REISERECHT
ALL-INCLUSIVE-REISE
Bei einer All-inclusive-Reise müssen alle im Katalog versprochenen ANgebote vorhanden sein.
Fehlt eine der Speisen, können zwei Prozent vom Reisepreis abgezogen werden.
Weitere zwei Prozent Abzug sind möglich, wenn das Windsurfen nicht gratis, sondern nur gegen Gebühr möglich ist.
Urteil:
LG Duisburg, Aktenzeichen: 12 S 27/03 - 12/03
ALL-INCLUSIVE-REISE
Bei einer All-inclusive-Reise müssen alle im Katalog versprochenen ANgebote vorhanden sein.
Fehlt eine der Speisen, können zwei Prozent vom Reisepreis abgezogen werden.
Weitere zwei Prozent Abzug sind möglich, wenn das Windsurfen nicht gratis, sondern nur gegen Gebühr möglich ist.
Urteil:
LG Duisburg, Aktenzeichen: 12 S 27/03 - 12/03
Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen