Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • Nachdem die VK mir angedroht hatte das Paket auf meine Kosten entsorgen zu lassen und mir das in Rechnung zu stellen, teilte ich ihr über den eröfneten fall mit:

      Da die Ware nun bei Ihnen ist und von Ihnen nicht im beschriebenen Zustand geliefert werden konnte, sondern beschädigt,, da mangelhaft verpackt, trete ich hiermit nach § 346 ff.BGB vom Kaufvertrag zurück und fordere von Ihnen die von mir bezahlte Summe zurück. Sie können mir sowieso keine Ware liefern, die Ihrer Artikelbeschreibung entspricht. Ich habe nach § 433BGB am 08.12.13 einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen und habe Anspruch auf Ware, die genau der Artikelbeschreibung entspricht ohne ein durch mangelhafte Verpackung beschädigtes Gehäuse. Anstelle dessen habe ich rechtlich Anspruch auf Schadensersatz , damit ich mir ein anderes Gehäuse kaufen kann, oder auf Ersatzware wie beschrieben oder Geld komplett zurück. Ich verlängere daher meine Frist bis zum 17.01.14, letzter Tag für Schadensausgleich und Gelderstattung"

      Das hat sie komplett ignoriert ,und statt dessen hat sie mitgeteilt, das Paket per Nachnahme an mich zu senden.Leider habe ich den falschen § genannt, es ist der § 343.

      Anschließend ging der Rücktritt auch noch per Brief Einschreiben Einwurf an Sie raus.
    • Ja, um etwas mehr Zeit zu haben, müsstest du bei der Zustellung des Paketes so verfahren wie von mir beschrieben, also um Lagerung in der Fiiale bitten.
      Um etwas besser beurteilen zu können, ob sich überhaupt weiterer Aufwand lohnt, z.B. das Aufsuchen eines RAs, könntest du hier vielleicht die Artikelnummer posten.
      Es ist ja nicht unerheblich, um welchen Betrag es eigentlich geht und das Profil der VK könnte auch aussagekräftig sein.
    • Ich weiß nicht was so ein Nachnahmepaket kostet, aber ich ging bisher immer davon aus, dass es wesentlich teurer ist als ein normales Paket. Ich habe nämlich - schon länger her- einmal per Nachnahmepaket bestellt, und da fielen 1) die Paketgebühren an zu 6,90 , und dann 2) noch zusätzlich etwa 7 Euro Nachnahmegebühren.
    • Nachnahmeentgelt
      (zusätzlich zum Paketpreis) + 5,50 EUR
      Übermittlungsentgelt (wird zusätzlich zum Nachnahmebetrag vom Paketzusteller kassiert) + 2,00 EUR

      Das sind die Preise bei DHL
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Hier stand irgendwo, dass von einem unfreien Nachnahmepaket die Rede war. Ich weiß nicht, was das sein soll. Ich kenne nur Nachnahme oder unfrei, aber keine Kombination von beiden Varianten.
      Ohne Artikelnummer ist von meiner Seite alles gesagt. Mehr als mehrere Möglichkeiten aufzuzeigen, können wir ja ohnehin nicht tun.
    • hier das ist das Einschreiben Rücktritt vom Kaufvertrag:



      09.01.2014


      Betrifft: ebay Kauf vom xxxx, ebay Artikelnummer xxxx

      Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags



      Sehr geehrte Frau xxx


      durch den Zuschlag auf mein Gebot vom xxxxx und die von ebay erhaltene Auktions-Ersteigerungsbestätigung vom xxxxx ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zwischen Ihnen und mir zustande gekommen.

      Der Kaufpreis in Höhe von Euro xxx incl. Euro xxx Versandkosten wurde von mir am xxxx auf Ihr Konto überwiesen.

      Vor Versendung habe ich Sie über die ebay-Nachrichten zweimal drauf hingewiesen, die Ware ordentlich und ausreichend zu verpacken.


