DHL-Paketschein auch ohne Paypal-Zahlung erstellen?

    • DHL-Paketschein auch ohne Paypal-Zahlung erstellen?

      Hallo zusammen,
      bin gerade dabei ein Päckchen für den Versand vorzubereiten und irgendwie hakt es an einer stelle: Beim letzten Schritt der Versandvorbereitung setze ich meine Häkchen zur Einverständnis der Datnschutzerklärung und klicke nur noch auf "mit paypal bezahlen". Normalerweise lässt sich anschließend die PDF-Datei mit dem Paketschein öffnen. Nun erhalte ich leider eine rote Fehlermeldung die mir sagt, dass die Zahlung nicht durchgeführt werden konnte. Es könnte möglicherweise daran liegen, dass ich momentan über kein Paypal-Guthaben verfüge. :wallbash

      also habe ich in meinem paypal-profil die händlervereinbargun mit DHL-storniert in der Hoffnung den Paketschein ausdrucken zu können ohne mit Paypal zahlen zu müssen (sondern an der Kasse bei der Post). Leider Fehlanzeige: Jetzt zeigt er mir im letzten schritt trotzdem den Button "mit paypal berzahlen" und keine alternative.

      Lange rede, kurzer sinn: Ich möchte eigentlich nur einen Paketschein ausdrucken (für ein Päckchen!) ohne diesen direkt online bezahlen zu müssen. Ist das noch irgendwie möglich???? :?:

      danke im voraus
      J_mo
    • wenn Du "nur" den Päckchenschein ausdrucken willst:

      diesen Schein händisch ausfüllen
      -
      über die Versandvorbereitung wirst Du direkt zur Bezahlung weitergeleitet - ein Onlineausdruck ist ohne Bezahlung nicht möglich....

      wenn Dein Artikel via Paypal bezahlt worden sein sollte:

      NICHT als Päckchen verschicken - Du brauchst ne Sendungsnummer >> DHL-Paket bis 2kg....
      (Onlinepreis Euro 4,90 - die Mehrkosten gehen auf Deine Kappe...
      und NUR an die bei Paypal hinterlegte Lieferanschrift versenden!)
    • danke für die schnelle antwort! :)

      diesen Schein händisch ausfüllen

      na gut, ist zwar umständlicher und erzeugt mehrkosten aber das scheint dann wohl die einzige Lösung zu sein.

      ein Onlineausdruck ist ohne Bezahlung nicht möglich....

      war das schon immer so? ?( Bin mittlerweile seit über 10 Jahren bei ebay tätig und ich mein ich hätte das damals irgendwie auch ohne online-zahlung ausgedruckt...

      NUR an die bei Paypal hinterlegte Lieferanschrift versenden!

      hm ist das so? vor dem versenden vergleiche ich i.d.r. die bei ebay hinterlegte adresse und die paypal-adresse. allerdings habe ich es immer bevorzugt an die ebay-adresse zu vershcicken. Steht in dem Online-Paketschein nicht auch automatisch die bei ebay-hinterlegte adresse? :huh:
    • Sorry, wenn ich jetzt dazwischenrufe aber bei mir halt aktuell passend zum Thema: gibt es noch das "Druckproblem" bei der Onlinefrankierung, also dass man den Paketschein nur 1x ausdrucken kann? Weil mein Drucker streikt irgendwie zunehmend, kann man die Paketmarken mittlerweile als PDF abspeichern bzw. den Druckvorgang wiederholen? Danke.
    • wenn Du über die Versandlösung gehst kann der Ausdruck des Päckchen-Schein ggf. funktionieren -
      bringt Dich aber bei einer PP-Zahlung überhaupt nicht weiter...
      ganz im Gegenteil (siehe o.g. Beitrag)...

      das "Spielchen" mit den unterschiedlichen Adressen hat schon so manchen VK in arge Bedrängnis gebracht:

      Ebay-Anmeldeadresse
      Ebay-Lieferanschrift
      Paypal-Lieferanschrift

      alle drei Anschriften können unterschiedlich sein -
      Du hast bei PP "nur" dann den Verkäuferschutz wenn Du an die bei Paypal hinterlegte
      Anschrift sendungsverfolgt verschickst....

