FAMILIENRECHT
EHEVERTRAG
Grundsätzlich ist es zulässig, im Ehevertrag auf nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu verzichten.
Gibt ein Partner damit aber alle Ansprüche auf und wird zum Sozialfall, ist das sittenwidrig - der Vertrag gilt nicht !!!
Urteil:
BGH, Aktenzeichen: XII ZR 265/02 - 1/04
EHEVERTRAG
Grundsätzlich ist es zulässig, im Ehevertrag auf nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu verzichten.
Gibt ein Partner damit aber alle Ansprüche auf und wird zum Sozialfall, ist das sittenwidrig - der Vertrag gilt nicht !!!
Urteil:
BGH, Aktenzeichen: XII ZR 265/02 - 1/04
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