KAUFRECHT
FABRIKNEU
Als "fabrikneu" darf ein Auto verkauft werden, solange das Modell unverändert vom Band läuft.
Zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages dürfen aber nicht mehr als 12 Monate liegen.
Sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Urteil:
BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02 - 10/03
FABRIKNEU
Als "fabrikneu" darf ein Auto verkauft werden, solange das Modell unverändert vom Band läuft.
Zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages dürfen aber nicht mehr als 12 Monate liegen.
Sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Urteil:
BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02 - 10/03
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