      Bei uns angekommen ist am Freitag nachmittag , xxx, ein Paket,. an welchem äußerlich keinerlei Paketschaden erkennbar war. Nach Öffnen des Paketes stellten wir an dem Gehäuse einen massiven Gehäuseschaden fest , welche auf Ihren Fotos in Ihrer Artikelbeschreibung nicht zu sehen noch in Ihrem Text aufgeführt war. Außerdem stellten wir fest, dass der Einschaltknopf defekt war (beim Einschalten blieb er innen hängen und man musste ihn von innen wieder herausdrücken).

      Besonders auffällig und eindeutig war die äußerst mangelhafte Verpackung in einem viel zu knappen und zu weichen Minikarton , der innen viel zuwenig Platz zum Auspolstern ließ.

      Innenmaß des Kartons, auf dem die eingedrückten Seitenwand lag, war ca. 23cm, wobei das Gehäuse selbst schon 18 cm breit war.

      Laut Verpackungsrichtlinien von DHL muss ein Artikel so ausgepolstert sein, dass zwischen Ware und Kartonwand mindestens 5cm Platz ist. Das war bei Ihrer Verpackung zu allen Seiten hin nicht gegeben, besonders nicht an der Seite, wo das Gehäuse eingedrückt war.

      Die Schäden wurden Ihnen von mir sofort nach Auspacken und Feststellen gemeldet und fotografiert und mit Fotos im eröffneten Fall und über die ebay-Nachrichten dokumentiert.

      Ich habe Ihnen in der Reklamation bereits ausdrücklich erklärt, dass DHL bei so einer äußerst mangelhaften Verpackung bei Transportschäden nicht haften wird, sondern Sie dafür haften müssen. Da Sie die Haftung von sich wiesen und DHL dafür verantwortlich machten, haben wir dann das Paket zu DHL zur Schadensbegutachtung mit Verweis auf die eingedrückte Gehäuseseite gegeben.


      DHL hat am 7.1.14 ein Schreiben an Sie abgeschickt, welches beinhaltet, dass der Schaden von DHL nicht übernommen wird. Telefonisch erhielt ich von DHL diese Auskunft bereits am 7. 1.14, indem DHL mir mitteilte, dass die Verpackung tatsächlich nicht den Verpackungsrichtlinien entsprach.


      Das Paket wurde nach der Begutachtung statt an mich an den Absender ( an Sie) zurück gesandt.

      Sie haben es zuerst verweigert, dann wurde das Paket Ihnen noch einmal zugestellt, und laut Unterschriftenscan von DHL, den ich mir von DHL zusenden ließ, haben Sie das Paket entgegen genommen und mit „XXX“ eigenhändig unterschrieben.

      Ich verweise hierzu auf den geöffneten Fall in ebay,

      in dem Sie mehrmals leugneten, dass Sie das Paket entgegen genommen hätten. Statt dessen behaupteten Sie, Sie hätten das Paket auch beim zweiten Zustellversuch verweigert , und der Postbote hätte es an den Nachbarn abgegeben, was nicht stimmen kann (siehe Ihre eigenhändige Unterschrift, und außerdem darf der Postbote das nicht bei einer Verweigerung).

      Später haben Sie im eröffneten Fall dann plötzlich behauptet, Ihre Schwiegermutter hätte es angenommen. Also auch hier Widersprüche.

      Dann haben Sie mir im geöffneten Fall zweimal mitgeteilt, Sie hätten von DHL die Nachricht erhalten, dass der Schaden voll übernommen würde und ich dann das Geld von Ihnen erhalten würde. Auch das war eine Täuschung von Ihnen, denn DHL hat in Wirklichkeit die Schadensübernahme wegen mangelhafter Verpackung abgelehnt.


      Alles in allem haben Sie sich bisher sehr unglaubwürdig und widersprüchlich in Ihrem Verhalten und Ihren Aussagen gezeigt.

      Das Paket mit der Ware ist nun bei Ihnen.

      Wir müssen das nun klären.

      Seltsam ist auch, dass nun plötzlich seit ca. drei Tagen die vielen Fotos in Ihrer Artikelbeschreibung verschwunden sind.


