Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • @schumiline
      natürlich poche ich nicht mehr auf Vertragserfüllung. heiloleiter hat mir ja endlich das gewünschte Bild geschickt. Falls Du es verfolgt hättest, dann wäre Dir das in Post 154 aufgefallen.

      biguhu schrieb:

      ...dass wsdesign versucht, mit verschiedenen Identitäten aufzutreten. Dir ist sicher nur entgangen, dass sich wsdesign mal als Frau, mal als Mann ausgibt...
      Das ist bei Dir keine Unterstellung?

      Nun nochmal zum Datenschutz.

      WEM hat heiloleiter denn meine Daten gegeben? Wenn ich einen Freund, einen Rechtsanwalt oder z.B. eine öffentliche Stelle um Rat frage, weiß ich im Allgemeinen, mit wem ich es zu tun habe.
      Hier nicht!
      Ich werde mir überlegen, diese Angelegenheit mit heiloleiter, auf alle Fälle an den Landesbeauftragten für Datenschutz, in meinem Bundesland zu übergeben. Desweiteren werde ich eine strafbewehrte Verzichtserklärung an heiloleiter aufsetzen lassen.

      Ich habe das Recht, zu wissen wer meine Daten bekommen hat, und um welche Daten es sich handelt.
      Ich kann auch eine Löschung meiner Daten und Anonymisierung meines eBay-Namens hier im Forum verlangen. Was ich hiermit tue.

      Und nun zum Datenabgleich. Welche Daten könnt Ihr abgleichen? Doch nur solche, die Ihr gespeichert habt!
      Vorratsdatenspeicherung?

      Ich würde die einzelnen §§ im BDSG, mal genauer nachlesen!

      Wer seit Ihr?

      Warum gehst Du nicht auf meine Fragen ein?

      Von Eurem weiteren Vorgehen, und Ehrlichkeit, hängt mein weiteres Vorgehen ab.

      Wie gesagt, ich schätze Eure Arbeit hier sehr, aber einiges ist nicht in Ordnung.
      Und Datenschutz ist kein Spaß!

      Ich habe mich bis jetzt immer an bestehende Gesetze gehalten, Ihr auch!?

      Eine Frage habe ich noch schumiline, was hälst Du von diesem Satz?
      "... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste...",

      Ich finde das grenzwertig.
    • bergsteiger schrieb:

      Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.

      Und falls der Schaden klar ersichtlich ist, würde ich von meinen Forderungen zurücktreten.
      Das einzige was man bekommt, sind Beschimpfungen, und was man doch für ein böser Abbruchjäger ist.
      Genau das trifft es leider auf den Punkt, ich gehe auch seit ein par Jahren jedem Abbruch nach und Bilder/Nachweise der Anzeige etc habe ich erst zwei mal erhalten. Dafür dutzendfach Beleidigungen, Unterstellungen und Rechtsbelehrungen welche jedoch nicht viel mehr als ein Ausdruck purer Dummheit der jeweiligen Verfasser sind.

      schumiline schrieb:

      Wir haben hier bereits einschläge Erfahrungen gemacht, dass es ebay-Mitglieder gibt die auf gefälschte Identitäten auf ebay agieren, es gilt also festzustellen ob die Person realbestehend ist oder ein Fake.
      Das kann der Abbrecher aber auch alleine, dazu ist es nicht nötig die Daten auch noch einer unbestimmten Anzahl anonymer Personen zur Verfügung zu stellen. Es fehlt an der Erforderlichkeit und das berechtigte Interesse des Abbrechers wird dabei sowieso völlig übergangen.

      allerdings ist @heiloleiter hierzu nicht vepflichtet den Beweis dazulegen dass er berechtigt abgebrochen hat.
      Hat er auch nicht gesagt, sondern das solange nicht viel mehr als eine unbewiesene (unglaubwürdige) Behauptung im Raum steht, es absolut legitim ist auf Vertragserfüllung zu bestehen.
      Vor allem wenn der Beweis doch so einfach möglich wäre und trotzdem nicht erbracht wird, ist dies allein doch schon ein ein deutlicher Hinweis das die Geschichte eben doch faul und die Forderung somit berechtigt ist.


      bestehst du weiterhin auf Vertragserfüllung mit dem Wissen dass es sich um einen berechtigten Auktionsabbruch gehandelt hat?
      Steht schon auf der letzten Seite, Abbruch berechtigt und belegt = Forderung passee

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    • bergsteiger schrieb:

      Eine Frage habe ich noch schumiline, was hälst Du von diesem Satz?
      "... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste...",

      Ich finde das grenzwertig.
      ich finde das albern, das könnte ich nicht ernstnehmen, was soll den "Berufsausübung öffentlichen Rechts" schon dolles sein, Gerichtsdiener? Sekretärind der Ärztekammer? Oder vielleicht Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin? Das ist doch so vage und respektheischend, dass es sich als bloße Drohkulisse allein durch die Formulierung offenbart, reines "Angstbeißen".

