Abgebrochene Auktion

    • Abgebrochene Auktion

      Hallo,

      ich hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Tipps geben. Leider bin ich jetzt anscheinend auch in die Abbruch-Falle getappt. Was bisher passiert ist:

      Artikel für 1€ eingestellt, Laufzeit 1 Tag. Nach 4 Stunden beim Nachsehen ob sich schon was getan hat gemerkt, dass im Artikelnamen ein Kürzel fehlt damit Käufer den Artikel besser finden können. Da es schon spät war habe ich gedacht, guck doch mal ab du die Auktion abbrechen kannst, dannn stellst du den Artikel am nächsten Tag wieder neu ein mit dem fehlenden Kürzel. Bedingungen für Abbruch durchgelesen, mit mehr als 12 Stunden Laufzeit "kein Problem" :-/ abgebrochen und bis eben nicht weiter drüber nachgedacht.

      Bis dahin hatte der Artikel ich glaube 15€ erreicht, Verkaufswert liegt bei 700€, es handelt sich um Neuware und der Artikel ist auch nirgendwo günstiger als 700€ zu bekommen.

      Jetzt habe ich von einem ebay-Mitglied die Frage erhalten, ob ich den Artikel auch für 35€ verkaufen würde, er hätte verpasst zu bieten und ob ich es auch so annehmen wolle. Der Preis und die Formulierung ist so unrelistisch, das bei mir alle Alarmglocken angegangen sind. Daraufhin bin ich auf das Problem mit abgebrochenen Auktionen gestoßen.

      Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich tun soll/kann/muss. Da ich auch gelesen habe, dass sogar jemand der nur vorhatte zu bieten unter Umständen Ansprüche geltend machen kann, bin ich doch recht nervös. Zumal sich ja auch noch der Höchstbietende der Auktion melden könnte.

      Was soll ich jetzt tun? Muss ich irgendwie auf die Anfrge bzüglich Kauf für 35 € reagieren (Irrtum erklären o.ä.)oder kann ich das irgnorieren?
      Vielen Dank schonmal!
    • DKalenz schrieb:


      Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich tun soll/kann/muss. Da ich auch gelesen habe, dass sogar jemand der nur vorhatte zu bieten unter Umständen Ansprüche geltend machen kann, bin ich doch recht nervös. Zumal sich ja auch noch der Höchstbietende der Auktion melden könnte.

      Kleine Informatiker-Regel: Ohne Input kein Output.

      Anspruch auf den Artikel kann nur der zuletzt Höchstbietende erheben, alle anderen kannst du gepflegt wegtreten lassen. Mit dem Anspruchseinforderer mußt du dich aber befassen. Warum Himmel Arsch und Zwirn brechen immer alle ihre Auktionen ab um ein bissel am Text herumzufeilen? Das kann man doch auch doch auch nachbessern wärend die Auktion läuft. Mit dem gleich Wiedereinstellen fällt natürlich auch jeder beliebige Grund zum Abbrechen aus a la "vom Hund gefressen", beim "Bungee Jumping aus der Hand gerutscht und beim Wiedereintritt in die Erdatmophäre verglüht", "am Boden zerschellt", gediebstahlt ect. pp.

      Ansonsten gibt es hier gefühlte 100000 Threads, die sich nur um das Thema vorzeitiger Samenerguß Auktionsabbruch ranken. Bitte einfach mal nachlesen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • danke erstmal,

      naja, ich hätte ja auch lieber nur den Text bearbeitet oder etwas hinzugefügt, aber den Artikelnamen (da sollte das Kürzel noch hin) kann man ja nicht mehr ändern.

      Ich habe mir aber gerade mal den Höchstbietenden angesehen, vom Bewertungsprofil würde ich diesen jetzt mal auf den ersten Blick als normal einstufen. Den Artikel habe ich jedoch bis heute nicht wieder eingestellt. Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.
    • DKalenz schrieb:

      Ich habe mir aber gerade mal den Höchstbietenden angesehen, vom Bewertungsprofil würde ich diesen jetzt mal auf den ersten Blick als normal einstufen.

