Leider reingefallen - Ebay Kleinanzeigen - Darius Laske / Stephanie Burkhardt / Maik Totzek

    • Bin betrogen worden von Mile Totzek und Stephanie Burkhardt , was kann ich tun ? Hier ein paar Tips an Euch

      Wer reingelegt wurde , sollte sofort zur Polizei gehen und Anzeige gegen beide Betrüger erstatten.
      Die Adresse der Betrügerin und Ihres Partners ist ja bekannt, diese Arbeit habe ich euch abgenommen, die Adresse zu ermitteln, da Sie offiziell nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, sondern nur er !

      Mike Totzek und Stephanie Burkhardt
      Kuhlenstrasse 17
      45478 Mülheim an der Ruhr :D

      Unter dem AZ der Staatsanwaltschaft Krefeld liegt bereits eine Sammelklage vor, diese der Polizei auch mitteilen.
      Die Staatsanwaltschaft Krefeld, Preußenring 49, 47798 Krefeld unter dem AZ: 2 JS 803/11 darüber informeren. :thumbup:

      Beim Amtsgericht Duisburg , unter Angabe der Strafanzeige und Kaufbelegen einen Vollstreckungsbescheid bzw. einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss gegen die Schuldner zu erwirken auf beider bereits bekannten Konten.
      Dieser kann zugestellt werden , da die Adresse der beiden vorliegt, und die Bankkdaten auch vorliegen.

      Die Kosten hierfür sind gering, da man zwingend keinen Anwalt haben muss, jediglich die Gerichtskosten und die Zustellkosten durch den Gerichtsvollzieher fallen an, in etwa .
      19,27 Antragskosten Beschluss
      15,00 Gerichtskosten
      und nach Vollstreckungsbeschluss 15,00 Gerichtsvollzieher Kosten für jede weitere Zustellung, an die Schuldnerin und der Bank als Drittschuldner.

      Aber danach sind die Konten gepfändet , und in Teilbeträgen die die Bank als Drittschuldner frei gibt bekommt man sein Geld erstattet , das liegt daran , das ein Pfändungsfreibetrag dem Schuldner zusteht der nicht pfändbar ist. Leider wird nicht unterschieden wodurch die Einnahmen erziehlt werden. :wallbash

      Also nicht so schlimm, denn die Vorkosten für Ermittlungsanfragen , Anfagen beim Einwohnermeldeamt, vergebliche Zustellungsversuche durch den Gerichtsvollzieher bleiben Euch erspart. Und die lange Wartezeit der Ermittlung der Anfragen bei Behörden bis Ihr alle Info zusammen habt.
      Denn ohne Adresse ist eine Zwangsollstreckung nicht durchführbar. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft konnte die Adresse ermitteln.

      Durch den Hinweis eines Verkäufers bei Ebay, wo Frau Stehanie Burkhardt als Firmeninhaberin die Zauberfeile ,Alias Name : Stephanie Totzek Produkte erworben hat , hat mir die Anschrift mitgeteilt und auf Datenschutz verzichtet.
      Durch einen Testkauf , um sicher zu gehen , habe ich als Kunde die Anschrift und den richtigen Namen mit der neuen Bankverbindung bestätigt bekommen
      Somit konnte ich der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Adresse benennen.
      Also vielen Dank an das Ebay Mitglied, dessen Name ich hier nicht nennen möchte, der aber den entscheidenden Hinweis gegeben hat. :thumbsup:

      Wenn Ihr Fragen habt, ich habe das alles schon durch, und bereits als Teilerfolg etwa 50 % der Schuld erstattet bekommen.
      Wenn natürlich immer mehr Gläubiger pfänden um so geringer wird der zurückgezahlte Anteil für mich werden :cursing: .

      Also lasst Euch viel ....viel......Zeit :sleeping: ......Scherz :thumbsup:
      Aber darauf kommt es mir nicht mehr an.

      Ich möchte diese Betrüger hinter Schloss und Riegel wissen und danach habe ich so lange ich lebe immer noch den Titel um Jahr für jahr zu vollstrecken.
      Mich werden die nicht los.


      Also Euch viel Erfolg


      Euer Carpediem1965

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    • Fahr heute gleich zu Polizei und werde auch Anzeige erstatten und die darauf hinweisen das die beiden schon eine Akte in Krefeld haben . Hatte mit der Stephanie auch über Facebook noch Kontakt . Sie hat auch 2 Accounts und ist unser Stephanie Burkhardt zu finden . Mitlerweile denke ich auch nicht mehr so nach wegen dem Geld . Ich hoffe nur das die beiden IRGENDWANN ihre Strafe bekommen und das vor allem bekommen was sie verdienen . Hoffe nicht das es alles eingestellt wird .... Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt .
    • Guten Abend,

      ich habe gestern auch nochmal meine Polizeidienststelle angefragt, ob die die Daten von Ufuk48:
      Kontoinhaberin: Stepahnie Burkhardt
      KTO: 1301285647
      BLZ: 35050000
      Sparkasse Duisburg

      Polizeipräsidium Südosthessen
      Polizeidirektion Offenbach
      Polizeistation Neu-Isenburg (hier habe ich die Anzeige aufgegeben)
      Hugenottenallee 53
      63263 Neu-Isenburg
      Strafanzeige hat die VNr. ST/1003677/2013
      Datum: 03.09.2013


      ... und die von carpediem1965:

      Stephanie Burkhardt und Mike Totzek
      Kuhlenstrasse 17
      45468 Mülheim Ruhr

      AZ : Staatsanwaltschaft Krefeld : 2 JS 803/11
      Postfach : 101055
      47710 Krefeld

      Pfändbares Bankkonto bei der Sparkasse Mülheim Ruhr ( Drittschuldner ) :thumbsup:
      Berliner Platz 1
      45468 Mülheim

      Stephanie Burkhardt
      Konto : 1175449652
      BLZ : 36250000


      mit den hinterlegten Anzeigen der Staatsanwaltschaft Krefeld überprüfen, ob es Übereinstimmungen zu meiner Anzeige gibt. Vielleicht bekomme ich ja mal ein Ergebnis von der Polizei. Aber so richtig denke ich nicht daran.

      Einfach mal abwarten...

      Könntet ihr mir denn vielleicht mal so ein "Adhäsionsverfahren" genau erklären, was das ist und wie das genau abläuft?
      Dazu die Vorteile eines "Adhäsionsverfahren" gegenüber eines zivilrechtlichen Verfahren aufzählen?
      Wäre nett.

      Gruß

      Manutella
    • Zum Adhäsionsverfahren kannst Du schon mal eine ganze Menge aus der heute üblichen Standard-Informationsquelle für Computerbenutzer erfahren: Wikipedia

      de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
      Adhäsionsverfahren
      Im Adhäsionsverfahren (von lat. adhaesio, das Anhaften, vgl. Adhäsion) können im deutschen Prozessrecht zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden, sofern der Streitgegenstand noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist.

      Regelung
      Das Adhäsionsverfahren ist in den §§ 403 ff. StPO geregelt. Es kommt insbesondere den Opfern von Straftaten zugute, bei denen die Verletzung ihrer Rechtsgüter auch zu einem nach den Regelungen des Zivilrechts erstattungsfähigen Schaden geführt hat. Eigentlich müsste dieser Schaden in einem weiteren
      Verfahren geltend gemacht werden. Durch die Adhäsion ist hier die Verbindung und damit die Entscheidung in nur einem Verfahren möglich.

      Das Strafgericht entscheidet im Rahmen des Strafurteils über den zivilrechtlichen Anspruch, der im Adhäsionsantrag vorgetragen wurde. Wenn es der Auffassung ist, dass der Anspruch nicht besteht oder der angebliche Schädiger nicht schuldig ist, lehnt es den Adhäsionsantrag vollständig ab. Dann ist der Zivilrechtsweg für den Geschädigten weiterhin offen. Es besteht für den Antragsteller also nicht die Gefahr, dass sein Anspruch durch das strafgerichtliche Urteil endgültig abgewiesen wird.

      Jugendstrafrecht
      Im Jugendstrafrecht findet das Adhäsionsverfahren laut § 81 JGG keine Anwendung, soweit das Verfahren einen Jugendlichen betrifft. Bei Heranwachsenden (18 bis einschließlich 20 Jahre), die noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, kann es gemäß § 109 JGG angewendet werden.

      Praxis
      In der Praxis kommt eine verbundene Entscheidung im Adhäsionsverfahren allerdings immer noch selten vor, da das Gericht von einer Entscheidung absehen kann, wenn sich der Antrag selbst unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Antragstellers zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet (§ 406 Abs. 1 Satz 4 StPO).

