Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Stubentiger schrieb:

      Aber diese Anzeige eins Sofortkaufpreises verlangt die Streichung der Gebote?

      Jedenfalls ist dann ja wohl die ganze Geschichte mit dem dreimaligen Sofortkauffehler erlogendacht worden, vielleicht nach den guten Tipps hierzu, als u. U. geeignenten Fehler, der zum Abbruch berechtigt... :/
      Tischa... das kannste m.M. nach eh in den Sternen stehen lassen bei dreimaligem Beenden. Der Fall ist ja auch erledigt, auch wieder m.M.: geht auch völlig in Ordnung so...
    • Kaiolito schrieb:

      aber auch gleichzeitig angemerkt, dass die Redaktion mit übersandten PN oder Mails sicher super vorsichtig umgeht.
      Davon gehe ich auch aus, sonst wäre ich nicht (mehr) hier :)

      Ich möchte meine Frage noch mal wiederholen: Mit Verweis auf welches Urteil versucht wsdesign die Rechtmässigkeit der Forderungen gegen die -Geschäftspartner- zu untermauern?
    • Klar, Kaio, es gibt da schon eine Rechtsprechung auf der Höhe der Zeit. Allerdings habe ich da so die Vermutung (und möchte deshalb Auskunft), dass wsdesign sich wider besseren Wissen eines "Tricks" bedient, der ansonsten nur Winkeladvokaten würdig wäre. Das Berufen auf überholte Urteile, die unerfahrene Menschen einschüchtern sollen.

      bergsteiger schrieb:

      Aber gerade wenn ich als Forum Tipps im juristischen Bereich gebe, und auf Urteile und Gesetzestexte hinweise, kann ich mich doch selbst nicht darüber hinwegsetzen.
      Ich möchte überprüfen, ob wsdesign zur Beeindruckung seiner Gegner sich auf von der aktuellen Rechtssprechung vollkommen überholter Urteile bedient. Und dann trotzdem hier den aufrechten vom Abbrecher "betrogenen" User gibt....

      Denn eines ist klar, wsdesign kennt die Rechtsprechung, wie folgendes kleine Statement durchaus klar zeigt ;)


      bergsteiger schrieb:

      Ich möcht aber betonen, dass ich NIE Forderungen bezüglich Geld oder Schadensersatz, gestellt habe.

      Mir ging es um das Gerät, weswegen ich ja darauf geboten habe.
      Das ist ja nicht so ganz ohne Grund und Sinn vor sich hingeschrieben, als ich es las, musste ich so grinsen ;)

      Im übrigen wird er seit langem diesen -ihm gewidmeten- Thread kennen, in dem schon eine hervorragende Zusammenfassung in #42 zu lesen ist. Ich vermute aber, dass wsdesign sich in seiner Tätigkeit kaum auf eines der dort erwähnten, auch höchstrichterlichen, Urteile berufen wird ;)
    • Ich habe jetzt 2 Stunden darauf verwendet, 36 Posts in ein neuen Thread zu separieren: Datenschutzproblematik um den ebay-Account wsdesign

      Die OT-Diskussion war so weit vorangeschritten, dass manche Posts als Kopie doppelt in den Threds stehen bleiben mussten. Damit ist der Bezug einigermaßen gewahrt geblieben. Ich bitte doch dringend darum, die Hinweise der Redaktion, OT zu unterlassen, nicht noch einmal zu ignorieren. Das geht insbesondere an die Adresse von Heiner!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann möchte ich mal am Thema bleiben, selbst wenn wsdesign nur noch mit der Redaktion reden will, zu der ich nicht gehöre.

      Meine Frage nach den Methoden, mit denen wsdesign "seine" Abbrecher beeindrucken will.
      Ich habe da schon meine Ahnung, warum wsdesign bzw. der BErgsteiger diese Frage nicht beantworten will.
      Aber, @bergsteiger, Du kannst Dir gewiss sein: Den nächsten Abbrecher, der hier aufschlägt, den werde ich danach befragen. Und dann könnte sich zeigen, wie brüchig Deine Kulisse vom "Armen vom Abbrecher über den Tisch gezogenen" ist.
      Wer mit Methoden arbeitet, mit denen er seinen Gegnern wissentlich überholte Urteile vor die Füße wirft, um zu beeindrucken (das Wort drohen vermeide ich)...

      Nun, das wirst Du bestimmt, niiiieeee, nieeee machen, bist doch ein aufrechter Mensch, gell?

      Heiner, zu Deiner Frage: Lies den Thread und Du wirst in Schilderungen von Betroffenen die Hinweise darauf, dass wsdesign seinen Gegnern ein Gerichtsurteil ins Mail kippt, selbst schnell finden.
    • Ja. Bereits in Post 3.

