Programm zum weltweiten Versand - ein Zollbetrug?

    • Programm zum weltweiten Versand - ein Zollbetrug?

      Ich stell den Link zu diesem Thread in der eBay-Community mal hier ein m. d. B. an die Redaktion, ggf. in einen besser geeigneten Bereich zu verschieben.



      Ein TE, Käufer bei einem US-Händler im Rahmen des "Programm zum weltweiten Versand" (Global Shipping Program),

      pages.ebay.de/help/buy/shipping-globally.html

      hat neben dem Kaufpreis zusätzlich Kosten für int. Versand + Einfuhrabgaben entrichtet

      und dann beim Deutschen Zoll nachgefragt, wie das dort gesehen wird.

      Nach Auskunft des Deutschen Zolls seien entsprechende Einfuhren weiterhin als "Nichtgemeinschaftsware" anzusehen ...

      Zit. Aussage des Zolls nach TE:
      [*]"Über die Auktionsplattform ebay wird seit einiger Zeit die Versandoption „shipping globally“
      [*]angeboten, bei der die Abgaben bereits Bestandteil der Zahlung werden. Da in der Regel kein Verzollungsnachweis erbracht werden kann, ist davon auszugehen, dass die Abgaben nicht von den ausländischen Versendern an die Zollverwaltung abgeführt wurden.
      [*]Die Ware ist weiterhin als Nichtgemeinschaftsware anzusehen und die Einfuhrabgaben sind zu erheben."


      community.ebay.de/t5/Internati…-Zollbetrug/qaq-p/1819615
    • *gr, ein nettes Teil, Schmatter, danke.
      Angenommen, das ist so richtig weitergegeben, angenommen auch, das ist nicht nur der Feder "irgendendeines" entspringen. (hierWeitergebende bzw zitierende ausgeschlossen, die meine ich nicht) ....
      Dann ergeben sich da echt freundliche Fragen, die klären werden ob Ebay Gesetze macht (bzw ausgestaltet) oder doch die nationalen Staaten bzw. ihre Verbünde (EU).

      Das Unternehmen ist imo im Vorteil. es "macht einfach" in*global" und die nationalen Institutionen des letzten Jahrhunderts sind wehrlos und träge.....
      Ebay arbeitet schon längst im INEt-Zeitalter und der Mensch folgt als Kunde. Aber unsere lokalen Behörden arbeiten noch nach den Bedingungen des Agrar-Zeitalters im Übergang zum Industrie-Zeitalter.
      Gerade so ein bisschen im Industrie-Zeitalter angekommen...ist "die Welt" schon wieder ganz anders und weiter....
      Die armen Zollbeamten (rein menschlich gesehen)....
    • Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, denn eine solche Abwicklung macht absolut Sinn und war schon lange überfällig. Die Quintessenz liegt in diesem Satz: "Der Verkäufer verschickt den Artikel an den Standort eines global agierenden Versandunternehmens in den USA." Denn es funktioniert nur, wenn der Versanddienstleister in beiden Ländern derselbe ist. Dieser bündelt die ganzen Sendungen pro Land und fungiert de facto als Ausführer und auch als Einführer. Es werden also nicht unzählige Einzelverzollungen vorgenommen, sondern nur eine einzige (z.B. pro Tag) mit vielen Positionen. Von der (z.B.) deutschen Niederlassung des Versandunternehmens laufen die Pakete dann als ganz normale Inlandssendungen.

      Natürlich kann das Versandunternehmen keine Einzelzollbelege vorweisen, denn genau dieses wird ja mit dieser Abwicklung vermieden. Und die Differenz zwischen den zitierten US$ 51,96 und US$ 40,00 ist auch logisch, denn die 40 sind nur die Einfuhrumsatzsteuer (VAT) und die 11,96 der Zoll. Beides wird zwar gemeinsam erhoben, aber getrennt ausgewiesen. Der Satz des TE bei eBay "es ist davon auszugehen, dass die Abgaben nicht von den ausländischen Versendern an die Zollverwaltung abgeführt wurden" ist zwar durchaus richtig, aber trotzdem Schwachsinn, da selbstverständlich ein ausländisches Unternehmen keine Verzollung in D vornehmen und somit auch keine Gelder abführen kann. Das wird natürlich durch deren deutsche NL erledigt.

      Dieses System führt in keinster Weise zur Minderung von irgendwelchen Zoll- und Steuerabgaben, sondern sorgt im Gegenteil dafür, dass alles ohne Ausnahme durch den Verzollungsprozess läuft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()

    • Grachtenhamster:

      Deine Argumentation hat 2 Haken:

      1. ist nicht gewährleistet, dass das exportierende Versandunternehmen auch selbst hier die Verzollung durchführt ( das kann auch ein Subunternehmer sein, damit wäre Tricksen und Täuschen Tür und und Tor geöffnet )
      2. Der Deutsche Zoll müßte das Verfahren anerkennen, macht er aber offensichtlich nicht. Der gestrige Thread bei ebay ist nicht der 1. Warnthread!

      Schuldner der Einfuhrabgaben bleibt der Empfänger der Sendung. In anderen Threads wurde schon geschrieben, dass solche Sendungen unverzollt "durchgerutscht" sind.
      Steckt sich dann das importierende Versandunternehmen, welches keine Verzollung durchgeführt hat, die entrichteten Gebühren ein?
    • Na toll, der gute Knut im eBay-Forum hat den Zoll angemailt....! Herr Zoll oder Frau Zoll oder vielleicht gleich das Finanzministerium? Ist diese Antwort wirklich von der Zollverwaltung?

      •Sehr geehrte Damen und Herren,
      •Über die Auktionsplattform ebay wird seit einiger Zeit die Versandoption „shipping globally“
      •angeboten, bei der die Abgaben bereits Bestandteil der Zahlung werden. Da in der Regel kein Verzollungsnachweis erbracht werden kann, ist davon auszugehen, dass die Abgaben nicht von den ausländischen Versendern an die Zollverwaltung abgeführt wurden.
      •Die Ware ist weiterhin als Nichtgemeinschaftsware anzusehen und die Einfuhrabgaben sind zu erheben.

      Wie kann man nur anhand des "Beleges" diese Aussage machen??

      Warum sollte das Versandunternehmen nicht selbst die Verzollung durchführen? Und warum unterstellst du einem - an den Haaren herbeigezogenen - Subunternehmer "Tricksen und Täuschen"? Ob nun UPS oder FedEx oder wer auch immer involviert ist, die haben alle ihr globales Netzwerk. Der deutsche Zoll muss ein solches Verfahren überhaupt nicht anerkennen, weil es seit Jahrzehnten bereits angewendet wird, nur eben noch nicht in dieser Form im Paketgeschäft. Und woher will man denn bitte sehr wissen, dass solche Sendungen unverzollt "durchgerutscht" sind? Nochmals, die laufen ab dem Einfuhrzentrum des Paketdienstes als Inlandssendung, der Empfänger kann also definitiv überhaupt nichts erkennen. Muss er auch nicht, warum denn auch? Es kann sogar sein, dass der deutsche Zoll überhaupt nichts mit diesen Sendungen zu tun hat, wenn sie z.B. in einem anderen EU-Land eingeführt wurden und sich dann im sogenannten freien Verkehr befinden.

      Alle Warenlieferungen aus Drittländern, also Nicht-EU-Ländern, landen irgendwann an einer Zollgrenze. Ob das nun im Hamburger Freihafen ist oder im Frachtterminal der Frankfurter Flughafens, über diese Grenze geht nichts rüber was nicht erfasst ist. Egal ob eine Sendung zur Verzollung am Bestimmungsort abgefertigt wird, oder direkt an der Zollgrenze durch den Paketdienst. Der Zoll selber wird dieses Verfahren sogar begrüssen, denn es ist eine enorme Arbeitsersparnis.

