Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • *seufz*

      Kein theatralisch inszenierter Abgang ohne daß der Protagonist sein Versprechen bricht, wo alle ihn schon für immer los wähnten *g*. Trotzdem schiebe ich noch was hinterher.

      Ich hatte ja an einigen Stellen schon ansatzweise meine Intention durchblitzen lassen.

      Ich möchte mich abschließend (hoffentlich) unmißverständlich erklären.

      Ich habe hier die letzten Tage bewußt provoziert, in der Hoffnung, daß das einige Schreiber zur Selbstreflexion zwingt. Ich finde die Entwicklung dieses einstmals großartigen Forums, in dem ich übrigens schon jahrelang ohne zu posten Mitleser war, bedenklich. Statt argumentativem Disput und analytischer Betrachtung eines Problems samt Freilegen seines Kerns herrschen teilweise Belanglosig- oder auch Beliebigkeit vor. Behauptungen werden im Vorbeigehen in einen Thread geworfen, Recherche oder Belege sind überflüssig, auf Nachfragen wird nicht eingegangen.

      Bedauerlich finde ich vor allem, daß durch dieses Verhalten die Anzahl der Postings derer, die ich in meiner lesenden Zeit als Stammposter kennengelernt habe (und die eher nicht wie beschrieben posten), arg zurückgedrängt wurde.

      Den gleichen Prozeß kann man meiner Meinung nach im Umgang mit TEs beobachten. Sei es derjenige, dem seitenweise immer wieder die selbe falsche Antwort gegeben wird (bis zum Glück die @Schützin sich seiner erbarmt) und der, als er darüber ungehalten wird, auch noch nach allen Regeln der Kunst zusammengestaucht wird; Oder diejenige, der bei streitbarer aber ungeklärter Sachlage erstmal "klare(r) Rechtsbruch" sowie Lieferpflicht für einen Euro unterstellt und eine Niederlage bei Gericht prophezeit wird - das alles ohne im geringsten zu recherchieren.

      Ich finde, daß man das auch in diesem Thread gut sieht, wie wenig teils recherchiert wird, wie von unbequemen Nachfragen abgelenkt wird oder Belege und Quellen, wenn sie denn jemand anders sucht, nicht gelesen werden. Ja, das dauert Zeit. Zeit, die offenbar nicht da ist, weil man - so meine Ansicht - stattdessen schnell im nächsten Thread seine zwei Zeilen dazugeben muß. Bei Kritik wird dann auf die eigene Meinung verwiesen, die bitteschön zu tolerieren sei. Ich bin mir nicht sicher, ob das für die Qualität eines Forums dauerhaft zuträglich sein kann.

      Insofern hoffe ich, daß alle hier beteiligten in einer ganz ruhigen Minute mal für sich (!) darüber nachdenken, ob aus diesem Thread hier was positives an Erkenntnis zu ziehen ist. Also außerhalb der Frage jetzt, ob Kaufverträge gelten oder nicht.

      Wer sich durch mich beleidigt fühlt(e), hat mit großer Wahrscheinlichkeit mit diesem Gefühl Recht. Das war natürlich nicht die Absicht, aber das ist belanglos, mir ist schon klar, daß es darauf ankommt, wie ein Gesprächspartner etwas aufnimmt und nicht, wie ich es gemeint habe. Sorry dafür, ich hielt es für notwendig, und ja, ich habe fies getrickst beim Formulieren und bin mir dessen bewußt. Ich wollte Staub aufwirbeln. Viel Staub. Wem der Kragen geplatzt ist, der darf sich entlastet fühlen, auch das geht größtenteils auf mich (jemand hats richtig erkannt).

      Was ich nicht weiß, ist, ob das alles irgendwie zielführend war. Fest dürfte hingegen stehen, daß dies spätestens für zukünftige Postings nicht mehr zu erwarten ist, weil wir vor gefühlten 10 Seiten bereits an dem Wendepunkt waren, den jeder Thread hat. Deshalb, und diesmal wirklich:

      --->
    • Eule, hast Recht :) Vollkommen OT
      Aber Du bist diesmal Schuld, hast auch noch nachgefragt :thumbup:

      Zurück also:
      Wir haben hier zwei Verträge.
      Der Verkäufer beauftragt zum einen ebay damit sein Angebot auf der Plattform darzustellen und die Auktion durch Entgegennahme der Angebote mit Leben zu erfüllen, zu einer Preisbildung und zum Abschluss zu führen. Das ist der eine Vertrag. Dieser ist gestört durch Systemausfall

      Nun geht es darum, ob aus der gestörten Erfüllung dieses ersten Vertrags ein zweiter zwischen VK und K entstehen kann. Ohne die "Dienstleistung" aus dem ersten Vertrag mit ebay kann der Vertrag mit einem Bieter nicht mal entstehen. Aber die Leistung aus dem ersten Vertrag hat nun mal nicht fehlerfrei funktioniert.

