Defekter Artikel mit falscher Beschreibung

    • Da würde mich glatt mal interessieren,wie sich die hoffentlich vorhandene Rechtsschutzversicherung des TE zum Thema Deckungszusage äußert.

      Falls keine vorhanden oder negativ,müßte er muß nämlich vorstrecken,und der Betrag allein für die Erstberatung ist höher als der vermeintliche Schaden.

      Falls er auf Beratungshilfe bzw.Prozeßkostenhilfe geht(nur möglich,wenn keine RSV existiert),muß er erstmal die Hosen runterlassen und eine günstige Prognose für den Ausgang des Verfahrens bekommen.Ob er das will und kann??

      petergabriel
    • du könntest nun einen anwalt aufsuchen, der dem typen einen bösen brief schreibt.
      Ich bin kein Jurist. Ausserdem "liebe" ich Papierkram. :evil: Aber das kann man auch selber. Dazu braucht`s nun wirklich keinen Anwalt.

      compy schrieb:

      Gibt es irgendwo eine Vorlage für das Einschreiben von wegen Fristsetzung usw?
      Nicht das ich wüsste.
      Aber so schwer ist das nu auch wieder nicht.
      Erkläre möglichst übersichtlich und in chronologischer Reihenfolge was bisher passiert ist u. was Du warum bis wann von dem VK willst.


      ein paar Stichpunkte:
      • ebay Artikel-Nr.
      • ebay-Mitgliedsnamen von Anbieter und Käufer
      • Auktionsende
      • Höchstgebot
      • Was bezügl. Zustand des Gerätes in der Beschreibung stand ... und vor allem was nicht in der Beschreibung stand
      • in diesem Fall ist auch die angebotene Versandoption und Kosten hierfür relevant (6,90€ für versichertes Paket kassiert, unzureichend verpackt als unversicherten Brief geschickt)
      • Begründung warum Du Dein Geld zurück verlangst (sofern techn. überhaupt möglich, mach evtl. aussagekräftige Fotos von den Beschädigungen und lege die bei)
      • Angabe Deiner Bankverbindung
      • biete ihm an entweder das in dem Zustand zu liefern was angeboten war oder eben eine vollständige Rückerstattung inklusive Versandkosten (wenn er das Teil wieder haben will, hat er zusätzlich die Kosten für Paket Rückversand zu tragen)
      • Fristsetzung (ca. 10 Tage sollten reichen, rechne noch max. +3 Tage Laufzeit für den Brief) bis wann die Gutschrift auf Deinem Konto zu erfolgen hat
      • und was das für Folgen haben wird wenn er den Betrag nicht bis dahin rückerstattet
      Kompakt verfasst (keinen Roman schreiben) passt das alles ca. auf eine Seite (u. vielleicht noch`n bisschen was).
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      du könntest nun einen anwalt aufsuchen, der dem typen einen bösen brief schreibt.
      Ich bin kein Jurist. Ausserdem "liebe" ich Papierkram. :evil: Aber das kann man auch selber. Dazu braucht`s nun wirklich keinen Anwalt.


      der anwalt hat aber evtl. einen viel schöneren - und beeindruckenderen - briefkopf als du und wirft womöglich ganz toll mit §§§ um sich :D
      manche kann man damit beeindrucken, andere leider nicht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Und nimmt es dann nicht an bzw. verweigert die Annahme.
      Okay, dann halt nicht. Dann geht die Sache eben anschliessend (nach der Annahme Verweigerung) direkt zum Anwalt.
      Fänd ich auch nicht so schlimm, dann weiss man wenigstens Bescheid dass an einer gütlichen Einigung definitv kein Interesse besteht.
      Einen Versuch ist es aber meines Erachtens nach trotzdem Wert. Niemand kann behaupten man hätte nicht wenigstens versucht die Angelegenheit vorher gütlich zu regeln.
      Man kann das Schreiben natürlich auch ohne Rückschein als normales Einwurf Einschreiben abschicken, hat dann aber im Zweifelsfall auch keinen wirkl. Nachweis dass der Empfänger das tatsächl. erhalten hat.

      riverside schrieb:

      der anwalt hat aber evtl. einen viel schöneren - und beeindruckenderen - briefkopf als du und wirft womöglich ganz toll mit §§§ um sich :D
      Schon aber Du kannst erstmal ganz toll mit €€€ um Dich werfen.... ;)
      Also ich probier sowas immer erstmal ohne (Anwalt), das funktioniert auch fast immer.
      Denn, die Leutchen denken: der blufft nur, der macht sowieso nix, warten wir`s erst mal ab ob da überhaupt was kommt (u. das funktioniert meist auch, denn die meisten bluffen tatsächlich nur, spucken nur grosse Töne und machen anschliessend gar nix).
      Wenn dann aber doch so ein (wohl formuliertes und dezentes) Briefchen kommt, kriegen die meisten dann doch Muffensausen und die Sache regelt sich doch noch, auch ohne Anwalt u. dem ganzen Gericht Gedöns u. den damit verbundenen Kosten.


      PS an den TE: heb Dir die Verpackung auf, nicht wegschmeissen!
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      du könntest nun einen anwalt aufsuchen, der dem typen einen bösen brief schreibt.
      Ich bin kein Jurist. Ausserdem "liebe" ich Papierkram. :evil: Aber das kann man auch selber. Dazu braucht`s nun wirklich keinen Anwalt.

      compy schrieb:

      Gibt es irgendwo eine Vorlage für das Einschreiben von wegen Fristsetzung usw?
      Nicht das ich wüsste.
      Aber so schwer ist das nu auch wieder nicht.
      Erkläre möglichst übersichtlich und in chronologischer Reihenfolge was bisher passiert ist u. was Du warum bis wann von dem VK willst.
      ...

      +1
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Und nimmt es dann nicht an bzw. verweigert die Annahme.
      Okay, dann halt nicht. Dann geht die Sache eben anschliessend (nach der Annahme Verweigerung) direkt zum Anwalt.
      Fänd ich auch nicht so schlimm, dann weiss man wenigstens Bescheid dass an einer gütlichen Einigung definitv kein Interesse besteht.

      Das ist mehr als Spekulation, da der Empfänger keine Kenntnis von dem Inhalt des Schreibens/der Fristsetzung erhalten hat und entsprechend ihm daraus auch kein Nachteil entstehen kann/darf.

      iiiihhBääähh schrieb:


      Einen Versuch ist es aber meines Erachtens nach trotzdem Wert. Niemand kann behaupten man hätte nicht wenigstens versucht die Angelegenheit vorher gütlich zu regeln.
      Man kann das Schreiben natürlich auch ohne Rückschein als normales Einwurf Einschreiben abschicken, hat dann aber im Zweifelsfall auch keinen wirkl. Nachweis dass der Empfänger das tatsächl. erhalten hat.

      Letztlich nimmt man dem Empfänger aber die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern und wenn man ganz genau sein will bzw. der Empfänger ganz hart drauf ist, behauptet er, einen leeren Umschlag erhalten zu haben, egal bei welcher Art des Einschreibens. Die Beweispflicht den Zugang des Schreibens bzw. einer Fristsetzung zu erbringen, liegt immer beim Absender.

      Ganz sicher ist die Zustellung nur per GV.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Ich werde heute das Einschreiben fertig machen und spätestens morgen versenden.
      Denn ein Brief via Anwalt ist auch nicht gerade umstonst.
      Könnte ich mir zwar alles wiederholen doch erstmal denke ich reicht zur Abschreckung ein Brief aus danach kann man immernoch zum Anwalt.


      Danke bisher an alle, ihr habt mir sehr weitergeholfen! :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von compy ()

    • ich würde Einwurfeinschreiben statt ES mit Rückschein bevorzugen, weil mir dies Erklärung logisch erscheint:

      Dementsprechend ist nach den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für Willenserklärungen der Zugang nach Einlegen in den Briefkasten (Gelangen des Schriftstücks in den Machtbereich des Empfängers) und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben. Spätestens am Tage nach dem Einwurf ist daher der Zugang als geben und der Zustellungsnachweis als geführt anzusehen, wenn der Einwurf entsprechend Benachrichtigung über die Zustellung dokumentiert ist.
      anwalt.de/rechtstipps/einwurf-…lungsnachweis_024691.html
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Einwurfeinschreiben macht aber nur Sinn, wenn es die definitive Meldeadresse ist.