      Nur zur Info, ich bin gelernter Aussenhandelskaufmann, und verdiene in diesem Gewerbe seit nunmehr einigen Jahrzehnten meine Brötchen..... 8)
    • grachtenhamster,

      ich unterstelle nicht, ich halte für möglich. Wenn Du im Aussenhandel tätig bist, kannst Du beurteilen, dass gerade in der zusammengefassten Anmeldung und Verzollung von Waren einige Möglichkeiten sind, Waren ohne Anmeldung am Zoll vorbei ins Inland gelangen zu lassen. Diese Waren werden weiterbefördert und ausgeliefert. Die nicht abgeführten Einfuhrabgaben sind bezahlt worden und bleiben beim Versandunternehmen. Windfallprofits. Der Zoll kann nur Stichproben durchführen. Wenn 1250 Sendungen angemeldet werden, und weitere 10% ohne Anmeldung den "Haufen" unauffällig vergrößern, muß der Zollbeamte nachzählen. Die Zeit hat er nicht.

      Der Empfänger kann natürlich erkennen, ob seine Sendung zollamtlich abgefertigt worden ist oder nicht. Es wird ihn als Privater in der Regel nicht interessieren. Hauptsache, er hat seine Ware bekommen.
    • Es gibt zu diesem Thema mehrere Threads nicht nur im Ebay-Forum. Hier z.B. wurde mitgeteilt, man habe nicht nur Herrn Zoll und Frau Zoll befragt, sondern auch das Finanzministerium und die Zollaufsichtsbehörde. Ich kann nicht beurteilen, ob diese Aussagen stimmen. Viele Käufer-Aussagen decken sich jedoch und ich gehe zunächst nicht davon aus, dass einer vom anderen einfach abschreibt.
      community.ebay.de/t5/Internati…ort-charges/qaq-p/1496570

      Ein weiterer Erfahrungsbericht:
      community.ebay.de/t5/Internati…847/comment-id/7277#M7277

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    • @ grafiksammler

      Sorry, aber deine Ausführungen lassen erkennen, dass du nicht verstehst wie dieses Verfahren abgewickelt wird.
      Ich lasse es jetzt dabei, die Diskussion bringt nichts. Ich gebe allerdings zu, dass eBay's Beschreibung...

      Nachdem Ihre Zahlung beim Verkäufer eingegangen ist, verschickt er den Artikel an ein Versandcenter in den USA.
      Dort kümmern sich Mitarbeiter, die sich mit der Zollabfertigung auskennen, um das Paket, füllen die Zollformulare aus, zahlen die anfallenden Einfuhrabgaben und verschicken das Paket an die Adresse, die Sie bei der Kaufabwicklung angegeben haben.

      ...in dieser Form unrichtig ist, denn man hat eine Stufe unterschlagen. Selbstverständlich kann das Versandcenter in den USA keine Einfuhrabgaben zahlen, sondern das kann nur deren Gegenstück in Europa.
    • Sorry, aber ich glaube ich muss zurückrudern....! ;(
      Das System funktioniert offenbar nicht so wie ich gedacht habe, und wie es wohl perfekt wäre, sondern offenbar komplett anders. Der Partner von eBay ist NICHT einer der bekannten Paketdienste, sondern Pitney Bowes, die zwar Erfahrung in der Systemabwicklung von Postsendungen haben, aber soweit ich weiss nicht selber als Paketdienstleister auftreten. Ich glaube ich muss mich doch erst in die Materie vertiefen, könnte ein Schnellschuss gewesen sein....
    • Da ich schon seit Oktober letzten Jahres immer wieder drüben in der Materie poste, hier mal eine knappe Darstellung mit einigen Problemen sowohl zollrechtlich, wie finanziell für den Käufer:

