Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • Sorry, ich kann den Link nicht einfügen.
      wie gesagt, Suche bei google eingeben, dann kommt als erstes die PDf Datei:
      Störung der Geschäftsgrundlage
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • (Disclaimer: Jeder der sich nicht angesprochen fühlt ist auch nicht gemeint.)

      Schadensersatz, Anfechtbarkeit der Verträge, Vergleich mit Mietrecht, Störung der Geschäftsgrundlage?!

      Entschuldigt die deutlichen Worte, aber wart ihr alle zu lange in der Sonne?

      Kann es irgendwie sein daß hier krampfhaft und unbedingt eBay schuld sein muß, weil es euch ins Weltbild paßt?

      Ich hätte ja geschrieben "selten so einen Unfug gelesen", aber irgendwie mehrt sich ebendieser Unfug in letzter Zeit. Ihr seid hier nicht bei eBay im Forum, wo ein Behauptungsknochen ein Sabbern der Meute auslöst, sondern bei Auktionshilfe, wo nicht am Eingang der Verstand abzugeben ist (frei nach basarbaer). Versucht doch mal euch entsprechend zu verhalten!

      Also vielleicht erklärt ihr jetzt mal, wieso eBay für einen Ausfall haftbar sein soll, für den eBay laut Vertrag mit den Mitgliedern gerade nicht haftet, der dazu zu einer Zeit passiert ist, zu der eBay ausdrücklich rät, keine Auktionen enden zu lassen, weil in dieser Zeit eben eine Funktionalität wegfallen könnte, die eBay laut AGB ohnehin nicht garantieren kann, wobei eBay sogar noch auf ihnen eigentlich zustehende Gebühren verzichtet und damit selbst von dem Ausfall nicht mal profitiert.

      Und danach erklärt mir einer, warum unter den selben Voraussetzungen ein Vertrag nicht zustande gekommen sein sollte?! Kleiner Hinweis: eBay hat nicht verlängert, denn das hätte man gemerkt, weil die Auktionen zunächst gesperrt gewesen wären, als der Zugriff wieder klappte, und irgendwann mit neuer Endzeit wieder zugreifbar gewesen wären. Und wer das Wort "Anfechtbarkeit" in den Mund nimmt, ohne den Paragraphen "Anfechtbarkeit wegen Systemausfall" vorweisen zu können, muß zur Strafe eine Woche im eBay-Bewertungsforum posten! Weil Wochenende ist, gebe ich sogar noch einen Tip mit auf den Weg: einen solchen Paragrafen gibt es nicht. *kopfschüttel*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • nur weil du seltsame Rituale pflegst anscheinend (zu lange in der Sonne liegen, Verstand abgeben etc) musst du das nun nicht auch von anderen glauben dass die das tun....

      Hat wer behauptet, Ebay müsste haften? Hab ich dann überlesen wohl....

      Dann hätten wir das hier...:

      news.ebay.de/showitem&id=216

      Zitat daraus:

      jeden Freitag nehmen wir reguläre Wartungsarbeiten vor. Meist werden Sie diese gar nicht bemerken. Es kann während dieser Zeit aber vorkommen, dass einzelne Funktionen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

      Sobald die Wartung einer Funktion abgeschlossen ist, werden wir diese sofort wieder verfügbar machen. Das Kaufen und Verkaufen ist also auch während der Wartungsphase - fast immer - möglich.

      Zitatende

      Dass darunter steht "wenn sie ganz sicher gehen wollen...." dürfte angesichts der obigen Aussage zweitrangig sein.

      Aber wie gesagt: geht ja garnicht darum dass Herr Ebay zahlen soll....
    • Jetzt mal ganz ohne die angekündigten Wartungsarbeiten an Freitagen - über die man sich auch im Vorfeld informieren könnte.


      JEDER VK ist höchst selbst dafür verantwortlich, dass er bei Einstellen eines Artikels den Mindestpreis eingibt, zu dem er diesen Artikel verkaufen möchte. Das geschieht entweder über den Startpreis oder in den entsprechenden Artikelgruppen über eine Zusatzoption, die er buchen kann.