      Versuch einer Analogie aus dem Arbeitsrecht (mögen mir andere dann zerpflücken)
      Ich Arbeitnehmer, ich Beförderungsvertrag mit der deutschen Bahn. Die soll mich pünktlich zum Zielort bringen, damit ich zur richtigen vertraglich vereinbarten Zeit meinen Dienst antreten kann.
      Klappt aber nicht. Bahn hat Verspätung, mehr als nur ein bisschen. Waren halt "besondere Umstände". Das sieht Bahn auch ein und erstattet mir Teile des Fahrpreises. Eventuell gibt es sogar noch ein "Gutserle" dazu.
      Zu spät komme ich trotzdem. Arbeitvertrag verletzt. Aua.
      Trotzdem kann mich der Arbeitgeber dafür nicht belangen.

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    • So ganz kann ich mir die Bemerkung nicht verkneiffen.Wird die letzte sein.
      Ich lag wohl doch nicht so falsch mit dem trolligem Vollpfosten. :thumbup: Wollte nur keiner wahr haben.

      Ach ja.Sollte es ein Urteil zum eigentlichen Thema gewben und ich ausfindig machen können,werde ich es hier bekannt machen lassen. Ich bin derzeit daran.
      Thema,für die ,welche es aus den Augen verloren haben :
      Besteht ein gültiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer,wenn der Server einer Internetverkaufsplattform zu dem Zeitpunkt des Endes der Auktion/en ausfällt,somit die Auktionen nicht aufrufbar,damit bebietbar sind.
      Die hier genannten Gerichtsurteile haben sich mit dieser Problematik nicht befasst,befassen müssen.Damit nicht anwendbar.Einzelne Fingerhinweise bedeuten keine rechtskräftige Aussage.
      Und nun kann der Provokatööör wieder seinen geistigen Müll abladen und die Frage stellen,ob nun das Ei oder das Huhn zuerst ... Ich vermute aber,es war der Hahn.
      Macht´s gut und danke für den Fisch. :D
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Ich gebe zu nun nicht alles komplett weitergelesen zu haben, was ab #351 steht. Aber wenn es um die Frage der "üblichen Verfügbarkeit nach dem Stand der Technik" geht werfe ich mal die AGB von Strato (Ziff. 2.3) ein:

      Die Verfügbarkeit der STRATO Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel.
      Aha. Gut, dass man beim Informatikstudium in den ersten vier Semestern ungefähr so viel Mathematik vorgelesen bekommt wie ein Mathematiker während des gesamten Studiums. ;)

      Also eine Woche sind 7 Tage zu je 24 Stunden, ersatzweise 604800 Sekunden. Ein Protzend (tz wegen der Betonung ;) ) sind demnach 6048 Sekunden. Die "übliche Nicht-Verfügbarkeit nach dem Stand der Technik" beträgt demnach für Strato (auch wenn die eine Murksbude sind) 100,8 Minuten pro Woche. Rund eine Stunde und 40 Minuten also. Jede Woche. Wartungszeiten, bei denen es vertraglich zu Einschränkungen kommt nicht eingerechnet. Sondern rein unplanmäßiger Totalausfall, den der Betreiber versemmelt hat.

      Rein gefühlsmäßig würde ich aber mal meinen, dass ebay in den letzten vier Wochen weniger als 6 3/4 Stunden komplett weg war. Stand der Technik? So unschön das klingt: rein mathematisch ist das gegeben.

      @schabbes: Kriegst Du was anderes ausgerechnet?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Gleich eines vorweg: Was wir von Rechtsauskünften seitens ebay halten dürfen, ist hinlänglich bekannt, dennoch wäre es doch interessant zu sehen, wie ebay ganz konkret in dieser Sache Stellung bezieht. Und da habe ich tatsächlich etwas gefunden, was mehr als eindeutig ist. Ebay weist selbst darauf hin, dass im Falle von Störungen und Systemproblemen gültige Kaufverträge entstehen: germanscooterforum.de/topic/99…-ebay/page-2#entry1372714

      Hallo,

      vielen Dank fuer Ihren Anruf.