      Da Sie mir keine wie in der Artikelbeschreibung abgebildete und beschriebene Ware mit intaktem Gehäuse (mit Ausnahme der silbernen Leiste, die halb abgebrochen in Ihrer AB beschrieben war) liefern konnten und können, und außerdem zu vermuten ist, dass auch die Teile innen durch diese äußerst mangelhafte Verpackung auf dem Transportweg weiteren Schaden erlitten haben könnten, und Sie somit nicht Ihrem Teil der Vertragserfüllung nachgekommen sind , die Ware ordentlich verpackt zu haben und Sie selbst somit einen Gehäuseschaden auf dem Transportweg regelrecht forciert und verursacht haben, trete ich hiermit wie bereits im eröffneten Fall am xxx erklärt, vom Kaufvertrag gemäß §§ 323 und 346 ff BGB wegen Nichterfüllung und Pflichtverletzung zurück und fordere Sie hiermit mit einer Frist zum 23.01.2014 auf, mir die von mir bereits gezahlte Kaufsumme in Höhe von Euro 75,90 auf mein Konto zurück zu überweisen:

      Konto xxxx

      Im Verwendungszweck bitte angeben: „Rückabwicklung Gutschrift xxxx“

      Im Gegenzug nach dieser Rückerstattung geht die Ware wieder in Ihren Eigentum über.



      Da Sie Ihren Teil des Kaufvertrags nicht ordnungsgemäß eingehalten und erfüllt haben und nicht Ware wie beschrieben geliefert haben noch können, steht mir das gesetzliche Rücktrittrecht zu.


      Ich verweise hierzu auf

      § 323
      Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
      (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
      (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

      1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
      2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
      3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

      § 346
      Wirkungen des Rücktritts
      (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

      Sollte bis zum Ablauf der gesetzten Frist die Rückerstattung des Kaufpreises von 75,90 Euro nicht bei mir eingegangen sein, werde ich die Sache zuzüglich entstehender Rechtsverfolgungskosten gerichtlich als Anspruch aus §§346 ff, geltend machen.
      Sie sollten sich daher allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen Ihre weitere Vorgehensweise überlegen.
      Mein oben genanntes Angebot bezüglich der außergerichtlichen Einigung gilt bis zum 23.01.2014.


      Mit freundlichen Grüßen

      Beweise/Zeugnisse : Zeugen beim Erhalt des Paketes und Auspacken
      Fotodokumentation zur mangelhaften Verpackung und Beschädigung

      Ihre ebay Artikelbeschreibung

      Schadensanzeige an DHL

      -Sendungsverfolgung

      Scan von Originalunterschrift Paketannahme

      DHL

      Schreiben von DHL

      Schriftverkehr Problemfall ebay u. ebay-Nachrichten

      _________



      kann sein dass Fehler im Schreiben sind, was die rechtlichen Aspekte und §§ betrifft. Der chronologische Ablauf zur Sache und der Vorgang stimmen.

      Ehrlich gesagt allein schon wie schweinisch die VK von anfang an vorgegangen ist mit einem sog geschädigten Käufer, fühle ich mich allein schon deshalb verantwortlich rechtlich vorzugehen, weiß aber nicht ob ich die Nerven dazu habe, und außerdem schreckt es mich zurück, dass ich beim Anwalt erst mal das Geld vorstrecken muss. Außerdem wär mir Ruhe lieber.

      möchte das hier im Forum vorerst noch anonym laufen lassen.

      Eine rote Bewertung hat die VK von mir schon im Dezember erhalten. Daraufhin hat sie in meinem Käuferprofil eine negativen Kommentar hinterlassen, der von ebay gelöscht worden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Sonne, ich glaube nicht, dass hier noch jemand gewillt ist, diese ganze Korrespondenz zu lesen. Wer weiß, was da noch alles zum Vorschein kommt.
      Solltest du einen RA damit beauftragen, dann tut er mir jetzt schon leid. Ob er wohl diesen ganzen Aktenordner sorgfältig sichten wird?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • ja, das ist bei Rechtsanwälten so, hab ich schon oft gehört. Und Gerichte und Staatsanwälte sehen solche kleinen Summen als Geringfügigkeit an. Daher frage ich welchen Sinn es macht zum Anwalt zu gehen.

