Stornierung einer Bestellung bei Amazon

    • Stornierung einer Bestellung bei Amazon

      Heute erhielt ich folgende Mail:


      Bestellnummer 305-0600585-7007529:
      2 von Ersatzminen, rot, 5 Stück [ASIN: B000KJR2VG]

      -----

      Guten Tag,

      wir wollten Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich der Preis Ihres bestellten Artikel auf 1 Stück bezieht und nicht auf 5 Stück.

      Wir haben Ihre Bestellung storniert

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr WBP Team


      Diese Bestellung ist auch bereits aus meiner Bestellungsliste verschwunden.
      Dabei wurde ausdrücklich folgendes angeboten:

      2 x Ersatzminen, rot, 5 Stück
      Zustand: New
      Verkauft von: wbp-express

      EUR 2,24
      Zwischensumme: EUR 4,48
      Verpackung und Versand: EUR 0,90

      Endbetrag: EUR 5,38
      Gewählte Zahlungsart: Visa



      Ist das so ohne weiteres möglich?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Möglich ist das schon bei einem Einstellfehler.

      Nur sollte man bei einem gewerblichen VK erwarten dürfen, dass er sich dabei keinen derartigen Formfehler leistet. Er hätte den Fehler/Irrtum auch als solchen benennen müssen und nicht nur die Art des Fehlers beschreiben.

      Lohnt für den Preis ein Verfahren?
      Also mach einen Haken dran und such dir einen VK, der seine Pflichten kennt.
    • Meiner meinung nach wurde hier ein Irttum Erklärt, der den Kaufvertrag anfechtet.
      Meiner Meinung auch rechtzeitig den Irrtum erklärt.

      Die Frage ist ob der Irrtum ausdrücklich genug ausgedrückt wurde.
      Aber mal ehrlich wie olange willste mit dem Diskutieren?

      In der Zeit findest du wahrscheinlich schneller einen anderen Händler.
      Bewerte das ding mit Amazon grau und gut ist.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Mir ist bei amazon ähnliches passiert.

      Ich bestellte 2 x Salmiaklakritz 1 kg für je 1,15 war allerdings über den Preis erstaunt, da ich einige Monate vorher den gelichen Artikel für 6,90 bekam.

      Einige Tage später bekam ich dann eine Mitteilung, dass Amazon beim Einstellen des geänderten Angebotes die Mengenangabe falsch eingesetzt hat. Es musste heissen 200g. Die wurden dann auch geliefert.

      Habe4 mich zwar etewas geärgert, aber geschmeckt hat es mir trotzdem.
      Soweit ich weiss pflegt Amazon selber die Angebote. Wenn ein Händler feststellt, dass da falsche Preise eingepflegt wurden kann er sein Angebot zurückziehen, oder ein berichtigtes Angebot an den Käufer senden.

      In Deinem Falle häte ich als Verkäufer auf den Irrtum hingewiesen und Dir ein neues angebiot unterbreitet.

      Z. B. Amazon hatr unser Angebot fehlerhaft eingepreist. Wir bieten Ihnen die Minen wie folgt neu an: .........................
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich kann das Ding nicht bewerten, es ist einfach aus meiner Liste verschwunden.
      Ich will sicherlich deswegen keine Klage führen, allerdings waren diese Ersatzmienen schon länger so angeboten und wenn man sich den Ersatzlink, der jetzt aufgeht, ansieht sieht es auch nicht besser aus

      amazon.de/Stabilo-Ersatzminen-…C+nachf%C3%BCllbar%2C+rot

      andere Firma, gleiche Aufmachung.

      Ansonsten finde ich eine solche Art der Stornierung einfach unverschämt, es gibt so etwas wie Höflichkeit, davon merke ich hier allerdings nichts.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Du kannst nicht bewerten. Du willst nichts weiter unternehmen, weil der Aufwand nicht lohnt.
      Der zweite Anbieter hat es auch nach mindestens 9 Monaten nicht für nötig befunden, das Angebot zu überarbeiten.

      Such dir einen anderen Anbieter und schone deine Nerven.
    • mijanne2007 schrieb:

      Ist das so ohne weiteres möglich?


      Nö.

      oyvey schrieb:

      Meiner meinung nach wurde hier ein Irttum Erklärt, der den Kaufvertrag anfechtet.


      Meiner Meinung nach wurde hier eine "Bestellung storniert" und der Kunde darüber "in Kenntnis gesetzt". Das ist vorsichtig formuliert ein abenteuerliches Verhalten des gewerblichen VK, aber sicherlich keine wirksame Anfechtung.

      mijanne2007 schrieb:

      Ich kann das Ding nicht bewerten, es ist einfach aus meiner Liste verschwunden.


      Das ist aber die eigentliche Info; daß Amazon kein Deut besser ist als eBay, wenn es darum geht, seine Kunden (nicht) zu unterstützten, wenn sich Händler nicht an die Gesetze halten.
    • Panda

      danke, das habe ich mir schon gedacht, auf jeden Fall habe ich vor, mich bei Amazon zu beschweren.
      Ich finde diese Art und Weise einen Kaufvertrag auszuhebeln einfach unverschämt.
      Eine entsprechende Beschwerde zum Verkäufer habe ich bereits geschrieben.
      Ich mag ein solches Verhalten nicht, eine höfliche Entschuldigung, okay.
      Aber so, auch wenn ich nicht auf Erfüllung klagen würde, dem VK klar machen, so geht es nicht, möchte ich schon.

      Wettbewerbszentrale? Die Kaufbestätigung etc habe ich ja noch
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich glaube nicht, daß sich da jemand für interessiert. Weder WBZ noch irgendein Verbraucherverband. Die schlagen auch nur zu, wenn sich Schlagzeilen generieren lassen...

      Eine Beschwerde an Amazon, ok. Mal sehen was sie antworten. Aber mach dir mal keine Hoffnung, daß du dem VK das Geschäftsgebaren ausgetrieben kriegst.
    • Amazon hat angerufen und gemeint, laut ihren AGBs käme erst ein Kaufvertrag zustande,wenn die Versandbestätigung kommt.

      Da habe ich irgendwie eine andere Rechtsprechung in Erinnerung was den Online Handel angeht.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:


      Amazon hat angerufen und gemeint, laut ihren AGBs käme erst ein Kaufvertrag zustande,wenn die Versandbestätigung kommt.

      Da habe ich irgendwie eine andere Rechtsprechung in Erinnerung was den Online Handel angeht.

      Wenn du die Amazon und Händler AGB beim Kauf Akzeptierst: Nein, kannste nix anderes gehört haben.

      Übrigens Panda: ich zitiere mich mal weiter
      "Die Frage ist ob der Irrtum ausdrücklich genug ausgedrückt wurde."

      Was der Verkäufer sagen wollte können wir uns alle vorstellen. Das er es nicht so gesagt hat wie er es hätte sagen müssen haben wir auch alle schon bemerkt.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • ich habe vor gut 3 Jahren zwei Fl. Portwein über Amazon bestellt. Die sind ohne Größenangaben/Literpreis angeboten worden.
      Es kamen dann 2x 0,25ltr. Flaschen an. Ich habe dann nachdem sich meine Verblüffung gelegt hatte, bei Amazon reklamiert und umgehend
      4x0,25ltr. Fl. vom Verkäufer nachgesandt erhalten.
    • Ich kann nichts darüber bei den Amazon Bedingungen finden:

      amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031

      Interessant ist der Verlauf:

      amazon.de/gp/help/customer/dis…tml/ref=hp_search_request


      Teilnahmebedingungen für die Amazon.de Marketplace- Verkäufer regelt:

      „...Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung von Amazon an den Empfänger zu schicken. ...“
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Zudem hat Amazon die verbindliche Aussage getroffen, dass externe Anbieter bei Amazon Seller Central und Market Place verbindliche Angebote einstellen sollen, die der Kunde dann mit seiner Bestellung annimmt - auch in dieser Frage besteht somit nun Rechtssicherheit, was die Vertragsgestaltung in Zukunft erheblich erleichtern wird.

      haendlerbund.de/rechtsinformat…-place-und-seller-central
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Doch, hier steht es. Unter Vertragsbedingungen.
      Ich zitiere mal:

      Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon zum Abschluss eines
      Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Amazon aufgeben, schicken
      wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns
      bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese
      Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern
      soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns
      eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das
      bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer
      zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.


      Mach dir doch das Leben nicht so schwer, mijanne. Such dir halt einen anderen Anbieter ;)
    • rapina

      Es geht mir garnicht darum, ich habe mich über diesen in meinen Ohren unverschämten Ton des VK geärgert.

      Der Fehler lag schließlich auf seiner Seite,da finde ich,man sollte zumindest den Anstand haben, sich zu entschuldigen.

      Ich werde bei dem bestimmt nie wieder etwas kaufen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • @mijanne:

      Der sofortige Vertragsschluß ist schon ein eBay-eigenes Phänomen, das fast nirgends sonst im Onlinehandel anzutreffen ist. Wie der Vertragsschluß konkret abläuft, ist den AGB bzw. den Pflichtinformationen des GVK zu entnehmen. In 99,9% der Online-Shops erfolgt ein Vertragsschluß nicht mit Bestellung, sondern mit einer gesonderten Auftragsbestätigung.

      mijanne2007 schrieb:

      Amazon hat angerufen und gemeint, laut ihren AGBs käme erst ein Kaufvertrag zustande,wenn die Versandbestätigung kommt.


      Ja, wenn du von Amazon kaufst, stimmt das auch.

      rapina schrieb:

      Doch, hier steht es. Unter Vertragsbedingungen.
      Ich zitiere mal:

      Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon...


      (Hervorhebung)

      Allerdings gehe ich auch davon aus, daß die von dir bereits zitierte Passage in den Amazon-AGB eindeutig ist:

      Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung von Amazon an den Empfänger zu schicken.


      und dem Verkäufer gar keine Möglichkeit zu abweichenden Vereinbarungen gibt. Was sagen denn dessen AGB dazu?

      oyvey schrieb:

      Was der Verkäufer sagen wollte können wir uns alle vorstellen.


      Sorry, ich mir nicht. Zumindest kann ich beim besten Willen nicht entnehmen, wo denn der Irrtum sein könnte.

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