ARBEITSRECHT
TELEFON
Mitarbeiter, die während der Arbeitszeit unerlaubt und heimlich private
Telefonate führen, riskieren eine fristlose Kündigung.
Urteil:
BAG, Aktenzeichen: 2 AZR 147/03
TELEFON
Mitarbeiter, die während der Arbeitszeit unerlaubt und heimlich private
Telefonate führen, riskieren eine fristlose Kündigung.
Urteil:
BAG, Aktenzeichen: 2 AZR 147/03
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