Muss nicht sein, dass es jetzt einer ist, der mit Anwalt im Schlepptau das "Handy" einklagen wird aber hier geschähe es mal einem zu Recht (falls es so sein sollte).
So kanns gehen - Pappenverkäufer
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Die Kategorie passt, dennoch typischer Pappenverkäufer hätte auch mal in der AB darauf hinweisen können das es sich hier nur um die Schachtel handelt.
Er bietet ja Paypal an, na dann>> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!
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Es ist aber schon ein Unterschied in der Formulierung.
Originalverpackung für I-Phone wäre wohl eindeutiger gewesen. Ich tendiere nicht zu einem Versehen. -
Handy einklagen? Auf welcher Grundlage denn??
Zu viel Tagesfreizeit oder was soll der Thread? -
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Da haben sich wohl zwei richtige gefunden, der eine mit 0 Bewertungen möchte seine "Schachtel" vergolden, der Andere leckt sich schon die Finger nach einem vorzeitigem "Auktionsabbrecher".
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#4
Klar wäre das eindeutiger gewesen @eule.
....... und natürlich spekuliert der Kerl oder die freundliche Dame.
Aber rechtlich?
Wünsche mir wirklich die Zeiten zurück, als man mögliche Käufer vor sowas richtig warnen konnte. Aber das ist halt nicht gewünscht. -
Man kann nach wie vor bieten - wenn man es denn nicht lassen kann.
Den Kampf gegen Windmühlen tu ich mir nur nicht an. -
Zustimme
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Eingestellt mit eBay-App für iPhone
Ob das auch nur Zufall ist.
An sich lässt sich da wohl nicht machen von der Käufer-Seite her, die Kategorie ist eindeutig. Immerhin hat er "Originalverpackung" ausgeschrieben, manch einer versucht es mit "OVP" aber das geht wohl nicht durch, weil es auch "OriginalVerPackt" heißen könnte. Naja, trotzdem göttliche Ironie das Ganze.
Bietprofis werden Kategorien wohl berücksichtigen bei Ihrer "Opferauswahl", sonst wäre es ein probates Mittel, ihnen das Handwerk zu legen. -
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