Verkäufer will Artikel nicht herausgeben

    • blaccbox schrieb:

      oyvey schrieb:

      Die kann sie sich gerne an Ihre Löffel hängen.

      Erstmal muss Sie nachweisen das eine zerstörung des Artikels stattgefunden hat. Dafür müsste die Tante Foto's schicken. Also wenn Sie nochmal damit kommt kannste das erwidern.


      Ganz so einfach ist das nicht:

      Meines Wissen ist die VK rechtlich nicht verpflichtet, diesen Beweis dem Käufer beizubringen.

      Es obliegt höchstens einem Gericht, diese Beweise einzufordern, aber nicht dem Käufer.

      Und genau daran scheitern viele solcher Fälle.



      Alle schreien "ich verklag dich" tatsächlich wird der Schritt aber in den allerseltensten Fälle gegangen...

      Und bei einem solchen Kleinpreisartikel kann ich mir das nicht vorstellen, dass TE wirklich zum Anwalt marschiert - oder?

      Zumindest wird sie mit "Artikel ist schon entsorgt" nicht durchkommen ;)

      TE, fürs Purzeltagsgeschenk dürfte es eh zu spät sein.
      Per Mail schreiben bringt wenig bis nix.

      Investiere in ein Einwurfeinschreiben!

      @blacky
      "Hohle Drohungen" sind mit Sicherheit nicht hilfreich, es geht zunächst einmal darum, den VK an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern!
      Bis und ob zum Anwalt ist es da noch ein weiter Weg. Deshalb sollte man mit "weiteren rechtlichen Schritten" vorsichtig umgehen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • blaccbox schrieb:

      moin giu,

      es ging mir nur darum, klarzustellen, dass der Verkäufer mitnichten verpflichtet ist, Beweisfotos zu schicken.

      Das zwar nicht, man kann es aber durchaus so schreiben btw. solches Foto anfordern.
      Im Falle eines Falles wird die VKin nicht umhinkommen einen Beleg für die Beschädigung zu erbringen ;)
      "Kann ich nicht mehr, habsch sofort entsorgt" wird da wohl kaum ausreichen ...
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    • blaccbox schrieb:

      moin giu,

      es ging mir nur darum, klarzustellen, dass der Verkäufer mitnichten verpflichtet ist, Beweisfotos zu schicken.



      Er würde ich aber glaubwürdiger machen mit einem Foto!

      Hatte gerade einen ähnlichen Fall, Heckklappe in passender Wagenfarbe knapp um die Ecke geschossen (kein 1 Euro Schnapper aber günstig), Verkäufer hielt wochenlang hin von wegen keine Zeit zum Auto (Schlachtfahrzeug was ursprünglich 500m von mir weg stand) schlachten....... aber dann wurde Termin zur Abholung gemacht, einen Tag vorher die Nachricht: "Artikel leider beim Ausbau zerstört" runtergefallen und Schrott und auch gleich entsorgt.....

      Im geraten Ersatz zu beschaffen, gab es im 50km Umkreis für unwesentlich mehr als den Ebay Verkaufspreis, er lehnte ab, zufällig kamen wir einen Vormittag an seinem Haus vorbei, was sehen meine Augen, der Schlachtgolf stand noch und die Heckklappe war drin, Foto von der Strasse aus geschossen, ihm per Ebay zugemailt und auf einmal klappte es mit der Abholung.......

      Er hatte keine Lust mehr auf schlachten und wollte den Golf am Stück verkaufen, ohne Heckklappe wäre das aber nicht möglich gewesen, deshalb das Theater

      Ein Foto senden wollte er auch nicht...Artikel gleich entsorgt.....
    • riverside schrieb:

      wieso internetrecht?
      bei ebay werden ganz normale kaufverträge geschlossen, das sollte jeder anwalt gewuppt bekommen.
      Internetrecht hätte ich gewählt weil die verkäuferin so auf den Ebay Grundsätzen rumreitet.
      Natürlich kann das ein normaler Anwalt auch.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Heiner.Hemken schrieb:



      Genau das sollte sie nicht schreiben, da der Artikel nicht ihr Eigentum ist aufgrund der fehlenden Übergabe.
      Das ist natrlich richtig.

      Aber Sie hat das Recht auf die Übereignung erworben:


      § 433
      Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

      (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      ...
      Daß sie dein Eigentum entsorgt haben will ist ihr ureigenes Problem!
      ...
      Genau das würde ich ihr in aller Deutlichkeit schreiben!

      Genau das sollte sie nicht schreiben, da der Artikel nicht ihr Eigentum ist aufgrund der fehlenden Übergabe.

