Ware versichert versendet, aber nicht angekommen!

    • Ware versichert versendet, aber nicht angekommen!

      Hallo,
      Ich brauche echt Hilfe mit ebay:
      Verkäufer: Verkauft am 18,10,2013 ein Hany in wert von 270 Euro.
      Käufer hat bezahlt!
      Verkäufer verschickt am 21,10,2013 versichert.
      Paket scheint nicht angekommen zu sein und stellte sofort ein Nachforschungsauftrag.
      Der Käufer will sein Geld zurück, aber ich bitte ihn zu warten bis ich das Geld von DHl erhalte oder sie das Handy. Habe Mit DHL gesprochen und sie sagten mir, ich solle noch bis diesen Donnerstag warten.
      11.11.2013 bekam ich eine mail, dass ich den Betrag bis zum 23.11.2013 überweisen solle, denn wenn nicht möchte er einen Anwalt holen.

      Am Samstag kam ein Brief von Dhl dass sie mir nur 50 Euro zurückerstatten + 4,90 Portokosten. Ich habe die versandmarke online gekauft und es ist versichert bis 500 Euro und Im Geschäft kostet die 6,90 Euro.

      Habe sofort danach bei DHL angerufen, und sie sagten mir es ist möglicherweise ein fehler aufgetreten und ich solle direkt morgen am Montag ein Widerspruch schicken.
      Jetzt meine Frage, was kann ich machen? Ich kann kein Geld zurücksenden weil ich das Volle Geld nicht habe und der Auftrag noch läuft. Ich bin doch eigentlich theoretisch im recht weil ich alles gemacht habe, was zu machen ist. Oder fehlt da irgendwas.
      Kann er dann vom Anwalt versuchen das Geld zurückzubekommen und ich steh dann ohne garnichts da.
      Bitte um schnelle Hilfe.
      Mfg
    • Davon ausgehend, dass Du privater Verkäufer bist...
      bei privatem Verkauf liegt das Versandrisiko auf Seiten des K!!!

      Der hat sendungsverfolgten Versand bezahlt und von Dir auch erhalten!
      .
      Soweit so gut. Alles im grünen Bereich!
      .
      Was ich Dir jetzt empfehlen würde:
      setzte Dich mit Deinem K höflich (nicht freundlich) und bestimmt auseinander indem Du ihm
      1.) die Sendungs-ID gibst
      2.) die e-mail der DHL mit geschwärtzer Beschwerdenr. zulkommen lässt (dann kann er nicht drin rumpfuschen)
      3.) ihn höflich und bestimmt darauf hinweist, dass Du damit den Nachweis mit dem e-mail-Verkehr geliefert hast, dass Du Dich darum kümmerst und er sein Geld zurück bekommt, sobald Du es vollständig von der DHL bekommen hast.
      Das kann aber dauern und Du hälst Ihn gerne auf dem neusten Stand
      4.) und wenn ihm das nicht passt (wieder höflich formuliert) kannst Du ihm höflichst ankündigen, ihm gerne die Beschwerde-Nr. zu überlassen und er sich ab Überlassung doch bitte selbst bei der DHL darum kümmern soll, sein Geld zturückzubekommen! Es ist eigentlich ja sein Problem 8)

      Du hast den Nachweis ja schon von der DHL, dass diese das Paket verschlampt hat. Kommt Dir Dein K weiterhin blöd, dann lass Ihn das Geld bei der DHL doch selbst rausschweißen X(
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Und ja, ich weiß, dass in der Regel nur der Absender (hier: Verkäufer) die Erstattung erhält. Aber das soll die DHL bitte mal dem Käufer klar machen. Ist nicht Aufgabe des TE. Der Te muss dann nur auf Bitte des K .... den Spies kann man aber ganz elegant umdrehen, wenn der K meint er könnte hier ein Fass aufmachen!


      Wurde eigentlich per Überweiung oder PP bezahlt?
      Dann könnte da noch ein Kuddelmuddel durch unberufene Aktionen seitens PP entstehen! *seufz*
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Sofern du privater Vk bist, kann der K von dir erstmal nichts verlangen, da das Versandrisiko bei ihm liegt.
      Du hast versichert und nachverfolgbar versandt.
      Deine Pflicht ist erfüllt.
      Kannst ihm den Nachvorschungsantrag rübermailen: Deine Daten und Beschwerdenummer rausnehmen.
      Dann sagst du ihm, dass er sein Geld bekomme, sobald du es von DHL hast und nicht früher.
      Schliesslich liegt das Versandrisiko bei ihm.
      Passt ihm das nicht, kannst du ihm gerne anbieten, dass er sich selbst mit DHL auseinandersetzt.

      Edit: Damas war schneller und genauer.
    • Ich war vor allem sauer, als ich das gelesen habe und deswegen so schnell :D

      Bemüht sich jemand die von ihm nicht verursachte Schieflage in Ordnung zu bringen und dann kriegt er noch 'nen Tritt in den A...
      *grummel*
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Damas schrieb:

      ...
      Der hat sendungsverfolgten Versand bezahlt und von Dir auch erhalten!

      Woher weißt Du das?

      Damas schrieb:

      ...
      4.) und wenn ihm das nicht passt (wieder höflich formuliert) kannst Du ihm höflichst ankündigen, ihm gerne die Beschwerde-Nr. zu überlassen und er sich ab Überlassung doch bitte selbst bei der DHL darum kümmern soll, sein Geld zturückzubekommen! Es ist eigentlich ja sein Problem 8)

      Und auch hier. Ohne zu wissen, ob der Käufer eine Versandversicherung verlangt hat, kann man kaum pauschal behaupten, daß dem der Schadensersatz zusteht.
    • Damas schrieb:

      Und ja, ich weiß, dass in der Regel nur der Absender (hier: Verkäufer) die Erstattung erhält. Aber das soll die DHL bitte mal dem Käufer klar machen. Ist nicht Aufgabe des TE. Der Te muss dann nur auf Bitte des K .... den Spies kann man aber ganz elegant umdrehen, wenn der K meint er könnte hier ein Fass aufmachen!
      ...

      Ein Riesenaufwand, der ganz einfach per Abtretung zu erledigen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:



      Zitat von »Damas«


      Und ja, ich weiß, dass in der Regel nur der Absender (hier: Verkäufer) die Erstattung erhält. Aber das soll die DHL bitte mal dem Käufer klar machen. Ist nicht Aufgabe des TE. Der Te muss dann nur auf Bitte des K .... den Spies kann man aber ganz elegant umdrehen, wenn der K meint er könnte hier ein Fass aufmachen!
      ...

      Ein Riesenaufwand, der ganz einfach per Abtretung zu erledigen ist.



      Stimmt, siehe nun Fettdruck des Zitates. Die BearbeitungsNr. bringt dem K schlichtweg nichts, solange der Vk nicht entsprechend an den K für die DHL offensichtlich weitergegeben hat. Also schön brav "bitte, bitte..." nach so einem Zorres :thumbsup:
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • moin,

      der Vollständigkeit halber:

      Der TE hat die Frage bereits bei gutefrage.net gestellt, es gab dort auch imho durchaus kompetente Antworten. 8)


      "Deiner Frage entnehme ich, es handelt sich um eine versichertes Paket.

      Das vorausgesetzt, beurteile ich den Sachverhalt folgendermaßen.

      Beim Privatverkauf/-kauf gilt das BGB und zwar speziell der

      dejure.org/gesetze/BGB/447.html

      Gefahrübergang beim Versendungskauf

      (...)

      Mit dem Sendungsbeleg hast du den "Beweis" für die Einlieferung - somit geht die Gefahr damit auf den Käufer über, DAS Thema ist für dich erledigt.