      von community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/118569

      am ‎18-10-2013 11:36

      Ich hatte ein Fall bei Ebay eröffnet.
      Nun hat mir aber der Verkäufer aus kulanz einen Teilbetrag angeboten und der Fall wurde geschlossen!
      Danke an den Verkäufer.
      Jetzt
      kann Ebay laut Aussage vom Kundendienst den Fall nicht weiter verfolgen
      und unternimmt auch nichts gegen "Pitney Bowes Inc."
      Da ich mit Paypal bezahlt habe -------dort angerufen:
      "Da Sie den Fall bei Ebay eröffnet haben können wir nichts machen!"
      OK
      Jetzt habe ich ein zweiten Artikel aus den USA ersteigert,wieder mit Versanddienst Pitney Bowes Inc.
      Artikel angekommen aber beschädigt und wieder keine Zollabfertigung.
      Diesmal Fall bei Paypal eröffnet, siehe dort werden jetzt zwei Fälle daraus gemacht!
      Mit viel Aufwand und Recherche heraus bekommen das Pitney Bowes Inc. über England (UK) nach
      Deutschland exportiert; dort fallen keine Einfuhrgebühren an!
      wegen beschädigten Artikel Geld zurück erhalten-hat Paypal entschieden- beide fälle geschlossen!
      Einfuhrgebühren zurück - wieder nichts zurück erhalten!?!!


      Anstelle des deutschen Zolls würde ich auch darauf bestehen, dass die "Einfuhr in die EU" in England nicht dort zollmäßig abgerechnet wird, sondern dort als
      Transit behandelt wird und die Einfuhr hier in Deutschland behandelt wird. Das dürften die PB & Co aber nicht hinbekommen mit der Folge, dass viele Sendungen
      am Deutschen Zoll vorbei in Deutschland zugestellt worden sind und kein Zoll bezahlt wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Asche über mein Haupt und Entschuldigung! ICH habe nicht verstanden wie dieses System funktioniert, und verstehe es immer noch nicht wirklich....

      Dabei wäre alles doch so einfach und logisch gewesen, wenn man diesen Service mit einem RICHTIGEN Paketdienst wie UPS oder FedEx aufgebaut hätte!
      Die hätten die Pakete gesammelt, eine Sammelausfuhrerklärung erstellt, alles in einen ihrer Flieger geladen, und die Tochterfirma im Bestimmungsland hätte mit einer Sammeleinfuhrerklärung alles verzollt. Vor dort wären die Pakete dann als Inlandssendung weitergelaufen. Das ganze hätte sogar perfekt automatisiert werden können, da über die jeweilige Artikelnummer und somit der Kategorie die korrekten Zolltarifnummern und damit der Zollsatz festgelegt hätte werden können. Die eingesammelten Einfuhrabgaben könnten den jeweiligen Schwesterfirmen im Bestimmungsland zur Bezahlung von Zoll und EUSt zur Verfügung gestellt werden. Als Transportunternehmen hätte die Filiale im Bestimmungsland sogar steuerlich anerkennbare Belege über die bezahlten Abgaben erstellen können, die es gewerblichen Käufern ermöglichen, die EUSt als Vorsteuer abzusetzen. Aber warum bin ich Depp denn davon ausgegangen, dass eBay einmal etwas Vernünftiges auf die Beine stellt...?? ;(

