Reiserecht - Stilles Örtchen

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      REISERECHT
      STILLES ÖRTCHEN


      Ist in der Beschreibung eines Ferienhauses nicht ausdrücklich "WC",
      sondern nur von Toilette die Rede,
      kann damit auch ein Plumpsklo mit Chemiezusatz gemeint sein.
      In diesem Fall können Urlauber kein Geld zurückverlangen,
      denn der Vermieter muß nicht ausdrücklich darauf hinweisen.

      Urteil:
      LG Hamburg, Aktenzeichen: 313 S 78/02
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