Erneuter Widerspruch nach Widerspruch bei PayPal-Fall

    • Erneuter Widerspruch nach Widerspruch bei PayPal-Fall

      Hallo,

      ich versuche, kurz und präzise zu beschreiben, was vorgefallen ist:

      Ich habe aus England einen Brillantring gekauft, Verkaufspreis ca. 1900 Euro. Es geht also um viel Geld!

      Nach Erhalt des Ringes musste ich feststellen, dass die Qualität des Brillanten deutlich unter der in der Artikelbeschreibung dargestellten liegt.

      Ich habe daraufhin einen Paypal-Fall eröffnet.

      Diesen hat der Verkäufer sofort eskaliert, so das ein Antrag auf Käuferschutz vorlag. Ich habe dargestellt, dass die Qualität des Steins nicht der Ebay-Beschreibung entspricht und ich deshalb den Ring zurücksenden werde.

      Nun zeigte der Fallverlauf, dass der Verkäufer sehr engagierte Kommentare schrieb und sich keiner Schuld bewusst war.

      Ich sollte nun eine Schmuck-Expertise erstellen lassen, in der ersichtlich ist, dass der Stein eine deutlich geminderte Qualität hat. Dazu hätte ich angeblich 10 Tage Zeit.

      Am nächsten Morgen schaute ich in den PP-Account und staunte nicht schlecht: der Fall war zugunsten des Verkäufers geschlossen worden! Begründung: Der Artikel, den Sie erhalten haben, war im Angebot korrekt beschrieben. In Fällen von Kaufreue kann nicht zu Gunsten des Käufers entschieden werden.

      Daraufhin habe ich bei PP angerufen und Wiederspruch eingelegt, der Fall wurde also wieder aufgerollt. Nun musste ich eine Expertise erstellen lassen, was ich auch tat und habe diese dann hochgeladen. Die Expertise wurde akzeptiert. Nun musste ich den Ring noch zurückschicken und den Versandbeleg hochladen. Habe ich auch gemacht.

      Das letzte Gespräch mit einem PP-Mitarbeiter ergab, dass ich den kompletten Kaufbetrag zurückerhalte. Dieser wurde umgehend meinem PP-Konto gutgeschrieben. Diesen Betrag habe ich dann umgehend auf mein Konto abgebucht (Betrag ist auf dem Bank-Konto aber noch nicht gutgeschrieben).

      Für mich war die Sache damit erledigt!

      Nun schaue ich heute Abend in mein PP-Konto und sehe: Der Verkäufer hat gegen den Wiederspruch Wiederspruch eingelegt und Paypal wird sich bei mir melden, wenn Sie weitere Unterlagen benötigen.

      DAS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN! Es steht doch geschrieben, das ein PP-Urteil über einen Wiederspruch endgültig ist und das dagegen kein erneuter Wiederspruch gestellt werden kann (Wenn man mit der Maus über 'Wiederspruch' geht, erscheint dieser Text).

      Was soll ich jetzt machen, ich überlege schon, morgen zur Bank zu gehen um eine Rückbuchung von PP zu verhindern.

      Natürlich rufe ich morgen früh Punkt acht Uhr bei PP an (mal wieder).


      Anmerkung: Titel korrigiert

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von clermont ()

    • Auch wenn es in deinem Fall wieder und wieder passiert, ist es ein Widerspruch. *g*

      Zur Sache. PayPal fällt keine Urteile. Vielleicht hat ihnen der Verkäufer ja seine Anwälte auf den Hals gehetzt? Vielleicht auch die Strafverfolgungsbehörden.

      Du magst ja im Recht sein, aus der Ferne kann das niemand beurteilen, weder PayPal noch das Forum. Aber wie würdest du reagieren, wenn dir PayPal willkürlich fast 2k Euro wegnimmt, wenn du dir nix hast zu Schulden kommen lassen? So ein "Gutachten" ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.