      Tatsächlich läuft es so, dass die Pakete in den USA als Inlandssendung an Pitney Bowes geschickt werden müssen, und diese Portokosten erhält der Verkäufer von PayPal zusammen mit dem Warenwert. Der Rest der Porto- und Einfuhrkosten geht an PBI (Pitney Bowes Inc), die damit alles weitere abwickeln. Mein bisheriger Wissensstand ist der, dass PBI nicht selbst versendet, sondern auf die bekannten Paketdienste zurückgreift. Für mich sieht es so aus, als ob jede Sendung weiterhin wie bisher als Einzelsendung läuft, der Empfänger im Ausland also der Einfuhrverantwortliche ist. Es wird also auch weiterhin eine Einzelverzollung stattfinden. Bisher war das so, dass der Paketdienst die Einfuhrabgaben beim Empfänger kassiert und diese an die Zollämter weiterleitet, je nach Dienstleister und Einzelsituation müssen die Pakete aber auch direkt bei den Zollämtern gegen Zahlung der Gebühren abgeholt werden. Das einzige was sich beim GSP nun ändert, ist der Umstand, dass die Einfuhrabgaben nicht vom Empfänger an den Paketdienst bezahlt werden müssen, sondern - zumindest in der Theorie - von PBI. Was sicherlich dadurch noch verkompliziert wird, wenn mehr als ein Paketdienstleister involviert ist, z.B. wenn in USA mit USPS versandt und in D durch deren Vertragspartner DHL ausgeliefert wird. Für mich ist immer noch unklar, wie die vom Käufer bezahlten Einfuhrabgaben von PBI in die Kasse des Zolls kommen, bzw. kommen sollen. Dass man diese wissentlich unterschlägt halte ich für ausgeschlossen, aber offenbar funktioniert das System hinten und vorne nicht. Allerdings handelt es sich nicht um Zollbetrug, denn hier bleibt ja wohl alles beim alten. Die Abgaben werden entweder wie vorgesehen von PBI über den Paketdienst an den Zoll gezahlt, oder eben vom Käufer ein weiteres mal kassiert. Das der bereits an eBay-PayPal-PBI gezahlt hat interessiert den Zoll verständlicherweise nicht die Bohne.

      Das System ist allerdings trotzdem Abzocke pur! Weil....
      - selbst für abgabenfreie Lieferungen (unter €22) von eBay/PBI Abgaben kassiert werden
      - offenbar selbst Zoll für zollfreie Güter kassiert wird (das betrifft nicht die EUST, die fällt immer an)
      - die hohen EUSt (= MwSt) Sätze auch für Güter mit reduzierter Umsatzsteuer (z.B. Bücher) verlangt werden
      - die zur Anwendung kommenden Umrechnungskurse US$-€UR eigentlich schon an Strassenraub grenzen
      - PBI offenbar die Pakete regelmässig umpackt um Volumen und Gewicht zu sparen, diesen Vorteil aber nicht an den Verkäufer weiter gibt
      - eine saftige Handling Fee abgerechnet wird
    • grafiksammler schrieb:

      Mit viel Aufwand und Recherche heraus bekommen das Pitney Bowes Inc. über England (UK) nach
      Deutschland exportiert;

      Mit welchem Paketdienst wurde denn zu dir ausgeliefert? Und mit welchem nach UK (evtl. anhand der Aufkleber)?

      grafiksammler schrieb:

      dort fallen keine Einfuhrgebühren an!

      Diese England-Geschichte habe ich auch bereits in einem anderen Zusammenhang gehört (Fahrzeugimport), kann sie aber nicht glauben, da das Einfuhrverfahren EU-weit geregelt ist.

      grafiksammler schrieb:

      Anstelle des deutschen Zolls würde ich auch darauf bestehen, dass die "Einfuhr in die EU" in England nicht dort zollmäßig abgerechnet wird, sondern dort als Transit behandelt wird und die Einfuhr hier in Deutschland behandelt wird. Das dürften die PB & Co aber nicht hinbekommen mit der Folge, dass viele Sendungen
      am Deutschen Zoll vorbei in Deutschland zugestellt worden sind und kein Zoll bezahlt wurde.

      Das ist rechtlich nicht möglich, die EU ist ein gemeinsamer Markt, was in einem Mitgliedsland aus einem Drittland eingeführt wurde befindet sich im "freien Verkehr". Die Zölle werden aus jedem Land automatisch nach Brüssel abgeführt, allerdings bleibt die EUSt im Land der Einfuhr. Zumindest bei Privat- und Kleineinfuhren, im geschäftlichen Verkehr sieht das anders aus (Verlagerung der EUSt vom ausländischen Zollspediteur an den Abnehmer im anderen Mitgliedsland über die ID-Nummer).

