MIETRECHT
UNTERVERMIETUNG
Ist eine Wohnung sehr groß und kann der Mieter das Geld dafür nicht alleine aufbringen,
muss ihm der Hausbesitzer die Erlaubnis zur Untervermietung erteilen.
Der Mieter kann ein berechtigtes Interesse geltend machen.
Urteil:
LG Hamburg, Aktenzeichen: 333 S 2/03 - 12/03
UNTERVERMIETUNG
Ist eine Wohnung sehr groß und kann der Mieter das Geld dafür nicht alleine aufbringen,
muss ihm der Hausbesitzer die Erlaubnis zur Untervermietung erteilen.
Der Mieter kann ein berechtigtes Interesse geltend machen.
Urteil:
LG Hamburg, Aktenzeichen: 333 S 2/03 - 12/03
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