KAUFRECHT
TAXIKOSTEN
Wer mit Gepäck im Taxi reist, muß für die Zeit während des Ein- und Ausladens der Koffer nicht bezahlen.
Der Zähler darf nicht mitlaufen, da es sich nicht um gebührenpflichtige Wartezeiten handelt.
Urteil:
OLG Celle, Aktenzeihen: 22 Ss 215/97 - 4/03
TAXIKOSTEN
Wer mit Gepäck im Taxi reist, muß für die Zeit während des Ein- und Ausladens der Koffer nicht bezahlen.
Der Zähler darf nicht mitlaufen, da es sich nicht um gebührenpflichtige Wartezeiten handelt.
Urteil:
OLG Celle, Aktenzeihen: 22 Ss 215/97 - 4/03
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