Möchte meinen Drucker zurücksenden - Verkäufer droht mit 40 Euro Abzug

    • Möchte meinen Drucker zurücksenden - Verkäufer droht mit 40 Euro Abzug

      Hallo zusammen, bin jetzt schon viele Jahre bei eBay aktiv, aber diesen Fall hatte ich noch nie.

      Habe mir einen Tintenstrahldrucker gekauft, diesen gestern erhalten und aufgestellt, und kurz getestet.

      Den hier:

      Ich habe festgestellt, dass er keine Folien und kein Transparentpapier bedrucken kann, das wird alles ein riesen Geschmiere, habe schon alle Einstellungen durchgetestet. In der Artikelbeschreibung stand zumindest nix davon, dass er diese beide Medien nicht "kann".


      Gestern habe ich dann nach ca. 10 Seiten Probedrucken den Verkäufer angeschrieben, er möchte mir doch bitte einen Rücksendeschein zukommen lassen, ich möchte das Gerät zurücksenden.

      Als Antwort kam dann: Es müssen 40,00 Euro abgezogen werden und ich könnte noch, wenn ich wollte, 19,99 Euro Rückerstattung haben, da ja das Gerät schon benutzt wurde und die Tinte auch nicht mehr benutzbar ist, da schon verwendet.

      Das Gerät stand bei mir 24 Stunden auf dem Regal und war gerade mal 2 oder 3 Stunden im Einsatz. Natürlich nicht dauerhaft, sondern in "eingeschaltetem Zustand".


      Jetzt meine Frage: Dürfen die das? 40,00 Euro Verlust? Ich finde das heftig und ungerecht. Alles ist noch original. Sogar die hellblauen Schutzklebestreifen.

      Grüße, Christian.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BayerWaldWichtel ()

    • PS: Hab noch was in der Widerrufsbelehrung gefunden.

      Da steht:


      "Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz
      nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen
      Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der
      Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der
      Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und
      Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
      üblich ist"


      Nix anderes hab ich gemacht :-)


      Nur getestet.


      Grüße
      Christian

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BayerWaldWichtel ()

    • BayerWaldWichtel schrieb:

      Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
      üblich ist"

      Und das ist der springende Punkt, ich hab noch niemand gesehen der im Laden steht und den Drucker mit Patronen bestückt, geschweige denn anfängt mit allen möglichen Materialien zu drucken!

      Der Drucker ist nicht mehr im NEU-Zustand, sondern bereits gebraucht, der Händler hat damit das Recht diese Zustandsverschlechterung im Wert abzuziehen.

      Hier ist der Drucker auf der Herstellerseite:
      epson.de/de/de/viewcon/corpora…/mainunits/overview/11544

      Dort steht nichts von Folien, daher kannst du aus diesem Grund nicht reklamieren.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Ich kann Deine Frage nicht beantworten, dafür kennen sich die Anderen hier viel besser aus.

      Jetzt mal abgesehen davon, dass die Sache für dich Blöd gelaufen ist, hättest Du dich nicht vorher informieren können? Mal ins Datenblatt des Herstellers schauen? Richtig schöne Folien bekommt man meiner Erfahrung nach nur mit einem Lasergerät hin. Aber darum geht es hier nicht. Ist auch nichts persönliches nur informieren musst man sich als Kunde schon, ich kann als Käufer nicht erwarten, dass mich der Händler in der AB über alles aufklärt.


      In der AB steht folgendes:


      Lieferumfang:

      Epson XP-30, EAN: 8715946517872, MPN: C11CC11302
      4 kompatible Tintenpatronen eines anderen Herstellers
      Bedienungsanleitung
      Treiber CD
      Anschlusskabel

      Achtung: die Herstellergarantie kann bei dem Einsatz von kompatiblen Patronen verloren gehen!


      das erklärt wohl Folgendes in der AB:
      Mit 4 kompatiblen Tintenpatronen eines anderen Herstellers (Verpackung wurde zum Austausch geöffnet und wieder verschlossen)


      Wäre das nicht ein Ansatzpunkt, dass der Hersteller den Käufer bewusst um Garantieansprüche bringt? Kann doch nicht sein oder?
    • Hier findest Du die Spezifikationen des Druckers:

      epson.de/de/de/viewcon/corpora…cts/mainunits/specs/11544

      Normalerweise findet man eine Notiz über geeignete Medien (Papiersorten) auf der Hersteller-Webseite. Hier nicht.
      Es bleibt Dir also nur das Handbuch als Informations- und Nachweisquelle. (Betreffende Seiten einscannen!)