      Wenn du Glück hast, triffst du auf einen verständigen Ebayer, der nicht auf der Abbruchmasche herumreitet. Der wird sich natürlich auch wundern, warum die Auktion plötzlich ausgenullt ist und wahrscheinlich nachfragen. Da du nicht weißt, wie der andere tickt, könnte zuviel Vertrauen und Ehrlichkeit nach hinten losgehen. Warte ab, es kommen sicher noch ein paar passende Antworten. Ganz schlecht ist es natürlich, wenn du virtuelle Ware verkaufst. Wenn es richtig schlecht läuft, mußt du den Artikel trotzdem erst teuer beschaffen und dann für ein Apple und ein i verschleudern.

      Der Link zur Aktion würde zur Klärung beitragen. So können alle nur um den heißen Brei herumreden und keiner richtig weiterhelfen.
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    • danke, und zumindest der Appel mit i konnte mir ein Lächeln aufs Gesicht zaubern ;)

      naja, mit dem Link rausgeben hab ich so meine Probleme, ich will ja keine schlafenden Hunde wecken. Vielleicht bin ich auch momentan nur ein bischen paranoid 8|

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DKalenz ()

    • DKalenz schrieb:

      Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.


      So etwas lässt mich immer paranoid werden. Ich hoffe sehr, dein Lieferant ist zuverlässig!

      Wenn dein Höchstbieter unauffällig ist, kommst du mit Ehrlichkeit am weitesten. Du teilst ihm einfach mit, dass du bei der Einstellung einen Fehler gemacht hast, den du revidieren wolltest. Du würdest diesen Artikel aber wieder einstellen du würdest dich freuen würdest, wenn er sich dann wieder bei der Gebotsabgabe beteiligt.
      Der Artikel befände sich derzeit nicht in deinen Händen, auch in dieser Hinsicht wolltest du lieber auf Nummer sicher gehen.

      Wäre ich dein Bieter und hätte so eine Mail im Kasten, wärst du einer bevorzugten Kandidaten für diesen Kauf.
      Du solltest dich dabei aber auf keinen Fall (!) darauf einlassen, wenn er dir anbietet, die Ware doch an der Plattform vorbei zu verkaufen.
    • DKalenz schrieb:

      Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.
      und wie hattest Du vor Deinen Kaufvertrag zu erfüllen?

      abgesehen von der Problematik des "Abbruchs" -
      warum hast Du den Artikel mit einer Laufzeit von nur 1 Tag eingestellt?

      sinnvoll sind folgende Angaben: Artikelnummer - Ebay-Nick des Höchstbieters - Ebay-Nick des "Fragenden"

      Du hast einen "fehlenden" Buchstaben/Kürzel in der Artikelbezeichnung als Abbruchgrund angegeben
      -
      die Auktion lief zu diesem Zeitpunkt 4 Stunden - als blieben noch 20 Stunden bis zum Auktionsende -
      da wäre es locker möglich gewesen den kompletten Namen/Kürzel noch über "zur Artikelbeschreibung hinzufügen" anzugeben....

      wobei Du auch damit rechnen musst, das der Höchstbieter sich erst einmal Deine Adressdaten von Ebay "holt" -
      dauert manchmal ein paar Tage -
      dann der Kontakt zum Anwalt - dauert wieder ein paar Tage....
      bis sich dann unerwartet Dein Briefkasten füllt....
      und der "Artikel" eingefordert wird....

      also nicht um den heißen Brei reden - jetzt hast Du ggf. die Chance noch einigermaßen glimpflich aus der Geschichte rauszukommen
      -
      wenn Du den Artikel neu-einstellst und nach Bezahlung verschickst wirst Du ein dickes Problem haben.....
    • Mach es so,wie

      Eule Dir geraten hat,aber bitte NICHT mehr als das!!

      Im übrigen empfinde ich es als ein starkes Stück,einen Artikel bei Ebay einzustellen(und das nur über 24 Stunden),den DU selbst noch nicht einmal besitzt!

      Mögest Du mit einem BLAUEN Auge davon kommen!

