieb:

      Oh, dass sie dem die Tassen geklaut haben müssen, wollte ich nicht in Abrede stellen.

      Trotzdem sehe ich es so, dass bei den der Ärger Programm kriegen dürfte, wenn etwas sein sollte und das "Siegel" beschädigt ist.

      Das spricht für einen möglichst weiten Bogen - Widerrufsrecht.

      pandarul schrieb:

      Mit Verlaub, ich nehme doch an, @ihBäh wollte die Ware tatsächlich haben. Warum soll er sie zurückschicken, nur weil der Händler keine Ahnung von seinen gesetzlichen Pflichten hat?
      Stimmt genau ich wollte das Teil haben.
      Sonst hätt ich`s ja auch gar nicht erst bestellt, ich gehöre nicht zu den Typen die irgendwas kaufen oder bestellen nur so "zum Ausprobieren" u. die vorher schon wissen dass sie die Ware nicht behalten wollen (davon abgesehen wär mir schon alleine die Zeit zu schade) .

      Ich muss zur "Verteidigung" des VK allerdings sagen dass abgesehen von dieser Aufkleber u. Gewährleistungsbedingungen Geschichte die mich zugegeben etwas geärgert hat, der Kauf und die Ware ansonsten bisher (fast) einwandfrei bzw. vorbildlich war. Das Gerät kam schnell, super verpackt, in der Ausstattung genau wie beschrieben (was lange nicht so selbstverständlich ist wie man das annehmen könnte), funktioniert einwandfrei zumindest was ich (in der kurzen Zeit) bisher testen konnte und es ist für ein gebrauchtes Gerät optisch in wirklich Tip-Top und blitzsauberem Zustand, da kann man wirklich nicht meckern (u. wenn ich das sage dann will das was heissen denn da bin ich durchaus "anspruchsvoll", böse Zungen behaupten ich wäre ein richtiger Korinthenkacker ..... :D ) .

      Bei dem einzigen nennenswerten Kritikpunkt hat der VK umgehend reagiert und gemeint er weiß zwar nicht wie das sein kann aber ohne "wenn und aber" sofort angeboten ich soll`s zurück schicken, wird ausgetauscht.

      Genau das in dem Zustand zu bekommen was man will, wobei auch noch der Preis stimmen sollte u. alles andere drumrum auch 100%ig passt, das ist schon verdammt schwierig bzw. fast unmöglich denn nobody is perfect.

      Insofern bin ich im Moment eher geneigt das mit dem blöden Aufkleber: a.) nicht so ernst zu nehmen, b.) wenn`s soweit ist bzw. wenn`s sein muss ihn ggf. einfach zu entfernen, c.) zu hoffen das schon nix sein wird und d.) sollte doch was sein, dem VK mit einem Warnschuss vorn Bug ggf. zu signalisieren dass er mich mit seinen "Gewährleistungsbedingungen" nicht einfach wird abwimmeln können.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Nur diese Art der Absicherung verhindert dass ich das Gerät zur Gänze sinnvoll nutzen kann

      dann leih dir nen fön und föne den aufkleber, bis er warm genug ist.
      manche lassen sich dann ganz leicht abziehen.
      aber aufpassen: wenn der aufkleber perforiert ist, mußt du sehr vorsichtig sein damit da nix einreisst. am besten tesafilm auf die nichtklebende seite kleben wenn möglich.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Frag doch mal bei der nächsten VBZ nach.
      Ich stelle mir gerade vor,ich habe ein Fahrrad gekauft,darf aber nicht die Bremsbacken wechseln,da sonst die Garanwährleistigung für den Lenker entfällt.Denselbigen würde ich dem VK bei sehr schlechter Laune als Halskrause anbieten.baue ich mir eine Lichtanlage an,,usw. Einen PC darf ich erweitern,da seitens des Herstellers erwünscht und gefördert.
      Solch dämliche Aufkleber haben m.E. nur einen Sinn:
      A) K Angst einzujagen.
      B) K in die Irre zu führen.
      C) Gesetzliche Regelungen auszuhebeln.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Wenn mich mein Errinerungsvermögen nicht täuscht, habe so etwas vor vielen Jahren mal bei einem Neugerät gesehen (Markenhersteller), so nach dem Motto "Erweitern darfst Du schon aber bitte durch eine von uns autorisierte Werkstatt/Person". Wobei die Garantie wohl auch eine Reinigung des Lüfters standardmäßig beinhaltete. Muss so Anfang 2000er gewesen sein, ich weiß noch mein PC ließ sich nicht starten, da kam innerhalb weniger Tage ein Techniker vorbei und hat nach kurzer Prüfung vor Ort die defekte Festplatte ausgetauscht, ob es das heutzutage noch so gibt, wahrscheinlich würde das heute über Einschicken usw. gehen was die Sache unnötig verzögert.
    • Also diese "Versiegelung" seitens eines Gebrauchtwareversenders kann man auch als die hier andernorts im Forum gegebene Empfehlung zur Markierung der verschickten Ware verstehen. Der Erschreckerspruch vom Verwirken der Gewährleistung soll ein Buschgespenst sein. Subtiler ist die Versiegelung von Schrauben mit Farbe.
      Dennoch kann man keinem verbieten, z.B. seinen "neuen" Gebrauchtrechner nach dem Kauf mit Hardwarekomponenten nachzurüsten. Der Gebrauchtwarenhändler steckt genau zwischen Baum und Borke und muß sich einerseits gegen unberechtigte Forderungen absichern, soll aber andererseits den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch erfüllen. Es gibt einfach zuviele Tüftler die grundsätzlich eine andere Vorstellung haben als der Verkäufer mit seinen schönen gesetzlichen Auflagen. Beim Gebrauchtauto ist die Hemmschwelle wahrscheinlich höher und die Anzahl der Garagentüftler von vorn herein begrenzt. Otto Normalverbraucher fährt lieber gleich bei seiner Werkstattt vor ehe er überhaupt den Knopf für die Motorhaube sucht.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • iiiihhBääähh schrieb:

      "Achtung! Bei Entfernen Garantieverlust"

      iiiihhBääähh schrieb:

      Gewährleistungsbedingungen: Erweiterung des Gerätes (RAM usw.), dürfen nur vom autorisierten Werkstätten innerhalb ersten 6 Monaten durchgeführt werden, ansonsten wird keine Gewährleistung von uns übernommen.

      Vielleicht sollte man hier ganz klar herausstellen, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht. Das sind nämlich grundverschiedene Dinge. Für die Garantie ist so eine Einschränkung sicher problemlos, für die Gewährleistung zumindest fraglich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Vielleicht sollte man hier ganz klar herausstellen, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht. Das sind nämlich grundverschiedene Dinge. Für die Garantie ist so eine Einschränkung sicher problemlos, für die Gewährleistung zumindest fraglich.
      Ist schon klar dass das 2 Paar Stiefel sind aber das Gerät ist gebraucht, Garantie besteht keine mehr.
      Ausserdem hat der VK auf meine Frage was der "Garantieverlust" Aufkleber bedeuten soll mit der Aussage bezügl. "Gewährleistungsbedingungen" geantwortet.
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