Gravierende Mängel verschwiegen - zähes Hick-Hack bei der Rückabwicklung

    • Gravierende Mängel verschwiegen - zähes Hick-Hack bei der Rückabwicklung

      Hallo zusammen ..

      Ich hab da ein kleines Problem ..
      Habe am 27.08.`13 diesen Ebay-Artikel ersteigert ..
      [ebay='Suzuki GSXR 750W 750 GR7BB 750 1100 Verkleidung Kanzel Frontverkleidung','27. Aug. 2013 21:41:53 MESZ']400554408917[/ebay]

      Beschreibungszitat: ".. ungerissene Frontscheibe .. Verkleidungsteile nicht neu - weisen stellenweise Gebrauchsspuren auf .."

      soweit so gut ..
      direkt online überwiesen
      bis 9.9. (fast 1,5 Wochen später) keine Reaktion, keine Zahlung erhalten, keine Versandmarkierung vom VK ..
      auf mein Nachfragen antwortete der VK erst überrascht -
      und am nächsten Tag erzählte er mir das der Post wohl ein Fehler unterlaufen sei,
      das Paket wurde zwar schon längst abgebegen, eingescannt aber nicht auf Tour geschickt

      Mitlerweile - stellte sich aber heraus, das laut Sendungsstatus -
      das Paket erst am Folgetag meines Nachfragens (10.09.) abgegeben und abgeschickt wurde.
      Des Weiteren - Bezahlte Versandkosten 11,20€ - verschickt für 6,90€.

      Paket kam dann auch prompt an ..
      Allerdings - mit 4-5 alten Rissen, teilweise 15cm lang, eingerissener (angeblich rissfreier) Frontscheibe,
      abgebrochenen Haltern, fehlenden oder losen Gewindebuchsen ..

      kurzum - nicht verwendungsfähig - und defekt - eher Schrott.
      s7.directupload.net/file/d/3383/to3sk4oo_jpg.htm ..
      s14.directupload.net/file/d/3383/wndvgair_jpg.htm ..
      s1.directupload.net/file/d/3383/euojoq2t_jpg.htm ..
      s7.directupload.net/file/d/3383/cbf7ab5i_jpg.htm ..
      s14.directupload.net/file/d/3383/i4z8wcv2_jpg.htm

      Habe dann direkt den VK angeschrieben und einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet.

      Ich kannte es bis vor kurzen und einem ähnlichen Fall der mir voriges Jahr passierte (endete dort bei der Rechtschutzvers. und Anzeige bei der Pol.) ..
      das bei einem Betrugsverdacht durch (arglistige) Täuschung - durch verschwiegene Mangel ..
      ein Vertragsabschluss (durch Gebotsabgabe) anfechtbar und
      alle Vertragsinhalte der Artikelbeschreibung (Verkauft ohne Garantie) eh nichtig und hinfällig sind.

      Und eine Rückabwicklung Zug um Zug, zu erfolgen hat -
      sprich erst komplette Rückerstattung des kompl. Gesamtbetrages - dann Rücksendung durch den Käufer.

      Ich hab daher dem VK per Mail 5 Tage Frist gesetzt, mir den kompletten Gesamtbetrag zurück zu überweisen,
      mit anschließender Rücksendung der Verkleidung,
      andernfalls würde ich eine Anzeige wegen Betrugsverdacht stellen und Weitergabe an meine Rechtschutzversicherung.

      VK weigerte sich erst den Artikel zurückzunehmen - da verkauf ohne Garantien oder Rücknahmen (Art.beschreibung) ..
      ließ dann aber sämtlichen Mailverkehr durch seinen Vater/Bekannten/Verwandten - irgend jemand anderen - forsetzen ..
      pro Tag wurde ich dann mit 5-8 Mails überflutet - mit Rechtfertigungen - Versprechen einer Gegenklage aufgrund Verleumdung -Rufschädigung -
      Appelierung an die Biker-Ehre - Sinn-und-Unsinns-Debatten ob es lohne wegen 25€ so´n Aufriss zu machen ..
      und was weiß ich nich noch alles ..

      Änderte ja alles nichts an den Tatsachen ..
      Meine Gebotsabgabe erfolgte durch eine Täuschung -
      hätte ich von den Mängeln gewusst - hätte ich kein Gebot abgegeben.

      Und nun zum eigentlichen Problem(-chen) ..
      Heute habe ich von eBay direkt eine Mail bekommen ..
      Ich müße den Artikel umgehend zurückschicken -
      damit der VK den Artikel prüfen kann und mir den kompletten Gesamtpreis zurück überweisen könne ..
      Versand auf meine Kosten.
      Fall wurde geschlossen.

      Wurde quasi als Böser hingestellt das die Rückabwicklung ja an mir scheitere.
      (der arme Verkäufer)
      Diesen Sachverhalt kannte ich bis dato nur bei gewerblichen VK - die ein Widerruf-/Rückgaberecht einräumen müßen.
      (Widerruf - erst Rücksendung - Prüfung - Rückzahlung)
      Bei privaten VK war mir dieser Sachverhalt neu - da kannte ich es wie gesagt - erst Rückerstattung, dann Rücksendung.

      Problem - was passiert denn jetz wenn der VK behauptet,
      das an der Verkleidung durch mich zusätzliche Schäden entstanden sind -
      und überweist mir nur einen Teilbetrag ?!?
      Kann ich mich irgendwie dagegen absichern?!?

      Und warum bleibe ich jetzt auf den Kosten für den zusätzlichen Rück-Versand sitzen?!?
      Nüchtern betrachtet hat der VK ja noch einen Gewinn gemacht (durch das günstiger verschickte Paket)
      und ich darf draufzahlen (Rückversand).

      Ist das angebracht trotzdem noch eine Anzeige wegen Betrugsverdachtes zu stellen ..
      oder überflüssig?!?

      Besten Dank schonmal für etwaige Info´s zu den Problem-(chen)
    • svenwe77 schrieb:


      Problem - was passiert denn jetz wenn der VK behauptet,
      das an der Verkleidung durch mich zusätzliche Schäden entstanden sind -
      und überweist mir nur einen Teilbetrag ?!?
      Kann ich mich irgendwie dagegen absichern?!?


      Mache Fotos, Videoaufnahme beim Verpacken unter Zeugen und verpacke das Teil möglichst so, dass hinterher keiner Behaupten kann, es wäre unzureichend sicher Verpackt gewesen.

      Wenn ich mir aber so die Bewertungen des V anschaue, da ist wohl Ärger vorprogrammiert.

      Kannst ihm wohl ohne Weiteres Priverblichkeit reindrücken, wenn es Dir nicht ums Geld geht.

      Gehe davon aus, dass Deine Rechtsschutzversicherung dich wahrscheinlich nach diesem 2en Fall "vor die Tür setzt" und Du so schnell keine mehr bekommst, ob Du es Dir wegen der 40 Euro antun solltest?

      Rücksendung ist aber zunächst wohl rechtens, er wird Dir die Kosten dafür aber miterstatten müssen, weil er dich wieder so zu stellen hat, wie vor dem Kauf, Dir darf ja kein Nachteil dadurch entstehen.
    • vanvog schrieb:

      Rücksendung ist aber zunächst wohl rechtens,

      vanvog: das ist so nicht richtig. KV zwischen privatem VK und privatem K.
      Da geht es anders als wenn der VK gewerblich ist.

      Rückabwicklung gw. Mängeln: derjenige der das Verlangen als erster an den Anderen richtet, ( hier: Rückzahlung ) zwingt den Anderen, den 1. Schritt zu tun.

      Wobei das voraussetzt: K hat dem VK die Mängel nachgewiesen, VK hat der Rückabwicklung zugestimmt.

      TE: setze dem VK eine Frist für die komplette Rückzahlung ( 1 Wo ist ausreichend bei der heutigen schnellen Bankabwicklung für Überweisungen )

      Die Info von ebay kannst Du in der Pfeife rauchen. Die haben in einem Kaufvertrag zwischen Dritten nichts zu melden.
    • @ svenwe

      Also ganz ehrlich, die Klamotte mit der "Versandkostenbereicherung", die du da unterstellst, stößt mir auf und ist schlicht eine Nebenbaustelle.
      Der VK hatte angenommen, das Paket sei nur zu dem Preis zu verschicken. Bei der Post hat er festgestellt, es geht doch preiswerter. Soll vorkommen...

      Ich würde den Kaufgegenstand unter Zeugen einpacken und mit Sendungsverfolgung zurück senden. Dazu käme ein nettes Begleitschreiben, dass diese Mängel in der AB nicht vorhanden gewesen seinen, sonst hätte ich nicht geboten.
      Er möge bitte bis zum ... meine Auslagen in Höhe von... bis zum... auf Kto. XY überweisen. Sollte ich bis dahin keinen Zahlungseingang feststellen, gebe es einen Mahnbescheid gegen ihn. Die Zusatzkosten wolle er doch sicher sparen.