      Sie haben uns eine Frage zum Kaufvertrag zwischen Ihnen und einem Ihrer Handelspartner gestellt, da es einigen Mitgliedern nicht moeglich war, sich in Mein eBay einzuloggen und somit auch keine weiteren Gebote erfolgen konnten.

      Endet bei eBay ein Angebot mit einem Gebot, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kaeufer zustande. Auch im Fall einer Stoerung auf unserer Website sind Sie an diesen Vertrag gebunden.

      Nur in besonderen Faellen kann entsprechend den allgemein gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses Kaufvertrages angegriffen werden.

      Leider kann eBay Sie in dieser Angelegenheit jedoch nicht individuell beraten. Rechtsauskuenfte duerfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwaelten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Wenden Sie sich daher gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle, um verbindliche Auskuenfte zum Thema Kaufvertrag zu bekommen.

      So kann der Kaufvertrag zum Beispiel aufgehoben werden, wenn beide Handelspartner sich darauf einigen.

      Sie haben demzufolge natuerlich die Moeglichkeit, sich mit Ihrem Handelspartner darauf zu einigen, den Handel nicht abzuschliessen.

      Wenn Sie sich nach Angebotsende von einem Kaufvertrag loesen wollen, ist es wichtig, dass Sie direkt mit Ihrem Handelspartner in Kontakt treten. Schreiben Sie eine E-Mail an das Mitglied und begruenden Sie, warum Sie vom Kaufvertrag zuruecktreten wollen. Bitten Sie um die Einwilligung des Handelspartners und setzen Sie eine Frist, bis wann Sie eine Antwort erwarten.

      Sie koennen Ihren Handelspartner auch anrufen. Erfragen Sie seine Telefonnummer per E-Mail oder wenden Sie sich an die Auskunft. Aus datenschutzrechtlichen Gruenden darf eBay die Telefonnummern von Mitgliedern nicht an Sie weitergeben.

      Wir entschuldigen uns fuer die entstandenen Unannehmlichkeiten und wuerden uns freuen, wenn Sie in diesem Falle eine Einigung mit Ihrem Handelspartner erzielen koennen.

      Mit freundlichen Gruessen

      Ricarda Koenig
      eBay-Kundenservice
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schön finde ich die Auskunft der Rächtsabteilunck von Herrn Ebay.... was anderes KÖNNEN die doch auch garnicht schreiben....

      Was mich da noch juckt ist die Art der Störung... hat Herr Ebay die platte Form infolge der Bastelarbeiten (wieder) abgekippt? Wäre ja kein Wunder bei der Bananaware. Oder ist (wie irgendwo zu lesen war) ein Server kaputtet? Bei zweiterem kann man GARkeine Schuld an Herrn Ebays Schuhe kleben, wenn harte Ware kaputtgeht, ists unvorhersehbar. Bei Saftwarebasteleien nicht... sowas probiert man vorher aus, bevor man es in die Welt entlässt. Nein - eine wie immer geartete Haftung Ebay's konstruiere ich immer noch nicht daraus *ggg*
    • grafiksammler schrieb:

      Wenn, dann bitte für beide 1 Woche - und da hat ebay in Bezug auf die 99% Verfügbarkeit erheblich überzogen.
      Lies den Link zu den AGB. Bei Strato ist das 99% im Jahresmittel. Ich wollte es nun nur nicht auf das ganze Jahr umrechnen, denn sonst kann ebay mal eben locker zwei Tage ausfallen, ohne dass es nicht mehr "dem Stand der Technik" entspricht. Ausserdem hat ebay, im Gegensatz zu Strato, nicht mal diese 99% Verfügbarkeit zugesichert sondern stellen gleich mal klar, dass ihr System noch viel miesere Technik enthält.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Kann das jetzt wahr sein? Wollt ihr euch über das große 1x1 und Dreisatzanwendung streiten?
      Ich fass mich an den Kopf und knabbere die Tischkante.
      Moin *eule*,

      zustimm`......

