Da würde mich glatt mal interessieren,wie sich die hoffentlich vorhandene Rechtsschutzversicherung des TE zum Thema Deckungszusage äußert.
Falls keine vorhanden oder negativ,müßte er muß nämlich vorstrecken,und der Betrag allein für die Erstberatung ist höher als der vermeintliche Schaden.
Falls er auf Beratungshilfe bzw.Prozeßkostenhilfe geht(nur möglich,wenn keine RSV existiert),muß er erstmal die Hosen runterlassen und eine günstige Prognose für den Ausgang des Verfahrens bekommen.Ob er das will und kann??
petergabriel
Falls keine vorhanden oder negativ,müßte er muß nämlich vorstrecken,und der Betrag allein für die Erstberatung ist höher als der vermeintliche Schaden.
Falls er auf Beratungshilfe bzw.Prozeßkostenhilfe geht(nur möglich,wenn keine RSV existiert),muß er erstmal die Hosen runterlassen und eine günstige Prognose für den Ausgang des Verfahrens bekommen.Ob er das will und kann??
petergabriel