Vorzeitig beendete Auktion wegen Defektes

    • Vorzeitig beendete Auktion wegen Defektes

      Hallo Zusammen!

      ich bin leider gerade etwas ratlos; aber vielleicht finde ich ja hier etwas Hilfe!? Wäre jedenfalls super....

      Ich habe vor einigen Wochen ein Handy auf Ebay versteigern wollen. Mir ist die Geschichte mit vorzeitig beendeten Auktionen bekannt. Um so schlechter fand ich die Situation, als das Handy während der Auktion den Geist auf gab (wohl gebrickt....). Das ist so natürlich ein bes**** Zufall. Also habe ich die Auktion ab gebrochen und dem Höchstbietenden gleich erklärt, was vor gefallen ist. Ich dachte so weit sei das mal kein Problem!

      Aber: der Höchstbietende ist der Meinung, dass durch meine weitere Benutzung ich durchaus durch eigenes Verschulden den Defekt herbei geführt hätte und besteht auf Erfüllung bzw. Schadenersatz. Naja so ein Handy ist schon zum Benutzen gedacht und das neue war eben noch nicht da; wenn in dem Zeitraum es "von selbst" versagt, kann ich dann dafür Verantwortlich sein?

      Handy gibt es noch (unrepariert). Aber bevor ich mit dem guten Mann den langen Weg gehe wüsste ich gerne, was ihr so denkt! Kann ich mich auf
      LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 (Az.: 9 S 166/12) - Vorzeitiger Abruch einer ebay-Auktion

      beziehen?

      Danke schon mal!
      Patrick
    • Da würde ich sagen, der Höchstietende und Käufer hat Recht. Du darfst es spätestens nach dem ersten GEbot ( dann ist das Handy verkauft ) nicht mehr benutzen, sonst stehst Du für alle dadurch verursachten Mängel ein. Selbst wenn Dir die Primärleistung ( Lieferung des Handy ) unmöglich geworden ist, hast Du Schadenersatz zu leisten.
    • Hoi

      das wär....bleed! ;)

      Aber ich sehe nicht, weshalb ich einen Artikel nach Auktionsbeginn nicht weiterhin Ordnungsgemäß benutzen darf? Es heist doch soweit ich gesucht habe "ohne eigenes verschulden gestohlen, beschädigt,....worden ist". Wo ist ein eigenes Verschulden bei Ordnungsgemäßer Benutzung? Und wo der Unterschied zu der Zentralverriegelung?

      Handy wäre noch vorhanden, kann also gezeigt werden.

      Danke schonmal! Fehlt mir nur etwas die Einsicht, weshalb man nicht weiter benutzen dürfte bzw. wie weit das selbstverschuldet dann ist...

      Grüße
      Patrick
    • Es heißt: ohne eigenes Verschulden...

      Wenn Du das nachweisen kannst, bist Du wahrscheinlich fein raus.
      Ob Dir das gelingen wird? Ich glaub es nicht.
      Da hatte der KFZ-Besitzer es einfacher. Er mußte nur aufs Knöpfchen drücken, die Mechanik war ein paar Meter entfernt im Auto.
      Probier das mal aufs Handy umzusetzen. Mir fällt dazu leider im Moment nix passendes ein.
    • Hi

      du meinst also, da ich ja scheinbar in der Beweispflicht bin, dass ich nachweisen muss, dass das Handy sich aufgehängt hatt bei sachgemäßer Benutzung? Das wäre faktisch unmöglich denke ich!? Würde ein Zeuge helfen, der dabei war?

      Bei Mechanik kann ich dein Argument verstehen...an dem Teil selbst wurde sicherlich in normalem Betrieb nie Hand an gelegt; nur sehr indirekt (Fernbedienung). Das erzwingt sachgemäße Benutzung quasi.

      Danke dir! Auch wenn deine Antwort mir nicht gefällt ;)
      Patrick
    • Hatten wir doch schon öfter, ich bin nach wie vor der Meinung, gerade Gebrauchsgegenstände sind nach der Einstellung bei eBay nicht mehr zu benutzen, weil bei weiterer Verwendung immer eine Verschlechterung aber keine Verbesserung stattfinden kann, gegebenenfalls muss man ausdrücklich in der AB darauf hinweisen, dass der Gegenstand weiterhin benutzt wird, Beispiel Auto.
    • DerFörster schrieb:

      Aber ich sehe nicht, weshalb ich einen Artikel nach Auktionsbeginn nicht weiterhin Ordnungsgemäß benutzen darf? Es heist doch soweit ich gesucht habe "ohne eigenes verschulden gestohlen, beschädigt,....worden ist". Wo ist ein eigenes Verschulden bei Ordnungsgemäßer Benutzung?


      weil der artikel dir ab dem moment des gebots nicht mehr gehört. es ist nur noch nicht raus, wer den letztendlich bekommt und welcher preis am ende da steht. mit deiner weiternutzung hast du einen sachmangel geschaffen. dein käufer hat anspruch auf genau das handy, das du beschrieben hast - ohne schaden.

      kannst du beweisen, daß du den artikel ordnungsgemäß benutzt hast? oder daß du kein verschulden an dem schaden trägst?
      dein zeuge kann theoretisch viel erzählen und nutzt dir nix, wenn er nicht glaubwürdig rüberkommt.

      das ganze hättest du dir ersparen können, wenn du zb einen kumpel ohne kaufabsicht auf deine auktion mit einem sehr hohen gebot hättest drüberbügeln lassen. dann hättest du abbrechen können und gut wär das. so aber hast du jetzt das theater am hals.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • DerFörster schrieb:


      Risiko wäre natürlich beträchtlich, aber so richtig im Unrecht fühle ich mich einfach nicht...


      Du stellst ein Auto bei eBay rein und fährst weiter damit zur Arbeit, Reifen entsprechend abgefahren, anderer Kilometerstand ... so, wenn Dir jetzt hinten einer reinfährt, was dann? Dann musst Du liefern und zwar unfallfrei. Wieso sollte es beim Handy anders sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • riverside schrieb:

      eil der artikel dir ab dem moment des gebots nicht mehr gehört. es ist nur noch nicht raus, wer den letztendlich bekommt und welcher preis am ende da steht. mit deiner weiternutzung hast du einen sachmangel geschaffen. dein käufer hat anspruch auf genau das handy, das du beschrieben hast - ohne schaden
      Hatt aber genau so der Zentralverriegelungsfall gehabt....dennoch gewonnen!?
    • Also mit dem Gebot entsteht nur ein schwebender Kaufvertrag, das Handy "gehört" noch lange nicht dem Bieter, schließlich hat er auch noch keine Leistung erbracht um das Eigentum zu erwerben.
      Natürlich ist das Beispiel eines KFZ extrem hinkend, weil bei der Weiternutzung zugesicherte Eigenschaften (Kilometerstand usw.) nicht mehr eingehalten werden können.
      Aber bei einem Handy, welches sorgfältig genutzt wird, hierdurch keine Beeinträchtigung der zugesicherten Eigenschaften erfolgt, kann sicher weiter benutzt werden.

      Der Bieter wird nicht mit dem Gebot Eigentümer!
    • Also am "Zentralverriegelungsfall" würde ich es nicht so fest machen.
      Ein defekt der ZV, der mit 65€ und etwas Eigenleistung bei einem Auto im Wert von etwa 3000-4000€ ist in meinen Augen nicht wirklich wesentlich.
      Ich vermute das das Urteil zustande kam, weil der "Käufer" dort nicht sonderlich gut vertreten war. Es liest auch so als ob der Käufer die Berufung
      wohl falsch angegangen ist.

      Ansonsten weiß ich nicht inwieweit dein Handy wirklich einfach so mal eben kaputt gegagngen ist. Unter "gebrickt" würde ich verstehen du hast an der FW
      rumgespielt und das hat den Schaden verursacht?
    • Hi,

      hätte ich schon, aber Auktion ist nicht mehr aufrufbar (zu lange her). Ich muss auch zugeben, dass sich das ganz schön schon in die Länge gezogen hatte. Da aber nun das Schreiben vom Anwalt kam muss ichs eben jetzt (spätestens) wohl ernst nehmen.

      Zusammenfassend habe ich weiter nicht verstanden und das scheint mir der Kern zu sein: Darf ich einen Verkaufsgegenstand (welcher auch immer) nach einstellen der Auktion weiterhin betreiben, wenn bei der normalen Benutzung von keiner Verschlechterung aus zu gehen ist? Falls ja, fällt das eigenständige aussetzen des Handy unter mein Verschulden (obwohl normal genutzt)? Was ist dazu (wie) zu beweisen?

      Danke euch! Echt nett wie ihr einem Neuling hier versucht weiter zu helfen!!!
    • Antwort von die topolino kam während ich schrieb: ich hatte "gebrickt" dann wohl falsch assoziiert. Eingefroren; keinerlei Reaktion mehr und Neustartversuche helfen auch nicht. Ich vermute mal (Laienhaft natürlich) da hatts irgendwas an der FW zerrissen oder mech. defekt (auch moderne cpu sterben manchmal im normalen Betrieb). Habe es aber auch nicht eingeschickt bisher. Ich fummel nix an der FW rum.... genau wegen so Kram ;)
    • Und das dieses Fehlerbild dummerweise vorgetäuscht aussieht ist mir durchaus klar. Aber nein, ich wollte es nicht wo anders Gewinnbringender verkaufen o.ä.. Habs genau deswegen ja auch aufgehoben. Dass durch ein wenig weiter denken (Bekannten bieten lassen dann Beenden) ich den Mist nicht an der Backe hätte....jaaa der Gedanke kam mir dannach auch sehr schnell :(