REISERECHT
VERLORENE URLAUBSZEIT
Für verlorene Urlaubszeit z.B. durch Programmänderungen oder bei erheblichen Reisemängeln,
muss der Veranstalter Schadenersatz zahlen.
Pro Tag gibt es 72,- EUR.
Urteil:
LG Frankfurt/Main, Aktenzeichen: 2-19 O 233/02 - 5/03
VERLORENE URLAUBSZEIT
Für verlorene Urlaubszeit z.B. durch Programmänderungen oder bei erheblichen Reisemängeln,
muss der Veranstalter Schadenersatz zahlen.
Pro Tag gibt es 72,- EUR.
Urteil:
LG Frankfurt/Main, Aktenzeichen: 2-19 O 233/02 - 5/03
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