      Aber die Frage von Schumi

      schumiline schrieb:

      Meine Frage an dich @bergsteiger, du hast ja nun die Diskussion verfolgt und auch die Einschätzung der Angelegenheit gelesen, bestehst du weiterhin auf Vertragserfüllung mit dem Wissen dass es sich um einen berechtigten Auktionsabbruch gehandelt hat?

      ist doch trotz des reflexhaften Aufschreis "steht doch schon in Post #, kannste nicht lesen" :P berechtigt, schließlich schlägt hier jemand auf, der gleich alle und jeden melden will, weil sein öffentlicher ebay-Handelsname mit dem er seit Jahren tausende Gebote als "Schnäppchenjäger" auf Elektronikteile macht "öffentlich"(er?) gemacht wird, und es bestünde ja immer noch die Gefahr (für die Abbrecher), dass nun angesichts dieser neuen Eskalation eine Klage als Revanche wieder in Erwägung gezogen wird, so wie sich der Ton verschärft hat.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Ahhhh, jetzt wird das hier zur Grundsatzdiskussion.......... schön.

      Dann schreibe ich da doch mal was dazu, ohne den Redaktionsmitgliedern vorgreifen zu wollen.

      Hier schreibt jemand etwas und das ist total OK, egal ob Fragesteller oder eben in diesem Fall Betroffener. Die hier postenden Mitglieder (in erster Linie Stammschreiber) können ohne Informationen weder die eine, noch die andere Seite prüfen.
      Nachfragen hilft hier eventuelle Unklarheiten zu beseitigen oder eben auch dabei einseitige Betrachtungen bzw. geschönte Dinge aufzudecken.
      Zudem werden hier Daten offensichtlich ausgetauscht die zu einem sehr großen Teil dazu beitragen vor (tatsächlichem/möglichen) finanziellem Schaden zu schützen.

      So, und da stehen wir dann.
      Wir können bergsteiger glauben oder dem Fragesteller........... oder auch beiden.
      Wir können mögliche Lösungen anbieten, werden uns aber nie sicher sein, dass es die richtigen sind, weil wir die tatsächlichen Zusammenhänge und Fakten fast nie vollständig kennen.

      Ich halte es schon für ziemlich heftig, von Beleidigungen und Unterstellungen auf "pure Dummheit" des jeweiligen Verfassers zu schließen.
      Ich halte es für hefitg, davon auszugehen, dass die Redaktion nicht mit den erhaltenen Daten sehr, sehr sorgsam umgeht.
      Ich halte es für völlig überzogen, den Schutz von persönlichen Daten deutlich höher einzuschätzen als den Schutz vor Eigentumsverlust oder den des eigenen Leib und Lebens oder seiner Familie.

      Aber das ist alles nur meine persönliche Meinung.
    • bachkarte schrieb:

      Da ich keine Lust hatte, mich wegen ein paar Euro vor Gericht herumzuschlagen, mit ungewissem Ausgang, habe ich der Dame Schadenersatz geleistet, der Witz ist, die hat in den letzten 30 Tagen allein 195 Gebote abgegeben, aber nie irgendwas gekauft, bemerkenswert...........
      daher uhus Vermutung
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • bergsteiger schrieb:

      @Stubentiger

      um das geht es doch gar nicht, und ich werde es auch nicht verfolgen.

      Es geht darum, was sie mit dieser Aussage bewirken wollte.

      § 240 StGB
      So eine Aussage ist keine Nötigung, sondern die Ankündigung einer Folgehandlung.
      Genau so, wie die "Androhung" einen Anwalt einzuschalten, wenn ein Abbrecher nicht blechen oder liefern will.
      Ich finde es gut, wenn ich etwas verlange und dann auch gleich dazu sage, was passieren wird, wenn das Gegenüber auf meine Forderung nicht eingeht. Muss man nicht, kann man aber bei Bedarf ;)

      Eine Nötigung kann vorliegen, wenn man jemanden mit einem "Übel" (oder Gewalt) bedroht. Das einlegen von Rechtsschritten zählt nicht zu den "Übeln".