      In dem Fall hier hat halt wieder mal ein VK einen Käufer abgezockt, und das wars., und er kann damit weiter machen, ist ja immer gut durchgekommen damit.

      Aber ein Ladendieb, der was für 1 Euro im Laden klaut, wird bestraft und zur Rechenschaft gezogen.
    • in Zukunft mach ich das wahrscheinlich anders. ich werde bei empfindlicher Ware den VKs vor Versendung der Ware auf meine Kosten ein genügend großes Paket mit Füllmaterial zusenden, damit sie es ordentlich verpacken - das ist jedenfalls günstiger als den Schaden den man hat wenn VK zu kleine Kartons nehmen und man dann auf Schaden sitzen bleibt.
    • @ll
      War mir nicht so, wenn Sonne jetzt das Paket annehmen würde wäre der Widerruf hinfällig, da eine neue Willenserklärung durch Annahme entsteht? Dann wäre der Fall so zu sagen ja erledigt.
      Habe zwar soweit alles durch gelesen und denke das es sich hier um einen kompletten PC handelt. Sollte hier nur das Gehäuse beschädigt sein, dann einfach beim örtlichen PC Händler dieses austauschen lassen. Kostet vielleicht 40€ das wäre weniger als hohe Kosten für Rechtsanwälte und schont die Nerven. Das ganze dann als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal es richtig machen.

      @Sonne
      Beim nächsten mal, einfach alle Fakten hier schreiben und dann nicht irgendwas unternehmen nur weil dein Handelspartner dir etwas geschrieben hat, sondern hier abwarten was man dir Rät. Die Vorschläge sortieren und eine Strategie des weiteren Vorgehens in Ruhe entwickeln. In der Ruhe liegt die Kraft.

      Bin zwar auch neu hier, aber mir wird hier wunderbar geholfen, auch wenn ich auf meinen Verkäufer eine mega Wut habe bleibe ich ruhig und kann mich jetzt entspannt den nächsten Schritten widmen.
    • Es scheint nicht anders zu gehen.

      Folgende Aufgaben für Dich, die Du Dir selbst erst einmal zu beantworten hast.

      1. Was willst und kannst Du damit erreichen, der Gegenseite den ganzen Sermon, die ihr schon bekannt ist, nochmals aufs Brot zu schmieren?

      2. Was bringt es, Deine Denkweise und Verhaltensweise, die Du an den Tag legen würdest, wärst Du die VK, wenn sich die Gegenseite nicht daran hält?

      3. Was kommt dabei raus, immer wieder andere Forderungen, statt der einzig richtigen an die Gegenseite zu stellen, die diese nicht versteht oder zu erfüllen nicht bereit ist?

      4. Was hast Du in der Hand, wenn Du statt alles (anfänglich) schriftlich mit DHL abzuwickeln, meinst es telefonisch erledigen zu können?

      5. Wieviel ist nun bei dem ganzen chaotischen Aktionismus herausgekommen, statt in Ruhe die Ratschläge zu befolgen und dann geplant zu handeln?

      6. Was bringt es, sich über das Verhalten der Gegenseite aufzuregen, wenn diese doch nicht darauf reagiert?

      Wenn Du bei einer der Fragen auf eine andere Antwort kommst als: "NICHTS", dann hast Du wahrhaftig ein Problem.

      Du willst/wolltest ein Sache kaufen und keine neue Brieffreundschaft anfangen, so könnte man es anhand Deiner ganzen Einlassungen aber vermuten.

      Das einzig Richtige, was Du bisher gemacht hast, ist das Einschreiben mit der Rücktrittserklärung.

      So und nun eine kleine Abhandlung zur rechtlichen Seite:

      1. Der Käufer schuldet die Zahlung des Kaufpreises und die Abnahme der vereinbarten Kaufsache.

      -> Der erste Teil ist erfolgt, der zweite konnte aufgrund der Beschädigung nicht erfolgen.