      deswegen bei einer PP-Zahlung NUR diese PP-Anschrift verwenden....
      bei einer "normalen" Überweisung nimmst Du die Lieferanschrift, die unter "EInzelheiten zum Kauf" aufgeführt ist
    • vanvog schrieb:

      Sorry, wenn ich jetzt dazwischenrufe aber bei mir halt aktuell passend zum Thema: gibt es noch das "Druckproblem" bei der Onlinefrankierung, also dass man den Paketschein nur 1x ausdrucken kann? Weil mein Drucker streikt irgendwie zunehmend, kann man die Paketmarken mittlerweile als PDF abspeichern bzw. den Druckvorgang wiederholen? Danke.
      wenn Du den Paketschein bezahlt hast bekommst Du automatisch ne DHL-Mail mit dem Link zum Warenkorb -
      diesen Link noch einmal anklicken
      -
      dort kannst Du dann einen zweiten Druck auslösen (siehe angehängte Grafik)...
      Bilder
      • DHL-Online-Paketmarke erneuter Druck.JPG

        30,64 kB, 300×194, 405 mal angesehen
    • cody7888a schrieb:


      Du hast bei PP "nur" dann den Verkäuferschutz wenn Du an die bei Paypal hinterlegte
      Anschrift sendungsverfolgt verschickst....


      wow danke! da hab ich ja mal wieder dazu gelernt! :!: :)

      NICHT als Päckchen verschicken - Du brauchst ne Sendungsnummer >> DHL-Paket bis 2kg....

      Ich nehme mal an, dass das dann eine weitere Voraussetzung für einen geltenden verkäuerschutz ist.
    • *alte_eule* schrieb:

      J_mo schrieb:

      Ich nehme mal an, dass das dann eine weitere Voraussetzung für einen geltenden verkäuerschutz ist.
      Ganz genau.
      (Moin Eule :D )

      schau` Dir die VK-Schutzrichtlinie einfach mal in Ruhe an:

      Auszug:

      3.5 Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.
      1. Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
      3.6 Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.

      3.7 Um Verkäuferschutz in dem Fall zu erhalten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zahlungseingang versandt haben. Dies gilt nicht für vorbestellte oder noch herzustellende Artikel; diese müssen innerhalb der vom Verkäufer in seinem Angebot angegebenen Frist versandt werden.

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…=ua/SellerProtection_full

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • OK, Cody...

      nicht dass ich auf den Datenschutz zwischen eBay und PP auch nur einen angeknabberten Cent verwetten würde.
      Aaaaber, das würde bedeuten, dass die bei eBay hinterlegte Versandadresse (Transaktionsadresse?) während des Bezahlvorgangs automatisch bei PP auftaucht?
      Anders liesse sich diese doch überhaupt nicht prüfen.
    • ne eule - dat ist ja dat Problem:

      viele VK`s schlagen "drüben" auf und wissen nicht welche Adresse sie denn nun verwenden sollen (PP-Zahlung des Käufers)...
      manche verschicken an die Meldeadresse (die natürlich von der PP-Adresse abweicht) und beschweren sich weil PP die Kohle wieder
      zum Käufer zurückgebucht hat (nach entsprechendem Fall: "Artikel nicht erhalten")...

      das Problem taucht immer dann auf wenn die bei Ebay hinterlegte Lieferanschrift (die unter "Einzelheiten zum Kauf" steht) von
      der bei PP hinterlegten Lieferanschrift abweicht...

      über die Ebay-Versandvorbereitung wird die bei Ebay hinterlegte Anschrift in das Onlineformular übernommen
      -
      Du kannst es nur dadurch verhindern wenn Du (bei eingegangener PP-Zahlung) im PP-Account nachschaust ob die Versandadressen identisch
      sind (wenn nicht: die bei PP hinterlegten Daten/Adresse rüberkopierst) und DANN erst den Paketaufkleber buchst....

      sonst haste ggf. die PP-Karte am verlängerten Rückgrat kleben....

      (noch schlimmer ist es wenn im PP-Account mehrere (natürlich abweichende) Lieferanschriften hinterlegt sind....)