Käufer will Artikel anscheinend nicht...

    • Käufer will Artikel anscheinend nicht...

      Hallo!

      Ich bräuchte mal eure Hilfe: Letzte Woche Montag lief eine Auktion von mir aus. Den Artikel habe ich mit versichertem Paket geschickt. Eine Woche später meldete der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel. Dank Sendungsnachverfolgung war schnell klar: Das Paket hat einfach nur jemand anders angenommen. Die Zahlung hat er jedoch in PayPal schon einbehalten lassen. Ich habe ihm dann geschrieben, dass ein Herr/Frau XY das Paket entgegen genommen hat. Ich dachte eigentlich, jetzt wäre Ruhe.

      Heute eröffnet er einen neuen Fall: Der Artikel ist beschädigt bei ihm angekommen, weil ich ihn nicht ordnungsgemäß verpackt habe. Er möchte das Geld zurück. Es handelt sich hier um eine Kaffeepad-Maschine, die im Original-Karton verschickt wurde und dort passgenau reinpasst. Es kann also nichts "rumschleudern", wie er behauptet hat. Alle losen Teile an der Maschine (wie Abtropfbehälter etc.) habe ich sowieso mit Tesa festgeklebt, eben DASS sie nicht rumfliegen.

      Was mache ich jetzt? Soll er mir erstmal ein Foto von der angeblichen Beschädigung schicken? Artikel gleich zurückschicken und dann habe ich eine kaputte Pad-Maschine hier? An die Post wenden, da das Paket ja versichert war?

      Ich habe das Gefühl, dass er den Artikel gar nicht mehr will und deshalb jetzt so einen Aufstand macht...

      LG

      Stella
    • Stella_ schrieb:

      Was mache ich jetzt? Soll er mir erstmal ein Foto von der angeblichen Beschädigung schicken? Artikel gleich zurückschicken und dann habe ich eine kaputte Pad-Maschine hier? An die Post wenden, da das Paket ja versichert war?
      ich zumindest würde mir ein Foto der Beschädigung zuschicken lassen, allerdings wirst Du Dich nicht an die Post wenden müssen, da ...

      Heute
      eröffnet er einen neuen Fall: Der Artikel ist beschädigt bei ihm
      angekommen, weil ich ihn nicht ordnungsgemäß verpackt habe. Er möchte
      das Geld zurück. Es handelt sich hier um eine Kaffeepad-Maschine, die im
      Original-Karton verschickt wurde und dort passgenau reinpasst. Es kann
      also nichts "rumschleudern", wie er behauptet hat. Alle losen Teile an
      der Maschine (wie Abtropfbehälter etc.) habe ich sowieso mit Tesa
      festgeklebt, eben DASS sie nicht rumfliegen.
      ... das keine ordnungsgemäße Verpackung ist, und DHL zu 99,99% die Haftung ablehnen wird
    • Das hat er eben nicht geschrieben, was genau an der Maschine kaputt ist...

      Was heißt nicht ordnungsgemäße Verpackung... Ich habe sie damals, als ich sie gekauft habe, genauso bekommen... Woher will ich wissen, dass die Maschine wirklich beim Versand beschädigt wurde und der Käufer sie nicht im Nachhinein absichtlich beschädigt hat, nur damit er sie mir nicht abkaufen muss? Nur mal so ne Vermutung...
    • Da hat hasjana definitiv recht.
      Oder bekommst Du Geräte, die Dir zugeschickt werden alleine im Originalkarton?
      Wenn sowas verschickt wir, dann kommt der in der Regel etwas sehr dünne Originalkarton des Gerätes nochmals in einen Wellpappe-Umkarton.
      Das ist üblich und wird auch allen Versanddienstleistern letztlich so in ihren AGB vorgeschrieben
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Stella_ schrieb:

      Das hat er eben nicht geschrieben, was genau an der Maschine kaputt ist...

      Was heißt nicht ordnungsgemäße Verpackung... Ich habe sie damals, als ich sie gekauft habe, genauso bekommen... Woher will ich wissen, dass die Maschine wirklich beim Versand beschädigt wurde und der Käufer sie nicht im Nachhinein absichtlich beschädigt hat, nur damit er sie mir nicht abkaufen muss? Nur mal so ne Vermutung...




      Hast Du diese so zugeschickt bekommen oder aber so in einem Laden mitgenommen?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Letztlich egal!

      Du hast PP in diesem Fall angeboten,
      Letztlich wird PP diesen Fall sehr wahrscheinlich zu Gunsten des K entscheiden und Du kannst eigentlich nur noch den Rückverand arrangieren.
      .
      Natürlich kannst Du versuchen Fotos zu bekommen und mit einem Einspruch bei PP in diesem Fall vielleicht erreichen, dass kein Beschädigungsnachweis, keine Geld an den K.
      Aber wer garantiert Dir, dass irgendwas von der maschione nicht im Nachhinein auf dem Fliesenboden gefallen ist?
      .
      Wieso bietest Du überhaupt PP an?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Stella_ schrieb:

      Das hat er eben nicht geschrieben, was genau an der Maschine kaputt ist...

      Was heißt nicht ordnungsgemäße Verpackung... Ich habe sie damals, als ich sie gekauft habe, genauso bekommen... Woher will ich wissen, dass die Maschine wirklich beim Versand beschädigt wurde und der Käufer sie nicht im Nachhinein absichtlich beschädigt hat, nur damit er sie mir nicht abkaufen muss? Nur mal so ne Vermutung...



      Warum sollte er die extra beschädigen, so einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört

      Wie du es beschreibst so hast du einen Transportschaden grob fahrlässig durch unsachgemäße Verpackung provoziert und wirst für den Shcaden aufkommen müssen

      Bei so einer empfindlichen Machine gehören >10cm rundum gepolstert und dann eine Umverpackung
    • Also ich wüsste jetzt beim besten Willen nicht wieso die OVP eine unsachgemäße Verpackung sein sollte. Wenn das so ein dünnwandiger Karton ist, der mehr Papier als Pappe ist, dann ok, aber idr. sind das doch stabile Kartons, wie sie auch zum Versand benutzt werden. Außerdem sind ja immer dieser Styroporteile zum sicheren Transport im Karton und genau auf diesen angepasst, so das die Ware 10x sicherer ist, als wenn man sie ohne OVP in einem neutralen Karton mit Polstermaterial versenden würde.


      Das einzige was der VK hier mMn. monieren dürfte wäre die Beschädigung der OVP, allein schon durch den Versandaufkleber, welcher sich kaum rückstandslos entfernen lässt und der Versand selbst wird sicher auch Spuren hinterlassen haben.
    • Er meinte, das Paket war in Ordnung, die Maschine allerdings beschädigt. Ich habe den Originalkarton doppelt mit Packpapier eingepackt und so verschickt.

      Und wie schon gesagt: Die Maschine habe ich damals genauso erhalten, wie ich sie jetzt verschickt habe. Es waren nochmal extra Einsätze aus Pappe im Karton, die die Maschine stabil halten sollten. Das war alles noch im Karton. Und die OVP ist eine dicke Pappe...

      Also evtl. erstmal Foto von der angeblichen Beschädigung anfordern?

      Wie schaut es aus, wenn er die Maschine zurückschickt? Wer trägt die Versandkosten?
    • Bei einer Reklamation ist der K so zu stelle, als wenn der Kauf nie stattgefunden hat.
      Damit würdest Du die Rück-Versandkosten ebenso tragen müssen, sofern die Reklamation berechtigt ist.
      .
      Ich würde um Fotos der beschädigten Teile bitten und wenn dem so ist zahlen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Warum um Himmels Willen soll Stella denn freiwillig rückabwickeln, noch bevor PayPal überhaupt etwas entschieden hat ?!
      Erstens geht bei einem privaten Verkaufer das Versandrisiko grundsätzlich auf den Käufer über in dem Moment, wo der VK das Paket nachweislich eingeliefert hat.

      Und zweitens sehe ich überhauptkeinen Anlass, weswegen PayPal hier für den Käufer entscheiden sollte. PayPal schließt Käuferschutz aus für nichtgelieferte Artikel, die auf dem Transportweg verloren gehen. Warum sollte das im vorliegenden Fall anders sein, bei dem die Abweichung vom beschriebenen Zustand laut Käufer (!!) auf einem Transportschaden beruht ? Diese Tatsache scheint ja zwischen Käufer und Verkäufer unstrittig zu sein, daß die Schäden erst beim Transport entstanden und nicht bereits vorhanden waren, als die Maschine verpackt und eingeliefert wurde.

      @Stella:
      Darauf solltest Du im PayPal-Konflikt deutlich hinweisen, daß es sich von beiden Parteien unbestritten um einem Transportschaden handelt, für einen solchen bei versichertem Versand das Transportunternehmen haftet und der PayPal-Käuferschutz somit hier also garnicht zuständig ist. Falls Du das im laufenden Konflikt nicht schriftlich irgendwo eingeben kannst, kannst Du bei Paypal auch anrufen und denen das am Telefon mitteilen.

      Du solltest ausserdem umgehend bei DHL den Schaden melden und einen Antrag auf Erstattung ausfüllen. Kreuze dabei unbedingt an, daß nach der Begutachtung durch DHL das Paket in jedem Fall an den Empfänger zurückgeschickt werden soll ( also nicht etwa an Dich ) !!! Damit hast Du Deiner Pflicht als Absender erstmal Genüge getan und kannst das auch belegen. Diesen Erstattungsantrag kannst nur Du als Absender stellen, nicht der Empfänger. DHL wird dann verlangen, daß das Paket, also vollständige Verpackung und beschädigter Inhalt, zur Begutachtung eingereicht werden. Das wiederum muss der Käufer umgehend bei der nächsten DHL-Filiale tun.
      Alles weitere hängt dann davon ab, was DHL entscheidet. Der Käufer kann bei einer Ablehnung der Schadensübernahme durch DHL den zivilrechtlichen Weg gehen und Stella verklagen. Allerdings trägt wie gesagt das Transportrisiko der Käufer, ob eine entsprechende Klage seinerseits Erfolg hätte, darf bezweifelt werden.

      geizkragen.com/forum/altes-rec…drisiko-2.html#post372086
    • Ja und nein @Schützin
      Eine OVP ist keine geeignete Versandverpackung. Auch nicht mit Papier umwickelt.
      Die ist auf einen Paletten-Versand ausgelegt und dementsprechend stabil oder auch nicht.
      DHL wird eine Haftung mit ziemlicher Sicherheit ausschließen.

      Einen Fotobeweis vom K würde ich aber auch einfordern, ebenso die Begutachtung durch DHL.

      Obs was hilft? Es ist mitnichten so, daß ein VK mit der Übergabe an den Versanddienstleister "raus" aus der Verantwortung ist.
      Er schuldet eine objektiv sichere Verpackung.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich hab jetzt erstmal ein Foto von der Beschädigung angefordert und dann sehen wir weiter...

      Ich werde trotzdem das Gefühl nicht los, dass der Käufer den Artikel einfach nicht mehr will. Zuerst hat er es mit einem angeblich nicht erhaltenen Artikel versucht. Klappte nicht, dank Sendungsnachverfolgung und jetzt probiert er´s halt so...
    • Zu den Nebenpflichten des Verkäufers im Kaufvertrag gehört auch eine sichere Verpackung.
      Eine OVP, die für einen Palettentransport zwischen Hersteller - Großhändler und Händler ausgelegt ist, reich nicht für einen Einzeltransport per Paketdienst aus.

      Insofern hat der VK einen wesentlichen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt.
    • Habe letztens erst so eine Kaffeemachine selber gekauft, dolce Gusto, so gut verpackt, mit Innenteilen damit nichts wackelt, aber so würde ich es nie versenden. Obwohl sich innen nichts bewegt und der Karton relativ stabil ist.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • 1. Eine Rückabwicklung steht noch gar nicht zur Debatte. Bei einer Reklamation geht es zunächst um Nacherfüllung. Also Reparatur oder Ersatz.
      2. Der K muss den Schaden beweisen und schlüssig darlegen, dass dieser vom VK verschuldet ist.
      3. In den meisten AGB der Versanddienstleister ist festgelegt, dass nicht in der Originalverpackung zu verschicken ist. Das deshalb, weil sie oft nicht ausreichend sind und weil z.B. bei Handys dann "klau mich" drauf steht.
      4. Schadensmeldung beim Versanddienstleister ist dennoch empfehlenswert.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      1. Eine Rückabwicklung steht noch gar nicht zur Debatte. Bei einer Reklamation geht es zunächst um Nacherfüllung. Also Reparatur oder Ersatz.
      2. Der K muss den Schaden beweisen und schlüssig darlegen, dass dieser vom VK verschuldet ist.
      3. In den meisten AGB der Versanddienstleister ist festgelegt, dass nicht in der Originalverpackung zu verschicken ist. Das deshalb, weil sie oft nicht ausreichend sind und weil z.B. bei Handys dann "klau mich" drauf steht.
      4. Schadensmeldung beim Versanddienstleister ist dennoch empfehlenswert.
      Zu 1) kann ein privater Verkäufer nacherfüllen? Muß sich ein Käufer darauf einlassen, wenn der PVK z.B. Gewährleistung ausgeschlossen hat und nicht absehbar ist, ob evt. weitere jetzt noch nicht sichtbare Schäden auftreten?
      Zu 2, 3 und 4) deswegen ist eine Begutachtung durch den Versender unabdingbar notwendig. Stellt der fest, dass die Verpackung nicht ausreichend war, ist das die schlüssige Darlegung

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Sofern es im Handel Ersatzteile bzw. noch vergleichbare Geräte gibt, kann ein privater VK natürlich nacherfüllen.
      Sollte ihm das nicht möglich sein, dann bleibt nur die Rückabwicklung. Aber auch nur dann. An erster Stelle steht sie nicht.
      Deine Anmerkung zum Gewährleistungsausschluss verstehe ich nicht. Nein, niemand muss bei einem privaten VK kaufen.
      Ja, bei einem gewerbl. VK ist die Durchsetzung der K-Rechte im Falle einer Reklamation einfacher, zumindest in den ersten 6 Monaten.
    • Stella_ schrieb:

      Ich hab jetzt erstmal ein Foto von der Beschädigung angefordert und dann sehen wir weiter...
      Ich werde trotzdem das Gefühl nicht los, dass der Käufer den Artikel einfach nicht mehr will. Zuerst hat er es mit einem angeblich nicht erhaltenen Artikel versucht. Klappte nicht, dank Sendungsnachverfolgung und jetzt probiert er´s halt so...
      Stella_
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      schau` mal bitte im Käuferschutzfall nach welche Informationen Paypal dort jetzt hinterlegt hat bzw. welche Daten überhaupt zu sehen sind!

      wenn der Käufer einen "von-der-Artikelbeschreibung-abweichenden-Artikel" gemeldet hat (also den Fall "umgewandelt" hat) verlangt PP vom Käufer einen entsprechenden Nachweis (über die "Abweichung"/Beschädigung).

      Diese Nachweis muss von einer "sachkundigen Stelle" ("Haushaltswarengeschäft von gegenüber") ausgestellt und Paypal vorgelegt werden -
      wenn der Käufer den Rückversand (an Dich) anhand einer Sendungsnummer belegen kann ist Paypal so "frei" und bucht den ursprünglichen Zahlungsbetrag zum Käufer zurück.

      Auszug:
      PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht. Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen. cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…D=ua/BuyerProtection_full
      Paypal gehen die Gesetzlichen Vorschriften - dezent ausgedrückt- am Poppes vorbei -
      es werden Entscheidungen getroffen die vor Gericht zumindest angezweifelt/korrigiert werden -
      hierzu wären natürlich entsprechende Aktivitäten Deinerseits erforderlich
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      wobei: noch ist es nicht soweit - Paypal hat noch keine Entscheidung getroffen....
      also (noch) nicht im Vorfeld schon verrückt machen!