      (aber wenne unbedingt "beißen" willst: [Blockierte Grafik: http://hiphish.consolewars.de/messageboard/images/smilies/tischkante.gif] [Blockierte Grafik: http://hiphish.consolewars.de/messageboard/images/smilies/tischkante.gif] [Blockierte Grafik: http://hiphish.consolewars.de/messageboard/images/smilies/tischkante.gif] )

      :D :D

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    • grafiksammler schrieb:

      Hast aber 1x auf 1 Woche und das andere Mal auf 4 Wochen umgerechnet.
      Und ich hab zur Lektüre die AGB von Strato verlinkt. Nicht umsonst, denn da steht "99% Verfügbarkeit im Jahresmittel" als deren "Stand der Technik". Nehmen wir das als einen (meinetwegen unteren, weil es bessere gibt) Referenzwert an, kannst Du dann bestätigen, dass die Verfügbarkeit von ebay schlechter war als 99% im Jahresmittel? Falls nicht, dann ist der Teilausfall von ebay immer noch im Rahmen dessen, was als Stand der Technik durchgeht. Denn die vier Wochen vorher war ebay definitv durchgehend "anwesend". Und wenn ich mich richtig erinnere war ebay sogar das ganze letzte Jahr nicht ausserplanmäßig down. Du darfst mir aber gerne beweisen, dass die ebay-Seite im letzen Jahr weniger als 99% Verfügbarkeit im Jahresmittel hatte.

      *alte_eule* schrieb:

      Kann das jetzt wahr sein? Wollt ihr euch über das große 1x1 und Dreisatzanwendung streiten?

      Nö. Ich habe nur objektiv nachgewiesen, dass die Verfügbarkeit der ebay-Seite keinesfalls so schlecht ist, dass man davon ausgehen könnte, dass sie nicht mindestens dem Stand der Technik eines anderen Diensteanbieters entspricht. Dass es den Vertretern einer ebayistböseundimmeranallemschuld-Theorie nicht in den Kram passt, wenn ebay mal ausnahmsweise für seine Unfähigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, dann ist das eben so - aber ich bin sicher nicht der, der sie von diesem Irrglauben heilen muss. Ein Richter wird sein Urteil aber genau auf eine solche Berechnung stützen, wenn man nun ebay auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wird. Die hat nämlich den Vorteil so einfach zu sein dass sogar der sie versteht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Moin :)

      @Löschi, ich hab nun ein Problem. Gehe ich jetzt nicht auf Deine Frage ein, so würde es nach "drücken" aussehen. Antworte ich, so vertiefen wir ein Thema, welches
      ich nur als möglich relevant anehme, wenn ich ebay in Regress nehmen wollte, für einen mir entgangenen Gewinn.

      Wenn Strato als Provider angenommen 100 Kunden hat: Bei 98 von ihnen funktioniert der Zugang immer, bei zweien aber das halbe Jahr nicht. Dann habe ich auch 99% Verfügbarkeit :) Die zwei Kunden haben dann eben Pech, dies dann zu dulden...und keinerlei Rechte?

      Der zu Hilfe gerufende "Stand der Technik" ist aber noch wesentlich komplexer. War übrigens nicht ich, die damit angefangen hat. Stand der Technik misst sich immer an anderen ähnlich oder besser gleich gelagerten Umfeldern. Stand der Technik ist grundsätzlich das "machbare", Er beinhaltet aber auch, dass die Verfahren erprobt sind und zusätzlich auch ökonomische Aspekte. Was zu teuer für die meisten Unternehmen ist und verhindern würde noch erfolgreich unternehmen zu könnne, dass wird auch nicht Stand der Technik. Das wäre dann "Stand der Wissenschaft".Aber das geht hier viel zu weit. Der Stand der Technik und ebays Verhalten und Vorgehen müssten erst ermittelt, festgestellt und verglichen werden.
      Der Stand der Technik ist ja etwas veränderliches. Was vor 10 JAhren noch "unmöglich" war, ist heute eventuell schon Allerweltsgut.

      nehmen wir mal die ebay-AGB....
      Der Stand der Technik steht in §3.
      "Der Anspruch von Mitgliedern auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. §19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. "

      Dort wird dann auf §19 verwiesen, das ist der mit dem Haftungsausschluss. Der bleibt unberührt.
      Und dort gibt es dann die grobe Fahrlässigkeit und den Ausschluss der leichten damit.
      Ob diese Klauseln so wirksam sind, das kann ich nicht beurteilen. Die von Amazon z.B.lesen sich anders auf den "ersten Blick".

