Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten

    • Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten

      Seit gestern ist das Gsetzt gegen unseriöse Geschäftspraktiken, (auch Gesetz gegen den Abmahnwahnsinn genannt) in Kraft getreten.

      „Das Gesetz gegen unsaubere Geschäftspraktiken“ ist nach der Zustimmung
      des Bundesrates heute im Bundesanzeiger erschienen. Ausweislich des
      Textes sind die Änderungen ab morgen wirksam.

      Da fragt man sich, ob die einschlägig bekannten Anwaltskanzleien morgen Ihre Drucker abschalten ?

      Wie
      ich bereits anlässlich des Beitrages zum Referentenentwurfes
      ausgeführt habe, werden sich die Rechteinhaber meiner Meinung nach
      nunmehr auf den Schadensersatz und nicht mehr auf die Anwaltskosten
      stürzen, da sich hier bisher keine einheitliche Rechtsprechung
      herausgebildet hat, war doch das „Hauptkampffeld“ immer die Höhe der
      Anwaltsgebühren...

      mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=600

      Der "Gerichtstourismus" ist auch eingeschränkt worden. Es ist ab sofort das für den Schädiger zuständige Amts- bzw. Landgericht zuständig. Bisher wurde meist bei den Abmahner freundlichen Gerichten München, Frankfurt und Köln geklagt.

      Bei Gewinnspielen der Gewinnbimmelmafia muss jetzt eine schriftliche Zustimmung zum Gewinnspielvertrag eingeholt werden.

      Ausserdem ändert sich bei Abmahnungen einiges


      Auch urheberrechtliche Abmahnungen müssen transparenter werden. § 97a Abs. 2
      UrhG verlangt, dass die Abmahnung in klarer und verständlicher Weise
      folgende Angaben enthalten muss:

      1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
      2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
      3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
      4.
      wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer
      Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die
      vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte
      Rechtsverletzung hinausgeht.

      Eine Abmahnung, die nicht diesen
      Vorgaben entspricht, ist künftig unwirksam! Damit beinhaltet die bislang
      weit verbreitete Praxis eine sehr weitgehende Unterlassungserklärung zu
      fordern, das Risiko der Gesamtunwirksamkeit solcher Abmahnungen.

      Dieser Aspekt wird mit Sicherheit demnächst Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden.

      Auch Inkassoschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten müssebn sichan fete Regeln halten

      Inkassoschreiben müssen künftig klar und verständlich folgende Angaben enthalten:
      1. den Namen oder die Firma des Auftraggebers,

      2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses,

      3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter
      Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des
      Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,

      4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend
      gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund
      welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert

      wird,

      5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend
      gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,

      6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht
      werden, eine Erklärung, dass der Auftraggegber diese Beträge nicht als
      Vorsteuer abziehen kann.

      internet-law.de/2013/10/gesetz…te-in-kraft-getreten.html

      Bin mal gespannt, wie es jetzt weiter geht.

      Die Abmahnwahnsinnigen werden bestimmt daran basten ihre Pfründe retten zu können. Warte nwir es ab.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()