      EBAY und PAYPAL sind KEINE Spielwiese für unbedarfte Gemüter und solche mit SPRUNGHAFTEM Verhalten,die dann glauben,die andere Seite müsse nach ihrer Pfeife tanzen und dann hier angejammert kommen,sich aber weigern die Details zu nennen(aus" Furcht",da könne jemand mitlesen.........).

      petergabriel
    • ganz ehrlich, die Lieferung ist nicht das Problem und wäre auch keins geworden. Soviel dazu. Ich bin nicht so blauäugig und biete etwas bei ebay an wovon ich nicht weiss das ich es auch nachher und zwar auch unverzüglich Liefern kann. Auch das Thema Lieferverzögerung beim Vorlieferanten wurde von mir berücksichtigt. Also das ist alles kein Problem.

      Das Problem ist wirklich nur, dass ich zwecks besserer Auffindbarkeit den Artikelamen ändern wollte. Mir war zwar klar, dass ich etwas zur Beschreibung hätte hinzufügen können, aber dann findet es doch nur derjenige, der mit Häckchen auch die Beschreibung in die Suche mit einbindet. Den Namen kann man ja nicht mehr ändern wenn ein Gebot vorliegt, zumindest bin ich bis jetzt davon ausgegangen und wüsste nicht wie. Im Nachhinein Kokolores und wird mir nie wieder passieren, aber ich bin davon ausgegangen, dass das kein Problem ist (dank ebay "12-Stunden-Regel") aahhrrrrgggg Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich es ganz normal weiterlaufen lassen, sooo wichtig war das Kürzel auch nicht.

      Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber schon bescheiden seitens ebay das man da nicht besser darauf hingewiesen wird. Aber die Diskussion ist ja ein anderes Thema.

      Die Frage ist ja, ob ich noch unbeschadet aus der Nummer rauskommen kann. Den Namen des Bieters möchte ich hier erstmal nicht veröffentlichen, nicht das hier noch findige Anwälte mitlesen und denjenigen auf sein "Glück" aufmerksam machen.

      Nochmal die Frage, muss ich jetzt auf die Person eingehen, die mich angeschrieben hat und angeblich das Gebot vergessen hat oder ist die völlig belanglos für mich?
      Und kann ich mich eventuell auf versehentliches einstellen berufen? Artikel wurde von dem Onkel vorbestellt und der wollte ihn niemals verkaufen, war ein Missverständniss.
      Oder ist dann zwar kein Herausgabeanspruch gegen meinen Onkel entstanden aber immer noch gegen mich (Schadensersatz o.ä.)?
    • Bist Du zu etwas aufgefordert worden??

      Nein?

      Dann halte gegenüber dem Fragenden den Mund!

      ODER: mach es wie Eule vorgeschlagen hat.

      WENN Du UNBEDINGT schlafende Hunde wecken willst,bitte sehr!

      Es ist "fantastisch" zu beobachten,daß Dir die ganzen möglichen Implikationen Deines Handels JETZT klar werden!

      Warum hast Du Dein Gehirn nicht VORHER eingeschaltet??

      petergabriel
    • DKalenz schrieb:

      Nochmal die Frage, muss ich jetzt auf die Person eingehen, die mich angeschrieben hat und angeblich das Gebot vergessen hat oder ist die völlig belanglos für mich?
      Und kann ich mich eventuell auf versehentliches einstellen berufen? Artikel wurde von dem Onkel vorbestellt und der wollte ihn niemals verkaufen, war ein Missverständniss.
      Oder ist dann zwar kein Herausgabeanspruch gegen meinen Onkel entstanden aber immer noch gegen mich (Schadensersatz o.ä.)?


      Der Person, die dich angeschrieben hat, kannst du gelassen mitteilen, dass durch seine nicht vorhandene Gebotsabgabe keinerlei Verbindung besteht. MfG...
      An deine Daten kommt er nicht über eBay, du setzt ihn auf die Sperrliste.


      Den Rest glaube ich jetzt nicht!

      Genau diese erfunden Onkel sind es, die dich in echte Schwierigkeiten bringen könnten! Genau das glaubt nämlich keiner, und dann kommt vom Käufer schon ein reflexmäßiges:
      "Dann lass ihn Lehrgeld zahlen. Belügen lasse ich mich nicht."
      Dieser Höchstbieter ist der Einzige, der (berechtigte) Ansprüche stellen könnte. An sein Verständnis und seinen Anstand musst du appellieren, dass jedem Fehler passieren können, die man nicht ausnutzt.
      So etwas steht da nicht wörtlich nachzulesen. Das soll kein Bettelbrief werden.
      Entsprechend ist in meinem vorherigen Posting alles dazu gesagt.
    • DKalenz schrieb:

      Nochmal die Frage, muss ich jetzt auf die Person eingehen, die mich angeschrieben hat und angeblich das Gebot vergessen hat oder ist die völlig belanglos für mich?