      2. Der Verkäufer schuldet dem Käufer den Kaufgegenstand in der vereinbarten Beschaffenheit und evtl. Beschaffenheitsgarantien.

      -> Das ist hier nicht vorliegend. Dementsprechend fordert der Käufer unter Fristsetzung die Lieferung der vereinbarten Sache, mehr nicht.
      Bevor der Käufer einen Beweis erbringen muß, daß die Ware auf dem Versandweg beschädigt worden ist, muß der Verkäufer die Lieferung der unbeschädigten Sache
      beweisen, denn das wird er als solches behaupten, um seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen.

      3. Nach Ablauf dieser Frist oder der erkennbaren Ablehnung einer Nacherfüllung kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

      -> Das ist hier erfolgt. Unter Fristsetzung zur Rücküberweisung des Kaufpreises zzgl. sämtlicher anderer Kosten wird der Verkäufer dann aufgefordert, die
      Rückabwicklung vorzunehmen. Der Käufer schuldet dem Verkäufer dann die Rückgewähr der Kaufsache, die schon bei dem Verkäufer ist, egal ob auf dem Weg zum Käufer
      oder nicht.

      4. Nach fruchtlosem Vertreichen dieser Frist erfolgt die Beantragung eines Mahnbescheides, der neben dem Kaufpreis, sälmtliche andere Kosten erhält.

      -> U.U. entsteht hieraus eine Klage gegen den Verkäufer auf Rückgabe des/der Beträge. Der Verkäuer bleibt aber immer beweisbelastet, die vereinbarte Kaufsache geliefert zu haben und den Gegenbeweis anzutreten, fällt unter Bennenung eines Zeugen bei der DHL nicht schwer.

      Da ganze wäre mit zwei evtl. drei Schriftsätzen erledigt gewesen.

      Ein guter Rat, das Paket anzunehmen, ist unsinnig. Die Ware steht Dir seit dem Rücktritt nicht mehr zu.

      Sonne789 schrieb:

      ...
      Aber ein Ladendieb, der was für 1 Euro im Laden klaut, wird bestraft und zur Rechenschaft gezogen.

      Entschuldige, ich bin sonst nicht so, aber was soll dieses elende Gejammer? Erreichst Du damit eine Verhaltensänderung bei der Gegenseite? Verbesserst Du die Welt oder Deine eigene Position damit?
      NEIN!.

      Also beschränke Dich auf das Wesentliche!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Sonne789 schrieb:

      in Zukunft mach ich das wahrscheinlich anders. ich werde bei empfindlicher Ware den VKs vor Versendung der Ware auf meine Kosten ein genügend großes Paket mit Füllmaterial zusenden, damit sie es ordentlich verpacken - das ist jedenfalls günstiger als den Schaden den man hat wenn VK zu kleine Kartons nehmen und man dann auf Schaden sitzen bleibt.



      Ich würde es ganz anders machen, einfach empfindliche Ware im Abholbereich kaufen und diese vor der Übergabe gründlich prüfen soweit möglich vor Ort und dann erst bezahlen, dann vermeidet man solches Theater

      Kann zwar etwas länger dauern bis man es bekommt und es kostet möglicherweise 5 Euro mehr aber man hat eine relative Sicherheit das man nicht über den Tisch gezogen wird, egal ob vorsätzlich oder unbeabsichtigt durch schlechte Verpackung

      Zum aktuellen Fall kann man nur noch den Kopf schütteln, als Verkäufer würde ich nur noch tote Fliege spielen außer einer Nachricht das die bezahlte Ware zur Abholung bereit steht....
    • JohnDohe schrieb:

      @ll
      War mir nicht so, wenn Sonne jetzt das Paket annehmen würde wäre der Widerruf hinfällig, da eine neue Willenserklärung durch Annahme entsteht? Dann wäre der Fall so zu sagen ja erledigt.
      Habe zwar soweit alles durch gelesen und denke das es sich hier um einen kompletten PC handelt. Sollte hier nur das Gehäuse beschädigt sein, dann einfach beim örtlichen PC Händler dieses austauschen lassen. Kostet vielleicht 40€ das wäre weniger als hohe Kosten für Rechtsanwälte und schont die Nerven. Das ganze dann als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal es richtig machen.