      "Ich schrieb ihm daraufhin, dass ich ihn vor Beendigung der Auktionen über die Korrektur der Fehler informiert hatte und die Auktionen auch gleich wieder online waren, aber in der nächsten Mail gab es weitere Rechtshinweise und einen Link zu einem Artikel einer Anwaltskanzlei, die über ein Urteil über vorzeitiges Beenden von Auktionen im Jahr schreibt."
    • Hallo! Nun hat mich dieser wsdesign auch erwischt. Hat einen niedrigen Betrag auf einen relativ teuren Gegenstand gesetzt und ich musste die Auktion aus persönlichen Gründen (kein legitimer Grund nach §6 der ebay AGBs) beenden. Er schrieb mir auch direkt dass er gerichtlich gegen mich vorgehen wird, falls ich ihm nicht meine Kontaktdaten übersende zum bezahlen und ich ihm den Gegenstand übereigne. Was soll ich nun tun ? Ist dieser Mensch schonmal wirklich gegen jemanden dann vor Gericht gezogen? und hat auch Recht bekommen ?
      Ich hatte vorher leider keine Kenntnis darüber, dass das vorzeitige Beenden einer Auktionen automatisch einen Kaufvertrag mit dem aktuell Höhstbietenden schließt.

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    • barbo07 schrieb:

      Ich hatte vorher leider keine Kenntnis darüber, dass das vorzeitige Beenden einer Auktionen automatisch einen Kaufvertrag mit dem aktuell Höhstbietenden schließt.
      So ist das ja auch nicht

      barbo07 schrieb:

      kein legitimer Grund nach §6 der ebay AGBs
      orientieren kannst Du Dich hier:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      Darüber hinaus muss man schon eine Einzelfallprüfung vornehmen.

      Am besten wird es sein, Du stellst @kontakt@auktionshilfe.info einen Link zu Deiner abgebrochenen Auktion zur Verfügung und schilderst via PN ("Konversation") den tatsächlichen Grund Deines Abbruches.

      du kannst davon ausgehen, dass wsdesign hier mitliest.

      Wurde nachgewiesen, oder ist es aufgrund der Bieterliste eindeutig, dass wsdesign der Höchstbietende ist?
      Wurden Dir Namen und Anschrift des Anspruchsstellers mitgeteilt und hast Du diese Account-Daten durch Anfrage bei eBay abgeklärt sowie überprüft, ob diese person tatsächlich existent und an der genannten Anschrift wohnhaft ist?

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    • oldschmatterhand schrieb:

      orientieren kannst Du Dich hier:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      Darüber hinaus muss man schon eine Einzelfallprüfung vornehmen.
      Das habe ich schon gelesen (im Nachhinein) und festgestellt, dass im Grunde genommen kein legitimer Abbruchsgrund vorlag.
      Ich beschreibe extra keine Details, da ich mir schon gedacht habe, dass er mitliest.
      Die Auktion ist mittlerweile beendet und es gibt keine Bieterliste in dem Sinne mehr, aber er war Höchstbietender das habe ich noch im Kopf. Mir wurde keinerlei Nachricht über wsdisgn`s Daten von ebay geschickt, oder dass trotzdem ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Anschrift und Name der Person habe ich noch garnicht. Sein Verhalten und Name lässt nur darauf schließen, dass es der gleiche wsdesign wie hier behandelt ist.
    • barbo07 schrieb:

      Die Auktion ist mittlerweile beendet und es gibt keine Bieterliste in dem Sinne mehr, aber er war Höchstbietender das habe ich noch im Kopf.
      Doch, auch die Bieterliste ist bei vorzeitg beendeten Auktionen noch sichtbar.
      Ruf die Auktion in Dein "mein eBay" auf und klick dann oben auf "0 Gebote".
      Ich empfehle Dir nochmals, einen Link zur Auktion an die Redaktion zu schicken.

      barbo07 schrieb:

      Mir wurde keinerlei Nachricht über wsdisgn`s Daten von ebay geschickt
      Nein, die musst Du selbst anfordern.
      Sende von der Mailadresse aus, die in Deinem eBay-Account hinterlegt ist, eine Mail an impressum@ebay.de und teile mit, dass Du die Auktion nr .... vorzeitig beendet hast, weshalb der Account wsdesign zivilrechtliche Forderungen stellst. Deshalb soll eBay Dir die Daten geben, auf die wsdesign angemeldet worden ist.

      barbo07 schrieb:

      oder dass trotzdem ein Kaufvertrag zustande gekommen ist
      Bei einer vorzeitig beendeten Auktion übersendet eBay keine solchen Nachrichten, da eBay ja selbst nicht beurteilen kann, ob ein KV entstanden ist oder nicht.

      barbo07 schrieb:

      Anschrift und Name der Person habe ich noch garnicht
      Man verhandelt nicht mit einem Unbekannten! Deshalb: Daten anfordern und überprüfen!
    • Natürlich lese ich hier mit.