      @ vanvog
      Ein in Einzelteilen verkauftes Moped macht noch keinen GVK!
    • @ Grafiksammler

      Du warst auch nicht gemeint.

      Die Beurteilung einer Situation anderer Leute geht mir, wenn es um gewerblichen Verkauf geht, meist achtern vorbei, weil sich das Ende des Horizonts zu oft auf den eigenen Tellerrand beschränkt.
      Man kann vanvog bestimmt auch viel vorwerfen, aber nicht dass er ebay-forengeschädigt ist. Er hat hier vergessen zu überprüfen, was denn verkauft wurde. Einmal darauf aufmerksam gemacht, passiert es ihm (hoffentlich) nicht wieder, eine Priverblichkeit lediglich an der Anzahl von Verkäuferbewertungen festzumachen .
    • *alte_eule* schrieb:

      Er hat hier vergessen zu überprüfen, was denn verkauft wurde. Einmal darauf aufmerksam gemacht, passiert es ihm (hoffentlich) nicht wieder, eine Priverblichkeit lediglich an der Anzahl von Verkäuferbewertungen festzumachen .


      (Hoffentlich) passiert es Dir nicht wieder, dass Du etwas als Tatsache darstellst, was Du lediglich vermutest. Wenn in den Bewertungen zurückgeht, sieht man, dass es mindestens 5 verschiedene Baujahre sind, für die dort Teile verkauft werden. Unter dem Accout werden seit 2 Jahren nun schon ausschließlich Teile für Suzuki verkauft. Davor für ein Hercules Prima, davor Aprilia SR 50 und ein Roller auch noch. Auffalend aber, dass seit der Accounteröffnung ein Bisschen Krämpel aber auch gleich 5 Sätze Motorradreifen verkauft wurden und seit dem nur noch Motorradzeugs. Also wenn das nicht priverblich ist, dann weiß ich auch nicht. Hier meint jemand ne Marktlücke entdeckt zu haben. Da finde ich die Versteigerung des gesamten Hausrats einzeln aber weniger priverblich als das, was der V hier veranstaltet. Hier Zerlegt jemand regelmäßig Motorräder und verkauft diese, Gewinnabsicht?
    • vanvog,

      du hast ein sicheres Händchen, Threads zu zerschießen wegen irgendwelcher Nebenbaustellen - vor allem, wenn es um vermeintlich gewerblichen Verkauf geht.
      Olles Moped gekauft, einen Sommer gefahren und dann in Einzelteilen unter die Leute gebracht - stellt keinen gewerblichen Verkauf dar!
    • grafiksammler schrieb:

      vanvog schrieb:

      Rücksendung ist aber zunächst wohl rechtens,

      vanvog: das ist so nicht richtig. KV zwischen privatem VK und privatem K.
      Da geht es anders als wenn der VK gewerblich ist.

      Hast Du da bitte eine Quelle für diese Unterscheidung?

      grafiksammler schrieb:


      Rückabwicklung gw. Mängeln: derjenige der das Verlangen als erster an den Anderen richtet, ( hier: Rückzahlung ) zwingt den Anderen, den 1. Schritt zu tun.

      Wobei das voraussetzt: K hat dem VK die Mängel nachgewiesen, VK hat der Rückabwicklung zugestimmt.

      TE: setze dem VK eine Frist für die komplette Rückzahlung ( 1 Wo ist ausreichend bei der heutigen schnellen Bankabwicklung für Überweisungen )
      ...

      Die Frage, die sich der Käufer stellen muß, ist doch erst einmal, ob er für sein weiteres Handeln eine Vertragsanfechtung oder aber einen Rücktritt vom selben zugrunde legen will.
      Entsprechend kann er dann handeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Hast Du da bitte eine Quelle für diese Unterscheidung?


      Jau, die hätte ich auch gerne.

      Natürlich kann der Verkäufer in Aussicht stellen, Kaufpreis und alle entstandenen Kosten zu ersetzen, sobald der Rückversand stattgefunden hat. Dazu, ihn zu zwingen, erst die Kohle rauszurücken, gibt es schlicht keine Handhabe. Mal theoretisch gesprochen, wenn in dieser Situation auf den Kaufpreis geklagt würde, bringt der Verkäufer das zu erstattende Geld zum Termin mit und der Käufer die Ware. Beides wird auf den Tisch gepackt und der Verkäufer erkennt den Anspruch des Käufers an (hat er ja nie bestritten). Der Verkäufer wird zur Leistung Zug-um-Zug verurteilt und wegen des Anerkenntnis trägt die Kosten für Gericht und Anwälte der Käufer.

      Und nun?