      2001 wollte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin nach Forderungen von Opferverbänden[1] das Adhäsionsverfahren zu einem gängigen Instrument weiterentwickeln.[2]

      Die Crux bei diesem Verfahren ist diese:

      Kommt es — aus welchem Grund auch immer — zu keiner Verurteilung, ist damit der zivilrechtliche Anspruch für diesen Verfahrenszug auch erst einmal im Gully. Dann muss eben doch der ganz normale Weg zur Geltendmachung einer Forderung beschritten werden. (Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - etc.)

      Weitere Informationen kannst Du auch diesem Merkblatt entnehmen, das zwar auf Hamburger Verhältnisse zugeschnitten ist, aber ansonsten fast alle wesentlichen Informationen bietet. Es müssen dann eben im Einzelfall nur die Bezeichnungen und Anschriften der im Einzelfall zutreffenden Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Guten Abend dieselente,

      vielen Dank, für die Aufschlussreiche Erklärung eines "Adhäsionsverfahrens"! Besonders die Verlinkung auf das Merkblatt hat mir schonmal eine Vorlage für einen Antrag solch eines "Adhäsionsverfahrens" gezeigt. Solch ein Antrag werde ich auch erstellen. Aber dann stelle ich mir nur die Frage, ob ich diesen Antrag einfach an ein Amtsgericht in meiner Nähe schicken sollte, oder an ein anderes. Und müsste ich zu diesem Antrag auch nochmal die Kopie vom Personalausweis, Anmeldebestätigung der Meldebehörde Duisburg und den E-Mail Kontakt des angeblichen Herrn Darius Laske (Name unbekannt) dazugeben? Wahrscheinlich ja, oder? Denn das müsste ich dann im Anhang unter Beweismittel des Antrages auf das "Adhäsionsverfahren" auflisten.

      Nur gibt es dann leider noch ein kleines Problem:
      Ich habe ja weder eine Adresse noch den wirklich richtigen Namen des Betrügers. Das einzige, was vielleicht noch existieren würde, wäre das Konto. Wenn ich diese Daten nicht habe, kann ich auch keinen Antrag auf das
      "Adhäsionsverfahren" stellen.

      Gruß

      Manutella

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Manutella ()

    • Manutella schrieb:


      Nur gibt es dann leider noch ein kleines Problem: Ich habe ja weder eine Adresse noch den wirklich richtigen Namen des Betrügers. Das einzige, was vielleicht noch existieren würde, wäre das Konto. Wenn ich diese Daten nicht habe, kann ich auch keinen Antrag auf das "Adhäsionsverfahren" stellen.


      Also ich bin kein Jurist aber nachdem was ich so dazu gelesen habe, schafft man es wohl als Normalsterblicher nicht, so einen Adhäsionsantrag vernünftig zu formulieren, Du wirst also zum Anwalt gehen müssen. So, jetzt könnte das hier ein Problem sein:


      Der Antrag ist insbesondere dann zur Erledigung im Strafverfahren nicht geeignet, wenn seine weitere Prüfung, auch soweit eine Entscheidung nur über den Grund oder einen Teil des Anspruchs in Betracht kommt, das Verfahren erheblich verzögern würde.

      gesetze-im-internet.de/stpo/__406.html

      Heißt für mich im Klartext, es muss dem Gericht völlig klar sein, ohne sich näher mit deinem konkreten Fall beschäftigen zu müssen, ob Du Anspruch auf Schadensersatz hast oder nicht.

      Beispiel: Da übergibt dir jemand unter Zeugen einen 50 Euro Schein und Du wirst in eben diesem Moment von einem Räuber mit einer Waffe bedroht, der dich zur Herausgabe des Geldscheins zwingt. Wenn es jetzt zum Verfahren wegen Raub kommt, wird einem Antrag mit höchster Wahrscheinlichkeit stattgegeben.

      Oder: Du wirst grundlos zusammengeschlagen, dir entstehen durch die Verletzungen Behandlungskosten, ebenfalls eindeutig.

      Sonst zahlst Du noch 2 x den Anwalt, für den erfolglosen Adhäsionsantrag und dann noch Mal im Zivilprozess.

      Vielleicht täusche ich mich aber auch, kann jemand eine Einschätzung abgeben?
    • Ach ja, mitnichten! Offensichtlich hat TE das Wesen des Adhäsionsverfahren als Rechtmittel nicht verstanden, aus meinem Post geht aber klar hervor, um was es sich handelt.

