FAMILIENRECHT
KLEINKINDER
Werfen Kleinkinder Gegenstände aus dem Fenster und verursachen dadurch Schäden z.B. an Autos,
müssen die Eltern nicht dafür aufkommen.
Sie sind nicht verpflichtet, Kinder in ihrem Zimmer ständig zu beaufsichtigen oder sie vom Öffnen des Fensters abzuhalten.
Kinder brauchen diesen Freiraum ohne Beaufsichtigung, um selbständig zu werden.
Urteil:
LG Potsdam, Aktenzeichen: 13 S 20/02 - 4/03
KLEINKINDER
Werfen Kleinkinder Gegenstände aus dem Fenster und verursachen dadurch Schäden z.B. an Autos,
müssen die Eltern nicht dafür aufkommen.
Sie sind nicht verpflichtet, Kinder in ihrem Zimmer ständig zu beaufsichtigen oder sie vom Öffnen des Fensters abzuhalten.
Kinder brauchen diesen Freiraum ohne Beaufsichtigung, um selbständig zu werden.
Urteil:
LG Potsdam, Aktenzeichen: 13 S 20/02 - 4/03
Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen