PATIENTENRECHT
ABSAGE BEI NICHTERSCHEINEN
Wer einen umfangreichen Behandlungstermin nicht einhalten kann, sollte dem Arzt so früh wie möglich absagen.
Ansonsten darf der Arzt ein privates Ausfallhonorar fordern.
Urteil:
LG Hannover, Aktenzeichen: 19 S 34/97 - 07/03
ABSAGE BEI NICHTERSCHEINEN
Wer einen umfangreichen Behandlungstermin nicht einhalten kann, sollte dem Arzt so früh wie möglich absagen.
Ansonsten darf der Arzt ein privates Ausfallhonorar fordern.
Urteil:
LG Hannover, Aktenzeichen: 19 S 34/97 - 07/03
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