      Mein Brother kann Transparentpapier bedrucken, aber eher "na-ja"-Qualität und es dauert ewig bis zur Trocknung. Bei Folien macht er keine Probleme.
      Vielleicht liegt es ja an der Tinte, die laut Angebot eben keine Original Epson ist.
      (Und genau damit würde sich der Dealer ins eigene Knie schießen, wenn er die Kiste bei Epson reklamieren will. Die mögen das nämlich gar nicht ...)
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • ok, gerade mit dem Epson-Support gechattet.

      Da hieß es: "der XP30 ist nicht für Foliendruck geeignet"


      Dann heißt es wohl jetzt wirklich "Dumm gelaufen"... Oder?


      "Und genau damit würde sich der Dealer ins eigene Knie schießen, wenn er die Kiste bei Epson reklamieren will. Die mögen das nämlich gar nicht ..."


      Hm. Kann ich jetzt den Drucker dann doch noch zurückgeben und den vollen Preis zurück bekommen? :D
    • BayerWaldWichtel schrieb:

      Hm. Kann ich jetzt den Drucker dann doch noch zurückgeben und den vollen Preis zurück bekommen? :D

      Nein, das soll heißen, dadurch das nicht die markeneigenen Druckerpatronen benutzt worden sind, ist die Herstellergarantie futsch.

      Steht aber auch in der AB vom VK "Achtung: die Herstellergarantie kann bei dem Einsatz von kompatiblen Patronen verloren gehen!"
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    • schumiline schrieb:

      Wie wäre es wenn du den Drucker als "Fehlkauf" in ebay reinstellst?
      Natürlich nicht ab 1 Euro, aber ich denke damit hast du nicht so viel Verlust als wenn du es dem Händler zurückschickst!

      Ist nur so ein Vorschlag!
      OK, wäre noch eine Möglichkeit, 20 Euro Verlust kann ich verschmerzen, aber ich vermute mal dass der Auktionspreis irgendwo bei um die 30 Euro landen wird.
    • also aktuell sind nur Händler bei:
      ebay.de/sch/Drucker-/1245/i.ht…son+Expression+Home+XP-30

      und bei beendete schauste hier und kannst den Preis ungefähr abschätzen:
      ebay.de/csc/Drucker-/1245/i.ht…XP-30&LH_Complete=1&rt=nc

      Wie gesagt ich würde den gleich zu einem gewissen Preis einstellen, nicht mit 1 Euro!
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    • Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
      Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Ange­bot des Verkäufers.


      Originalpatronen sind meiner Meinung nach ganz klar Bestandteil des Artikels weil vom Hersteller so an den Großhänler/Händler ausgeliefert, ersetzt er diese durch Andere, von Hersteller ofiziel nicht zugelassene Patronen, so kann es nicht mehr als Neuware verkauft werden, denn in dem an den Endkunden ausgelieferten Zustand, müsste dieser die Patronen wieder durch Originalpatronen ersetzen, um dem Neuzustand wieder herzustellen. Es ist ja keine Besserung durch den Händler erfolgt. Neuware beinhaltet eine Garantie bei Benutzung, somit ist die Garantie ebenfalls Bestandteil der Neuware, wenn man so will. Liefert der Händler das Gerät, wie in diesem Fall, ohne einen essentiellen Bestandteil einer möglichen Garantieinanspruchname, entspricht es nicht dem vollen Lieferumfang und ist somit nicht neu.
    • Das ist soweit Kappes, weil der Anbieter ja auf einige Abweichungen (andere Patronen, geöffnete Verpackung) hinweist.

      Aber:

      Wenn der Käufer sich vorher richtig informiert hätte, wäre das wohl alles nicht passiert.
      Der Anbieter verkauft ein nicht dem Originalangebot entsprechendes "Paket" zum Preis, der auf der EPSON-Webseite steht, also zum Listenpreis.

      Da wäre ich hellhörig geworden ...
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • BayerWaldWichtel schrieb:

      Hm, naja, also gut.

      Also als "schei**e gelaufen" abstempeln und wieder bei eBay verkaufen...?


      Besser hätte ich es auch nicht formulieren können :)

      Weise aber auf die "Probleme" hin, sonst schlägt der Käufer anschließend auch hier auf :whistling:
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • vanvog schrieb:

      dieselente schrieb:


      Der Anbieter verkauft ein nicht dem Originalangebot entsprechendes "Paket" zum Preis, der auf der EPSON-Webseite steht, also zum Listenpreis.


      Preis hat hierbei keine Relevanz, er verkauft etwas als Neuware, die keine ist, ganz einfach.

      Hast du dir die AB angeschaut? NEIN! :wallbash

      "Artikelzustand:








      Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer,
      unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist
      unter Umständen nicht
      mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern."
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!