      Ansonsten ist die Bestätigung lediglich die, dass das Einschreiben in einem Briefkasten gelandet ist,

      wo auch immer
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nur zum Verständnis:

      der ohne Unterschrift ist das Einwurf-Einschreiben; der Postbote schmeisst es in den Briefkasten und dokumentiert dass er den Umschlag eingeworfen hat

      und der mit Unterschrift ist der Einschreiben mit Rückschein, hier muss der Empfänger den Empfang auf der roten Karte quittieren und du bekommst das Kärtchen wieder zurückgeschickt als Beweis
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Sorry Schumi

      es gibt drei Arten von Einschreiben,
      das Einwurfeinschreiben, vom Briefträger quittiert

      das normale Einschreiben, welches der Briefträger sich unterschreiben lässt, die Zustellung kann man online kontrollieren und auch, wer unterschreiben hat
      sowie als drittes das Einschreiben mit Rückschein bei dem man dann den unterschriebenen roten Schein zurück geschickt bekommt, die teuerste Variante des Einschreibens
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      das normale Einschreiben, welches der Briefträger sich unterschreiben lässt, die Zustellung kann man online kontrollieren und auch, wer unterschreiben hat
      damit meinst du das Produkt Einschreiben "Eigenhändig" ?

      Wie ich gerade sehe gibt es sogar 4 Einschreiben-Arten (Stand: 01.01.13)

      Das Einschreiben selber sind +2,05 € dazu die Zusatzleistungen:

      • Eigenhändig +1,80 €: Die Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen besonders Bevollmächtigten übergeben
      • Rückschein +1,80 €: Der Absender erhält ein vorbereitetes Dokument (RÜCKSCHEIN) mit der Bestätigung durch Unterschrift eines Empfangsberechtigen, dass die Sendung abgeliefert wurde.
      • Einwurf +1,60 €: Die Deutsche Post dokumentiert, dass Brief, POSTKARTE oder BLINDSENDUNG in Briefkasten oder Postfach des Empfängers eingeworfen wurden.
      • Doppel des Auslieferungsbelegs + 5 €: Nur in Verbindung mit EINSCHREIBEN NATIONAL auf Anfrage beim Kundenservice EINSCHREIBEN und NACHNAHME NATIONAL, mit Abfrage über den Sendungstatus über Internet oder Telefon
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Schumi, Du hast das etwas durcheinander gebracht. ;)

      Es gibt das Einwurf-Einschreiben, das kostet 1,60 EUR Aufpreis zum Porto und ist die günstigste Art sendungsverfolgt zu verschicken.

      Die anderen drei, die jeweils gegen Unterschrift abgeliefert werden, kosten erstmal 2,05 EUR Aufpreis zum Porto. Dazu addieren sich dann die entsprechenden Sonderleistungen wie Eigenhändig oder mit Rückschein.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Danke Kerstin :)
      Ich hatte schon ewig nichts mehr mit Einschreiben zu tun.
      Die Daten habe ich aus dem "Leistungen und Preise " (in Papierform) von der Post abgetippt.

      Die Kosten der Einschreiben-Geschichte kann man auch im Portokalkulatur ersehen: portokalkulator.de/portokalkulator/std
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    • Heiner.Hemken schrieb:

      Das ist mehr als Spekulation, da der Empfänger keine Kenntnis von dem Inhalt des Schreibens/der Fristsetzung erhalten hat und entsprechend ihm daraus auch kein Nachteil entstehen kann/darf.
      Das Schreiben sowie den Inhalt kündige ich ggf. vorher sogar nochmal per Email an.
      Wer ein Einschreiben erhält kann sich denken dass das kein Liebesbrief eines Unbekannten ist, sondern was Anderes.
      Wenn so ein privater ebay VK ein Einschreiben erhält, kann man davon ausgehen dass der weiss von wem u. warum das kommt. Da war ja vorab schon entsprechende Kommunikation.
      Und so viele Einschreiben erhält man als Privatmann normalerweise nicht als dass man da den Überblick verlieren könnte u. absolut keine Ahnung hat um was es sich dabei handelt.
      Annahme verweigern und dann später sagen "ich hab nix bekommen" halte ich jedenfalls für kein besonders gutes Argument.
      Wer die Annahme eines Einschreiben verweigert ist selber schuld, sollten ihm daraus evtl. später "Nachteile" entstehen.
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    • Es reicht zu behaupten, keine Kenntnis von dem Inhalt des Schreibens genommen zu haben. Das Gegenteil zu beweisen, obliegt dann dem Absender.

      Denn im Gegensatz zu Deiner Behauptung, man könne sich denken, was darin steht, lässt die Rechtsprechung das so nicht gelten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()