blaccbox schrieb:
oyvey schrieb:
Die kann sie sich gerne an Ihre Löffel hängen.
Erstmal muss Sie nachweisen das eine zerstörung des Artikels stattgefunden hat. Dafür müsste die Tante Foto's schicken. Also wenn Sie nochmal damit kommt kannste das erwidern.
Ganz so einfach ist das nicht:
Meines Wissen ist die VK rechtlich nicht verpflichtet, diesen Beweis dem Käufer beizubringen.
Es obliegt höchstens einem Gericht, diese Beweise einzufordern, aber nicht dem Käufer.
Und genau daran scheitern viele solcher Fälle.
Alle schreien "ich verklag dich" tatsächlich wird der Schritt aber in den allerseltensten Fälle gegangen...
Und bei einem solchen Kleinpreisartikel kann ich mir das nicht vorstellen, dass TE wirklich zum Anwalt marschiert - oder?
Zumindest wird sie mit "Artikel ist schon entsorgt" nicht durchkommen

TE, fürs Purzeltagsgeschenk dürfte es eh zu spät sein.
Per Mail schreiben bringt wenig bis nix.
Investiere in ein Einwurfeinschreiben!
@blacky
"Hohle Drohungen" sind mit Sicherheit nicht hilfreich, es geht zunächst einmal darum, den VK an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern!
Bis und ob zum Anwalt ist es da noch ein weiter Weg. Deshalb sollte man mit "weiteren rechtlichen Schritten" vorsichtig umgehen.
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