      Da musst du gar nicht reagieren und ich würde es an deiner Stelle auch nicht tun. Dein einziges Problem ist der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs. Sollte der sich melden, sehen deine Chancen, hier unbeschadet herauszukommen, sehr schlecht. Es ist nun mal ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden.

      DKalenz schrieb:

      Oder ist dann zwar kein Herausgabeanspruch gegen meinen Onkel entstanden aber immer noch gegen mich (Schadensersatz o.ä.)?

      Du bist der Vertragspartner, also besteht der Anspruch gegen dich. Wie du dies mit deinem Onkel regelst, das steht auf einem anderen Blatt. Schließlich wird dieser dir ankreiden, dass du die Auktion zu früh abgebrochen und damit deutlich unter Wert verkauft hast.

      Völlig unklar ist an deiner Schilderung folgendes: Wenn ich einen Artikel bestelle, den ich dann nicht haben möchte, dann wäre die logische Konsequenz zu widerrufen. Keinesfalls würde ich auf die Idee kommen, den Neffen zu beauftragen, die noch nicht angekommen Ware wieder bei eBay zu verkaufen. Irgend etwas stimmt da nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • tja, wie schon geschrieben bin ich dank "12-Stunden-Regel" davon ausgegangen, das der Abbruch kein Problem ist. Ich kenne zwar auch das Problem, das viele ebay-Verkäufer ihre Angebote beenden um an ebay vorbei zu verkaufen, aber das habe ich nicht beabsichtigt. Ich bin privater Verkäufer und schon oft gefragt worden, ob ich nicht beenden will und an ebay vorbei verkaufen möchte und noch nicht ein mal auf so ein "Angebot" eingegangen und hatte es auch nie vor.

      Ich sehe mich schon als seriösen Verkaufer! Und wenn man zwei mal im Jahr etwas bei ebay verkauft, sorry das ich da nicht die Rechtssprechung des BGH für ebay-Angebotsabbrüche aufm Schirm hab. Ich hab mich schon mit dem Abbruch beschäftigt und bei ebay nachgelesen ob ich das noch darf und mir wurde durch die 12-Stunden-Regel suggeriert, das ich das ohne Rechtfolgen kann. Dann krame ich bestimmt nicht noch Stunden das internet durch, ob das was bei ebay steht jetzt rechtsmäßig ist der nicht. Ich denke das machen die wenigsten und genau darüber wird doch auch hier diskutiert, das dieser Passus von ebay sehr schlecht formuliert ist.

      Also ich sehe nicht wirklich meinen Fehler, eher finde ich liegt der Fehler bei ebay. Aber das bringt mich jetzt auch nicht weiter.
    • *alte_eule* schrieb:

      DKalenz schrieb:

      Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.


      Uhu,
      passt schon.

      Ok, der Onkel ist eine fiktive Geschichte, das habe ich jetzt auch verstanden. Die Frage bleibt aber dann weiterhin bestehen: Wieso widerruft man nicht den Vertrag, sondern stellt die noch nicht angekommene Ware bei ebay ein? Ich spekuliere mal, solange wir keine Antwort des TE dafür erhalten: Weil man sich einen Gewinn erhofft? Einkauf zum Zweck des Verkaufs wäre dann aber gewerbliches Handeln. Würde die Situation nicht gerade besser machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Völlig unklar ist an deiner Schilderung folgendes: Wenn ich einen Artikel bestelle, den ich dann nicht haben möchte, dann wäre die logische Konsequenz zu widerrufen. Keinesfalls würde ich auf die Idee kommen, den Neffen zu beauftragen, die noch nicht angekommen Ware wieder bei eBay zu verkaufen. Irgend etwas stimmt da nicht.

      natürlich habe ich gehofft daran etwas zu verdienen. Ich hatte ein bischen Glück, den Artikel günstiger zu bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DKalenz ()