SOZIALRECHT
ARBEITSLOSENHILFE
Arbeitslosenhilfe gibt es auch, wenn man noch Vermögen in einer Lebensversicherung besitzt.
Es wäre unzumutbar, erst das ganze für die Altersvorsorge gedachte Geld wegen der Arbeitslosigkeit verbrauchen zu müssen.
Urteil:
LSG Berlin, Aktenzeichen: S 58 AL 2208/02 - 2/03
ARBEITSLOSENHILFE
Arbeitslosenhilfe gibt es auch, wenn man noch Vermögen in einer Lebensversicherung besitzt.
Es wäre unzumutbar, erst das ganze für die Altersvorsorge gedachte Geld wegen der Arbeitslosigkeit verbrauchen zu müssen.
Urteil:
LSG Berlin, Aktenzeichen: S 58 AL 2208/02 - 2/03
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