      Das Versandriskio wurde nun aber ja durch die "Versandvesicherung" versichert. Da da DU der Vertragspartner für DHL bist wird der Betrag aus der Versandversicherung an dich ausbezahlt, wenn das Paket nicht auftaucht.

      Diesen Betrag musst du dann selbstverständlich dem Käufer unverzüglich zukommen lassen."



      gutefrage.net/frage/ebay-recht-hilfe-paket-privat



      Nachdem er mich dann gestern per PM kontaktiert hatte, dass DHL ihn nun mit 50 Euro Ersatz "abspeisen" will, hab ich ihm empfohlen, sich doch nochmal hier anzumelden, um das Problem zu schildern.

      DARUM gehts nun letzendlich hier; die Frage zu kllären, wie man DHL mit diesem "unverschämten" Angebot begegnen kann.
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • @Luboy

      schön, dass du hergefunden hast.

      Wie ich dir gestern auch schon per PM schrieb:

      Ich bin der Meinung du muss UNBEDINGT Widerrspruch einlegen; denn du hast eine DHL-Paketmarke für 4,90 Euro gekauft 2 kg-Paket). Die Versandversicherung dabei beläuft sich auf 500 Euro.
      Sie haben imho also den Wert des Inhalts zu ersatten + die Versandkosten; beides musst du dann an den Käufer weiterleiten.
      Status: inaktiv
    • Luboy schrieb:

      Habe sofort danach bei DHL angerufen, und sie sagten mir es ist möglicherweise ein fehler aufgetreten und ich solle direkt morgen am Montag ein Widerspruch schicken.


      Blacky, genau das.

      Reine Vermutung, aber für den Schaden müssen auch Belege über die Höhe beigebracht werden. Ich halte es für möglich, dass dieser auf dem Schreibtisch "vergraben" wurde und nicht mehr zuzuordnen war bzw. ein falscher Beleg zugeordnet wurde.
    • Luboy schrieb:


      11.11.2013 bekam ich eine mail, dass ich den Betrag bis zum 23.11.2013 überweisen solle, denn wenn nicht möchte er einen Anwalt holen.

      soll er mal machen, dein käufer...
      dafür muß er in vorkasse gehen, denn kein anwalt arbeitet für lau.

      Am Samstag kam ein Brief von Dhl dass sie mir nur 50 Euro zurückerstatten + 4,90 Portokosten. Ich habe die versandmarke online gekauft und es ist versichert bis 500 Euro und Im Geschäft kostet die 6,90 Euro.

      lächerlich.
      den wert kannst du anhand der auktion nachweisen und auch, daß der artikel zu diesem käufer sollte.
      bloß nicht abwimmeln lassen von DHL. kann zwar ein versehen sein, könnte aber auch keins sein...

      Kann er dann vom Anwalt versuchen das Geld zurückzubekommen und ich steh dann ohne garnichts da.

      zum einen geht das versandrisiko auf den käufer über und zum anderen muß der das geld von DHL fordern, weil die das verschlampt haben. das würde ihm auch der anwalt sagen, der würde dafür allerdings noch ne kostennote hinterherschieben.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      zum einen geht das versandrisiko auf den käufer über und zum anderen muß der das geld von DHL fordern, weil die das verschlampt haben.


      Das stimmt so nicht. Vertragspartner für DHL ist zunächst einmal der Versender. Der bezahlt den Versand bei DHL. Entsprechend ist er auch der Versicherungsnehmer im Fall des Verlustes.
      Das KANN man anders handhaben, indem eine Forderungsabtretung zugunsten des Empfängers gegenüber DHL erklärt wird. Das ist hier aber nicht passiert.
    • mal eine Frage:

      ich lese hier zwar: "Verkauft am 18,10,2013 ein Hany in wert von 270 Euro" ...

      ... wurde das Handy denn wirklich für 270 Euro verkauft, oder meint der Verkäufer, es ist (oder war mal) 270 Euro wert ? wäre ja nicht das erste mal, daß jemand denkt, er bekommt den ehemaligen Neupreis ersetzt