      Die Art der Formulierung zeugt eher von Unsicherheit. A bisserl aufplustern halt. So ähnlich, wie in anderen Streitfällen, wo plötzlich "alle" einen Anwalt oder Richter im näheren Familienkreis haben ;)
    • Kaiolito schrieb:

      Danke stubi, danach hatte ich auch gerade gesucht.

      Jetzt fehlt mir nur noch:

      ... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste..."
      das findest du als bergsteigers Schilderung des Emailverkehrs mit heiloleiter

      bergsteiger schrieb:

      Aber beginnen wir mit dem User heiloleiter.

      Dieser brach ab, ich fragte warum, keine Antwort.
      Ich fragte wieder, und bekam zur Antwort: "nicht mehr zu verkaufen".
      Meine Frage warum. Die Antwort darauf: "Private Gründe".
      Ich wies darauf auf die eBay-AGB §6 zu 6. hin, dass mit dem Höchstbieter ein Vertrag zustande kam.
      Darauf bekam ich zur Antwort, dass der Artikel durch eine 3. Person leider irreparabel zerstört worden ist.
      Und als weiteren Satz:"... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste...",
      was ich nebenbei, bereits nach § 240 StGB, als Nötigung empfinde.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • ich fang auch mal einfach an.....

      bergsteiger schrieb:

      Und bitte mal mit den Unterstellungen aufhören, wenn diese nicht geprüft sind.
      Die werden ja geprüft.... es ist gut, wenn sich beide Seiten äussern. Nur: wie soll man prüfen wenn man keine Daten hat? Als Beispiel mag dienen, dass dieser Thread seit 2013 existiert, du diese Forderungen also bereits seit Jahren erhebst (ob nun berechtigt oder unberechtigt lass ich jetzt unbeurteilt im Raum stehen). Das ist nunmal ein starkes Indiz auf "Abbruchjäger". Mit diesem (erstmal) erhobenen Vorwurf muss man sich halt eben zufriedengeben, wenn man so eine Masche "reitet"....

      bergsteiger schrieb:

      Ich bin noch nie unter verschiedenen Identitäten aufgetreten.
      Das ist ja schön... nur wie soll man denn das prüfen? Als einfache Behauptung deinerseits wäre das ohne weitere Angaben garnicht möglich und eben nur als Gegenbehauptung zu werten.

      bergsteiger schrieb:

      Ich finde zwar, dass hier gute Arbeit geleistet wird, aber einiges sollte doch hinterfragt werden, BEVOR man irgendwelche Behauptungen von sich gibt.
      Eben... hier wird ja hinterfragt..... wie du siehst mit unterschiedlicher Argumentation

      bergsteiger schrieb:

      Hier sind die Abbrecher immer die armen Unschuldigen, die, wenn sie nur behaupten berechtigt abgebrochen zu haben, alles geglaubt wird. Nur stimmt das meistens nicht. Aber der Höchstbieter ist immer der Dumme. Und sobald man nachgefragt, wird man gleich in die Ecke Abbruchjäger geschoben.
      Wie du, wenn du diesen (und andere Threads zu gleicher Thematik) Fred gelesen hast, wirst du sicher feststellen, dass das, was du da behauptest, keinesfalls stimmt. Da wird schon unterschieden ob ein Abbruchgrund berechtigt oder unberechtigt ist. Und es wird kritisch nachgefragt... und auch nötigenfalls in die Richtung "das war unberechtigt" argumentiert. Hier ist nämlich kein Rechtgebforum....

      bergsteiger schrieb:

      Und hier wird über diesen bösen Höchstbieter(z.B. mich) geschimpft, und Unwahrheiten oder auch nur Halbwahrheiten erzählt.
      Ich bin mit Sicherheit kein Abbruchjäger, wenn überhaupt, dann bitte ein Schnäppchenjäger.
      Och nu aber... ein Schnäppchenjäger bin ich auch. Ich kauf auch gerne für mein Hobby billig ein. Nur käme ich nicht auf die Idee, wegen eines Gegenstandes mit Rechtsanwalt und Schadensersatzforderungen zu "drohen", erst recht nicht über Jahre hinaus und immer wieder. Frage: wie kommt man eigentlich auf das Hobby "Eierföhne und andere hochwertige Geräte zu sammeln"? Das Hobby kann ja nicht billig sein, diese Geräte kosten ja ziemlich viel.... Ok... ausser man spekuliert auf vorzeitige Auktionsabbrüche.....