      Manutella schrieb:


      Nur gibt es dann leider noch ein kleines Problem: Ich habe ja weder eine Adresse noch den wirklich richtigen Namen des Betrügers. Das einzige, was vielleicht noch existieren würde, wäre das Konto. Wenn ich diese Daten nicht habe, kann ich auch keinen Antrag auf das "Adhäsionsverfahren" stellen.
    • BTT, please!

      @ Manutella :

      Das Verfahren der Antragstellung ist in dem von mir verlinkten Merkblatt erklärt, einschließlich eines "Musterantrages".

      Da sich das Merkblatt auf Hamburg bezieht, ist als Adressat natürlich nur das Amtsgericht Hamburg aufgeführt.
      Aber dann stelle ich mir nur die Frage, ob ich diesen Antrag einfach an ein Amtsgericht in meiner Nähe schicken sollte, oder an ein anderes.

      Da die hier beschuldigte(n) Person(en) aber nicht in Hamburg leben und auch das Verfahren nicht in Hamburg geführt wird, ist in Deinem Fall natürlich weder Hamburg noch "irgendwas in Deiner Nähe" zuständig, sondern das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeit die Strafsache fällt. Wenn also das AG Duisburg "dran" ist, dann ist es das auch für das Adhäsionsverfahren.

      Suche Dir das bitte selbst hier im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Duisburg heraus. Kleiner Tip(p): Ab Seite 44 ...
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Also, wie ich das so sehe, würde sich für mich solch ein "Adhäsionsverfahren" wohl wahrscheinlich nicht richtig lohnen. Denn wenn dieses dann wahrscheinlich zum Amtsgericht nach Duisburg geschickt werden muss, und darüber hinaus der Antrag vom Anwalt formuliert werden muss, würde dieses einfach erstmal zu viel Geld und zweitens zu viel Nerven kosten.
      Was soll ich jetzt noch großartig unternehmen können? Ich habe keine richtigen Daten vom Betrüger und an die Daten vom Konto komme ich erst gar nicht dran.
      Naja... das Geld ist dann halt weg... Ich kann dann wohl nichts mehr machen.

      Dann werde ich jetzt nur noch auf "eBay Kleinanzeigen" unseriöse Angebote anschreiben. Vielleicht treffe ich ja meinen alt bekannten Betrüger wieder. Ich habe schon gemerkt, dass besonders bei Smartphones, wie etwa einem neuen iPhone, die Leute übers Licht geführt werden. Denn da verkauft jemand für 350€ ein neues iPhone 5, mit 32GB. Das ist eigentlich um die Hälfte teurer! Da habe ich auch sofort mal diesen Betrüger angeschrieben.

      Als Antwort kam dann:

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      Wirklich sehr kurios. Warum bietet der mir denn vier iPhones an, obwohl ich doch nur eins haben möchte.
      Ich habe diesen Verkäufer mal nach seinem Personalausweis gefragt, aber da kommt keine Antwort.
      Diese Anzeigen sehen zudem recht unprofessionell auf "eBay Kleinanzeigen" aus. Einige existieren auch nach einiger Zeit nicht mehr. Diese Ausländische Sprache, mit der billigen Google Übersetzung, zeigt doch schon sofort, das dort etwas nicht stimmt.

      Gute Nacht noch!

      Gruß

      Manutella

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Manutella ()

    • Also, wie ich das so sehe, würde sich für mich solch ein "Adhäsionsverfahren" wohl wahrscheinlich nicht richtig lohnen. Denn wenn dieses dann wahrscheinlich zum Amtsgericht nach Duisburg geschickt werden muss, und darüber hinaus der Antrag vom Anwalt formuliert werden muss, würde dieses einfach erstmal zu viel Geld und zweitens zu viel Nerven kosten.
      Was soll ich jetzt noch großartig unternehmen können? Ich habe keine richtigen Daten vom Betrüger und an die Daten vom Konto komme ich erst gar nicht dran.
      Naja... das Geld ist dann halt weg... Ich kann dann wohl nichts mehr machen.



      Du hast es vollkommen richtig erkannt. Die ganzen Tipps hier sind vlt. gut gemeint - Fakt ist aber:

      Bei Betrug über Kleinanzeigen kann der Käufer den Schaden in den allermeisten Fällen einfach nur noch als Lehrgeld verbuchen.

      Die Kleinanzeigen werden bei den Scammern immer beliebeter - gerade im Bereich der hochwertigen Unterhaltungselektronik lohnt sich das für die auch gewaltig - da es leider immer noch genügend User gibt, die standhaft mit Fleiß die deutlichen Warnungen des Kleinanzeigenbetreibers ignorieren; obwohl diese Warnung



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      alle naselang aufpoppt - sobald man sich für einen derartigen Artikel interessiert.
      Status: inaktiv
    • Schützin schrieb:

      Der von Manutella beschriebene Fall hat übrigens eher Parallelen zu diesem hier: eBay Kleinanzeigen: Betrug bei Kamerakauf
      Auch da eine Kamera mit Konto bei der Postbank Hannover ( wobei übrigens bei der Postbank die Bankleitzahl nicht das Geringste zu tun hat mit dem Wohnort des Kontoinhabers. Nur ein Beispiel: Wenn man in Berlin und Umgebung wohnt, bekommt man schon seit Jahren ein Konto mit der BLZ der Postbank Stuttgart, davor war es die Postbank Nürnberg )
      Hallo,

      heute habe ich nochmal genauer Ihren Tipp angeschaut. Unter diesem Fall habe ich auch bereits einen Kommentar abgelassen.
      Zu finden ist dieser hier: auktionshilfe.info/index.php?thread/8304/&pageNo=5

      Gruß

      Manutella
    • blaccbox schrieb:


      Die Kleinanzeigen werden bei den Scammern immer beliebeter - gerade im Bereich der hochwertigen Unterhaltungselektronik lohnt sich das für die auch gewaltig - da es leider immer noch genügend User gibt, die standhaft mit Fleiß die deutlichen Warnungen des Kleinanzeigenbetreibers ignorieren; obwohl diese Warnung



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      alle naselang aufpoppt - sobald man sich für einen derartigen Artikel interessiert.
      Ein schöner Absatz. eBay könnte auch schreiben "Lieber Kunde, ein erheblicher Anteil anderer Kunden treibt hier völlig ungehindert sein Unwesen. Uns ist das piepegal, wir denken nicht im Traum daran, Sie durch Überprüfung irgendwelcher Daten davor zu schützen oder auch nur Hinweisen auf Betrug zeitnah nachzugehen. Dieser Absatz dient dazu, Ihnen klarzumachen, dass Sie selber schuld sind, falls man Sie über das Ohr haut -sagen Sie nicht, Sie hätten es nicht gewusst!".

      Jenseits der grauen Theorie, wonach das Internet zwar global ist, der Anzeigenkäufer jedoch einfach mal zu Fuß die erworbene Ware beim zufällig nebenan wohnenden Anbieter abholt, spielen sich gerade im Bereich solcher leicht versendbaren Dinge wohl 99kommairgendwas Prozent der Geschäfte per Versand ab. Und da wiederum lehnen neben allen unehrlichen inzwischen auch alle ehrlichen Verkäufer halbwegs sichere Bezahlverfahren ab. PayPal? Zu teuer. Nachnahme? Zu mühsam. Der Käufer hat das Geld vorab zu überweisen, wobei es so gut wie keinen Verkäufer gibt, der freiwillig Namen oder gar Adresse nennt. Da heißen plötzlich alle nur noch "Mfg" und schreiben vom iPhone unterwegs, selbst wenn es um tausend Euro geht. Und erst, wenn das Geld da ist, versendet (vielleicht) der Anbieter die Ware -idealerweise sogar im beschriebenen Zustand, aber wenn nicht, wird eben frech auf den Status eines Privatanbieters verwiesen, der jenseits der Gesetze agiert und sich für vogelfrei erklärt.

      Übrigens ist die Aussicht, mit einem Bündel Geld in der Jackentasche hinter finsteren Ecken vom "Verkäufer" eins über die Rübe zu bekommen, auch nicht verlockender. Das wiederum ist auch schon oft genug vorgekommen.

      Also spart euch doch bitte das neunmalkluge "Siiiiiehste!", wenn wieder jemand zum Opfer wurde. Auch wenn ihr so tough seid, dass ihr niemals nicht betrogen werden könnt. Man muss nicht auch noch nach dem Verlust großer Geldbeträge hier wie der Tanzbär durch die Manege geführt werden als derjenige, der es doch hätte wissen müssen und trotzdem hereingefallen ist.

      Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ueberweiser ()