      Noch zur Sache; eine etwaige Belastung deines Kontos kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Wertstellungstermin rückgängig machen lassen. Im Vorfeld verhindern brauchst du da nix, und das ist auch gar nicht so einfach. Um dich zu beruhigen: PayPal macht das aber nicht. Allerdings solltest du alle PayPal-Aktivitäten vorübergehend einstellen, PayPal vergreift sich im Anlaßfall an allem, was über deinen PayPal-Account läuft.
    • "So ein "Gutachten" ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist."

      Doch ist es, es stammt von einem Gemmologen, der sicher nicht irgendetwas schreiben wird. Dieses Gutachten belegt, dass der Stein im neg. Sinne deutlich von der Artikelbeschreibung abweicht und somit deutlich weniger Wert hat. Zudem wurde den Fotos die Farbe komplett entzogen, damit man den Gelb-Braunen Farbton des Brillanten nicht erkennt.

      Wenn ich die richtig verstehe, heißt dass, das PP das Bank-Konto des Verkäufers belasten darf, meines nach der Rückzahlung aber nicht? Was mich irritiert: die Abbuchung ist auf dem PP-Konto abgeschlossen, das PP-Haben = 0 Euro. Auf meinem Bankkonto ist das Geld allerdings auch noch nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von clermont ()

    • Naja, wann hast du denn "abgebucht"? Es dauert schon einen Werktag, den PayPal sich gönnt, und einen für deine Bank. Bis vorhin war Wochenende.

      Und ja, wenn PayPal noch kann und du Pech hast, versuchen sie das zu stornieren.

      Nein, PayPal belastet bei sowas keine Konten, weil es nichts bringt. Eben weil du widersprechen kannst und sie dann ihre Kohle immer noch nicht haben, dafür aber Kosten für die Rücklastschrift.

      Ob du da einen Gemmologen zur Hand hast oder ich mir irgendwas photoshoppe kann doch PayPal nicht unterscheiden! Jetzt stell dir mal vor, jemand stiehlt dir einfach 2.000 Euro ohne ordentliches Gerichtsverfahren. Findest du in Ordnung? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich nehme an, Deutsch ist nicht TE's Muttersprache.

      Was ist denn eigentlich die Differenz im Wert laut Gutachten?

      Vielleicht habe ich es überlesen: Verkäufer Gewerblich oder Privat?

      Ist TE bewusst, dass PP sein Geld wird haben wollen und ihn bei Nichtzahlung lebenslang sperrt?
    • "Ich nehme an, Deutsch ist nicht TE's Muttersprache.

      Was ist denn eigentlich die Differenz im Wert laut Gutachten?

      Vielleicht habe ich es überlesen: Verkäufer Gewerblich oder Privat?

      Ist TE bewusst, dass PP sein Geld wird haben wollen und ihn bei Nichtzahlung lebenslang sperrt?"




      Danke für die konstruktive Antwort. Sie nützt mir leider GAR NICHTS!


      Zitat kenntlich gemacht
    • Also ich weiß nicht, wie oft ich aus Wiederspruch das "e" schon gelöscht habe, ganz einfach, weil es eine üblichere Tippselfolge ist - und dann erst mal da steht.
      Das hat mit Muttersprache absolut nichts zu tun.

      Es spielt auch keine Rolle, wie hoch der Wertunterschied ist. Ein Brilli mit Gelbstich und/oder Einschlüssen hat nun einmal einen wesentlich geringeren Wert und entspricht u.U. nicht der gemachten Beschreibung. Wer 750er Gold kauft wird bei 333 genauso berechtigt reklamieren.

      Genauso uninteressant, ob gewerblich oder privat. Die Beschreibung muss stimmen, sonst wird berechtigt reklamiert.

      Bei dem Wert kann man mit einer lebenslangen Sperre hervorragend leben.



      Und um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, dem VK wurde nichts gestohlen. Er hat oder bekommt ja seinen Ring zurück.
    • Keine Angst,lieber TE!

      Du brauchst Dir absolut KEINE Sorgen zu machen:

      a)die Überweisung von PP auf Dein Konto hast Du veranlaßt dh."befohlen" und zwar VOR dem zweiten Widerspruch.

      b)PP wird,kann und darf nicht "stornieren",da über den zweiten Widerspruch noch entschieden werden muß!

      c)PP wird die erste Entscheidung (die ja zu Deinen Gunsten ausfiel) jetzt bei Vorliegen des zweiten Widerspruchs NICHT verändern,denn Dein Vk in England hat garantiert KEINE "neuen Tatsachen" vorgetragen,welche geeignet wären,das "Fachgutachten" Deines Gemmologen auszuhebeln.

      d)es dauert halt nur ein paar Tage,aber Dein Geld ist sicher und der Widerspruch("appeal") Deines Handelspartners zum Scheitern verurteilt.

      (In einer vom Ablauf her vergleichbaren Sache,wo ich derjenige war,der einer Entscheidung von PP(hier USA----Deutschland) widersprochen hat,habe ich auch keine Chance gehabt.Finanzielle Nachteile dh.ein wirtschaftlicher Schaden ist mir nicht entstanden,mein PP Konto wurde nicht nur wieder freigegeben,sondern mir der eingefrorene Betrag wieder gutgeschrieben(Grund:unterschiedliche Verfahrensweisen wg.unterschiedlicher Rechtssysteme und resultierender unterschiedlicher Verfahrensweisen."Nur":im Ausland darf ich nicht mehr verkaufen,solange ich PP seine Auslagen nicht erstatte...)

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • clermont schrieb:

      Daraufhin habe ich bei PP angerufen und Wiederspruch eingelegt, der Fall wurde also wieder aufgerollt. Nun musste ich eine Expertise erstellen lassen, was ich auch tat und habe diese dann hochgeladen. Die Expertise wurde akzeptiert. Nun musste ich den Ring noch zurückschicken und den Versandbeleg hochladen. Habe ich auch gemacht.

      Die Ware ist wieder beim Händler, dein Geld hat den Weg auch wieder nach Hause gefunden. Ist also alles wie vor der ganzen Aufregung. Nur daß der VK seinen Schrott künftig exakter beschreiben oder den Preis anpassen muß. Würde mal sagen: Glück hart erkämpft. Dazu meinen Glückwunsch. Das nächste mal kaufst du deine Steine lieber beim Steine-Händler auf dem Weihnachtsmarkt ;-).
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • der ring ist bereits zurückgeschickt, versichert mit sendungsverfolgung und das steht auch so bei paypal drin - richtig?

      wenn der ring sowieso nicht 2k wert ist, dann soll der verkäufer froh sein, wenn nur rückabgewickelt wird und nicht noch einer über versuchten betrug nachdenken möchte.
      paypal braucht bis zu 5 werktage bis was auf dem konto eingeht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • *alte_eule* schrieb:

      Und um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, dem VK wurde nichts gestohlen. Er hat oder bekommt ja seinen Ring zurück.


      Er bekommt - aus Sicht von PayPal - etwas zurück, von dem der Käufer behauptet, es sei der Ring. Hörensagen von befangener Partei. Aufgrund dessen 2.000 Euro wegzubuchen ist absurd!

      petergabriel schrieb:

      PP wird,kann und darf nicht "stornieren",da über den zweiten Widerspruch noch entschieden werden muß!


      Doch, PayPal kann und wird (das "darf" ... nun, wir reden von PayPal), wenn es zeitlich noch hinkommt. Der Betrag wird ja nicht gleich zum Verkäufer geschoben, sondern ggf. wieder eingefrostet, genau wie er es war, während die erste Beschwerde lief.

      riverside schrieb:

      der ring ist bereits zurückgeschickt, versichert mit sendungsverfolgung und das steht auch so bei paypal drin - richtig?


      Laut Käuferschutzrichtlinie kann eine Auszahlung nur stattfinden, wenn die Zustellung belegt ist. Vielleicht ist das auch der Haken, PayPal zahlt gerne mal entgegen den eigenen AGB früher aus. Interessante Frage also!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      ...
      Laut Käuferschutzrichtlinie kann eine Auszahlung nur stattfinden, wenn die Zustellung belegt ist. Vielleicht ist das auch der Haken, PayPal zahlt gerne mal entgegen den eigenen AGB früher aus. Interessante Frage also!

      OT:
      Genau genommen verlangt Painpal nur einen Versandbeleg, zu den gleichen Bedingungen, wie bei einem Verkäufer. Somit wäre auch ein Anspruch auf den Käuferschutz schon bei Verlust des Kaufgegenstandes gegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Das ist überhaupt nicht OT sondern ein sehr guter Hinweis, denn früher gab es da - oft kritisiert - tatsächlich wörtlich unterschiedliche Regelungen, die dazu führten, daß eine Annahmeverweigerung den Käuferschutz aushebelte. Darauf zielte ich ab, das ist aber nicht mehr so - ich korrigiere mich also insofern.

      Das macht die ganze Sache natürlich nicht besser, aber verständlicher, denn der Verkäufer wird denen die Hölle heiß gemacht haben, weil ihm 2.000 Euro fehlen und er keine Ware zurück hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • PayPal wendet tatsächlich die ausländischen AGB auf deutsche Nutzer an, wenn die Transaktion über eine ausländische Plattform lief. Neuerdings lassen sie sich das zumindest von Verkäufern sogar "schriftlich geben".

      Natürlich ist das rechtlich gesehen ein (sauschlechter) Witz.

      Und ja, andernorts, insbesondere in den USA, muß ab USD 200 die zustellung mit Online-Scan der Unterschrift des Sendungsempfängers belegt werden, einen Service, den in D gar kein kaum ein Versandunternehmen anbietet.

      Um es klar zu sagen: Für @clermont gilt ausschließlich, was in der deutschen Käuferschutzrichtlinie steht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

      Ich habe heute morgen mit PayPal telefoniert und da hieß es: Sie brauchen sich überhaupt keine Sorgen zu machen, das Geld, was Sie abgebucht haben, wird auf keinen Fall zurückgebucht. Für Sie ist der Fall erledigt und Sie haben Ihr Geld zurückbekommen. Die Ansprüche des Verkäufers richten sich nun ausschließlich gegen PayPal. Der VK hat Wiederspruch eingelegt, weil Geld von seinem Konto abgebucht wurde und er den Ring noch nicht zurückbekommen hat.

      So weit so gut?

      Ich traue dem Braten nicht! Gerade habe ich in mein PP-Konto geschaut und sehe Folgendes:


      Entspricht nicht der Beschreibung:



      1511588361 - HUGE! 1.32CT DIAMOND RING 18CT W/GOLD 4.05G NATURAL UNTREATED QUALITY BARGAIN!!!



      Begründung des Käufers:


      Farbunterschied (Auffällig)


      Status

      Der Verkäufer hat gegen unsere Entscheidung Widerspruch eingelegt und uns gebeten, den Fall erneut zu prüfen.

      Der Artikel, den Sie erhalten haben, war im Angebot korrekt beschrieben. In Fällen von Kaufreue kann nicht zu Gunsten des Käufers entschieden werden.

      So geht es weiter

      Wir prüfen die Angaben des Verkäufers und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen.



      Wenn das Problem gelöst wurde, können Sie jederzeit den Fall zurückziehen (warum sollte ich?)

      und rechts: LIEFERADRESSE: MEINE ADRESSE !!!!

      STATUS DES FALLS GANZ OBEN: PRÜFUNG DURCH PP (ein Schritt vor geschlossen)


      Für mich sieht das so aus, als wenn der Fall komplett neu aufgerollt wurde und der VK den Ring jetzt wieder an mich zurücksenden wird.

      Das Geld ist übrigens immer noch nicht auf meinem Bankkonto.

      Morgen früh rufe ich sofort wieder an. Ich habe kein gutes Gefühl.

      Noch etwas:

      " c) PP wird die erste Entscheidung (die ja zu Deinen Gunsten ausfiel) jetzt bei Vorliegen des zweiten Widerspruchs NICHT verändern,denn Dein Vk in England hat garantiert KEINE "neuen Tatsachen" vorgetragen,welche geeignet wären,das "Fachgutachten" Deines Gemmologen auszuhebeln. "

      Der VK hat mehrmals bezeugt, dass er den Ring bei zwei Highstreet-Jewelers hat prüfen lassen. Die entsprechenden Expertisen wird er hochladen, davon bin ich absolut überzeugt. Vielleicht ist mein Gutachten ja dann ausgehebelt, es stünde ja im Grunde 2:1

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von clermont ()

    • clermont schrieb:

      Für mich sieht das so aus, als wenn der Fall komplett neu aufgerollt wurde und der VK den Ring jetzt wieder an mich zurücksenden wird.


      Das wird er, falls er sein Geld zurückbekommt.

      clermont schrieb:

      Das Geld ist übrigens immer noch nicht auf meinem Bankkonto.


      Du hast ja auch noch nicht gesagt wann du gebucht hast. Mein Tip: Wertstellung morgen Mittag.

      clermont schrieb:

      Für Sie ist der Fall erledigt und Sie haben Ihr Geld zurückbekommen. Die Ansprüche des Verkäufers richten sich nun ausschließlich gegen PayPal.


      Ich würde PPs Kundensupport nicht über den Weg trauen, die behaupten allerlei schauerliche Sachen am Telefon. Fang an denen Mails zu schreiben, das dauert länger, aber du hast die Aussagen schriftlich. Könnte bei ~ 2.000 Euro wichtig werden.

      clermont schrieb:

      Der VK hat mehrmals bezeugt, dass er den Ring bei zwei Highstreet-Jewelers hat prüfen lassen. Die entsprechenden Expertisen wird er hochladen, davon bin ich absolut überzeugt. Vielleicht ist mein Gutachten ja dann ausgehebelt, es stünde ja im Grunde 2:1


      Merkst du jetzt warum dein Gutachten das Papier nicht wert ist?
    • Das ist doch kein Fußballspiel!

      Hier ist doch keine Anzeigentafel wie beim Fußball...(nur mal so am Rande).

      Du kann selbstverständlich jetzt anfangen,PP mit Mails zu fluten,nur Du erreichst damit NICHTS,NULL,ZERO!!

      Der Fall wurde zu DEINEN Gunsten entschieden,dabei wird PP auch bleiben,selbst wenn zwei sich widersprechende Gutachten vorliegen.

      Die Entscheidung wird NICHT revidiert werden.Warum?? PP entscheidet in solchen Fällen IMMER für den Käufer!!


      Ausnahmsweise hat der Mitarbeiter Dich richtig informiert:es ist (und bleibt) ein Fall zwischen PP und dem Verkäufer,wobei dieser natürlich den zurückgeschickten Kluncker erst einmal in Empfang nehm,en muß.

      Da Du nach PP Deutschland -Regeln zu behandeln bist,brauchst Du ggfs. "nur" den Versand nachzuweisen(ich hoffe die Sendungsversicherung war hoch genug).

      Was das Eintreffen Deiner Abbuchung von PP auf Dein Girokonto betrifft:Du hast diese Überweisung sicherlich am Wochenende getätigt------>Gutschrift bei Deiner Bank ist dann heute.

      Aber Du hast hoffentlich begriffen:

      Von Käufen dieser Art aus anderen Rechtsräumen und der Verwendung von PP dabei sollte man Abstand nehmen;Du bist hoffentlich "geheilt"!

      "The pleasure is not worth the pain!"

      petergabriel