      bergsteiger schrieb:

      ich finde die typischen Abbruchjäger, welche unberechtigte Forderungen stellen, auch nicht in Ordnung
      Dass du aber mit deinem Verhalten über Jahre diesen Verdacht erweckst, kommt dir nicht in den Sinn? Dann lass dir gesagt sein: man kann einen Verdacht auch wieder ausräumen... und sei es durch sein Verhalten z.B. in diesem Thread.
      Aber indem du z.B. forderst, deinen Ebaynick zu anonymisieren, trägst du dazu nun nicht bei. Der ist nämlich öffentlich. Und einen Realnamen findest du ja in deinem Ebayprofil nicht. Und hier steht der nirgendwo....
    • Ich habe noch eine Frage an Bergsteiger.
      Hier im Thread hat bisher keiner der bisherigen vermeintlichen oder echten "Opfer" Deinen Standardtext zitiert. Nur Benennungen a la "mit Rechtsbelehrung", "Drohen mit Anwalt", "Verweis auf ein Urteil".

      Würdest Du uns sagen, auf welches Urteil Du mormalerweise verweist? (Könnte natürlich auch einer der bisherigen "Bedrohten" machen).

      Ich gehe nämlich im Moment davon aus, @bergsteiger, dass Du die Rechtsprechung im Gegensatz zu Deinen unaufgeklärten (manchmal auch ignoranten) Gegnern sehr genau kennst.
      Womit "beeindruckst" Du Deine nicht wenigen Abbrecher oder versuchst es?
    • bergsteiger schrieb:

      Dieser brach ab, ich fragte warum, keine Antwort.
      Ich fragte wieder, und bekam zur Antwort: "nicht mehr zu verkaufen".
      Meine Frage warum. Die Antwort darauf: "Private Gründe".
      Ich wies darauf auf die eBay-AGB §6 zu 6. hin, dass mit dem Höchstbieter ein Vertrag zustande kam.
      Darauf bekam ich zur Antwort, dass der Artikel durch eine 3. Person leider irreparabel zerstört worden ist.
      Und als weiteren Satz:"... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste...",
      was ich nebenbei, bereits nach § 240 StGB, als Nötigung empfinde.
      Hmmm... also lass es mich so sagen: wer selbst mit Anwalt und Gericht "droht", sollte von einem Vorwurf "Nötigung" bei einer nun doch SEHR unbestimmten, allgemeinen Äusserung weiten Abstand nehmen....

      bergsteiger schrieb:

      Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.
      Und falls der Schaden klar ersichtlich ist, würde ich von meinen Forderungen zurücktreten
      Der Grund war bekannt: Artikel zerstört durch Dritte. Also berechtigter Abbruchgrund. Das Gegenteil zu beweisen wäre deine Sache.... dazu muss der VK dir keinesfalls irgendwelche Beweise liefern, das müsste er ggf. vor einem Gericht...

      bergsteiger schrieb:

      Am Sonntagmittag, bekam ich endlich die Bilder, warum nicht gleich, warum 4 Tage warten!?
      Warum.... siehe oben ;)
      Klar wäre es schön, wenn ein Abbrecher sofort sowas liefern würde. Nur hat eben dieser VK sich HIER im Forum schlau gemacht zunächst und DANN gehandelt. Was ist daran falsch? Pressierts dir so? Du hattest doch den Druck aufgebaut. Da ist es einem Abbrecher doch eigentlich immer angeraten, sich zunächst mal irgendwo Hilfe zu suchen und dann entsprechend der Empfehlungen/der ratschläge, die Sache zu überdenken und erst dann zu handeln. Ein wohl typisches Merkmal von Abbruchjägern ist es nämlich, den Abbrecher zu unüberlegten handlungen zu drängen, indem man hohen Druck aufbaut. Ist auch so bei Abmahnern.... eine riesige Drohkulisse aufbauen und dann ein "Angebot machen, dass man nicht ablehnen kann". Und wenn nicht, die "Drohung" mit Anwalt und Gericht.....
    • monza30 schrieb:

      ...
      Der Grund war bekannt: Artikel zerstört durch Dritte. Also berechtigter Abbruchgrund. Das Gegenteil zu beweisen wäre deine Sache.... dazu muss der VK dir keinesfalls irgendwelche Beweise liefern, das müsste er ggf. vor einem Gericht...
      ...
      Kannst Du mal bitte erklären, warum der Käufer nachweisen soll, dass das Gekaufte nicht beschädigt ist? Bislang gilt in nach deutscher Rechtslage immer noch, dass der beweisen muss, der behauptet.