      War ein VK zu geizig, das zu tun, muss er eben mit den Konsequenzen leben.
    • Jo.. zu geizig - würde ich unterstreichen, wenn die Auktion regulär ausgegangen wäre und der VK dann immer noch nicht den gewünschten Preis erzielt hat - keine Frage.

      Hier sind aber Auktionen nicht regulär ausgegangen, weil die "gebuchte Laufzeit" nicht erreicht wurde. Würde mich interessieren, wenn ein Richter bei solchen Fällen mal wieder über einen Ferrari urteilen müsste, der für zehneurofuffzig nicht abgegeben wird ;)
    • Monza,

      wir sind uns einig, dass bei Einstellung eines Artikels eine rechtsverbindliche Willenserklärung durch den VK stattgefunden hat.

      Diese Willenserklärung bezieht sich darauf, dass er verbindlich erklärt, dass er über die Plattform verkaufen will. Diese Willenserklärung bezieht sich weiterhin auf den Startpreis, der die Mindestsumme darstellt, zu der er die Ware verkaufen will. Diese Willenserklärung bezieht sich weiterhin auf den Zeitpunkt, ab wann er den Artikel rausrücken kann/will. Genau das beinhaltet nämlich die Laufzeit.

      Nur mal so zur Verdeutlichung. Ich stelle mir gerade vor, ebay verlängert durch einen Systemfehler die Laufzeit jetzt um weitere 2 Tage - in denen ein VK nicht an sein Geld kommt. Die Bank nimmt für diese Zeit Überziehungszinsen oder hätte Guthabenzinsen gezahlt. Ist eBay jetzt schadenersatzpflichtig?
    • vanvog schrieb:

      Wenn's jetzt kein Geheimnis ist, in welchen Kategorien gab es denn viele Schnäppchen zu machen? Mir sind keine Unregelmäßigkeiten in Sachen Preise aufgefallen aber ich bin auch kein "Poweruser".

      Ich auch nicht... ich hab da mal eingeloggt und geschaut - siehe oben *g*

      Ist aber auch egal... schliesslich kann man hier ja durchaus um die MÖGLICHKEIT diskutieren, die sich ergeben KÖNNTE, wenn ein VK oder K hier aufschlägt, der durch diese Störung irgendwie beeinträchtigt ist/sein könnte/ev. liebend gerne wäre....

      Dann könnte man dem durch die Diskussion sofort entweder nen Zahn ziehen oder eben mildernde Umschläge machen :)
    • *alte_eule* schrieb:

      vanvog,

      ich glaube, du kannst hier bis zum St. Nimmerleinstag fragen, weil sich dafür hier keine S.. interessiert.
      Wenn es für dich so spannend ist, wirst du die Kathegorien selbst nach beendeten Angeboten durchforsten müssen.


      Ne, sorry, ich habe geschaut ohne Ende, mir ist nichts aufgefallen... aber ist ja auch wurscht, sich als V davor schützen kann man ja ehe nicht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Nur mal so zur Verdeutlichung. Ich stelle mir gerade vor, ebay verlängert durch einen Systemfehler die Laufzeit jetzt um weitere 2 Tage - in denen ein VK nicht an sein Geld kommt. Die Bank nimmt für diese Zeit Überziehungszinsen oder hätte Guthabenzinsen gezahlt. Ist eBay jetzt schadenersatzpflichtig?


      Keine zwei tage 8| Nene... um die Stunden, die die Störung dauerte. Festpreisartikel oder Auktionen mit MIndestpreis, bei denen dieser erreicht wurde, ausgenommen. Da ist ja der "Sinn des verhökerns" erreicht. Bei Auktionen ohne Mindestpreis seh ich das anders, weil auch immer (bei vom VK abgebrochenen Auktionen), der "Angsthasenpassus" genannt wird: "Es wird in der letzten Minute noch viele Gebote geben". Irgendjemand hats ja hier auch irgendwo quasi als "das Ebaygebot" geschrieben, dass man erst in letzter Sekunde bieten solle ;)

      Und einem Auktions-VK wird der eine Euro, für den er jetzt seinen Raserati abgeben muss, weil niemand mehr bieten konnte, auch nicht viel zur Abzahlung seines Autokrdits helfen :(



      *alte_eule* schrieb:

      Diese Willenserklärung bezieht sich darauf, dass er verbindlich erklärt, dass er über die Plattform verkaufen will. Diese Willenserklärung bezieht sich weiterhin auf den Startpreis, der die Mindestsumme darstellt, zu der er die Ware verkaufen will. Diese Willenserklärung bezieht sich weiterhin auf den Zeitpunkt, ab wann er den Artikel rausrücken kann/will. Genau das beinhaltet nämlich die Laufzeit.
      Nicht ganz (zumindest seh ich das so): der VK will den Artikel nach Ablauf einer Auktionszeit von XX tagen (für die XX die gewählte Laufzeit laut Ebay-Liste eintragen) zum erzielten Höchstpreis abgeben ;)

      *alte_eule* schrieb:

      wir sind uns einig, dass bei Einstellung eines Artikels eine rechtsverbindliche Willenserklärung durch den VK stattgefunden hat.


      Ja klar.... "Ich verhöker meinen angebotenen Artikel zu dem Preis, der nach Ablauf einer Auktionszeit von XX tagen erzielt wird". Hier fehelen aber ein paar Stunden - und zwar die entscheidenden!

      Tante Edith sagt: es FEHLEN ein paar Stunden... die fehehelen nicht ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • vanvog schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      vanvog,

      ich glaube, du kannst hier bis zum St. Nimmerleinstag fragen, weil sich dafür hier keine S.. interessiert.
      Wenn es für dich so spannend ist, wirst du die Kathegorien selbst nach beendeten Angeboten durchforsten müssen.


      Ne, sorry, ich habe geschaut ohne Ende, mir ist nichts aufgefallen... aber ist ja auch wurscht, sich als V davor schützen kann man ja ehe nicht.

      Stümmet... als VK hab ich das in früheren Jahren oft genug selbst erlebt. Nur dass es mir leichtgefallen ist, meine Schwarten auch abzugeben. Weil ich immer zu dem Preis eingestellt habe, zu dem ich die auch abgeben wollte. Daher war's mir RELATIV egal, auch wenn man gehofft hat, dass der Preis besser würde....

      Aber auch auf anderen Verkaufsplattformen ist man nicht sicher... aufem Trödelmarkt wirkt ein plötzlicher Platzregen auch verkaufshemmend..... :lach:
    • Monza,

      ich verklagige dich, weil ich nämlich genau bis 15 Uhr (reguläres Auktionsende) Zeit hatte, mein Gebot abzugeben und das auch getan habe. Ich war zu dem Zeitpunkt Höchstbieter - nachweislich.
      Jetzt hat eBay eine Stunde verlängert, deshalb allein nur konnte Kuno Killerkarpfen mich überbieten. Jetzt muss ich eine teurere Ersatzbeschaffung vornehmen.

      Jetzt deutlicher?
    • Abba Herr Ebay hat gesacht: "Ey... wir hatten ne Störung... da ging dat gaanich dat man bieten konnte. Zuminnestens nich immer und überall wie versprochen...." Und da haben wa dann 'n Dilemma..... 8|



      Was sagt Derjenige, der sein Keyboard malträtiert hat und bieten wollte, dessen Gebot aber irgendwo im Nirvana rumschwebte und erst, nachdem Herr Ebay's Sörver seinen wackelkontakt kurzzeitig unterbrochen hat, zum tragen kam; zusammen mit der Mitteilung, dass das gebot, welches um 62 Sekunden vor Auktionsablauf abgeschickt wurde, um 8 Sekunden nach Auktionsende erst ankam? Der glaubt doch dass der VK vorzeitig abgebrochen hat ?(

      Oder der Zweitbieter, der zwar nen höheres Gebot abgegeben hatte, wo aber der Bietagent versagt hat? Könnte doch auch alles sein.... wer weiss was die alles verbastelt haben...