      Interessieren würde mich an der ganzen Abwicklung jetzt aber WIE die Verzollung vorgenommen wurde, durch PBI (oder deren Partner in UK) im Auftrag des Endempfängers, oder im eigenen Namen. Denn genau hier liegt der Knackpunkt...! :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()

    • Grachtenhamster,

      hier kannst Du mal die AGB durchlesen, falls Du bis zum Ende kommst, ohne dass Dein Magen Waschmaschine ;( spielt, kriegst nen "Extra-Kudo" :thumbsup:

      u. a.:

      - Der Käufer bleibt wohl i. d. R. der Einführende, also gehen sämtliche Risiken auf seine Kappe (Beispiel: Einfuhr von Fakes: Die ggf. verhängte Strafe berappt der Käufer)

      - Programm gilt nur für Käufer, die Endverbraucher sind (also nix mit Belegen fürs Finanzamt ...)

      - es gibt keine für den Zahlenden nachvollziehbare Kostenkalkulation, wenn zuviel gezahlt: Pech gehabt, keine Möglichkeit der Rückforderung

      - jegliche Haftung eBay/PayPal wird ausgeschlossen

      - auch aus den AGB wird nicht deutlich, wie der (Deutsche) Zoll "zur Kohle kommt"

      - natürlich arbeitet der "Dienstleister" nicht für lau, aber was der letztlich einstreicht, bleibt Geheimnis

      - mein persönlicher Eindruck: Das eBay-Zahlungssystem war im Vergleich dazu "pippifax"

      pages.ebay.de/shipping/globalshipping/buyer-tnc.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Interessant ist ja folgende Fallgestaltung:

      Amerikanischer Verkäufer bietet Software an im Rahmen des GSP (eigentlich nicht zulässig, da virtuelle Ware vom GSP ausgenommen ist),

      eBay blendet jedoch die Hinweise zum GSP ein (momentan noch unter Grenze, da Auktion noch nicht so hoch),

      Käufer aus Good Old Germany schlägt zu

      muss dann auch an PayPal Kaufbetrag + nat. Versand + int. Versand + Gebühren löhnen

      aber bei dem beauftragten Dienstleister Pitney Bowes Inc. kommt nie was an, was abgefertigt werden könnte, da aus der Artikelbeschreibung klar hervorgeht, dass der Käufer einen Downloadlink plus Lizenzkey per Mail erhält.

      Würde mich interessieren, was der Dienstleister mit den vom Käufer via PayPal gezahlten Zusatzkosten nun macht, wenn er der Zahlung keinem Wareneingang zuordnen kann und ob letztlich dann der Käufer die Zusatzkosten zurückbekommt??????

      ebay.com/itm/BRAND-NEW-Webroot…ntIdhttps://www.google.de
    • @Grachtenhamster Nr. 16


      Bei Deinen Zitaten 1 und 2 ist Dir insofern ein Fehler unterlaufen, als ich einen User aus einem ebay Forum zitiert habe. Das sind also nicht meine eigenen
      Worte.

      Zum Zitat Nr. 3: bitte beachte meinen Konjunktiv in Satz 1. Über die Schlußfolgerung in Satz 2 daraus sind wir uns hoffentlich einig.
    • @ grafiksammler

      Zu Zitat 1 und 2 - nicht gesehen, Verwendung der Zitatfunktion wäre hilfreich.
      Zu Zitat 3 - kann man drehen und wenden wie man will, die Vorgehensweise ist korrekt. Transit durch ein EU-Land in ein anderes ist zwar möglich, aber nur auf Veranlassung des Importeurs bzw. des Frachtführers.


      @ oldschmatterhand

      Das Über-den-Tisch-ziehen der Käufer ist offensichtlich, war hier aber nicht Primärthema, sondern der "Zollbetrug". Den sehe ich aber nicht, denn selbst wenn Sendungen nicht einfuhrabgefertigt werden liegt der Nachteil bei den Käufern und nicht beim Zoll. Auch beim normalen Verfahren rutscht vieles durch, ich selbst habe für Drittlandseinfuhren - mit korrekter Wertdeklaration - noch nie Zoll bezahlt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()