      Und der Käufer behauptet lediglich einen Kaufvertrag zu haben, den er erfüllt sehen will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Kannst Du mal bitte erklären, warum der Käufer nachweisen soll, dass das Gekaufte nicht beschädigt ist? Bislang gilt in nach deutscher Rechtslage immer noch, dass der beweisen muss, der behauptet.
      Ah ja... der VK, der mit dem Grund "Artikel wurde unverschuldet zerstört" muss das jetzt gegenüber jedem, der behauptet einen Kaufvertrag zu haben, beweisen? Ja klar... wie ich schrub: vor einem Gericht durchaus...

      Heiner.Hemken schrieb:

      Und der Käufer behauptet lediglich einen Kaufvertrag zu haben, den er erfüllt sehen will.
      Eben... er behauptet.... und müsste seine Behauptung vor Gericht beweisen können.... aber zur Lieferung von Beweisen gegenüber einem Forderungssteller ist keiner verpflichtet. Der Forderungssteller muss die Richtigkeit seiner Forderung beweisen....
    • @Bergsteiger: Ich möchte gerne einen anderen Aspekt Deiner Schnäppchenjäger-Tätigkeit (für mich Abbruchjäger-Tätigkeit) ansprechen, nämlich die Gewerblichkeit, die bei Dir ziemlich eindeutig gegeben ist. Oder hast Du eine so große Wohnung, dass Du den vielen iPhones)/iPads auf die Du bietest und von denen Du sicher schon etliche gewonnen hast, ein würdiges Zuhause in Vitrinen geben kannst? So wie Du schreibst, möchtest Du ja Schnäppchen machen, bist Du nicht primär auf Schadenersatz aus. Ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner „Berufsausübung des öffentlichen Rechtes“ selbstverständlich weißt, dass Du Deine gar nicht so kleine Nebentätigkeit Deinem Arbeitgeber gemeldet hast und auch Deine Gewinne dem Finanzamt ordentlich meldest und versteuerst. Oder dient das Konto der Freundin etwa als Verschleierung?

      Solche Menschen wie Dich dem zuständigen Finanzamt zu melden, halte ich übrigens für weitaus weniger unmoralisch als Deine Tätigkeit.

      Die Anonymität der Mitglieder der Redaktion dieses Forums ist überlebensnotwendig. Sie wären längst in einem Zeugenschutzprogramm, nachdem was schon an Drohungen ausgestoßen wurde gegen Einzelne. Ich erinnere nur daran wie ein sich ärgernder Gangster, waren es 10.000 € oder 20.000 € demjenigen bot, der ihm den Klarnamen und die Adresse der Schützin nennt. Ich finde, dass die Redaktion sehr korrekt mit ihrem Wissen umgeht. Abzockern ging das verständlicherweise schon immer viel zu weit. Wie oft wurden schon Rechtsanwälte gegen die Auktionshilfe bemüht? Die hätten sich aber besser ihre Mandanten genau angeschaut, bevor sie sich hier ein ums andere Mal lächerlich machten.
    • pewebe schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner „Berufsausübung des öffentlichen Rechtes“ selbstverständlich weißt, dass Du Deine gar nicht so kleine Nebentätigkeit Deinem Arbeitgeber gemeldet hast und auch Deine Gewinne dem Finanzamt ordentlich meldest und versteuerst. Oder dient das Konto der Freundin etwa als Verschleierung?


      *hüstel* Pewebe, diese Äußerung hinsichtlich der Berufsausübung kam von der "Gegenseite".
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • pewebe schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner „Berufsausübung des öffentlichen Rechtes“
      Das war nur aus dem Briefwechsel bergsteiger mit Heiloleiter und kam von heiloleiter! (vermutlich um sich gegen die geballte Ladung der "angedrohten §§" zu wehren ;) )
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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