Beschreibung aus anderer Auktion kopieren?

    • Beschreibung aus anderer Auktion kopieren?

      Hallo Leute,

      ich habe das schon oft gehabt und jetzt wieder, ich finde nichts konkretes zu meinem Fall bzw. nur zweifelhafte Infos von Frageportalen und Anwälte, die einem was andrehen wollen.

      Wenn ich etwas reinstelle und es in der AB mit Infos versehen möchte, für die es keine offizielle Quelle gibt, weil der Hersteller nicht mehr existiert beispielsweise, z.B. was die Limited Edition von der normalen unterscheidet, oder dass bestimmte Farben erst ab Baujahr XY verwendet wurden. Sind also immer nur 3-4 Sätze, die sich nur schlecht umschreiben lassen. Beim Verfasser anfragen dauert zu lange und dann geht es hin und her, vllt will er für die Nutzungsrechte noch Geld sehen.

      Darf ich eine Formulierung, z.B. eine technische Beschreibung eines Artikels einfach kopieren? Bzw. wie viel müsste ich ändern um es verwenden zu können, reicht da schon ein Wort pro Satz? Es sind immer nur kurze Texte, das Wichtigste betreffend, 4-5 Sätze maximal.

      Ist das Risiko dabei erwischt zu werden relativ hoch, wenn man kein iphone und co. verkauft sondern einen relativ unbekannten Sammelgegenstand? Danke.
    • :huh: :| :S

      *le sigh* du wieder....

      Also damit jemand ein Urheberrecht an seinen verfassten texta haben kann muss der text eine gewisse Schöpferisch Tiefe (oder so ähnlich wars doch) besitzen.

      Aber mein Tip: Wenn du nicht in der Lage bist selber Worte zum beschreiben des Artikels zu finden....lass es mit dem verkauf des selbigen.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • es ist egal, was verkauft wird - man kann immer "erwischt" werden

      ich habe mir auch schon Informationen durch andere Seiten / Beschreibungen geholt - man sollte diese aber a) immer prüfen (also mit etwas Aufwand verbunden, da Recherche im www über mehrere Seiten ...) und b) nicht 1:1 übernehmen, sondern immer in eigene Worte fassen
    • Ich muss auch manchmal auf anderen Pages schauen. Aber dann nehme ich nur Ideen daher und schreibe, wie hasjana schon gesagt hat, die Texte dann in eigenregie und kopier nicht stumpf.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Ja, normalerweise formuliere ich alles selber. Nur wenn da jetzt so etwas ist wie "Im Gegensatz zu den Modellen aus der Baureihe 2.16, sind die 2.18er mit einer zusätzlichen Stromquelle ausgestattet." Natürlich kann ich das umformulieren, die Frage ist ja, darf ich es auch einfach übernehmen?
    • Wenn du es unformulieren kannst TU ES DOCH.

      Anstatt das Forum hier mit Beiträgen zu bombardieren, nutze die Zeit und schreibe deine eigenen Artikeltexte.

      Mensch.... :wallbash
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Danke für die Hilfreichen Antworten, mir wurde von einem ranghohen Mitglied nahegelegt, ich soll es unterlassen, irgendetwas zu posten. Meiner Bitte nach einem Zweitaccount für mich wurde bis jetzt weder entsprochen noch habe ich diesbezüglich eine Antwort erhalten. Ich habe hiernach versprochen (nach diesem Thread hier) nichts mehr zu posten. Ohne Zweitaccount hätte ich mich sowieso nicht getraut in einem Betrugsfall oder Ähnliches hier meine Identität preiszugeben, weil mir mehrfach gedroht wurde. Vielleicht kann ich weiterhin mitlesen, wenn ich nicht gesperrt werde.
    • Wie bitte? Zweitaccount?

      Dir ist klar, dass wir da konsequent einen Riegel vorschieben, wenn wir davon erfahren! Ausnahmen Bestätigen die Regel.

      4. Das Anlegen mehrerer Accounts ist untersagt. Bei nachvollziehbaren Gründen kann nach Absprache mit dem Foren-Team von dieser Regel in Ausnahmen abgewichen werden.

      Welches hochrangige Mitglied hast Du denn gefragt?
    • Klar...drohungen.

      Es hätte keiner was gegen fragen, wenn du nicht jeden Tag mit 3 Suspekten fragen aufschlagen würdest.

      Und 2t Account, wie schon über mir gesagt steht in den Regeln das es nich erlaubt ist. Wieso wunderst du dich dann das du Ihn nicht bekommst? Denkst du du hast anspruch darauf?
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • @ vanvog,

      ich lese hier fast nur im Hintergrund.

      Manchmal schreibe ich auch...... und wurde ermahnt, bzw. kurz gesperrt, und wieder ............ !
      __________________________________________________________________________________

      Sorry,

      aber Du hast echt einen an der Waffel !

      Du hast Probleme, die das gesamte AH nicht hat !

      Kann es sein, Du verarscht hier alle und bist "ferngesteuert" von wo auch immer ?????
    • Ich frage mich was er sich von einem zweiten Account verspricht?
      Auch das macht für mich hier mal wieder keinen Sinn.
      Jeden Tag mehrere Fragen die gestellt werden, aber auf sinnvolles Nachfragen kommt dann oft nichts.
      Und dass ihm hier jemand gedroht haben soll nehme ich ihm auch nicht ab.
    • vanvog schrieb:


      Darf ich eine Formulierung, z.B. eine technische Beschreibung eines Artikels einfach kopieren?


      de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze

      das sollte das wohl hinreichend klären. beschreibungen unterliegen keinem urheberrecht, weil sie die schöpfungshöhe gar nicht erreichen. sonst würden sich ja sämtliche onlineshops früher oder später verklagen können wegen "zu ähnlicher beschreibungen". :S
      würdest du zb auf vanvog.de aber einen weltweiten bestseller schreiben, dann unterläge das dem urheberrecht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      würdest du zb auf vanvog.de aber einen weltweiten bestseller schreiben, dann unterläge das dem urheberrecht.

      die Schöpfungshöhe kann schon viel früher erreicht werden...

      Ich habe in meinem Arbeitsleben eine Reihe von Fachveröffentlichungen, die heute noch über das Internet abrufbar sind, geschrieben. Von Zeit zu Zeit finde
      ich die in Teilen bei ebay als Auktionstexte wieder. Natürlich ohne Angabe zum Autor. Nachdem ich gemerkt habe, dass diese Auktionen in der Regel höher beboten werden, als solche mit eigenem Text, habe ich mich beim Veri Programm angemeldet.....
    • Als Ergänzung zu @grafiks Post:
      Selbstverständlich kann ein in die AB kopierter Text eine schöpferische Tiefe haben, schon 2x bei extrem seltenen Artikeln!
      Woher kommt denn der Text? Wahrscheinlich nicht aus einer anderen Auktion, sondern aus einem Fachbuch u/o einer Veröffentlichung im Netz.
      Und da rächt sich dann evt. schon der Urheber.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • grafiksammler schrieb:

      riverside schrieb:

      würdest du zb auf vanvog.de aber einen weltweiten bestseller schreiben, dann unterläge das dem urheberrecht.

      die Schöpfungshöhe kann schon viel früher erreicht werden...

      Ich habe in meinem Arbeitsleben eine Reihe von Fachveröffentlichungen, die heute noch über das Internet abrufbar sind, geschrieben. Von Zeit zu Zeit finde
      ich die in Teilen bei ebay als Auktionstexte wieder. Natürlich ohne Angabe zum Autor. Nachdem ich gemerkt habe, dass diese Auktionen in der Regel höher beboten werden, als solche mit eigenem Text, habe ich mich beim Veri Programm angemeldet.....


      das war nur ein bsp. ;)
      ich glaube nicht, das vanvog einen bestseller schreiben wird ^^

      fachveröffentlichungen setze ich auch nicht mit der normalen 08/15-beschreibung gleich. bei letzterer bezog ich mich eher auf gegenstände das alltags (klamotten, bücher, eiföns,...), wo man dann den artikel so beschreibt, wie er ist und wo man nicht extra fachwissen für benötigt bzw. sich die infos leicht über beigelegte papiere (gebrauchsanweisung zb) sowie google, etc. besorgen kann.

      bei seltenen sammlerstücken sieht das ggfalls schon anders aus, aber wie oft wird man schon seltene sammlerstücke verkaufen?
      vermutlich eher selten ;)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Warum wohl habe ich an Guttenberg erinnert? :wallbash

      Wenn ich einen Satz oder meinetwegen auch deren zwei aus einem Fachbuch zum Thema oder einem Herstellerprospekt übernehme und ausdrücklich mit dem Hinweis der Quelle kennzeichne, ist das besser als die einfache Copyshop-Methode a la Freiherr zu Abschreib-Guttenberg-Doktorweg.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • vanvog schrieb:

      mir wurde von einem ranghohen Mitglied nahegelegt, ich soll es unterlassen, irgendetwas zu posten.

      Diese Behauptung von dir halte ich für Quatsch. Allein nur für diese Behauptung ohne das "ranghohe MItglied" zu benennen könntest du einen Freifahrtsschein kassieren.

      vanvog schrieb:

      Meiner Bitte nach einem Zweitaccount für mich wurde bis jetzt weder entsprochen noch habe ich diesbezüglich eine Antwort erhalten.

      Wozu einen Zweitaccount? Damit du mit dir selber reden kannst? Im Dunkelen bleibet deiner Rede Sinn.

      vanvog schrieb:


      Ich habe hiernach versprochen (nach diesem Thread hier) nichts mehr zu posten.

      Wäre ein guter Vorsatz, sofern du nicht nur Nabelschau betreibst und nicht immer wieder mit abstrusen Was-Wäre-Wenn Gedankenspielchen hier aufschlägst. Nichts gegen gründliches Abwägen aller Aspekte, aber mich deucht, du kommt vor lauter Abwägerei zu nichts anderem mehr. Es sollen sich schon welche totgegrübelt haben.

      B2T: Du "machst" in Hobby und Sammeln. Da würde ich doch stark davon ausgehen, daß du sowohl fachlich als auch als Ritter der Schwafelrunde dein Metier beherrschst und es unter deiner Ehre ist, von fremden Texten leben zu müssen. Allerdings sind bei harten Fakten die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt. Bei Neuware würde ich mich auf die Herstellerangaben stützen. Eine Nachfrage beim Hersteller, ob dessen Texte für Wiederverkäufer frei verwendbar sind, kann auch nicht schaden. Schließlich leben Hersteller davon, daß Zweit-, Dritt- und Viertverkäufer ihren Ramsch unters Volk bringen. Da wäre mimosenhaftes Verhalten kontraproduktiv. Dennoch sind die Befindlichkeiten bestimmter Markenhersteller zu beachten. Da hilft ein Blick auf die Liste der Abmahngegner bei bestimmten Rechtsportalen (z.B. internetrecht-rostock.de, um Ärger zu vermeiden.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • dieselente schrieb:

      Warum wohl habe ich an Guttenberg erinnert? :wallbash

      Wenn ich einen Satz oder meinetwegen auch deren zwei aus einem Fachbuch zum Thema oder einem Herstellerprospekt übernehme und ausdrücklich mit dem Hinweis der Quelle kennzeichne, ist das besser als die einfache Copyshop-Methode a la Freiherr zu Abschreib-Guttenberg-Doktorweg.


      redest du mit mir?
      sagte ja schon, ich meinte die normalen beschreibungen für alltagsgegenstände aller art - nicht den sammlerkram.
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