      Welche Vorgehensweisen nun "Stand der Technik", sind und ob diese eingehalten wurden bzw grob fahrlässig oder gar vorsätzlich nicht eingehalten wurden, das müsste man beweisen können. Ganz bestimmt kein leichtes Brot.
      Es kann aber durchaus Haftung entstehen, wenn durch fahrlässigen Schlamp im Betrieb die Leistungserbringung soweit gestört wurde, dass der Vertragszweck nicht mehr erfüllt werden kann und es zu einem Schaden - Man lese: Insbesondere entgangener Gewinn - gekommen ist. Ganz unabhängig von irgendwelchen durchschnittlichen Verfügbarkeitsprozenten.


      Und abschliessend: Nein, ich meine nicht, dass 100% erreichbar sind. Doch müssen die Leistungen den Vertragszweck erfüllen können. Und der liegt für den Anbieter imo nicht darin, dass er ein Angebot macht, einer einen Euronen bietet und dann "leider keiner mehr kann".

      hier noch der link zu den AGB von Amazon zum Thema Haftung (13)
      amazon.de/gp/help/customer/dis…cou?ie=UTF8&nodeId=505048


      <und Auszüge ebay agb zur Haftung

      §19
      ...
      ...
      2.Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
      ...
      ...
      4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay.
    • monza30 schrieb:

      Schön finde ich die Auskunft der Rächtsabteilunck von Herrn Ebay.... was anderes KÖNNEN die doch auch garnicht schreiben....

      Was mich da noch juckt ist die Art der Störung... hat Herr Ebay die platte Form infolge der Bastelarbeiten (wieder) abgekippt? Wäre ja kein Wunder bei der Bananaware. Oder ist (wie irgendwo zu lesen war) ein Server kaputtet? Bei zweiterem kann man GARkeine Schuld an Herrn Ebays Schuhe kleben, wenn harte Ware kaputtgeht, ists unvorhersehbar. Bei Saftwarebasteleien nicht... sowas probiert man vorher aus, bevor man es in die Welt entlässt. Nein - eine wie immer geartete Haftung Ebay's konstruiere ich immer noch nicht daraus *ggg*


      Wie kommst Du denn darauf? Nur weil ein Server abraucht?
      Hier müssten wir wieder festtellen, was "Stand der Technik" in der betroffenen Branche ist.

      Für Banken ab einer gewissen Größe ist es durchaus üblich, dass die Spiegelserver haben, die sofort einspringen, wenn andere Teile hardwaremässig hopps gehen. Diese werden ständig sysnchronisiert. Dass so ein server mal kapput geht, das ist vorhersehbar, Tagesgeschäft im Serverbetrieb. Die Spiegelserver stehen sogar an verschiedenen Orten und in verschiedenen Städten (Könnte ja in A-Stadt eine Bombe hochgehen und der Strom ausfallen, dann kann auf den Rechnern in B-Stadt das Geschäft lückenlos fortgeführt werden.....Ihre genauen Standorte werden vertraulich gehandelt. Ebay wollte doch ne Bank sein? Natürlich muss die Bank diese Sicherheitsmaßnahmen nicht selber vorhalten, sie kann sich auch eines Dienstleisters bedienen, der ihr diesen Service für Geld bietet. Weil: sowas hat man einfach zu haben, wenn man für Kunden (und damit für sich selbst als dienstleister) hochriskante Dinge durchzuführen hat.

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    • Kaiolito... das hier ist ja mehr eine hypothetische Diskussion um ein "was wäre wenn..." Scenario..... reale Fälle sind (zumindest mir) ja nicht bekannt als "getz hauen wa uns abba vor nem Gericht rum..". Deshalb kann man durchaus auch alle Möglichkeiten rings um diese verstörung durchkauen, meine ich. Im fall der Verträge werden wir mangels eines Richterspruches ja nun eh nicht zu einem Ende kommen ;)



      Schabbes... wäre es angesichts des "Stands der Technik" nicht vieel besser, wenn Herr Ebay seine C64 mit Diskettenlaufwerken zumindest gegen Amigas austauschen würde? ?( :lach:

      Bei dem Ausfall eines Sörfers hab ich allerdings auch schon woanders erlebt, dass der Backup-Server nicht sofort "mitkam" und es dauerte, bis da alles wieder funzte.... Dat würde ich nich so eng sehen wollen, wenn die harte Ware in den Streik tritt, als wenn Herr Ebay seine Bananaware mal wieder vom Kunden testen lässt (wie jetzt als Bleistift die Komödie... aber das war ja bei den Komm-Unity-Bulider-Wechseln ja immer der Fall...)
    • Kaiolito schrieb:

      Irgendwie kommen wir vom Thema ab.