      Du kennst mich doch ;)
      Flappsig formuliert, nicht desto trotz hat die VK eine Übereignung zu ermöglichen, damit die K sowohl in Eigentum und Besitz gelangen kann.
      In diesem Fall (KV) zumindest.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

    • Es geschehen immer noch Wunder. Der Bär wird nun kaputt herausgesendet, ich hoffe nicht, dass die Verkäuferin diesen absichtlich im Nachhinein
      zerstört hat.
      Nachricht vom Verkäufer (elisaschatz1603):
      „Sie
      können denken was sie wollen ich weiss was richtig ist und was
      nicht.Der Bär ist Defekt so wie ich es bereits gesagt habe. Ob der Bär
      bei mir im Müll landet und gegen Bezahlung bei ihnen das ist mir egal.
      Sie haben den Artikel so verlangt wie er ist.Habe gestern erst das Geld
      von ihnen erhalten und nun ist der Bär auf dem Weg zu
      ihnen.Sendungsnummer ist bei Ebay hinterlegt. Dann wünsche ich ihnen
      ganz viel Spass damit. Ach um auf die Bewertung einzugehen entspricht
      diese ihrer Meinung nach der Wahrheit? Anscheinend nicht,oder
      Kommunieziere ich nicht mit ihnen? Deshalb sind mir die Bewertungen
      eigentlich egal hauptsache ich weiss was richtig ist. Sie habe ich
      angeschrieben wegen dem Defektem Artikel genauso sage ich es auch
      anderen. Das zum Thema Fairness. “

      Wenn Sie mit dieser Lösung
      einverstanden sind, können Sie dies dem Verkäufer mitteilen, indem Sie
      ihm über die Seite „Probleme klären“ eine Nachricht senden. Wenn Sie dieses Angebot nicht akzeptieren möchten, sollten Sie dem Verkäufer eine Nachricht senden und ihm eine Lösung vorschlagen, mit der Sie zufrieden wären.

      Außerdem können Sie Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

    • ebayMiaLotta schrieb:


      Nachricht vom Verkäufer (elisaschatz1603):
      Ach um auf die Bewertung einzugehen entspricht diese ihrer Meinung nach der Wahrheit? Anscheinend nicht,oder
      Kommunieziere ich nicht mit ihnen? Deshalb sind mir die Bewertungen eigentlich egal hauptsache ich weiss was richtig ist.“


      hast du die schon bewertet?
      wenn der die erhaltenen bewertungen egal sind, dann gibts womöglich irgendwann einen freiflug.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Es geschehen wirklich noch Wunder. Der Winnie Pooh Bär wurde dann doch noch
      herausgesendet. Ohr eingeschnitten, unter Arm eingerissen. Habe es Einigen gezeigt, waren
      alle der Meinung, dass die Schäden neu alos nachträglich verbracht sind.


      Nachricht vom Verkäufer:

      "Sie können denken was
      sie wollen ich weiss was richtig ist und was nicht. (Sie kapierts einfach nicht)
      Der Bär ist Defekt so
      wie ich es bereits gesagt habe. Ob der Bär bei mir im Müll landet und
      gegen Bezahlung bei ihnen das ist mir egal.

      Sie haben den Artikel so
      verlangt wie er ist. (In erster Linie hatte ich diesen verlangt, wie in der Beschreibung angegeben)

      Habe gestern erst das Geld von ihnen erhalten und
      nun ist der Bär auf dem Weg zu ihnen. (lt. Aussage der Verk. dauern Überweisungen
      innerhalb von Sparkassen nur 1 Tag, hier dauerte der Zahlungseingang angeblich 7 Tage)


      Sendungsnummer ist bei Ebay
      hinterlegt.
      Dann wünsche ich ihnen ganz viel Spass damit.

      Ach um auf die
      Bewertung einzugehen entspricht diese ihrer Meinung nach der Wahrheit?
      Anscheinend nicht,oder Kommunieziere ich nicht mit ihnen? Deshalb sind
      mir die Bewertungen eigentlich egal hauptsache ich weiss was richtig
      ist. Sie habe ich angeschrieben wegen dem Defektem Artikel genauso sage
      ich es auch anderen. Das zum Thema Fairness. "
      (Dass ihr Bewertungen egal sind, merkt man, sonst würde sie nicht so handeln. Im Übrigen hat sie während meines Vorgangs noch 2 negative Bewertungen erhalten. Schade dass diese Einstellung nicht alle ihre pot. Käufer lesen können, dann würde sie wohl nicht mehr so viel verkaufen).
    • ebayMiaLotta schrieb:


      (Dass ihr Bewertungen egal sind, merkt man, sonst würde sie nicht so handeln. Im Übrigen hat sie während meines Vorgangs noch 2 negative Bewertungen erhalten. Schade dass diese Einstellung nicht alle ihre pot. Käufer lesen können, dann würde sie wohl nicht mehr so viel verkaufen).


      das hier ist doch deine bewertung:
      Verk. wollte neuw. Art. nicht vers., da im Nachhinein ang. def. Art. def. erh.


      ich steh auf der leitung und wüßte gern, was du
      a) an der transaktion so toll fandest, weil ich das nicht nachvollziehen kann: versand erst auf druck, kommunikation völlig daneben, artikel beschädigt - was daran ist positiv?
      b) was dein text einem interessenten sagen soll, der vor dem kauf bei der ins profil schaut?! was soll das "ang. def. Art. def. erh." heißen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.