Nachdem die VK mir angedroht hatte das Paket auf meine Kosten entsorgen zu lassen und mir das in Rechnung zu stellen, teilte ich ihr über den eröfneten fall mit:
Da die Ware nun bei Ihnen ist und von Ihnen nicht im beschriebenen Zustand geliefert werden konnte, sondern beschädigt,, da mangelhaft verpackt, trete ich hiermit nach § 346 ff.BGB vom Kaufvertrag zurück und fordere von Ihnen die von mir bezahlte Summe zurück. Sie können mir sowieso keine Ware liefern, die Ihrer Artikelbeschreibung entspricht. Ich habe nach § 433BGB am 08.12.13 einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen und habe Anspruch auf Ware, die genau der Artikelbeschreibung entspricht ohne ein durch mangelhafte Verpackung beschädigtes Gehäuse. Anstelle dessen habe ich rechtlich Anspruch auf Schadensersatz , damit ich mir ein anderes Gehäuse kaufen kann, oder auf Ersatzware wie beschrieben oder Geld komplett zurück. Ich verlängere daher meine Frist bis zum 17.01.14, letzter Tag für Schadensausgleich und Gelderstattung"
Das hat sie komplett ignoriert ,und statt dessen hat sie mitgeteilt, das Paket per Nachnahme an mich zu senden.Leider habe ich den falschen § genannt, es ist der § 343.
Anschließend ging der Rücktritt auch noch per Brief Einschreiben Einwurf an Sie raus.
Da die Ware nun bei Ihnen ist und von Ihnen nicht im beschriebenen Zustand geliefert werden konnte, sondern beschädigt,, da mangelhaft verpackt, trete ich hiermit nach § 346 ff.BGB vom Kaufvertrag zurück und fordere von Ihnen die von mir bezahlte Summe zurück. Sie können mir sowieso keine Ware liefern, die Ihrer Artikelbeschreibung entspricht. Ich habe nach § 433BGB am 08.12.13 einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen und habe Anspruch auf Ware, die genau der Artikelbeschreibung entspricht ohne ein durch mangelhafte Verpackung beschädigtes Gehäuse. Anstelle dessen habe ich rechtlich Anspruch auf Schadensersatz , damit ich mir ein anderes Gehäuse kaufen kann, oder auf Ersatzware wie beschrieben oder Geld komplett zurück. Ich verlängere daher meine Frist bis zum 17.01.14, letzter Tag für Schadensausgleich und Gelderstattung"
Das hat sie komplett ignoriert ,und statt dessen hat sie mitgeteilt, das Paket per Nachnahme an mich zu senden.Leider habe ich den falschen § genannt, es ist der § 343.
Anschließend ging der Rücktritt auch noch per Brief Einschreiben Einwurf an Sie raus.