Arbeitsrecht - Zeitarbeit

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      ARBEITSRECHT
      ZEITARBEIT


      Wird ein Zeitarbeiter krank, muss er dies dem Unternehmen, an das er ausgeliehen ist, und bei der Zeitarbeitfirma melden.
      Hat er das bereits einmal versäumt und eine Abmahnung bekommen,
      droht bei Wiederholung die fristlose Kündigung.
      Und wegen Selbstverschuldens wird das Arbeitslosengeld für zwölf Wochen gesperrt.

      Urteil:
      LSG Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: L 1 AL 67/01 - 2/03
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