Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • wer einen Artikel für einen Euro einstellt muss damit rechnen, dass er dafür auch nur einen Euro bekommt - das ist nicht meine Meinung sondern durch Gerichtsurteil festgestellt und ich denke, das ist allgemein bekannt und völlig unabhängig davon, ob es sich um ein wertvolles Sammlerstück oder einen Heuwender handelt
      ob da zehn Minuten vor Auktionsende der ebay-Server abkackt oder die NSA gerade die Leitung blockiert oder vom Pusher die Tastatur klemmt ist vor Gericht völlig unerheblich
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • @scharfmacher

      Gutes Argument, wurde hier ja schon häufig angeführt, aber ich werde mich nicht mehr zum Thema äußern, weil es mir gegen den Strich geht, durch die Darstellung eines entstandenen Kaufvertrages möglicherweise in die Richtung "Klugscheisser" eingestuft zu werden.

      Es mag hier viele provokative Äußerungen gegeben haben, wobei ich Provokation und tatsächliche Beleidigung durchaus noch zu unterscheiden mag.
    • ohrwürmchen schrieb:

      Sollte ausgerechnet zum Ende seiner Auktionen der Server ausfallen,so wäre ein immenser Preisunterschied festzustellen.
      Wer mag,kann die einzelnen Modelle unter den abgelaufenen Art. suchen oder den Sammlerwert im Net finden.
      Bekanntermaßen werden solche Auktionen erst in den letzten Sekunden beboten und die Preise schiessen nach oben,und zwar deutlich.
      Wenn mir jetzt noch irgendein Klugscheisser was über einen gültigen Vertrag erzählen will,gebe ich ihm gern die Möglichkeit,sich mit mir vor Gericht zu treffen.

      Das bringt uns doch nicht weiter. Ein nicht erhoffter Endpreis ist und bleibt kein Argument. Da muss schon mehr dazu kommen. Niemand möchte sich vor Gericht mit dir streiten, denn niemand hat eine Auktion von dir beboten. Bist du überhaupt betroffen von den Serverproblemen?

      Nach langem googeln habe ich die Meinung eines (weiteren) Juristen zu der Sachlage gefunden, leider befürchte ich, dass diese von einem unkundigen Journalisten verfälscht bzw. unpräzise formuliert worden sein könnte, aber seht selbst:

      RA Hild im Interview zum Verkauf des Papst-Golfes bei Ebay
      Einen sechs Jahre alten VW-Golf für 188.938,88 Euro über Ebay zu verkaufen, ist rekordverdächtig. Dies liegt jedoch am prominenten Vorbesitzer des Autos: Joseph Kardinal Ratzinger, der jetzige Papst Benedikt XVI. Das ausrangierte Papa-Mobil geht an ein Online-Casino in den USA. Diese Verkaufssumme sollte Grund zur Freude geben, jedoch scheint bei der Ebay-Auktion etwas schief gegangen zu sein: Mehrere Bieter wollten für das Auto über 200.000 Euro bezahlen. Sie kamen aber aufgrund der enormen Zufgriffe auf die Autionsseite nicht zum Zuge. Die T-Online-Nachrichtenredaktion hat Rechtsanwalt Hagen Hild zur Wirksamkeit des Verkaufs des Papst-Golfes gefragt: Hagen Hild, Anwalt für E-Commerce aus Augsburg, sagte in einem Gespräch mit T-Online, der Verkäufer Benjamin Halbe habe jedoch unter gewissen Bedingungen durchaus die Möglichkeit, den Verkauf anzufechten. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die angebliche Aussage von eBay im Vorfeld, dass es nicht zu Pannen kommen würde. "Wenn das Auktionshaus dem Verkäufer tatsächlich zugesichert hat, dass es die Server im Griff hat, dann könnte der Mann von eBay Schadenersatz verlangen", so Hild. Der Haken: Der 21-jährige Zivildienstleistende muss diese Zusage auch beweisen können - etwa durch eine schriftliche Erklärung des Auktionshauses oder durch einen Zeugen." "Komplexer juristischer Fall" "Es handelt sich hierbei um einen recht komplexen juristischen Fall", so Hild weiter. Denn der Verkäufer bräuchte auch Beweise, dass die anderen Bieter wirklich kurz vor Auktionsende ein höheres Angebot abgeben wollten. "Diese komplizierte Beweissituation macht den Fall so schwierig", sagte der Anwalt. Der Zivildienstleistende muss den Golf wohl an das US-Casino verkaufen. Denn: in dem Moment, als er den Artikel bei ebay einstellte, wurde auch der Kaufvertrag rechtsgültig. Halbe kann also den Wagen nicht einfach an einen anderen Interessenten vergeben.

      (Zitat, Quelle: T-Online-Nachrichten)

      Quelle

      Unklar ist folgende Passage: "...der Verkäufer Benjamin Halbe habe jedoch unter gewissen Bedingungen durchaus die Möglichkeit, den Verkauf anzufechten." Die nun folgenden Ausführungen über Schadensersatz seitens ebay machen meiner Ansicht nur dann Sinn, wenn der Vertrag tatsächlich wirksam ist. Schadensersatz wäre aber auch dann denkbar, wenn der Vertrag nicht wirksam gewesen wäre und bei einer erneuten Auktion ein geringerer Preis erzielt worden wäre. Ungeachtet dieser nicht ganz schlüssigen Passage stellt RA Hild jedoch fest, das Ansprüche des Käufers nur dann greifen, wenn ebay die 100% Erreichbarkeit der Servers garantiert hat und nachweisbar ist, dass Interessenten nicht bieten konnten. Das aber gilt für die Serverausfälle der letzten Woche gerade nicht, womit die Verkäufer in die Röhre schauen dürften.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      Ich verlieren so allmählich den Faden.
      Kann ich es so deuten, dass eine Gruppe meint, dass wg. der Ausfalls alle oder viele oder einige (Ja, wie viele überhaupt?) Kaufverträge im Zeitraum des Ausfalls hinfällig sind, eine andere Gruppe aber meint, dass sei (pauschal) nicht der Fall?

      Vielleicht verstehe ich das auch total falsch.

      Aber selbst, wenn man annehmen könnte, dass die Serverprobleme die Kaufverträge antasten - änderte das irgendwas daran, dass jeder einzelne VK seinen jeweiligen Vertrag/seine jeweiligen Kaufverträge einzeln würde anfechten müssen. Ich denke nicht.