      @Sonne
      Beim nächsten mal, einfach alle Fakten hier schreiben und dann nicht irgendwas unternehmen nur weil dein Handelspartner dir etwas geschrieben hat, sondern hier abwarten was man dir Rät. Die Vorschläge sortieren und eine Strategie des weiteren Vorgehens in Ruhe entwickeln. In der Ruhe liegt die Kraft.

      Bin zwar auch neu hier, aber mir wird hier wunderbar geholfen, auch wenn ich auf meinen Verkäufer eine mega Wut habe bleibe ich ruhig und kann mich jetzt entspannt den nächsten Schritten widmen.

      das und die anderen letzten Beiträge von Euch sehe ich ein. Ihr habt recht. Ich muss an mir arbeiten, denn ich reagiere in solchen Fällen zu impulsiv und zu chaotisch, zumal ich mich höllisch aufrege wenn so was passiert und gleich auf 180 bin . und freche VKs, die einem einfach im Regen stehen lassen mit Schrott und provozieren, machen mir zu schaffen. Ich kaufe fast alles online gebraucht und oft recht vieles, und ist ja nicht das erster Mal dass ich so Reinfälle erlebe und rege mich jedesmal mehr auf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Sternchen schrieb:

      Sonne789 schrieb:

      in Zukunft mach ich das wahrscheinlich anders. ich werde bei empfindlicher Ware den VKs vor Versendung der Ware auf meine Kosten ein genügend großes Paket mit Füllmaterial zusenden, damit sie es ordentlich verpacken - das ist jedenfalls günstiger als den Schaden den man hat wenn VK zu kleine Kartons nehmen und man dann auf Schaden sitzen bleibt.



      Ich würde es ganz anders machen, einfach empfindliche Ware im Abholbereich kaufen und diese vor der Übergabe gründlich prüfen soweit möglich vor Ort und dann erst bezahlen, dann vermeidet man solches Theater

      Kann zwar etwas länger dauern bis man es bekommt und es kostet möglicherweise 5 Euro mehr aber man hat eine relative Sicherheit das man nicht über den Tisch gezogen wird, egal ob vorsätzlich oder unbeabsichtigt durch schlechte Verpackung

      Zum aktuellen Fall kann man nur noch den Kopf schütteln, als Verkäufer würde ich nur noch tote Fliege spielen außer einer Nachricht das die bezahlte Ware zur Abholung bereit steht....


      Das sehe ich nicht so. Als Verkäufer würde ich für meinen Fehler dass ich die Ware mangelhaft verpackt habe, gerade stehn und dem Käufer eben nicht die kalte Schulter zeigen. Dann erübrigt sich nämlich so ein Rattenschwanz ganz von selbst und man kann alles friedlich lösen .
      Ich hab auch schon verkauft und mir sind unabsichtlich Fehler passiert, ich habe dem Käufer alles sofort ohne wenn und aber zurück erstattet, und die Fairness erwarte ich andersherum als Käufer auch von den Verkäufern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • und nun möchte ich diesen Thread als geschlossen betrachten und mach die Sache alleine weiter und lass es wahrscheinlich auf sich beruhen und hab mal wieder Lehrgeld bezahlt

      Mich wundert es , was man sich als Käufer alles antun muss von Verkäufern mit einer "Hauptsache Geld abkassiert-schlampig-verpacken-und -nach-mir-die Sintflut-Mentalität" , und am Ende bleibt man dafür , dass einem solche Verkäufer noch zusätzlich zum Schaden massiv provoziert haben, und man sich dagegen gewehrt hat, sowieso der Arsch, der sich obendrein noch, weil er sich aufgeregt hat über das erfahrene Unrecht, lächerlich gemacht hat. Interessiert keinen die Bohne.

      Dank des auf sich beruhen Lassens können dann solche Verkäufer ruhig weiter so agieren