      Auktion 1(hier war ich Höchstbieter)
      Klick

      Auktion 2(hier wurde wieder eingestellt)
      Klick

      Abgebrochen wurde mit der Begründung, dass die Bilder nicht so schön waren. X(

      @barbo07
      Dir sollte bewusst sein, dass dieses Forum nicht in Deutschland registriert ist, und angeblich nicht der deutschen Rechtssprechung unterliegt(ich sehe das anders, da die Schreiber in Deutschland sitzen).
      Diese Seite wurde in Kuala Lumpur registriert, die Server stehen unter anderem in Rumänien und Island.
      Der Domain-Dienstleister sitzt in Panama, und rühmt sich, nicht mit Behörden zusammen arbeiten zu müssen.
      Warum versteckt sich diese Seite und entzieht sich der deutschen Gesetzgebung?
      Was haben sie zu verstecken?

      Ich bin mir sicher, dass Datenschutz hier nicht genau genommen wird.
      Falls Du meine Daten an diese Webseite schickst, ist das ein Datenschutzvergehen, dass geahndet werden kann. Du weißt nämlich nicht wer die Daten bekommt. Und Du musst mich darauf hinweisen, wem Du welche Daten von mir weitergibst. Und da Du nicht weißt wer es ist, verstößt Du damit gegen bestehende Datenschutzgesetze. :!:
      Abgesehen davon haben die sowieso bereits meine Daten.

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    • das war doch geklärt, bergsteiger.

      mijanne2007 schrieb:

      stelle ich sie ins Internet: nein
      das wurde auch nicht getan, sie wurden per Pn an eine einzelne Person geschickt,
      übrigens die Antwort, die ich vom Datenschutzbeauftragten in Bayern erhielt:

      selbstverständlich darf ich jemanden fragen, auch jemanden, den ich nicht kenne, wenn derjenige mir helfen kann.
      Nur weiterreichen oder gar veröffentlichen wäre ein Verstoß

      ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschut…enschutzrechtbeachten.php


      Müssen Privatpersonen das Datenschutzrecht beachten?
      Grundsätzlich müssen auch Privatpersonen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen das Bundesdatenschutzgesetz beachten. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Datenverarbeitung ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgt. Erstellen Sie beispielsweise elektronische Adressbücher oder Geburtstagslisten, um diese für persönliche Zwecke zu nutzen, kommt das Bundesdatenschutzgesetz nicht zur Anwendung. Stellen sie hingegen Informationen über andere Personen in das Internet, machen Sie damit diese Daten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und es handelt sich nicht mehr um eine Verarbeitung zu ausschließlich persönlichen Zwecken.
      aber mal was anderes, wie ist es mit deinen ca 25 Gebotsrücknahmen/Monat im letzten halben Jahr, alles zum Pushen, Gebotsauslotung, Gebotsabschirmung oder was?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Natürlich sind solche nichtigen Gründe ärgerlich, aber z. B. In meinem Fall ist es schlicht und ergreifend nachvollziehbar wieso ich die Auktion abgebrochen habe und sehr unmenschlich dann auf Erfüllung des angeblich zustande gekommenen Kaufvertrages zu bestehen.
      Ich hatte auch nicht vor hier Ihre Daten zu veröffentlichen.
    • Es geht nicht ums veröffentlichen, was noch deutlich schlimmer ist, sondern schon um das Übermitteln an eben die Forenbetreiber/Redaktion. Denn das geht weit über "persönliche" Zwecke hinaus, aber man entzieht sich ja geschickt jedweden Deutschen rechtes, weshalb einen etwaige Verstöße gegen dieses auch nicht groß kümmern, zumal ja ohnehin alles nur zum Schutz der armen Verbraucher geschieht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • @Stubentiger
      Natürlich war es nicht geklärt!
      Nur weil hier Halbwissen nach eigenem Gutdünken ausgelegt wird, ist es noch lange nicht geklärt oder wahr!

      Wie kommst Du auf Gebotsrücknahmen? Ich habe noch NIE ein Gebot zurückgezogen.
      Verwechselst Du mich mit jemanden?

      Wieder etwas einfach nur dahin geschrieben ohne irgendeine Grundlage. X(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bergsteiger ()