      Es geht doch hier einzig und alleine darum, ob die Kaufverträge während der zugegebener Maßen langen Ausfallzeit, wobei diese offensichtlich nicht über alle Bereiche bestanden hat, gültig sind oder eben nicht.


      Vielleicht ist es gut und fair, wenn ich mal schreibe, welche "Sinnesänderungen" sich im Verlauf dieser Diskussion für mich ergeben haben.
      Im "Ernstfall" würde ich das alles natürlich trotzdem mit einem oder mehreren Anwälten noch mal "real " durchkakeln wollen.

      - Der Meinung, dass ein Kaufvertrag entstanden ist, neige ich mittlerweile eher zu aufgrund der hier gegebenen Statements.
      - Eine Verpflichtung zur Erfüllung, sehe ich aber deshalb nicht. Ich habe mir Urteile angesehen, die den BGB 242 würdigen. (So viele sind es ja nicht *lächel) Und es kommt mir so vor, dass der hier zu diskutierende Fall eher noch mehr als die abgeurteilten zutreffen könnte. Auch wenn es wohl schwer verdientes Brot ist, mit BGB 242 ein Brötchen gewinnen zu wollen.
      . Vorraussetzung dafür ist, dass das Gericht anerkennt, dass eine Auktion in der Praxis in den allerletzten Stunden entschieden wird. Ob man das empirisch nachweisen kann? ich meine, dass man das bei entsprechender Ware kann. Und dieses auch schon in Rechtsprechung so gewürdigt wurde. Weltfremd sind Richter ja nun nicht grundsätzlich.

      - Vorraussetzung ist damit auch, dass sich die Ware "lohnt" und man davon ausgehen darf, dass es noch weitere Gebote gegeben hätte. Bei einem Taschenbuch, welches üblicher weise für 1 € über die Kante geht, dürfte das unmöglich sein.
      - Bei einer Auktionsendezeit zwischen 8:00 und 11:00 Uhr am Freitag: Vergiss es. Wer sich trotz vieler Hinweise durch ebay in Gefahr begibt...den bestraft das Leben.

      - Last but noch least: Der Ausfall muss nachweisbar sein. Mein erstes und relativ "billig" heranzuziehendes Argument wäre dabei neben den Verlautbarungen von ebay die Tatsache, dass ebay selbst (und sie leben davon) ihre "Leistung" als so schlecht bewertet, dass sie noch nicht mal die Gebühren von mir nehmen. Sie gestehen also nach ihren eigenen Grundsätzen mindestens einen Systemausfall von über einer und unter zwei Stunden zu. Hilfsweise wären Anfragen von Interessenten hilfreich, die sich über die Nicht-Möglichkeit des Bietens beschwert haben. Weitere Beweise wären zwar theoretisch möglich. Aber dazu müsste man zu Statements von ebay kommen. Und die werden nicht freiwillig und offen kommen. Mein "Gefühl", dass hier riesen Schlamp gewesen ist und ich meine das sogar im Wortlaut der ebay-Meldungen in den News und bei Facebook lesen zu können...wird dafür zu wenig sein, auch wenn viele das so lesen ;)
    • Noch bin ich nicht abgemeldet.Deshalb ein kleines Beispiel.
      Abgelaufene Artikel.Das erste kann als Vergleich gelten.

      Nun ein laufendes Angebot :

      Der VK bietet noch andere reine Sammlerstücke an.
      Sollte ausgerechnet zum Ende seiner Auktionen der Server ausfallen,so wäre ein immenser Preisunterschied festzustellen.
      Wer mag,kann die einzelnen Modelle unter den abgelaufenen Art. suchen oder den Sammlerwert im Net finden.
      Bekanntermaßen werden solche Auktionen erst in den letzten Sekunden beboten und die Preise schiessen nach oben,und zwar deutlich.
      Wenn mir jetzt noch irgendein Klugscheisser was über einen gültigen Vertrag erzählen will,gebe ich ihm gern die Möglichkeit,sich mit mir vor Gericht zu treffen.
      Wem Siku nichts sagt,soll einfach Krokodil > Märklin eingeben oder anderes aus seinem Fachgebiet.
      Ein wenig über diese ,nicht seitens eines Gerichtes entschiedene Situation mit Vernunft nachdenken bitte.
      Habe die Ehre.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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