Kaufrecht - Gebrauchtwagen

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      KAUFRECHT
      GEBRAUCHTWAGEN


      Bei einem Gebrauchtwagen sollte man sich die Anzahl der Vorbesitzer schriftlich im Vertrag bestätigen lassen.
      Stellt sich später heraus, daß der Verkäufer gelogen hat und es viel mehr Vorbesitzer waren,
      kann man den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen.

      Urteil:
      OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: 22 U 13/02 - 9/03
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