VERKEHRSRECHT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Wer eine rote Ampel überfährt und einen Unfall verursacht, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz.
Kann von einem "Augenblicksversagen" ausgegangen werden (Blendung durch Sonne,
ortsfremd an unübersichtlicher Kreuzung mit vielen Ampeln), muß die Versicherung des Schadenverursachers zahlen.
Urteil:
OLG Bamberg, Aktenzeichen: I U 75/02 - 1/03
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Wer eine rote Ampel überfährt und einen Unfall verursacht, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz.
Kann von einem "Augenblicksversagen" ausgegangen werden (Blendung durch Sonne,
ortsfremd an unübersichtlicher Kreuzung mit vielen Ampeln), muß die Versicherung des Schadenverursachers zahlen.
Urteil:
OLG Bamberg, Aktenzeichen: I U 75/02 - 1/03
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